Vorbemerkungen. 1Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Tastaturen mit nichtlateinischen Schriftzeichen bedienen und hierbei vollwertige Leistungen erbringen, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine Entgeltgruppenzulage: Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 gemäß § 17 Nr. 5, Beschäftigte der Entgeltgruppen 9a und 9b gemäß § 17 Nr. 6. 2Der Umfang dieser Schreibleistungen muss mindestens ein Drittel der unter diesen Unterabschnitt fallenden Tätigkeit ausmachen. 3Die Entgeltgruppenzu- lage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes (§ 23 Abs. 3 TVöD) als Be- standteil des Tabellenentgelts.
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Samples: Tarifvertrag Über Die Entgeltordnung Des Bundes (Tv Entgo Bund), Tarifvertrag, Tarifvertrag