Vorbemerkungen. Eine Bank, die Wertpapieraufträge ihrer Kunden ausführt, muss nach § 82 (1) WpHG hinreichenden Vorkehrungen treffen, um das bestmögliche Ergebnis für ihre Kunden zu erreichen. Hierzu hat die DAB BNP Paribas (nachstehend auch „DAB“ oder „Bank“) die folgenden Grundsätze zur Auftragsausführung im Wertpapiergeschäft festgelegt.
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Vorbemerkungen. Eine Bank, die Wertpapieraufträge ihrer Kunden ausführt, muss nach § 82 (1) WpHG hinreichenden hinrei- chenden Vorkehrungen treffen, um das bestmögliche Ergebnis für ihre Kunden zu erreichen. Hierzu hat die DAB BNP Paribas (nachstehend auch „DAB“ " oder „Bank“") die folgenden Grundsätze zur Auftragsausführung im Wertpapiergeschäft festgelegt.
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