Vorrang Musterklauseln

Vorrang. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Leistungsschei- nen und diesen AGB haben die Bestimmungen der Leistungsscheine Vorrang.
Vorrang. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.
Vorrang. 20.1 Für das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien sind allein die deutschsprachigen Texte der Vertragsbedingungen maßgeblich. Der deutsche Text ist rechtsverbindlich.
Vorrang. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und einem Bestellformular oder einer Leistungsbeschreibung, gelten die Bestimmungen des Bestellformulars oder der Leistungsbeschreibung, aber nur bezüglich jenes Bestellformulars oder jener Leistungsbeschreibung.
Vorrang. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen KLAUSELN und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese KLAUSELN Vorrang.
Vorrang. Soweit schriftlich und spezialvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, liegen den Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und SCHOTT für die vorliegend beschriebenen Geschäfte ausschließlich nachstehende Bedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen des Auftragnehmers gelten auch dann nicht, wenn SCHOTT im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht, insbesondere wenn bestellte Waren widerspruchslos angenommen werden.
Vorrang. 39.1. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer der Bestimmungen der Nutzervereinbarung sind die Bestimmungen dieser Nutzervereinbarung maßgeblich.
Vorrang. Für das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien sind allein die deutschsprachigen Texte der Vertragsbedingungen maßgeblich. Der deutsche Text ist rechtsverbindlich.
Vorrang. 3.1 Die diesen Vertrag bildenden Dokumente sind als gegenseitig erläuternd anzusehen. Bei irgendwelchen Konflikten oder Mehrdeutigkeiten gilt die folgende Prioritätsreihenfolge: (i) Der Auftrag; (ii) Besondere Geschäftsbedingungen; (iii) Allgemeine Einkaufsbedingungen von Xxxxxx; und (iv) Jegliche Anhänge zum Auftrag.
Vorrang. Der Caterer liefert auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages und dieser Geschäftsvereinbarung. Abweichende Bedingungen der Kunden sind dem Caterer gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.