Vorrang. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.
Vorrang. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und einem Bestellformular oder einer Leistungsbeschreibung, gelten die Bestimmungen des Bestellformulars oder der Leistungsbeschreibung, aber nur bezüglich jenes Bestellformulars oder jener Leistungsbeschreibung.
Vorrang. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen KLAUSELN und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese KLAUSELN Vorrang.
Vorrang. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Leistungsschei- nen und diesen AGB haben die Bestimmungen der Leistungsscheine Vorrang.
Vorrang. 20.1 Für das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien sind allein die deutschsprachigen Texte der Vertragsbedingungen maßgeblich. Der deutsche Text ist rechtsverbindlich.
Vorrang. 3.1 Die diesen Vertrag bildenden Dokumente sind als gegenseitig erläuternd anzusehen. Bei irgendwelchen Konflikten oder Mehrdeutigkeiten gilt die folgende Prioritätsreihenfolge: (i) Der Auftrag; (ii) Besondere Geschäftsbedingungen; (iii) Allgemeine Einkaufsbedingungen von Xxxxxx; und
Vorrang. Zur Klarstellung: Die vorstehenden Absätze dieser Ziffer 12 gelten nicht, wenn die Parteien vor dem Datum des Inkrafttretens eine gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen haben oder nach dem Datum des Inkrafttretens eine solche schließen.
Vorrang. Soweit schriftlich und spezialvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, liegen den Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und XXXXXX für die vorliegend beschriebenen Geschäfte ausschließlich nachstehende Bedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen des Auftragnehmers gelten auch dann nicht, wenn XXXXXX im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht, insbesondere wenn bestellte Waren widerspruchslos angenommen werden.
Vorrang. 1 Ausländerinnen und Ausländer können zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur zugelassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass keine dafür geeigneten inländi- schen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Angehörige von Staaten, mit denen ein Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen wurde, gefunden werden kön- nen.
Vorrang. 20.1 Für das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien sind allein die deutsch¬sprachigen Texte der Vertragsbedin- gungen maßgeblich. Der deutsche Text ist rechtsverbindlich.