Wirksamkeitsvoraussetzungen. Die nach N.1 zulässigen Änderungen teilen wir Ihnen schriftlich mit und erläutern sie. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt und Sie schriftlich über ihr Kündigungsrecht nach G.2.10 belehrt haben.
Appears in 1 contract
Samples: www.vbed.de
Wirksamkeitsvoraussetzungen. Die nach N.1 M.1 zulässigen Änderungen teilen wir Ihnen schriftlich mit und erläutern sie. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt und Sie schriftlich über ihr Kündigungsrecht nach G.2.10 belehrt haben.
Appears in 1 contract
Samples: www.sv-sachsen.de
Wirksamkeitsvoraussetzungen. Die nach N.1 zulässigen Änderungen teilen wir Ihnen schriftlich in Textform mit und erläutern sie. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt und Sie schriftlich in Textform über ihr Ihr Kündigungsrecht nach G.2.10 belehrt haben.
Appears in 1 contract
Samples: www.wwk.de
Wirksamkeitsvoraussetzungen. Die nach N.1 M.1 zulässigen Änderungen teilen wir Ihnen schriftlich in Textform mit und erläutern sie. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt und Sie schriftlich in Textform über ihr Kündigungsrecht nach G.2.10 belehrt haben.
Appears in 1 contract
Samples: www.sparkassen-direkt.de
Wirksamkeitsvoraussetzungen. Die nach N.1 M.1 zulässigen Änderungen teilen wir Ihnen schriftlich mit und erläutern sie. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt und Sie schriftlich über ihr Ihr Kündigungsrecht nach G.2.10 belehrt haben.
Appears in 1 contract
Samples: www.oeffentliche.de