Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten Mo- natsersten des vereinbarten Beitragszeitraums Beitragszeitraumes fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein Versiche- rungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt Zeit- punkt erfolgt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung (Arb 2010), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung (Arb 2010)
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Samples: Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt Zeit- punkt erfolgt.
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Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1a) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten Monats- ersten des vereinbarten Beitragszeitraums Beitragszeitraumes fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitigrecht- zeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Samples: Reiter Unfall Versicherung, Versicherungsbedingungen
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgter- folgt.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten Mo- natsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung Bei- tragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Uelzener Für Die Tierlebensversicherung Von Pferden Und Anderen Einhufern (Avp 2019), Allgemeine Bedingungen Der Uelzener Für Die Tierlebensversicherung Von Pferden Und Anderen Einhufern (Avp 2019)
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten Mo- natsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen an- gegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Hdi Gerling Rechtsschutzversicherung
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten Monats- ersten des vereinbarten Beitragszeitraums Beitragszeitraumes fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitigrecht- zeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Samples: Rechtsschutzversicherung
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen ange- gebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt be- stimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums Beitrags- zeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen an- gegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Samples: Sportversicherung Für Vereine Der Sportbünde Pfalz Und Rheinhessen
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt be- stimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums Beitragszeit- raums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein Ver- sicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen angege- benen Zeitpunkt erfolgt.
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Samples: Sportversicherung Für Vereine Der Sportbünde Pfalz Und Rheinhessen
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen ange- gebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Samples: KFZ Zusatzversicherung Mit Rechtsschutz Für Vereine
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten ver- einbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung Bei- tragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Samples: Photovoltaikversicherung
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1) 11.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Samples: Jahres Reiseschutzbrief
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Samples: Wohngebäudeversicherung