Zeugnis. Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Das Zeugnis hat Auskunft über Art und Dauer des Arbeitsverhältnis- ses und die ausgeübte Tätigkeit zu geben und sich auf Wunsch der Arbeitnehmer auf Führung und Leistung zu erstrecken.
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Samples: Firmentarifvertrag, Tarifvertrag, Basistarifvertrag
Zeugnis. Der Arbeitnehmer haben hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Das Zeugnis hat Auskunft über Art und Dauer des Arbeitsverhältnis- ses und die ausgeübte Tätigkeit zu geben und sich auf Wunsch der Arbeitnehmer des Arbeitnehmers auf Führung und Leistung zu erstrecken.
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Samples: Tarifvertrag, Manteltarifvertrag
Zeugnis. Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Das Zeugnis hat Auskunft über Art und Dauer des Arbeitsverhältnis- ses Arbeitsverhältnisses und die ausgeübte Tätigkeit zu geben und sich auf Wunsch der Arbeitnehmer auf Führung und Leistung zu erstrecken.
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Samples: Basistarifvertrag, Basistarifvertrag
Zeugnis. Der Arbeitnehmer haben hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines ei- nes Zeugnisses. Das Zeugnis hat Auskunft über Art und Dauer des Arbeitsverhältnis- ses Arbeitsverhältnisses und die ausgeübte Tätigkeit zu geben und sich auf Wunsch der Arbeitnehmer des Arbeitnehmers auf Führung und Leistung zu erstrecken.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag
Zeugnis. 1. Der Arbeitnehmer haben hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung Ertei- lung eines Zeugnisses. Das Zeugnis hat Auskunft zu geben über Art und Dauer des Arbeitsverhältnis- ses Arbeitsverhältnisses und die ausgeübte Tätigkeit zu geben Tätigkeit. Auf Verlangen des Arbeit- nehmers ist das Zeugnis auf die Leistungen und sich auf Wunsch der die Führung im Dienst auszudeh- nen.
2. Im begründeten Einzelfall ist dem Arbeitnehmer auf Führung und Leistung zu erstreckenVerlangen ein Zwischenzeug- nis auszuhändigen.
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Zeugnis. Arbeitnehmer haben bei 1Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben die Beschäftigten Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Das Zeugnis hat Auskunft ein schriftliches Zeugnis, das Angaben über Art und Dauer ihrer Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthält. 2Auf Verlangen des Arbeitsverhältnis- ses und die ausgeübte Tätigkeit zu geben und sich auf Wunsch der Arbeitnehmer auf Beschäftigten wird das Zeugnis um Angaben zur Führung und Leistung zu erstreckenim Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erweitert.
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Samples: Haustarifvertrag
Zeugnis. 1. Der Arbeitnehmer haben hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Das Zeugnis hat Auskunft zu geben über Art und Dauer des Arbeitsverhältnis- ses und die ausgeübte Tätigkeit zu geben Tätigkeit. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist das Zeugnis auf die Leistungen und sich auf Wunsch der die Führung im Dienst auszudehnen.
2. Im begründeten Einzelfall ist dem Arbeitnehmer auf Führung und Leistung zu erstreckenVerlangen ein Zwischenzeugnis auszu- händigen.
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Samples: Manteltarifvertrag
Zeugnis. Der Arbeitnehmer haben hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Das Zeugnis hat Auskunft über Art und Dauer des Arbeitsverhältnis- ses Arbeitsverhältnisses und die ausgeübte Tätigkeit zu geben und sich auf Wunsch der Arbeitnehmer des Arbeitnehmers auf Führung und Leistung Leis- tung zu erstrecken.
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Samples: Tarifvertrag