Zeugnis. 1Der Arbeitgeber hat den Praktikantinnen/Praktikanten bei Beendigung des Prakti- kantenverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. 2Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel des Praktikums sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kennt- nisse enthalten. 3Auf Verlangen der Praktikantinnen/Praktikanten sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.
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Samples: Tarifvertrag Über Die Regelung Der Arbeitsbedingungen Der Praktikantinnen/Praktikanten Der Länder, Tarifvertrag Für Praktikantinnen/Praktikanten Des Öffentlichen Dienstes (Tvpöd), Tarifvertrag Über Die Regelung Der Arbeitsbedingungen Der Praktikantinnen/Praktikanten Der Länder
Zeugnis. 1Der Arbeitgeber hat den Praktikantinnen/Praktikanten bei Beendigung des Prakti- kantenverhältnisses Praktikan- tenverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. 2Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel des Praktikums sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kennt- nisse enthalten. 3Auf Verlangen der Praktikantinnen/Praktikanten sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.
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Samples: Tarifvertrag Für Praktikantinnen/Praktikanten Des Öffentlichen Dienstes (Tvpöd), Tarifvertrag Für Praktikantinnen/Praktikanten Des Öffentlichen Dienstes, Tarifvertrag Für Praktikantinnen/Praktikanten Des Öffentlichen Dienstes (Tvpöd)