Änderung der AGB. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung nicht wesentliche Vertragspflichten des Mitglieds bzw. des Anbieters betrifft und die Änderung beziehungsweise Abweichung dem Mitglied zumutbar ist, besonders, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Wesentliche Vertragspflicht des Mitglieds ist die Verpflichtung zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages, wesentliche Vertragspflicht des Anbieters die Verpflichtung, dem Mitglied die Nutzung der in den vom Anbieter betriebenen Studios zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang zu ermöglichen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Anbieter das Mitglied über die geplanten Änderungen informiert und das Mitglied nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, das Mitglied gemeinsam mit der Information über die geplanten Änderungen auch darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der AGB für das Mitglied wirksam und damit verbindlich werden, wenn dieses keinen Widerspruch innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Mitteilung erhebt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Membership Agreement, Membership Agreement
Änderung der AGB. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für fur die Zukunft zu ändernundern, sofern die Änderung nicht wesentliche Vertragspflichten des Mitglieds bzw. des Anbieters betrifft und die Änderung beziehungsweise Abweichung dem Mitglied zumutbar ist, besonders, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt istbetrifft. Wesentliche Vertragspflicht des Mitglieds ist die Verpflichtung zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages, wesentliche Vertragspflicht des Anbieters die Verpflichtung, dem Mitglied die Nutzung der in den vom Anbieter betriebenen Studios zur Verfügung Verfugung gestellten RäumeRuume, Einrichtungsgegenstände Einrichtungsgegenstunde und Geräte Gerute sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang zu ermöglichen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Anbieter das Mitglied über uber die geplanten Änderungen informiert und das Mitglied nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, das Mitglied gemeinsam mit der Information über uber die geplanten Änderungen auch darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der AGB für das Mitglied wirksam und damit verbindlich werden, wenn dieses keinen Widerspruch innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Mitteilung erhebt.der
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderung der AGB. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung nicht wesentliche Vertragspflichten des Mitglieds bzw. des Anbieters betrifft und die Änderung beziehungsweise Abweichung ist dem Mitglied zumutbar ist, besonders, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Wesentliche Vertragspflicht des Mitglieds ist die Verpflichtung zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages, wesentliche Vertragspflicht des Anbieters die Verpflichtung, dem Mitglied die Nutzung der in den vom Anbieter betriebenen Studios zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang zu ermöglichen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Anbieter das Mitglied über die geplanten Änderungen informiert und das Mitglied nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, das Mitglied gemeinsam mit der Information über die geplanten Änderungen auch darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der AGB für das Mitglied wirksam und damit verbindlich werden, wenn dieses keinen Widerspruch innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Mitteilung erhebt.die
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderung der AGB. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung nicht wesentliche Vertragspflichten des Mitglieds bzw. des Anbieters betrifft und die Änderung beziehungsweise Abweichung ist dem Mitglied zumutbar ist, besonders, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Wesentliche Vertragspflicht des Mitglieds ist die Verpflichtung zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages, wesentliche Vertragspflicht des Anbieters die Verpflichtung, dem Mitglied die Nutzung der in den vom Anbieter betriebenen Studios zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang zu ermöglichen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Anbieter das Mitglied über die geplanten Änderungen informiert und das Mitglied nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, das Mitglied gemeinsam mit der Information über die geplanten Änderungen auch darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der AGB für das Mitglied wirksam und damit verbindlich werden, wenn dieses keinen Widerspruch innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Mitteilung erhebt.. AGB Schweiz
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Samples: Membership Agreement
Änderung der AGB. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung nicht wesentliche Vertragspflichten des Mitglieds Mitgliedes bzw. des Anbieters betrifft und die Änderung beziehungsweise Abweichung ist dem Mitglied zumutbar ist, besonders, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Wesentliche Vertragspflicht des Mitglieds Mitgliedes ist die Verpflichtung zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages, wesentliche Vertragspflicht des Anbieters die Verpflichtung, dem Mitglied die Nutzung der in den dem vom Anbieter betriebenen Studios betriebenem Studio zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang zu ermöglichen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Anbieter das des Mitglied über die geplanten Änderungen informiert und das Mitglied nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widersprichtwiederspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, das Mitglied gemeinsam mit der Information über die geplanten Änderungen auch darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der AGB für das Mitglied wirksam und damit verbindlich werden, wenn dieses keinen Widerspruch Wiederspruch innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Mitteilung erhebt.
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