Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 20.1 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirk- samkeit einer Zustimmung des Kunden. Sie werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.
20.2 Der Lieferant wird dem Kunden eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen anbieten, wenn die Bedingungen dieses Vertrages durch eine Gesetzesänderung unwirksam werden oder die Bedingungen dieses Vertrages durch eine gerichtliche Entscheidung unwirksam geworden sind oder voraus- sichtlich unwirksam werden oder die rechtliche oder tatsächliche Situation sich ändert und der Kunde bzw. der Lieferant diese Veränderung bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehen konnte und dies zu einer Xxxxx im Vertrag führt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges dadurch nicht unerheblich ge- stört wird. Ein Angebot auf Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Lieferanten wird jedoch nur erfolgen, wenn gesetzliche Bestim- mungen die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges nicht wiederherstellen oder die entstandene Xxxxx nicht füllen.
20.3 Die Zustimmung des Kunden nach Ziffer 20.1 und 20.2 gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Ab- sendung des Widerspruchs. Darüber hinaus kann der Kunde bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach diesem Absatz den Erdgasliefer- vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Auf die Wirkung eines ausbleibenden Widerspruchs sowie das bestehende Kündigungsrecht wird der Lieferant den Kunden in seiner brieflichen Mitteilung besonders hinweisen.
20.4 Stimmt der Kunde der ihm nach Ziffer 20.1 und 20.2 angebotenen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu oder widerspricht der Kunde der angebotenen Änderung nach Ziffer 20.3 form- und fristgemäß, werden die ihm angebotenen Änderungen nicht wirksam.
20.5 Die vorstehenden Regelungen zu Ziffer 20.1 bis 20.4 gelten nicht für Änderungen der vereinbarten Hauptleistungspflichten einschließlich der Preise, für die Lauf- zeit des Vertrages und die Regelungen zur Kündigung.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Fall, dass Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, werden die betroffenen Bestimmungen entsprechend ab dem Zeitpunkt geändert, ab dem die regulatorische Veränderung in Kraft tritt, es sei denn solche Veränderungen beziehen sich auf bestimmende Rechtsnormen.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.1 Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wenn wir dies für erforderlich halten oder wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn wir dies vorhaben, werden wir Sie 1 (einen) Monat vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens der Änderung über die beabsichtigte Änderung informieren. Alle Mitteilungen und Änderungen werden auf xxx.xxxx.xxxx/ch (die „Website“) veröffentlicht. Bitte besuchen Sie die Website regelmäßig für etwaige Mitteilungen und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2 Wir gehen davon aus, dass Sie mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden sind und diese akzeptieren, wenn Sie nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist (1 Monat) eine schriftliche Ablehnungserklärung abgeben. Wenn Sie die Änderungen akzeptieren, werden diese verbindlich und gelten für Transaktionen mit Abon.
2.3 Vor dem Inkrafttreten der Änderungen haben Sie das Recht, den Vertrag kostenfrei mit Wirkung zu jedem Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. In den vorgeschlagenen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir Sie über die Folgen Ihres Schweigens und über das Recht auf sofortige und kostenfreie Kündigung des Vertrags informieren.
2.4 Die Erweiterung der Funktionalität unseres Dienstes oder die Einführung neuer Dienste, die bestehende Dienste nicht beeinträchtigen, stellt keine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bank behält sich jederzeitige Änderungen der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen vor. Diese werden dem Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekanntgegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 14.1 IDEXX Animana behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen an den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen.
14.2 Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Verträge, wenn der Kunde von IDEXX Animana 30 Tage vorab hierüber per E-Mail informiert wird. Die Änderungen werden 30 Tage nach Zugang der Information über die Änderung beim Kunden wirksam, es sei denn der Kunde widerspricht der Änderung.
14.3 Im Falle des Widerspruchs des Kunden gegen eine Änderung dieser AGB, gilt dieser Widerspruch als außerordentliche Kündigung des Vertrages zu dem Zeitpunkt, zu welchem die neuen oder geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne den Widerspruch in Kraft getreten wären.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten nach Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurücktritt und uns rechtzeitig auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Hinweis auf die Rechtsfolgen kann schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.1. HoT ist berechtigt, die AGB (samt ALB, LB, EB und Roamingbedingungen EU) jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden auf der Website von HoT unter xxx.xxx.xx veröffentlicht.
2.2. Änderungen der AGB, welche den Kunden ausschließlich begünstigen, werden mit Ablauf des auf den ihrer Kundmachung folgenden Tag wirksam.
2.3. HoT ist berechtigt, bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte mit Wirksamkeit der Änderung anzupassen.
2.4. Sind die Änderungen der AGB für den Nutzer nicht ausschließlich begünstigend, so wird HoT diese Änderungen – soweit diese nicht nur für künftige Kunden gelten sollen – drei Monate vor ihrem Inkrafttreten unter xxx.xxx.xx veröffentlichen.
2.5. Dem Kunden wird zudem der wesentliche Inhalt der ihn nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen zumindest drei Monate vor Inkrafttreten der Änderung auf einem dauerhaften Datenträger (oder auf eine andere per Ver- ordnung vorgesehene geeignete Art und Weise) mitgeteilt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, kostenlos gekündigt werden kann.
2.6. Nicht ausschließlich den Kunden begünstigende Änderungen der AGB, die auf- grund der Änderung der Rechtslage zwingend und unmittelbar erforderlich wer- den sowie Änderungen, die rein administrativer Natur sind , berechtigen nicht zur kostenlosen Kündigung des Vertrages.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die aktuelle Fassung ist auf der Internetpräsentation des xxxxx.xxx abrufbar bzw. wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom xxxxx.xxx vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Sofern die Änderung Kunden nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird das xxxxx.xxx Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitteilen. Das xxxxx.xxx wird Xxxxxx bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinweisen, dass sie berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen. Das xxxxx.xxx behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. In diesem Fall ist die Kündigung des Kunden gegenstandslos. Das xxxxx.xxx wird den Kunden auch auf diese Möglichkeit des xxxxx.xxx zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen und die Wirkung, dass die Kündigung des Kunden in diesem Fall gegenstandslos wird, hinweisen.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen der Multimedia-AGB und der jeweils Ergänzenden Be- stimmungen werden vor Wirksamwerden auf der Webseite der nvb GmbH (xxx.xxx.xx) veröffentlicht und dem Kunden in einer Mitteilung im Einzelnen zur Kenntnis gebracht. Bei wesentlichen Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde das Vertragsverhältnis inner- halb von einem (1) Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform kündigen. Die nvb GmbH wird den Kunden in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht besonders hinweisen. Kündigt der Kunde nicht, tritt die Änderung zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen bedürfen der Schriftform.