Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
b) Witterungsniederschläge;
c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von a) oder b).
Überschwemmung. Überschwemmung ist die unmittelbare Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
6.1.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
6.1.2 Witterungsniederschläge,
6.1.3 Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von
6.1.1 oder 6.1.2.
Überschwemmung. Eine Überschwemmung liegt vor, wenn überwiegende Teile des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser überflutet wurden durch
1. Ausuferung von oberirdischem (stehenden oder fließenden) Gewässern;
2. Witterungsniederschläge;
3. Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Ziffern 5.3.1.1 oder Ziffer 5.3.1.2.
Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn
A 6.4.1.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
A 6.4.1.2 Witterungsniederschläge oder
A 6.4.1.3 ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von A 6.4.1.1 oder A 6.4.1.2 die Überflutung verursacht haben.
Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungs- grundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn
B 6.4.1.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
B 6.4.1.2 Witterungsniederschläge oder
B 6.4.1.3 ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von B 6.4.1.1 oder B 6.4.1.2 die Überflutung verursacht haben.
Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung des Grundstücks, auf dem die ver- sicherte Wohnung liegt, mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dazu muss es durch eines der folgenden Ereignisse gekommen sein:
a. Ausuferung von oberirdischen Gewässern, egal ob stehend oder fließend.
b. Witterungsniederschläge wie bspw. Starkregen.
c. Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge eines der unter
a. oder b. genannten Ereignisse.
Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versi- cherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
(1) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewäs- sern;
(2) Witterungsniederschläge;
(3) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von 5.3.1 (1) oder 5.3.1 (2)
Überschwemmung. Das Übertreten von Wasserläufen, Seen, Teichen oder Meeren nach Niederschlägen, Schnee-, bzw. Eisschmelze oder Dammbruch.
Überschwemmung. Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das Wohnmobil/Wohnwagen steht, in dem sich die versicherten Sachen befinden, durch
a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
b) Witterungsniederschläge;
c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche in> folge von a) oder b).
Überschwemmung. Überlaufen von Wasserläufen oder Wasserflächen.