Abschließende Regelungen Musterklauseln

Abschließende Regelungen. 19 § 22 Ablösevereinbarung 19 § 23 Kündigung 19 § 24 Kündigung der Vergütungsvereinbarung 19 § 25 Einstellung des Betriebes 19 § 26 Salvatorische Klausel 20 § 27 Inkrafttreten 20 KAPITEL I: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE § 1 Gegenstand des Vertrages
Abschließende Regelungen. 22 Ablösevereinbarung Vereinbarungen zwischen den o.g. Vertragspartnern, ggf. auch einzelnen o.g. Vertragspartnern, die Regelungen zur soziotherapeutischen Versorgung enthalten, werden mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages vollständig abgelöst. § 23 Kündigung
Abschließende Regelungen. Für Rechte und Pflichten aus dem Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Karlsruhe. In Einzelfall kann ein anderer Gerichtsstand gewählt werden. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen SPAES und dem Lieferanten gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Lieferant ist damit einverstanden, dass SPAES und dessen verbundenen Unternehmen die Kontaktinformationen des Lieferanten, einschließlich Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen speichern und nutzen dürfen. Sämtliche Informationen können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an Unterauftragnehmer zum Zwecke der gemeinschaftlichen Geschäftsaktivitäten, einschließlich der Kommunikation mit dem Lieferanten weitergegeben werden.
Abschließende Regelungen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern es sich beim Händler um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Händler und idealo der Sitz idealos. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht. Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
Abschließende Regelungen. 15.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Vossloh gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.
Abschließende Regelungen. (1) Erfüllungsort für Zahlungen, Lieferungen und Leistungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Sport und Event Würzburg Baskets GmbH, soweit der Dauerkartenkunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist.
Abschließende Regelungen. 8.1 Dieser Vertrag gilt nur, falls die Vertragspartner im Hauptvertrag oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung keine gesonderten Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag getroffen haben. Abänderungen und Zusätze zu dieser Vereinbarung sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich in einer einheitlichen, von den Vertragspartnern unterfertigten Urkunde, festgehalten sind. Dieses Formerfordernis gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
Abschließende Regelungen. 8.1. Die Universität stellt dem Personalrat alle zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Abschließende Regelungen. Die Dienstvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von [***] zum [Quartalsende***] gekündigt werden. Nach Eingang der Kündigung ist unverzüglich mit Verhandlungen über eine neue Vereinbarung zu beginnen. Nach einer Kündigung gelten die Regelungen dieser Dienstvereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung weiter. Einvernehmliche Änderungen sind jederzeit möglich. Bestehende Vereinbarungen gemäß § 3 Absatz 3 und § 6 Absatz 3 bleiben bei einer Kündigung der Dienstvereinbarung unberührt. Ort, Datum Ort, Datum für die Dienststelle für den Personalrat Anlage 1: Mustervereinbarung gemäß § 3 Absatz 3 Anlage 2: Musterantrag gemäß § 6 Absatz 3 Anlage 1 der Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit Vereinbarung gemäß § 3 Absatz 3 Zwischen [Dienststelle***] und ……………...…………………………………………………………………………………... wohnhaft in: …………………………………………………………………………………… wird Folgendes vereinbart: § 1 Grundlage Grundlage dieser Vereinbarung ist die Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit vom § 2 Laufzeit Die Mobile Arbeit wird mit der/dem Beschäftigten für den Zeitraum vom ….. bis zum ………………….. vereinbart. § 3 Arbeitszeit
Abschließende Regelungen. (1) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Per- sonen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-recht- lichen Sondervermögen ist für sämtliche Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Ver- tragsverhältnis unser Geschäftssitz der Gerichtsstand. Allerdings sind wir auch berechtigt, den Lieferanten an seinem Hauptsitz zu verklagen. Vorstehende S. 1, 2 gelten auch, wenn der Lieferant im Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Sitz im Ausland hat.