Common use of Allgemeine Geschäftsbedingungen Clause in Contracts

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Allgemeine Angebots-, Verkaufs- und Lieferbedingungen für gebrauchte (Werkzeug)- Maschinen Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sowie für Kl agen im Wechsel- und Urkundenprozess ist Seon/Schweiz. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vor- behalten. Alle technischen Angaben und Beschreibungen sowie Angaben über Zustand, festes und loses Zubehör, Fabrikate, Modelle, Baujahre und Leistung sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art, sind annähernd und für uns völlig unverbindlich. Uns erteilte Lieferungsaufträge sind unwiderruflich und gelten erst mit schriftlicher oder telegra- fischer Bestätigung bzw. Rechnungserteilung als angenommen. Grundsätzlich ist die Rückgängigmachung von Au f- trägen ausgeschlossen. Falls ausnahmsweise einem Verlangen des Bestellers auf Rückgängigmachung stattgegeben wird, sind vom Beste l- ler die entstandenen Unkosten und der entgangene Gewinn zu ersetzen. Werden Maschinen von uns nicht ab uns e- rem Lager offeriert und der Standort dem Kaufinteressenten nebst Anschrift nachgewiesen oder bekannt gegeben, so verpflichtet sich der Angebotsempfänger, die Anschrift dritten Personen nicht weiterzugeben und weder selbst noch über dritte die nachgewiesene Maschine anders als über unsere Firma zu kaufen, ebenso wie er sich verpflich- tet, jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur durch uns zu führen. Im entgegen gesetzten Fall hat der Ange- botsempfänger den uns entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen unserem nachgewiesenen Einkau fs- preis und dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten. Gebrauchte Maschinen und Geräte werden von uns in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich befinden. Zubehör wird nur soweit vorhanden mitgeliefert. Gebrauchte Maschinen gelten bereits mit beendeter Besichtigung, Abholung oder Verladung unter Ausschluss jegli- cher Mängelhaftung und Schadenersatzpflicht als bedingungsgemäss abgenommen und genehmigt. Der Käufer hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluss zu besichtigen oder zu prüfen. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grund, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an. Falls in besonderen Fällen Riss- und Bruchfreiheit garantiert wird, so bezieht sich diese Garantie nur auf Brüche, die die Verwendungsfähigkeit ausschliessen. Für Mängel an besonders dem Verschleiss unterworfenen Teilen, wie Zahnrä- der, Büchsen, Hebel und Wannen usw. wird auch bei garantierter Riss- und Bruchfreiheit keine Gewähr übernom- men. Geschweisste und geriegelte Maschinen gelten als riss- und bruchfrei. Die Versendung und Ablieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit der Absendung ab jeweiligem Standort geht die Gefahr auch dann an den Besteller, auch wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Ze r- störung, Beschädigung und Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien uns von der Lieferungsverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung und Überschreitung der Lieferzeit oder Verzuges sind gegen uns ausgeschlossen. Zahlung ist sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart sofort bei Versandbereitschaft, in bar netto Kasse fällig. Schecks werden u.ü.V. angenommen. Xxxxxxxx nur nach ausdrücklicher Vereinbarung, die nachwei s- bar diskontierbar sind, wobei sämtliche Diskont- u. Wechselspesen zu Lasten des Käufers gehen. Aufrechnungen mit irgendwelchen Gegenforderungen und die Einrede eines Zurückgaberechts sind ausgeschlossen. Wird au s- nahmsweise Teilzahlung oder Zahlung nach Lieferung der Maschine von uns zugestimmt, so berechtigen irgendwe l- che Beanstandungen nicht zu Kürzen oder Zurückhaltung des vereinbarten Kaufpreises. Wird Probelieferung vereinbart, wobei der Hin- und Rücktransport auf Rechnung und Gefahr des Käufers durchge- führt wird, so gilt die Maschine nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als bed ingungsgemäss geliefert und abge- nommen. Sofort mit Ablauf der Probezeit ist der volle Kaufpreis fällig und zahlbar. Irgendwelche Reparaturen, Änd e- rungen usw. gehen ausschliesslich zu Lasten des Käufers. Wird die Maschine nicht übernommen, so ist uns dies einen Tag vor Ablauf der Probezeit mitzuteilen und die Maschine am 1. Tag nach abgelaufener Probezeit versichert und frachtfrei zurückzuliefern. Bei Rücknahme sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht verpflichtet. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollstä ndi- gen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten unser uneingeschrän ktes Eigentum. Der Käufer ist bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet, Maschinen und Zubehörteile gegen alle Gefa h- ren ausreichend zu versichern. Solange unser Eigentum fortbesteht, darf der Kaufgegenstand nicht weiterveräus- sert, übereignet oder Rechten Dritter belastet werden. Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass der Besteller sich in ungünstiger Vermögenslage befindet, so sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen und von dem Vertrag zurückzutreten, falls die Sicherheit nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wird. Einkaufsbedingungen haben für uns auch ohne ausdrückliche Ablehnung keine Geltung. Die Wirksamkeit eines abgeschlossenen Vertrages wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sind. Diese Bedingungen liegen allen Angeboten und Kaufabschlüssen zugrunde und bilden einen wesentlichen Bestandteil eines zustande gekommenen Kaufvertrages, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung hiervon abweichende Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden sind.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. Allgemeine Angebots-Es gelten die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber bestätigt den Erhalt der Basis- und Kundeninformation. Auftrag erteilt am: Auftrag angenommen am: Datum, Verkaufs- Unterschrift Auftraggeber ggf. Stempel Datum, Unterschrift Versicherungsmakler ggf. Stempel Frau / Herrn / Firma nachfolgend – Auftraggeber – genannt Xxxxx & Kollegen Versicherungsmakler Xxxxx 0 00000 Xxxxxx nachfolgend – Versicherungsmakler – genannt Der Auftraggeber bevollmächtigt den Versicherungsmakler und Lieferbedingungen für gebrauchte (Werkzeug)- Maschinen Erfüllungsort einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegenheiten. Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere • die uneingeschränkte aktive und Gerichtsstandpassive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern, auch für zukünftige Ansprüche einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen, • die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge, • die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten oder in die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen sowie die sonstige Mitwirkung bei der Geschäftsverbindung sowie für Kl agen im Wechsel- Schadenregulierung, • die Erteilung und Urkundenprozess ist Seon/Schweiz. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vor- behalten. Alle technischen Angaben und Beschreibungen sowie Angaben über Zustand, festes und loses Zubehör, Fabrikate, Modelle, Baujahre und Leistung sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art, sind annähernd und für uns völlig unverbindlich. Uns erteilte Lieferungsaufträge sind unwiderruflich und gelten erst mit schriftlicher Widerruf von Untervollmacht an einen anderen Versicherungsmakler oder telegra- fischer Bestätigung bzw. Rechnungserteilung als angenommen. Grundsätzlich ist die Rückgängigmachung von Au f- trägen ausgeschlossen. Falls ausnahmsweise einem Verlangen des Bestellers auf Rückgängigmachung stattgegeben wird, sind vom Beste l- ler die entstandenen Unkosten und der entgangene Gewinn zu ersetzen. Werden Maschinen von uns nicht ab uns e- rem Lager offeriert und der Standort dem Kaufinteressenten nebst Anschrift nachgewiesen oder bekannt gegeben, so verpflichtet sich der AngebotsempfängerPersonen, die Anschrift dritten Personen nicht weiterzugeben von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind,* • die Einleitung und weder selbst noch Begleitung von Beschwerden bei dem BaFin oder einer Ombudsstelle,* • die Erteilung und Widerruf von Einverständniserklärungen zur Einholung von Bonitätsauskünften, sowie die Anforderung von Selbstauskünften. * • die Erteilung und Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten,* • die Erteilung und Widerruf von Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten, von Schweigepflichtentbindungserklärungen, sowie das Auskunftsbegehren über dritte gespeicherte und verwendete Daten.* • die nachgewiesene Maschine anders als über unsere Firma zu kaufen, ebenso wie er sich verpflich- tet, jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur durch uns zu führen. Im entgegen gesetzten Fall hat Entgegennahme oder den Verzicht hierauf der Ange- botsempfänger den uns entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen unserem nachgewiesenen Einkau fs- preis und dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten. Gebrauchte Maschinen und Geräte werden von uns in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich befinden. Zubehör wird nur soweit vorhanden mitgeliefert. Gebrauchte Maschinen gelten bereits mit beendeter Besichtigung, Abholung oder Verladung unter Ausschluss jegli- cher Mängelhaftung und Schadenersatzpflicht als bedingungsgemäss abgenommen und genehmigt. Der Käufer hat das Recht, die Ware vom Versicherer vor Vertragsabschluss zu besichtigen oder zu prüfenübergebenden Unterlagen (insb. Macht er Vertragsinformationen, Bedingungen)* Der Versicherungsmakler ist von diesem Rechtden Beschränkungen des § 181 BGB befreit.* Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet, gleich aus welchem Grundkann vom Auftraggeber aber jederzeit widerrufen werden. Unterschrift Unterschrift des Auftragsgebers versicherter Personen, nur teilweise oder gar keinen GebrauchBeitragszahler, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an. Falls in besonderen Fällen Riss- und Bruchfreiheit garantiert wird, so bezieht sich diese Garantie nur auf Brüche, die die Verwendungsfähigkeit ausschliessen. Für Mängel an besonders dem Verschleiss unterworfenen Teilen, wie Zahnrä- der, Büchsen, Hebel und Wannen usw. wird auch bei garantierter Riss- Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum Unterschrift * Die Bevollmächtigung zu den mit Sternchen gekennzeichneten Sätzen ist zur Vertragserfüllung nicht zwingend erforderlich und Bruchfreiheit keine Gewähr übernom- men. Geschweisste und geriegelte Maschinen gelten als riss- und bruchfrei. Die Versendung und Ablieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit der Absendung ab jeweiligem Standort geht die Gefahr auch dann an den Besteller, auch wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Ze r- störung, Beschädigung und Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien uns von der Lieferungsverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung und Überschreitung der Lieferzeit oder Verzuges sind gegen uns ausgeschlossen. Zahlung ist sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart sofort bei Versandbereitschaft, in bar netto Kasse fällig. Schecks werden u.ü.V. angenommen. Xxxxxxxx nur nach ausdrücklicher Vereinbarung, die nachwei s- bar diskontierbar sind, wobei sämtliche Diskont- u. Wechselspesen zu Lasten des Käufers gehen. Aufrechnungen mit irgendwelchen Gegenforderungen und die Einrede eines Zurückgaberechts sind ausgeschlossen. Wird au s- nahmsweise Teilzahlung oder Zahlung nach Lieferung der Maschine von uns zugestimmt, so berechtigen irgendwe l- che Beanstandungen nicht zu Kürzen oder Zurückhaltung des vereinbarten Kaufpreises. Wird Probelieferung vereinbart, wobei der Hin- und Rücktransport auf Rechnung und Gefahr des Käufers durchge- führt wird, so gilt die Maschine nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als bed ingungsgemäss geliefert und abge- nommen. Sofort mit Ablauf der Probezeit ist der volle Kaufpreis fällig und zahlbar. Irgendwelche Reparaturen, Änd e- rungen usw. gehen ausschliesslich zu Lasten des Käufers. Wird die Maschine nicht übernommen, so ist uns dies einen Tag vor Ablauf der Probezeit mitzuteilen und die Maschine am 1. Tag nach abgelaufener Probezeit versichert und frachtfrei zurückzuliefern. Bei Rücknahme sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht verpflichtet. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollstä ndi- gen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten unser uneingeschrän ktes Eigentum. Der Käufer ist bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet, Maschinen und Zubehörteile gegen alle Gefa h- ren ausreichend zu versichern. Solange unser Eigentum fortbesteht, darf der Kaufgegenstand nicht weiterveräus- sert, übereignet oder Rechten Dritter belastet kann gestrichen werden. Ergibt sich nach Abschluss des VertragesIn diesem Fall wird eine Einzelzustimmung in jedem Fall eingefordert Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung, dass der Besteller sich in ungünstiger Vermögenslage befindet-weitergabe und -anforderung, so sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen und von dem Vertrag zurückzutreten, falls die Sicherheit nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wird. Einkaufsbedingungen haben für uns auch ohne ausdrückliche Ablehnung keine Geltung. Die Wirksamkeit eines abgeschlossenen Vertrages wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sind. Diese Bedingungen liegen allen Angeboten und Kaufabschlüssen zugrunde und bilden einen wesentlichen Bestandteil eines zustande gekommenen Kaufvertrages, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung hiervon abweichende Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden sind.sowie zur Werbung für

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. Allgemeine Angebots-🡺 Er benennt eine von der Geschäftsleitung für die Abwicklung von Audits verantwortliche Kontaktperson. Diese ist in der Regel der für das jeweilige Managementsystem benannte Beauftragte. 🡺 Jeder Auditor muss von einem Betreuer begleitet werden, Verkaufs- es sei denn es besteht eine andere Vereinbarung. Betreuer werden zur Unterstützung des Audits für die Begleitung des Auditteams abgestellt. 🡺 Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach erfolgter Erteilung der Zertifikate bzw. Zertifikats- ergänzungen alle wichtigen Änderungen der Zertifizierungsstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen (z. B.: Änderungen zu: der Rechts- oder Organisationsform, den wirtschaftlichen oder den Besitzverhältnisse, der Organisation und Lieferbedingungen für gebrauchte des Managements [wie Schlüsselpersonal in leitender Stellung, Entscheidungs- oder Fachpersonal, etc.], der Kontaktadresse und der Standorte, dem Geltungsbereich des zertifizierten Managementsystems, sowie wesentliche Veränderungen des Managementsystems und der Prozesse). 🡺 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zertifizierungsstelle unverzüglich über schwerwiegende Vorfälle (Werkzeug)- Maschinen Erfüllungsort z. B.: Rückrufe, Arbeitsunfälle, Störfälle) zu informieren. Die Zertifizierungsstelle wird ihrerseits entsprechende Schritte zur Beurteilung der Lage und Gerichtsstandderen Auswirkung auf die Zertifizierung unternehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. 🡺 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auch für zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sowie für Kl agen alle Beanstandungen und ihre Behebungen bezüglich des Managementsystems und seiner Wirksamkeit aufzuzeichnen und dem Auditor im Wechsel- Audit zu dokumentieren. 🡺 Der Auftraggeber ist verpflichtet, in Abhängigkeit der Schwere der Nichtkonformität, das Audit- Team innerhalb von 6 Wochen nach dem letzten Tag des Audits entweder über die festgelegten Korrekturmaßnahmen und Urkundenprozess ist SeonZieltermine oder über die Umsetzung der Korrekturmaßnahmen zu unterrichten. 🡺 Der Auftraggeber informiert die Zertifizierungsstelle zur Vermeidung von Konfliktsituationen zwischen der Zertifizierungsstelle und einem Beratungsunternehmen über vor oder nach Vertragsschluss in Anspruch genommene Beratungsleistungen auf dem Gebiet von Managementsystemen. Das schließt auch solche Organisationen ein, die „In-House- Trainings" oder interne Audits zum Managementsystem durchgeführt haben. 🡺 Im Rahmen der Aufrechterhaltung der Akkreditierung/Schweiz. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vor- behalten. Alle technischen Angaben und Beschreibungen sowie Angaben über ZustandBenennung erklärt sich der Auftraggeber bereit, festes und loses Zubehör, Fabrikate, Modelle, Baujahre und Leistung sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art, sind annähernd und für uns völlig unverbindlich. Uns erteilte Lieferungsaufträge sind unwiderruflich und gelten erst mit schriftlicher dass ein eventuelles Witness-Audit (Teilnahme des Akkreditierers oder telegra- fischer Bestätigung bzw. Rechnungserteilung als angenommen. Grundsätzlich ist die Rückgängigmachung von Au f- trägen ausgeschlossen. Falls ausnahmsweise zulassende Behörde an einem Verlangen des Bestellers auf Rückgängigmachung stattgegeben wird, sind vom Beste l- ler die entstandenen Unkosten (Re)Zertifizierungs-/Überwachungsaudit) in seinem Unternehmen durchgeführt und der entgangene Gewinn zu ersetzenAkkreditierer oder die zulassende Behörde Einsicht in die Akten erhält. Werden Maschinen von uns nicht ab uns e- rem Lager offeriert und der Standort dem Kaufinteressenten nebst Anschrift nachgewiesen oder bekannt gegeben, so verpflichtet sich der Angebotsempfänger, die Anschrift dritten Personen nicht weiterzugeben und weder selbst noch über dritte die nachgewiesene Maschine anders als über unsere Firma zu kaufen, ebenso wie er sich verpflich- tet, jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur durch uns zu führen. Im entgegen gesetzten Fall hat der Ange- botsempfänger den uns entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen unserem nachgewiesenen Einkau fs- preis und dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten. Gebrauchte Maschinen und Geräte werden von uns in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich befinden. Zubehör wird nur soweit vorhanden mitgeliefert. Gebrauchte Maschinen gelten bereits mit beendeter Besichtigung, Abholung oder Verladung unter Ausschluss jegli- cher Mängelhaftung und Schadenersatzpflicht als bedingungsgemäss abgenommen und genehmigt. 🡺 Der Käufer Auftraggeber hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluss zu besichtigen oder zu prüfen. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grund, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an. Falls in besonderen Fällen Riss- und Bruchfreiheit garantiert wird, so bezieht sich diese Garantie nur auf Brüche, die die Verwendungsfähigkeit ausschliessen. Für Mängel an besonders dem Verschleiss unterworfenen Teilen, wie Zahnrä- der, Büchsen, Hebel und Wannen usw. wird auch bei garantierter Riss- und Bruchfreiheit keine Gewähr übernom- men. Geschweisste und geriegelte Maschinen gelten als riss- und bruchfrei. Die Versendung und Ablieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit der Absendung ab jeweiligem Standort geht die Gefahr auch dann an den Besteller, auch wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Ze r- störung, Beschädigung und Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien uns von der LieferungsverpflichtungZertifizierungsstelle benannten Auditoren abzulehnen. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung und Überschreitung Kann nach 3-maligem Vorschlag keine Einigung erzielt werden, wird der Lieferzeit oder Verzuges sind gegen uns ausgeschlossenVertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst. Zahlung 🡺 Der Auftraggeber ist sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart sofort bei Versandbereitschaft, in bar netto Kasse fällig. Schecks werden u.ü.V. angenommen. Xxxxxxxx nur nach ausdrücklicher Vereinbarung, die nachwei s- bar diskontierbar sind, wobei sämtliche Diskont- u. Wechselspesen zu Lasten des Käufers gehen. Aufrechnungen mit irgendwelchen Gegenforderungen und die Einrede eines Zurückgaberechts sind ausgeschlossen. Wird au s- nahmsweise Teilzahlung oder Zahlung nach Lieferung der Maschine von uns zugestimmt, so berechtigen irgendwe l- che Beanstandungen nicht zu Kürzen oder Zurückhaltung des vereinbarten Kaufpreises. Wird Probelieferung vereinbart, wobei der Hin- und Rücktransport auf Rechnung und Gefahr des Käufers durchge- führt wird, so gilt die Maschine nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als bed ingungsgemäss geliefert und abge- nommen. Sofort mit Ablauf der Probezeit ist der volle Kaufpreis fällig und zahlbar. Irgendwelche Reparaturen, Änd e- rungen usw. gehen ausschliesslich zu Lasten des Käufers. Wird die Maschine nicht übernommen, so ist uns dies einen Tag vor Ablauf der Probezeit mitzuteilen und die Maschine am 1. Tag nach abgelaufener Probezeit versichert und frachtfrei zurückzuliefern. Bei Rücknahme sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht verpflichtet. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollstä ndi- gen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten unser uneingeschrän ktes Eigentum. Der Käufer ist bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet, Maschinen bei Anwendung des Verfahrens der Verbundzertifizierung von Management-Systemen alle Bedingungen zur Verbundzertifizierung zu erfüllen und Zubehörteile gegen alle Gefa h- ren ausreichend ihre Nichterfüllung der Zertifizierungsstelle umgehend zu versichern. Solange unser Eigentum fortbesteht, darf der Kaufgegenstand nicht weiterveräus- sert, übereignet oder Rechten Dritter belastet werden. Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass der Besteller sich in ungünstiger Vermögenslage befindet, so sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen und von dem Vertrag zurückzutreten, falls die Sicherheit nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wird. Einkaufsbedingungen haben für uns auch ohne ausdrückliche Ablehnung keine Geltung. Die Wirksamkeit eines abgeschlossenen Vertrages wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sind. Diese Bedingungen liegen allen Angeboten und Kaufabschlüssen zugrunde und bilden einen wesentlichen Bestandteil eines zustande gekommenen Kaufvertrages, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung hiervon abweichende Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden sindmelden.

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Samples: x-cert.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Allgemeine Angebots-Wurden vereinbarte Anzahlungen aufgrund von kurzfristiger Buchung nicht geleistet, Verkaufs- und Lieferbedingungen für gebrauchte (Werkzeug)- Maschinen Erfüllungsort und Gerichtsstandbesteht die Möglichkeit vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort den offenen Betrag in Barscheck zu übergeben. Die Entgegennahme wird mit einer Bearbeitungspauschale in Höhe von € 250,00 zzgl. entsprechender Kilometerpauschale ab dem Firmensitz Hamburg ebenfalls vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort fällig. Liegt die vereinbarte Anzahlung nicht vor ist die Deichkinder GmbH nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Durch die Nicht- Durchführung der Veranstaltung ist der Kunde nicht von der Zahlungspflicht entbunden. Die Forderung der Agentur Elbmenschen bleibt bestehen. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Nicht-kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, auch für zukünftige Ansprüche aus Verzug tritt mit dem Zugang der Geschäftsverbindung sowie für Kl agen ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen, falls nicht der Veranstalter einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,-- EURO geschuldet. Wir haben die Anschrift des Briefkopfes der Auftragsbestätigung als Rechnungsadresse gespeichert. Sollte die gespeicherte Adresse nicht korrekt sein oder muss die Rechnung Zusätze enthalten, teilen Sie uns die bitte im Wechsel- und Urkundenprozess Vorfeld mit. Die Rechnungsanschrift ist Seon/Schweizfür beide Parteien bindend. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vor- behalten. Alle technischen Angaben und Beschreibungen sowie Angaben über ZustandFür bereits zugestellte Rechnungen, festes und loses Zubehördie ohne das Verschulden der Deichkinder GmbH auf Kundenwunsch geändert werden müssen, Fabrikate, Modelle, Baujahre und Leistung sowohl mündlicher als auch schriftlicher Artfallen Verwaltungsgebühren in Höhe von € 25,00 pro Änderung an! Ist der Kunde eine Privatperson, sind annähernd und für uns völlig unverbindlich. Uns erteilte Lieferungsaufträge sind unwiderruflich und gelten erst der Deichkinder GmbH mit schriftlicher oder telegra- fischer Bestätigung bzw. Rechnungserteilung als angenommen. Grundsätzlich ist die Rückgängigmachung von Au f- trägen ausgeschlossen. Falls ausnahmsweise einem Verlangen des Bestellers auf Rückgängigmachung stattgegeben wird, sind vom Beste l- ler die entstandenen Unkosten und Auftragslegung das Geburtsdatum sowie der entgangene Gewinn Geburtsort mit zu ersetzen. Werden Maschinen von uns nicht ab uns e- rem Lager offeriert und der Standort dem Kaufinteressenten nebst Anschrift nachgewiesen oder bekannt gegeben, so verpflichtet sich der Angebotsempfänger, die Anschrift dritten Personen nicht weiterzugeben und weder selbst noch über dritte die nachgewiesene Maschine anders als über unsere Firma zu kaufen, ebenso wie er sich verpflich- tet, jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur durch uns zu führen. Im entgegen gesetzten Fall hat der Ange- botsempfänger den uns entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen unserem nachgewiesenen Einkau fs- preis und dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten. Gebrauchte Maschinen und Geräte werden von uns in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich befinden. Zubehör wird nur soweit vorhanden mitgeliefert. Gebrauchte Maschinen gelten bereits mit beendeter Besichtigung, Abholung oder Verladung unter Ausschluss jegli- cher Mängelhaftung und Schadenersatzpflicht als bedingungsgemäss abgenommen und genehmigt. Der Käufer hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluss zu besichtigen oder zu prüfen. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grund, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an. Falls in besonderen Fällen Riss- und Bruchfreiheit garantiert wird, so bezieht sich diese Garantie nur auf Brüche, die die Verwendungsfähigkeit ausschliessen. Für Mängel an besonders dem Verschleiss unterworfenen Teilen, wie Zahnrä- der, Büchsen, Hebel und Wannen usw. wird auch bei garantierter Riss- und Bruchfreiheit keine Gewähr übernom- men. Geschweisste und geriegelte Maschinen gelten als riss- und bruchfrei. Die Versendung und Ablieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit der Absendung ab jeweiligem Standort geht die Gefahr auch dann an den Besteller, auch wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Ze r- störung, Beschädigung und Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien uns von der Lieferungsverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung und Überschreitung der Lieferzeit oder Verzuges sind gegen uns ausgeschlossen. Zahlung ist sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart sofort bei Versandbereitschaft, in bar netto Kasse fällig. Schecks werden u.üteilen.V. angenommen. Xxxxxxxx nur nach ausdrücklicher Vereinbarung, die nachwei s- bar diskontierbar sind, wobei sämtliche Diskont- u. Wechselspesen zu Lasten des Käufers gehen. Aufrechnungen mit irgendwelchen Gegenforderungen und die Einrede eines Zurückgaberechts sind ausgeschlossen. Wird au s- nahmsweise Teilzahlung oder Zahlung nach Lieferung der Maschine von uns zugestimmt, so berechtigen irgendwe l- che Beanstandungen nicht zu Kürzen oder Zurückhaltung des vereinbarten Kaufpreises. Wird Probelieferung vereinbart, wobei der Hin- und Rücktransport auf Rechnung und Gefahr des Käufers durchge- führt wird, so gilt die Maschine nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als bed ingungsgemäss geliefert und abge- nommen. Sofort mit Ablauf der Probezeit ist der volle Kaufpreis fällig und zahlbar. Irgendwelche Reparaturen, Änd e- rungen usw. gehen ausschliesslich zu Lasten des Käufers. Wird die Maschine nicht übernommen, so ist uns dies einen Tag vor Ablauf der Probezeit mitzuteilen und die Maschine am 1. Tag nach abgelaufener Probezeit versichert und frachtfrei zurückzuliefern. Bei Rücknahme sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht verpflichtet. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollstä ndi- gen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten unser uneingeschrän ktes Eigentum. Der Käufer ist bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet, Maschinen und Zubehörteile gegen alle Gefa h- ren ausreichend zu versichern. Solange unser Eigentum fortbesteht, darf der Kaufgegenstand nicht weiterveräus- sert, übereignet oder Rechten Dritter belastet werden. Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass der Besteller sich in ungünstiger Vermögenslage befindet, so sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen und von dem Vertrag zurückzutreten, falls die Sicherheit nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wird. Einkaufsbedingungen haben für uns auch ohne ausdrückliche Ablehnung keine Geltung. Die Wirksamkeit eines abgeschlossenen Vertrages wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sind. Diese Bedingungen liegen allen Angeboten und Kaufabschlüssen zugrunde und bilden einen wesentlichen Bestandteil eines zustande gekommenen Kaufvertrages, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung hiervon abweichende Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden sind.

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Samples: s4657c251f70d8de7.jimcontent.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Allgemeine Angebots-Es gelten die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber bestätigt den Erhalt der Basis- und Kundeninformation. Auftrag erteilt am: Auftrag angenommen am: Datum, Verkaufs- Unterschrift Auftraggeber ggf. Stempel Datum, Unterschrift Versicherungsmakler ggf. Stempel Frau / Herrn / Firma Xxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxx 0 00000 Xxxxx nachfolgend – Auftraggeber – genannt Brokamp & Tinnefeld Versicherungsmakler GmbH Sitz der Gesellschaft: Xxxxxxx Xxx 0, 00000 Xxxxx Niederlassung Xxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxx nachfolgend – Versicherungsmakler – genannt Der Auftraggeber bevollmächtigt den Versicherungsmakler und Lieferbedingungen für gebrauchte (Werkzeug)- Maschinen Erfüllungsort einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegenheiten. Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere • die uneingeschränkte aktive und Gerichtsstandpassive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern, auch für zukünftige Ansprüche einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen, • die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge, • die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten oder in die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen sowie die sonstige Mitwirkung bei der Geschäftsverbindung sowie für Kl agen im Wechsel- Schadenregulierung, • die Erteilung und Urkundenprozess ist Seon/Schweiz. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vor- behalten. Alle technischen Angaben und Beschreibungen sowie Angaben über Zustand, festes und loses Zubehör, Fabrikate, Modelle, Baujahre und Leistung sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art, sind annähernd und für uns völlig unverbindlich. Uns erteilte Lieferungsaufträge sind unwiderruflich und gelten erst mit schriftlicher Widerruf von Untervollmacht an einen anderen Versicherungsmakler oder telegra- fischer Bestätigung bzw. Rechnungserteilung als angenommen. Grundsätzlich ist die Rückgängigmachung von Au f- trägen ausgeschlossen. Falls ausnahmsweise einem Verlangen des Bestellers auf Rückgängigmachung stattgegeben wird, sind vom Beste l- ler die entstandenen Unkosten und der entgangene Gewinn zu ersetzen. Werden Maschinen von uns nicht ab uns e- rem Lager offeriert und der Standort dem Kaufinteressenten nebst Anschrift nachgewiesen oder bekannt gegeben, so verpflichtet sich der AngebotsempfängerPersonen, die Anschrift dritten Personen nicht weiterzugeben von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind,* • die Einleitung und weder selbst noch Begleitung von Beschwerden bei dem BaFin oder einer Ombudsstelle,* • die Erteilung und Widerruf von Einverständniserklärungen zur Einholung von Bonitätsauskünften, sowie die Anforderung von Selbstauskünften. * • die Erteilung und Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten,* • die Erteilung und Widerruf von Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten, von Schweigepflichtentbindungserklärungen, sowie das Auskunftsbegehren über dritte gespeicherte und verwendete Daten.* • die nachgewiesene Maschine anders als über unsere Firma zu kaufen, ebenso wie er sich verpflich- tet, jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur durch uns zu führen. Im entgegen gesetzten Fall hat Entgegennahme oder den Verzicht hierauf der Ange- botsempfänger den uns entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen unserem nachgewiesenen Einkau fs- preis und dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten. Gebrauchte Maschinen und Geräte werden von uns in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich befinden. Zubehör wird nur soweit vorhanden mitgeliefert. Gebrauchte Maschinen gelten bereits mit beendeter Besichtigung, Abholung oder Verladung unter Ausschluss jegli- cher Mängelhaftung und Schadenersatzpflicht als bedingungsgemäss abgenommen und genehmigt. Der Käufer hat das Recht, die Ware vom Versicherer vor Vertragsabschluss zu besichtigen oder zu prüfenübergebenden Unterlagen (insb. Macht er Vertragsinformationen, Bedingungen)* Der Versicherungsmakler ist von diesem Rechtden Beschränkungen des § 181 BGB befreit.* Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet, gleich aus welchem Grundkann vom Auftraggeber aber jederzeit widerrufen werden. Unterschrift Unterschrift des Auftragsgebers versicherter Personen, nur teilweise oder gar keinen GebrauchBeitragszahler, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an. Falls in besonderen Fällen Riss- und Bruchfreiheit garantiert wird, so bezieht sich diese Garantie nur auf Brüche, die die Verwendungsfähigkeit ausschliessen. Für Mängel an besonders dem Verschleiss unterworfenen Teilen, wie Zahnrä- der, Büchsen, Hebel und Wannen usw. wird auch bei garantierter Riss- Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum Unterschrift * Die Bevollmächtigung zu den mit Sternchen gekennzeichneten Sätzen ist zur Vertragserfüllung nicht zwingend erforderlich und Bruchfreiheit keine Gewähr übernom- men. Geschweisste und geriegelte Maschinen gelten als riss- und bruchfrei. Die Versendung und Ablieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit der Absendung ab jeweiligem Standort geht die Gefahr auch dann an den Besteller, auch wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Ze r- störung, Beschädigung und Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien uns von der Lieferungsverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung und Überschreitung der Lieferzeit oder Verzuges sind gegen uns ausgeschlossen. Zahlung ist sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart sofort bei Versandbereitschaft, in bar netto Kasse fällig. Schecks werden u.ü.V. angenommen. Xxxxxxxx nur nach ausdrücklicher Vereinbarung, die nachwei s- bar diskontierbar sind, wobei sämtliche Diskont- u. Wechselspesen zu Lasten des Käufers gehen. Aufrechnungen mit irgendwelchen Gegenforderungen und die Einrede eines Zurückgaberechts sind ausgeschlossen. Wird au s- nahmsweise Teilzahlung oder Zahlung nach Lieferung der Maschine von uns zugestimmt, so berechtigen irgendwe l- che Beanstandungen nicht zu Kürzen oder Zurückhaltung des vereinbarten Kaufpreises. Wird Probelieferung vereinbart, wobei der Hin- und Rücktransport auf Rechnung und Gefahr des Käufers durchge- führt wird, so gilt die Maschine nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als bed ingungsgemäss geliefert und abge- nommen. Sofort mit Ablauf der Probezeit ist der volle Kaufpreis fällig und zahlbar. Irgendwelche Reparaturen, Änd e- rungen usw. gehen ausschliesslich zu Lasten des Käufers. Wird die Maschine nicht übernommen, so ist uns dies einen Tag vor Ablauf der Probezeit mitzuteilen und die Maschine am 1. Tag nach abgelaufener Probezeit versichert und frachtfrei zurückzuliefern. Bei Rücknahme sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht verpflichtet. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollstä ndi- gen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten unser uneingeschrän ktes Eigentum. Der Käufer ist bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet, Maschinen und Zubehörteile gegen alle Gefa h- ren ausreichend zu versichern. Solange unser Eigentum fortbesteht, darf der Kaufgegenstand nicht weiterveräus- sert, übereignet oder Rechten Dritter belastet kann gestrichen werden. Ergibt sich nach Abschluss des VertragesIn diesem Fall wird eine Einzelzustimmung in jedem Fall eingefordert Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung, dass der Besteller sich in ungünstiger Vermögenslage befindet-weitergabe und -anforderung, so sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen und von dem Vertrag zurückzutreten, falls die Sicherheit nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wird. Einkaufsbedingungen haben für uns auch ohne ausdrückliche Ablehnung keine Geltung. Die Wirksamkeit eines abgeschlossenen Vertrages wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sind. Diese Bedingungen liegen allen Angeboten und Kaufabschlüssen zugrunde und bilden einen wesentlichen Bestandteil eines zustande gekommenen Kaufvertrages, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung hiervon abweichende Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden sind.sowie zur Werbung für

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. Allgemeine Angebots-Die Vermietung/ Nutzung beschränkt sich auf die nicht öffentliche, Verkaufs- also private Nutzung. Es darf nur der gemietete Teil des Saales genutzt werden. Eine Unterverpachtung ist nicht zulässig. Die Nutzung der Sportanlage ist aus versicherungsrechtlichen Gründen untersagt! Auf der gesamten Sportanlage sowie in allen Räumlichkeiten ist jegliche Art von Rauchen oder Dampfen verboten, mit Ausnahme der Terrasse des Vereinsheims. Bei der Vermietung enthalten ist die Nutzung der Gasträume, der Küche, der WC-Einrichtung sowie des Inventars. Inventar darf nur nach Genehmigung entfernt beziehungsweise anders positioniert werden. Sollte dieses doch genehmigt werden muss ein sicherer Aufbewahrungsort definiert und Lieferbedingungen nach der Vermietung alles an seine ursprüngliche Position gebracht werden. Alle Nutzer der Räumlichkeiten sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Eine etwaige Nutzung im Außenbereich ist nach Absprache gestattet, für gebrauchte (Werkzeug)- Maschinen Erfüllungsort Grillen, Sektempfang und Gerichtsstandähnlichem. Die gesetzlichen Bestimmungen für Lärmemission sind ein zu halten. Nicht gestattet sind Holzkohle Grills, übermäßige Beschallung oder Störung laufender Sportveranstaltungen. Einzelheiten bleiben der Hausordnung vorbehalten, zu deren Erlass ebenso wie zu deren Änderungen der Verein oder der Eigentümer nach billigem Ermessen berechtigt ist. Der Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und über das Jugendschutzgesetz verantwortlich. Der Vermieter übernimmt hier keine Haftung. Genehmigungen, die aufgrund der geplanten Nutzung notwendig sind, insbesondere durch gemeindliche, städtische Ämter, GEMA, etc. sind durch den Mieter vorab und auf dessen Kosten einzuholen. Er hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt eines Mieters walten zu lassen. Er haftet hierbei auch für zukünftige Ansprüche aus Dritte, denen er Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt. Namens- und Hinweisschilder darf der Geschäftsverbindung sowie für Kl agen im Wechsel- Nutzer an den dafür vorgesehenen Stellen in der dafür vorgesehenen Größe anbringen. Andere Werbemaßnamen außerhalb der dem Nutzer zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Verein und Urkundenprozess ist Seon/Schweiz. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vor- behalten. Alle technischen Angaben und Beschreibungen sowie Angaben über Zustand, festes und loses Zubehör, Fabrikate, Modelle, Baujahre und Leistung sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art, sind annähernd und für uns völlig unverbindlich. Uns erteilte Lieferungsaufträge sind unwiderruflich und gelten erst mit schriftlicher oder telegra- fischer Bestätigung bzw. Rechnungserteilung als angenommen. Grundsätzlich ist die Rückgängigmachung von Au f- trägen ausgeschlossen. Falls ausnahmsweise einem Verlangen des Bestellers auf Rückgängigmachung stattgegeben wird, sind vom Beste l- ler die entstandenen Unkosten und der entgangene Gewinn zu ersetzen. Werden Maschinen von uns ohne dessen Zustimmung nicht ab uns e- rem Lager offeriert und der Standort dem Kaufinteressenten nebst Anschrift nachgewiesen oder bekannt gegeben, so verpflichtet sich der Angebotsempfänger, die Anschrift dritten Personen nicht weiterzugeben und weder selbst noch über dritte die nachgewiesene Maschine anders als über unsere Firma zu kaufen, ebenso wie er sich verpflich- tet, jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur durch uns zu führen. Im entgegen gesetzten Fall hat der Ange- botsempfänger den uns entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen unserem nachgewiesenen Einkau fs- preis und dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten. Gebrauchte Maschinen und Geräte werden von uns in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich befinden. Zubehör wird nur soweit vorhanden mitgeliefert. Gebrauchte Maschinen gelten bereits mit beendeter Besichtigung, Abholung oder Verladung unter Ausschluss jegli- cher Mängelhaftung und Schadenersatzpflicht als bedingungsgemäss abgenommen und genehmigterlaubt. Der Käufer hat das Recht, Vermieter ist jederzeit dazu berechtigt die Ware vor Vertragsabschluss Veranstaltung zu besichtigen oder kontrollieren und gegebenenfalls zu prüfenbeenden. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grund, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an. Falls in besonderen Fällen Riss- und Bruchfreiheit garantiert wird, so bezieht sich diese Garantie nur auf Brüche, die die Verwendungsfähigkeit ausschliessen. Für Mängel an besonders dem Verschleiss unterworfenen Teilen, wie Zahnrä- der, Büchsen, Hebel und Wannen usw. wird auch bei garantierter Riss- und Bruchfreiheit keine Gewähr übernom- men. Geschweisste und geriegelte Maschinen gelten als riss- und bruchfrei. Die Versendung und Ablieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit der Absendung ab jeweiligem Standort geht die Gefahr auch dann an den Besteller, auch wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Ze r- störung, Beschädigung und Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien uns von der Lieferungsverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung und Überschreitung der Lieferzeit oder Verzuges sind gegen uns ausgeschlossen. Zahlung ist sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart sofort bei Versandbereitschaft, in bar netto Kasse fällig. Schecks werden u.üMüll muss eigenständig entsorgt werden.V. angenommen. Xxxxxxxx nur nach ausdrücklicher Vereinbarung, die nachwei s- bar diskontierbar sind, wobei sämtliche Diskont- u. Wechselspesen zu Lasten des Käufers gehen. Aufrechnungen mit irgendwelchen Gegenforderungen und die Einrede eines Zurückgaberechts sind ausgeschlossen. Wird au s- nahmsweise Teilzahlung oder Zahlung nach Lieferung der Maschine von uns zugestimmt, so berechtigen irgendwe l- che Beanstandungen nicht zu Kürzen oder Zurückhaltung des vereinbarten Kaufpreises. Wird Probelieferung vereinbart, wobei der Hin- und Rücktransport auf Rechnung und Gefahr des Käufers durchge- führt wird, so gilt die Maschine nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als bed ingungsgemäss geliefert und abge- nommen. Sofort mit Ablauf der Probezeit ist der volle Kaufpreis fällig und zahlbar. Irgendwelche Reparaturen, Änd e- rungen usw. gehen ausschliesslich zu Lasten des Käufers. Wird die Maschine nicht übernommen, so ist uns dies einen Tag vor Ablauf der Probezeit mitzuteilen und die Maschine am 1. Tag nach abgelaufener Probezeit versichert und frachtfrei zurückzuliefern. Bei Rücknahme sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht verpflichtet. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollstä ndi- gen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten unser uneingeschrän ktes Eigentum. Der Käufer ist bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet, Maschinen und Zubehörteile gegen alle Gefa h- ren ausreichend zu versichern. Solange unser Eigentum fortbesteht, darf der Kaufgegenstand nicht weiterveräus- sert, übereignet oder Rechten Dritter belastet werden. Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass der Besteller sich in ungünstiger Vermögenslage befindet, so sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen und von dem Vertrag zurückzutreten, falls die Sicherheit nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wird. Einkaufsbedingungen haben für uns auch ohne ausdrückliche Ablehnung keine Geltung. Die Wirksamkeit eines abgeschlossenen Vertrages wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sind. Diese Bedingungen liegen allen Angeboten und Kaufabschlüssen zugrunde und bilden einen wesentlichen Bestandteil eines zustande gekommenen Kaufvertrages, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung hiervon abweichende Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden sind.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. Allgemeine Angebots-Es gelten die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber bestätigt den Erhalt der Basis- und Kundeninformation. Auftrag erteilt am: Auftrag angenommen am: Datum, Verkaufs- Unterschrift Auftraggeber ggf. Stempel Datum, Unterschrift Versicherungsmakler ggf. Stempel Frau / Herrn / Firma nachfolgend – Auftraggeber – genannt Brokamp & Tinnefeld Versicherungsmakler GmbH Sitz der Gesellschaft: Xxxxxxx Xxx 0, 00000 Xxxxx Niederlassung Xxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxx nachfolgend – Versicherungsmakler – genannt Der Auftraggeber bevollmächtigt den Versicherungsmakler und Lieferbedingungen für gebrauchte (Werkzeug)- Maschinen Erfüllungsort einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegenheiten. Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere • die uneingeschränkte aktive und Gerichtsstandpassive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern, auch für zukünftige Ansprüche einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen, • die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge, • die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten oder in die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen sowie die sonstige Mitwirkung bei der Geschäftsverbindung sowie für Kl agen im Wechsel- Schadenregulierung, • die Erteilung und Urkundenprozess ist Seon/Schweiz. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vor- behalten. Alle technischen Angaben und Beschreibungen sowie Angaben über Zustand, festes und loses Zubehör, Fabrikate, Modelle, Baujahre und Leistung sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art, sind annähernd und für uns völlig unverbindlich. Uns erteilte Lieferungsaufträge sind unwiderruflich und gelten erst mit schriftlicher Widerruf von Untervollmacht an einen anderen Versicherungsmakler oder telegra- fischer Bestätigung bzw. Rechnungserteilung als angenommen. Grundsätzlich ist die Rückgängigmachung von Au f- trägen ausgeschlossen. Falls ausnahmsweise einem Verlangen des Bestellers auf Rückgängigmachung stattgegeben wird, sind vom Beste l- ler die entstandenen Unkosten und der entgangene Gewinn zu ersetzen. Werden Maschinen von uns nicht ab uns e- rem Lager offeriert und der Standort dem Kaufinteressenten nebst Anschrift nachgewiesen oder bekannt gegeben, so verpflichtet sich der AngebotsempfängerPersonen, die Anschrift dritten Personen nicht weiterzugeben von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind,* • die Einleitung und weder selbst noch Begleitung von Beschwerden bei dem BaFin oder einer Ombudsstelle,* • die Erteilung und Widerruf von Einverständniserklärungen zur Einholung von Bonitätsauskünften, sowie die Anforderung von Selbstauskünften. * • die Erteilung und Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten,* • die Erteilung und Widerruf von Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten, von Schweigepflichtentbindungserklärungen, sowie das Auskunftsbegehren über dritte gespeicherte und verwendete Daten.* • die nachgewiesene Maschine anders als über unsere Firma zu kaufen, ebenso wie er sich verpflich- tet, jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur durch uns zu führen. Im entgegen gesetzten Fall hat Entgegennahme oder den Verzicht hierauf der Ange- botsempfänger den uns entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen unserem nachgewiesenen Einkau fs- preis und dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten. Gebrauchte Maschinen und Geräte werden von uns in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich befinden. Zubehör wird nur soweit vorhanden mitgeliefert. Gebrauchte Maschinen gelten bereits mit beendeter Besichtigung, Abholung oder Verladung unter Ausschluss jegli- cher Mängelhaftung und Schadenersatzpflicht als bedingungsgemäss abgenommen und genehmigt. Der Käufer hat das Recht, die Ware vom Versicherer vor Vertragsabschluss zu besichtigen oder zu prüfenübergebenden Unterlagen (insb. Macht er Vertragsinformationen, Bedingungen)* Der Versicherungsmakler ist von diesem Rechtden Beschränkungen des § 181 BGB befreit.* Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet, gleich aus welchem Grund, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an. Falls in besonderen Fällen Riss- und Bruchfreiheit garantiert wird, so bezieht sich diese Garantie nur auf Brüche, die die Verwendungsfähigkeit ausschliessen. Für Mängel an besonders dem Verschleiss unterworfenen Teilen, wie Zahnrä- der, Büchsen, Hebel und Wannen usw. wird auch bei garantierter Riss- und Bruchfreiheit keine Gewähr übernom- men. Geschweisste und geriegelte Maschinen gelten als riss- und bruchfrei. Die Versendung und Ablieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit der Absendung ab jeweiligem Standort geht die Gefahr auch dann an den Besteller, auch wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Ze r- störung, Beschädigung und Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien uns von der Lieferungsverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung und Überschreitung der Lieferzeit oder Verzuges sind gegen uns ausgeschlossen. Zahlung ist sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart sofort bei Versandbereitschaft, in bar netto Kasse fällig. Schecks werden u.ü.V. angenommen. Xxxxxxxx nur nach ausdrücklicher Vereinbarung, die nachwei s- bar diskontierbar sind, wobei sämtliche Diskont- u. Wechselspesen zu Lasten des Käufers gehen. Aufrechnungen mit irgendwelchen Gegenforderungen und die Einrede eines Zurückgaberechts sind ausgeschlossen. Wird au s- nahmsweise Teilzahlung oder Zahlung nach Lieferung der Maschine von uns zugestimmt, so berechtigen irgendwe l- che Beanstandungen nicht zu Kürzen oder Zurückhaltung des vereinbarten Kaufpreises. Wird Probelieferung vereinbart, wobei der Hin- und Rücktransport auf Rechnung und Gefahr des Käufers durchge- führt wird, so gilt die Maschine nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als bed ingungsgemäss geliefert und abge- nommen. Sofort mit Ablauf der Probezeit ist der volle Kaufpreis fällig und zahlbar. Irgendwelche Reparaturen, Änd e- rungen usw. gehen ausschliesslich zu Lasten des Käufers. Wird die Maschine nicht übernommen, so ist uns dies einen Tag vor Ablauf der Probezeit mitzuteilen und die Maschine am 1. Tag nach abgelaufener Probezeit versichert und frachtfrei zurückzuliefern. Bei Rücknahme sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht verpflichtet. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollstä ndi- gen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten unser uneingeschrän ktes Eigentum. Der Käufer ist bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet, Maschinen und Zubehörteile gegen alle Gefa h- ren ausreichend zu versichern. Solange unser Eigentum fortbesteht, darf der Kaufgegenstand nicht weiterveräus- sert, übereignet oder Rechten Dritter belastet kann vom Auftraggeber aber jederzeit widerrufen werden. Ergibt sich nach Abschluss Unterschrift des VertragesAuftragsgebers Ort, dass der Besteller sich Datum Unterschrift * Die Bevollmächtigung zu den mit Sternchen gekennzeichneten Sätzen ist zur Vertragserfüllung nicht zwingend erforderlich und kann gestrichen werden. In diesem Fall wird eine Einzelzustimmung in ungünstiger Vermögenslage befindetjedem Fall eingefordert Einwilligungserklärung Datenschutz zur Datenspeicherung, so sind wir berechtigt-weitergabe und -anforderung, Sicherheit zu verlangen und von dem Vertrag zurückzutreten, falls die Sicherheit nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wird. Einkaufsbedingungen haben für uns auch ohne ausdrückliche Ablehnung keine Geltung. Die Wirksamkeit eines abgeschlossenen Vertrages wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sind. Diese Bedingungen liegen allen Angeboten und Kaufabschlüssen zugrunde und bilden einen wesentlichen Bestandteil eines zustande gekommenen Kaufvertrages, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung hiervon abweichende Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden sind.sowie zur Werbung für

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1 Geltung dieser AGB HANDELSWARE Anwendungsbereich: Diese AGB HANDELSWARE regeln die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Lieferung von HANDELSWARE unter dem VERTRAG zwischen dem KUNDEN und der GESELLSCHAFT. Die nachfolgenden Regelungen gelten für vorvertragliche Beziehungen zwi- schen den PARTEIEN entsprechend. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Angebots-Geschäftsbedingungen des KUNDEN finden keine Anwendung, Verkaufs- und Lieferbedingungen für gebrauchte (Werkzeug)- Maschinen Erfüllungsort und Gerichtsstandbeispielsweise auch dann nicht, auch für zukünftige Ansprüche aus wenn die GESELL- SCHAFT ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder wenn die GESELLSCHAFT in Kenntnis der Geschäftsverbindung sowie für Kl agen AGB des KUNDEN die Leistungen vorbehaltlos erbringt. Diese AGB HANDELSWARE richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen. Definitionen: Für diese AGB HANDELSWARE gelten die im Wechsel- II. Teil festgelegten Definitionen und Urkundenprozess ist Seon/SchweizKlarstellungen. Unsere Angebote § 2 Lieferung von HANDELSWARE Allgemeines: Die GESELLSCHAFT liefert dem KUNDEN die HANDELSWARE nach Maßgabe der Bestimmungen des VERTRAGS. Der Leistungsumfang und die wesentlichen Produktei- genschaften der HANDELSWARE sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vor- behalten. Alle technischen Angaben und Beschreibungen sowie Angaben über Zustand, festes und loses Zubehör, Fabrikate, Modelle, Baujahre und Leistung sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art, sind annähernd und für uns völlig unverbindlich. Uns erteilte Lieferungsaufträge sind unwiderruflich und gelten erst mit schriftlicher oder telegra- fischer Bestätigung bzw. Rechnungserteilung als angenommen. Grundsätzlich ist die Rückgängigmachung von Au f- trägen ausgeschlossen. Falls ausnahmsweise einem Verlangen des Bestellers auf Rückgängigmachung stattgegeben wird, sind vom Beste l- ler die entstandenen Unkosten und der entgangene Gewinn zu ersetzen. Werden Maschinen von uns nicht ab uns e- rem Lager offeriert und der Standort dem Kaufinteressenten nebst Anschrift nachgewiesen oder bekannt gegeben, so verpflichtet sich der Angebotsempfänger, die Anschrift dritten Personen nicht weiterzugeben und weder selbst noch über dritte die nachgewiesene Maschine anders als über unsere Firma zu kaufen, ebenso wie er sich verpflich- tet, jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur durch uns zu führen. Im entgegen gesetzten Fall hat der Ange- botsempfänger den uns entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen unserem nachgewiesenen Einkau fs- preis und dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten. Gebrauchte Maschinen und Geräte werden von uns in dem Zustand verkauftANGEBOT näher beschrieben. Sofern die ge- lieferte HANDELSWARE auch maschinenlesbare Programme (Software) enthält, in welchem sie sich befindenräumt die GESELLSCHAFT dem KUNDEN hieran vorbehaltlich abweichender einzelvertraglicher Rege- lungen ein nicht-ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zum Zwecke der be- stimmungsgemäßen Nutzung der HANDELSWARE ein. Zubehör wird nur soweit vorhanden mitgeliefertEin darüberhinausgehendes Nut- zungs- oder Verwertungsrecht besteht nicht. Gebrauchte Maschinen gelten bereits mit beendeter BesichtigungLieferung: Lieferung erfolgt stets ab Versandort der GESELLSCHAFT oder unmittelbar ab Ver- sandort des Herstellers, Abholung oder Verladung unter Ausschluss jegli- cher Mängelhaftung ausschließlich Verpackung, Transport und Schadenersatzpflicht als bedingungsgemäss abgenommen Versicherung und genehmigt. Der Käufer hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluss zu besichtigen oder zu prüfen. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grund, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an. Falls in besonderen Fällen Riss- und Bruchfreiheit garantiert wird, so bezieht sich diese Garantie nur auf Brüche, die die Verwendungsfähigkeit ausschliessen. Für Mängel an besonders dem Verschleiss unterworfenen Teilen, wie Zahnrä- der, Büchsen, Hebel und Wannen usw. wird auch bei garantierter Riss- und Bruchfreiheit keine Gewähr übernom- men. Geschweisste und geriegelte Maschinen gelten als riss- und bruchfrei. Die Versendung und Ablieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit der Absendung ab jeweiligem Standort geht die Gefahr auch dann an den Besteller, auch wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Ze r- störung, Beschädigung und Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien uns von der Lieferungsverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung und Überschreitung der Lieferzeit oder Verzuges sind gegen uns ausgeschlossen. Zahlung ist sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart sofort bei Versandbereitschaft, in bar netto Kasse fällig. Schecks werden u.ü.V. angenommen. Xxxxxxxx nur nach ausdrücklicher Vereinbarung, die nachwei s- bar diskontierbar sind, wobei sämtliche Diskont- u. Wechselspesen zu Lasten des Käufers gehen. Aufrechnungen mit irgendwelchen Gegenforderungen und die Einrede eines Zurückgaberechts sind ausgeschlossen. Wird au s- nahmsweise Teilzahlung oder Zahlung nach Lieferung der Maschine von uns zugestimmt, so berechtigen irgendwe l- che Beanstandungen nicht zu Kürzen oder Zurückhaltung des vereinbarten Kaufpreises. Wird Probelieferung vereinbart, wobei der Hin- und Rücktransport auf Rechnung Rech- nung und Gefahr des Käufers durchge- führt wird, so gilt die Maschine nach Ablauf KUNDEN. Der Versand der vereinbarten Probezeit als bed ingungsgemäss geliefert und abge- nommen. Sofort mit Ablauf der Probezeit HANDELSWARE ist der volle Kaufpreis fällig und zahlbar. Irgendwelche Reparaturen, Änd e- rungen usw. gehen ausschliesslich zu Lasten des Käufers. Wird die Maschine nicht übernommen, so ist uns dies einen Tag vor Ablauf der Probezeit mitzuteilen und die Maschine am 1. Tag nach abgelaufener Probezeit versichert und frachtfrei zurückzuliefern. Bei Rücknahme sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht verpflichtet. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollstä ndi- gen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten unser uneingeschrän ktes Eigentum. Der Käufer ist bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet, Maschinen und Zubehörteile gegen alle Gefa h- ren ausreichend zu versichern. Solange unser Eigentum fortbesteht, darf der Kaufgegenstand nicht weiterveräus- sert, übereignet oder Rechten Dritter belastet werden. Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass der Besteller sich in ungünstiger Vermögenslage befindet, so sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen und von dem Vertrag zurückzutreten, falls die Sicherheit nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wird. Einkaufsbedingungen haben Nachweis für uns auch ohne ausdrückliche Ablehnung keine Geltungden Gefahrübergang. Die Wirksamkeit eines abgeschlossenen Vertrages wird nicht dadurch beeinträchtigtGESELLSCHAFT ist zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen gelten grundsätzlich als selbständige Lieferungen, dass einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sinddie auch getrennt in Rechnung gestellt werden können. Diese Bedingungen liegen allen Angeboten Die Ver- pflichtung zur Montage und Kaufabschlüssen zugrunde Installation bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung auf der Grundlage der jeweils gültigen Preise für Dienstleistungen und bilden einen wesentlichen Bestandteil eines zustande gekommenen Kaufvertragesden AGB für Dienst- und Wer- kleistungen der GESELLSCHAFT. Lieferfristen: Lieferfristen sind nur verbindlich, es sei denn, dass in wenn sie ausdrücklich schriftlich durch die GE- SELLSCHAFT als „verbindlich“ bezeichnet wurden. Die Verbindlichkeit der Auftragsbestätigung hiervon abweichende Bedingungen vereinbart Frist setzt die recht- zeitige Erbringung aller notwendigen Beistellungen und von uns schriftlich bestätigt worden sind.Mitwirkungsleistungen durch den KUN- DEN voraus. Die Frist gilt als eingehalten

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. Allgemeine Angebots-, Verkaufs- und Lieferbedingungen für gebrauchte (Werkzeug)- Maschinen Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sowie für Kl agen Individuell werden im Wechsel- und Urkundenprozess ist Seon/SchweizBürgschaftsvertrag für jeden Einzelfall die näheren rechtsverbindlichen Einzelheiten geregelt, wie Sicherheitenleistungen, Tilgung der verbürgten Schuld, Dauer der Bürgschaft, usw. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vor- behalten. Alle technischen Angaben und Beschreibungen sowie Angaben über Zustand, festes und loses Zubehör, Fabrikate, Modelle, Baujahre und Leistung sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art, sind annähernd und für uns völlig unverbindlich. Uns erteilte Lieferungsaufträge sind unwiderruflich und gelten erst mit schriftlicher oder telegra- fischer Bestätigung Die von der BG OST-SÜD im Einzelfall geforderten Sicherheiten hat der Bürgschaftsnehmer der BG OST-SÜD bzw. Rechnungserteilung als angenommen. Grundsätzlich ist die Rückgängigmachung von Au f- trägen ausgeschlossen. Falls ausnahmsweise einem Verlangen des Bestellers auf Rückgängigmachung stattgegeben wird, sind vom Beste l- ler die entstandenen Unkosten und deren Weisung hin der entgangene Gewinn Gläubigerbank schon vor Eingehen der Bürgschaft zu ersetzen. Werden Maschinen von uns nicht ab uns e- rem Lager offeriert und der Standort dem Kaufinteressenten nebst Anschrift nachgewiesen oder bekannt gegeben, so verpflichtet sich der Angebotsempfänger, die Anschrift dritten Personen nicht weiterzugeben und weder selbst noch über dritte die nachgewiesene Maschine anders als über unsere Firma zu kaufen, ebenso wie er sich verpflich- tet, jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur durch uns zu führenübergeben. Im entgegen gesetzten Fall Übrigen gelten für die Bürgschaftsgewährung die nachfolgend aufgeführten Bedingungen: Der Bürgschaftsnehmer verpflichtet sich, die ihm aufgrund der Bürgschaft durch die Gläubigerbank zur Verfügung gestellten Gelder ausschliesslich zum erwähnten Zweck zu verwenden. Der BG OST-SÜD steht hier ein Kontrollrecht zu. Bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit oder Veräusserung des Betriebes an Dritte, hat der Ange- botsempfänger den uns entgangenen Gewinn in Höhe Bürgschaftsnehmer der Differenz zwischen unserem nachgewiesenen Einkau fs- preis Gläubigerbank die verbürgte Schuld sofort und dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten. Gebrauchte Maschinen und Geräte werden von uns in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich befinden. Zubehör wird nur soweit vorhanden mitgeliefert. Gebrauchte Maschinen gelten bereits mit beendeter Besichtigung, Abholung oder Verladung unter Ausschluss jegli- cher Mängelhaftung und Schadenersatzpflicht als bedingungsgemäss abgenommen und genehmigtvollständig zurückzuzahlen. Der Käufer Bürgschaftsnehmer ist berechtigt, jederzeit grössere Abzahlungen als vereinbart zu leisten oder die verbürgte Schuld vorzeitig gänzlich zurück-zuzahlen. Der Bürgschaftsnehmer ist verpflichtet, höhere Abzahlungsraten als vereinbart zu leisten, wenn das Betriebsergebnis dies gestattet und die BG OST-SÜD ihn dazu auffordert. Wünscht der Bürgschaftsnehmer Stundung von Abzahlungsraten, so hat er vor deren Fälligkeit bei der BG OST-SÜD schriftlich um Genehmigung nachzusuchen. Die BG OST-SÜD ist berechtigt, solche Gesuche ohne Angabe der Gründe abzulehnen. Die Kreditzinsabrechnung für die von der BG OST-SÜD verbürgte Schuld wird dem Bürgschaftsnehmer durch die Gläubigerbank direkt zugestellt. Der Bürgschafts-nehmer ist zur Bezahlung dieser Zinsen auf das RechtFälligkeitsdatum hin verpflichtet. Der Bürgschaftsnehmer nimmt davon Kenntnis, dass die BG OST-SÜD zur sofortigen Kündigung der Bürgschaft berechtigt ist bei: Missachtung der Abzahlungs- und Zinszahlungs-pflicht auf Fälligkeit sowie der Zweckentfremdung der verbürgten Gelder durch den Bürgschafts-nehmer. Unterlassung der Buchführungspflicht mit Einreichung des Abschlusses. Veränderung der Rechtsform der Firma ohne Genehmigung der BG OST-SÜD. Eingehung von einfachen und solidarischen Bürgschaften durch den Bürgschaftsnehmer selbst zugunsten von Dritten, bis zur vollständigen Rückzahlung der verbürgten Schuld, ohne Genehmigung der BG OST-SÜD. Der Gesuchsteller / Bürgschaftsnehmer entbindet hiermit bis zur vollständigen Rückzahlung der verbürgten Schuld Behörden, Banken, Buchhaltungs-/ Treuhandstellen und Dritte ausdrücklich vom Amts-, Bank- und Berufsgeheimnis gegenüber der BG OST-SÜD. Er ermächtigt die BG OST-SÜD selbständig alle gewünschten Auskünfte und Unterlagen bei Behörden, Banken, Buchhaltungs-/Treuhandstellen und Dritten einzuholen. Der Bürgschaftsnehmer weist mit Unter-zeichnung des Bürgschaftsvertrages seine Buch-haltungsstelle an, der BG OST-SÜD alle gewünschten Auskünfte zu geben, angeforderte Unterlagen, insbesondere Bilanz- und Erfolgsrechnung, aus-zuhändigen und selbständig aussergewöhnliche Vor-kommnisse zu melden, welche die Betriebsführung oder Kreditwürdigkeit des Bürgschaftsnehmers betreffen. Der Bürgschaftsnehmer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Rückzahlung der verbürgten Schuld eine ordnungsgemässe Buchhaltung zu führen, insbesondere jährliche Bilanz sowie Erfolgsrechnung zu erstellen oder erstellen zu lassen. Diese sind der BG OST-SÜD innerhalb von drei Monaten nach Abschlussdatum unaufgefordert einzusenden. Beabsichtigt der Bürgschaftsnehmer, die Ware vor Vertragsabschluss Buchhaltungsstelle zu besichtigen oder wechseln bzw. die Buchhaltung selber zu prüfen. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grund, nur teilweise oder gar keinen Gebrauchführen, so erkennt hat er den Zustand die Genehmigung der Ware unbesehen anBG OST-SÜD einzuholen. Falls Für die Bürgschaft ist eine jährliche Risikoprämie von 1,25% der Bürgschaftssumme zu bezahlen (Stichtag 31.03.). Pro Bürgschaft wird eine jährliche Dossierführungsgebühr in besonderen Fällen Riss- Rechnung gestellt. Die detaillierten Kosten sind dem Gebührenmodell zu entnehmen. Die BG OST-SÜD ist bei Inanspruchnahme der Bürgschaft durch die Gläubigerbank berechtigt, aber nicht verpflichtet, Einwendungen oder Einreden aus dem Hauptschuldverhältnis zu erheben. Unterlässt die BG OST-SÜD solche Einwendungen und Bruchfreiheit garantiert wirdEinreden, so bezieht sich diese Garantie nur auf Brüche, die die Verwendungsfähigkeit ausschliessen. Für Mängel an besonders geht dadurch ihr Regressanspruch gegenüber dem Verschleiss unterworfenen Teilen, wie Zahnrä- der, Büchsen, Hebel und Wannen usw. wird auch bei garantierter Riss- und Bruchfreiheit keine Gewähr übernom- men. Geschweisste und geriegelte Maschinen gelten als riss- und bruchfrei. Die Versendung und Ablieferung erfolgt auf Gefahr des BestellersBürgschaftsnehmer nicht verloren. Mit Auslösung der Absendung ab jeweiligem Standort geht Bürgschaft durch die Gefahr auch dann an BG OST-SÜD ist der Bürgschaftsnehmer zur sofortigen und vollständigen Rückzahlung der Gesamtforderung (Kapitalforderung, Zins, und sonstige Kosten) ver-pflichtet. Diese Verpflichtung des Bürgschafts-nehmers gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 SchKG. Der Bürgschaftsvertrag bleibt zwischen den BestellerParteien verbindlich, auch wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Ze r- störung, Beschädigung und Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien uns von der Lieferungsverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung und Überschreitung der Lieferzeit oder Verzuges sind gegen uns ausgeschlossen. Zahlung ist sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart sofort bei Versandbereitschaft, in bar netto Kasse fällig. Schecks werden u.ü.V. angenommen. Xxxxxxxx nur nach ausdrücklicher Vereinbarung, bis die nachwei s- bar diskontierbar sind, wobei sämtliche Diskont- u. Wechselspesen zu Lasten des Käufers gehen. Aufrechnungen mit irgendwelchen Gegenforderungen Gläubigerbank und die Einrede eines Zurückgaberechts sind ausgeschlossen. Wird au s- nahmsweise Teilzahlung oder Zahlung nach Lieferung der Maschine von uns zugestimmt, so berechtigen irgendwe l- che Beanstandungen nicht zu Kürzen oder Zurückhaltung des vereinbarten Kaufpreises. Wird Probelieferung vereinbart, wobei der Hin- und Rücktransport auf Rechnung und Gefahr des Käufers durchge- führt wird, so gilt die Maschine nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als bed ingungsgemäss geliefert und abge- nommen. Sofort mit Ablauf der Probezeit ist der volle Kaufpreis fällig und zahlbar. Irgendwelche Reparaturen, Änd e- rungen usw. gehen ausschliesslich zu Lasten des Käufers. Wird die Maschine nicht übernommen, so ist uns dies einen Tag vor Ablauf der Probezeit mitzuteilen und die Maschine am 1. Tag nach abgelaufener Probezeit versichert und frachtfrei zurückzuliefern. Bei Rücknahme sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht verpflichtet. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollstä ndi- gen Abdeckung sämtlicher BG OST-SÜD für sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten unser uneingeschrän ktes EigentumHauptschuld-verhältnis bzw. Der Käufer ist bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet, Maschinen und Zubehörteile gegen alle Gefa h- ren ausreichend zu versichern. Solange unser Eigentum fortbesteht, darf der Kaufgegenstand nicht weiterveräus- sert, übereignet oder Rechten Dritter belastet werden. Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass der Besteller sich in ungünstiger Vermögenslage befindet, so sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen und von aus dem Vertrag zurückzutreten, falls die Sicherheit nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wird. Einkaufsbedingungen haben für uns auch ohne ausdrückliche Ablehnung keine Geltung. Die Wirksamkeit eines abgeschlossenen Vertrages wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass einzelne Vertragsbedingungen unwirksam befriedigt sind. Diese Bedingungen liegen allen Angeboten und Kaufabschlüssen zugrunde und bilden einen wesentlichen Bestandteil eines zustande gekommenen Kaufvertrages, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung hiervon abweichende Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden sind.Ort: Angabe nötig Datum: Angabe nötig Der Gesuchsteller / die Gesuchstellerin (Rechtsverbindliche Unterschrift[en]) Falkensteinstrasse 54 Ɩ Xxxxxxxx X XX-0000 Xx. Xxxxxx

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. Allgemeine Angebots-Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Versicherungsmaklervertrag. Der Auftraggeber bestätigt den Erhalt der Basisinformationen. Auftrag erteilt am: 12. Juni 2018 Auftrag angenommen am: 12. Juni 2018 (Auftraggeber / Unterschrift, Verkaufs- Stempel) (Makler / Unterschrift, Stempel) MA 05 2018 – Seite 6 Versicherungsmakler Auftraggeber 00000 Xxxxxxxx - nachstehend Versicherungsmakler genannt - - nachstehend Auftraggeber genannt - Der Auftraggeber bevollmächtigt den Versicherungsmakler und Lieferbedingungen für gebrauchte (Werkzeug)- Maschinen Erfüllungsort einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegenheiten. Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere ▪ die uneingeschränkte aktive und Gerichtsstandpassive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern, auch für zukünftige Ansprüche einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen, ▪ die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge, ▪ die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten oder in die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen sowie die sonstige Mitwirkung bei der Geschäftsverbindung sowie für Kl agen im Wechsel- Schadenregulierung, ▪ die Erteilung und Urkundenprozess ist Seon/Schweiz. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vor- behalten. Alle technischen Angaben und Beschreibungen sowie Angaben über Zustand, festes und loses Zubehör, Fabrikate, Modelle, Baujahre und Leistung sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art, sind annähernd und für uns völlig unverbindlich. Uns erteilte Lieferungsaufträge sind unwiderruflich und gelten erst mit schriftlicher Widerruf von Untervollmacht an einen anderen Versicherungsmakler oder telegra- fischer Bestätigung bzw. Rechnungserteilung als angenommen. Grundsätzlich ist die Rückgängigmachung von Au f- trägen ausgeschlossen. Falls ausnahmsweise einem Verlangen des Bestellers auf Rückgängigmachung stattgegeben wird, sind vom Beste l- ler die entstandenen Unkosten und der entgangene Gewinn zu ersetzen. Werden Maschinen von uns nicht ab uns e- rem Lager offeriert und der Standort dem Kaufinteressenten nebst Anschrift nachgewiesen oder bekannt gegeben, so verpflichtet sich der AngebotsempfängerPersonen, die Anschrift dritten Personen nicht weiterzugeben von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, ▪ die Einleitung und weder selbst noch Begleitung von Beschwerden bei dem BaFin oder einer Ombudsstelle, ▪ die Erteilung und Widerruf von Einverständniserklärungen zur Einholung von Bonitätsauskünften, sowie die Anforderung von Selbstauskünften, ▪ die Erteilung und Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten, ▪ die Erteilung und Widerruf von Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten, von Schweigepflichtsentbindungserklärungen, sowie das Auskunftsbegehren über dritte gespeicherte und verwendete Daten, ▪ die nachgewiesene Maschine anders als über unsere Firma zu kaufen, ebenso wie er sich verpflich- tet, jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur durch uns zu führen. Im entgegen gesetzten Fall hat Entgegennahme oder den Verzicht hierauf der Ange- botsempfänger den uns entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen unserem nachgewiesenen Einkau fs- preis und dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten. Gebrauchte Maschinen und Geräte werden von uns in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich befinden. Zubehör wird nur soweit vorhanden mitgeliefert. Gebrauchte Maschinen gelten bereits mit beendeter Besichtigung, Abholung oder Verladung unter Ausschluss jegli- cher Mängelhaftung und Schadenersatzpflicht als bedingungsgemäss abgenommen und genehmigt. Der Käufer hat das Recht, die Ware vom Versicherer vor Vertragsabschluss zu besichtigen oder zu prüfenübergebenden Unterlagen (insb. Macht er Vertragsinformationen, Bedingungen). Der Versicherungsmakler ist von diesem Recht, gleich aus welchem Grund, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an. Falls in besonderen Fällen Riss- und Bruchfreiheit garantiert wird, so bezieht sich diese Garantie nur auf Brüche, die die Verwendungsfähigkeit ausschliessen. Für Mängel an besonders dem Verschleiss unterworfenen Teilen, wie Zahnrä- der, Büchsen, Hebel und Wannen usw. wird auch bei garantierter Riss- und Bruchfreiheit keine Gewähr übernom- men. Geschweisste und geriegelte Maschinen gelten als riss- und bruchfreiBeschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Versendung und Ablieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit der Absendung ab jeweiligem Standort geht die Gefahr auch dann an den BestellerVollmacht ist zeitlich nicht befristet, auch wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Ze r- störung, Beschädigung und Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien uns von der Lieferungsverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung und Überschreitung der Lieferzeit oder Verzuges sind gegen uns ausgeschlossen. Zahlung ist sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart sofort bei Versandbereitschaft, in bar netto Kasse fällig. Schecks werden u.ü.V. angenommen. Xxxxxxxx nur nach ausdrücklicher Vereinbarung, die nachwei s- bar diskontierbar sind, wobei sämtliche Diskont- u. Wechselspesen zu Lasten des Käufers gehen. Aufrechnungen mit irgendwelchen Gegenforderungen und die Einrede eines Zurückgaberechts sind ausgeschlossen. Wird au s- nahmsweise Teilzahlung oder Zahlung nach Lieferung der Maschine von uns zugestimmt, so berechtigen irgendwe l- che Beanstandungen nicht zu Kürzen oder Zurückhaltung des vereinbarten Kaufpreises. Wird Probelieferung vereinbart, wobei der Hin- und Rücktransport auf Rechnung und Gefahr des Käufers durchge- führt wird, so gilt die Maschine nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als bed ingungsgemäss geliefert und abge- nommen. Sofort mit Ablauf der Probezeit ist der volle Kaufpreis fällig und zahlbar. Irgendwelche Reparaturen, Änd e- rungen usw. gehen ausschliesslich zu Lasten des Käufers. Wird die Maschine nicht übernommen, so ist uns dies einen Tag vor Ablauf der Probezeit mitzuteilen und die Maschine am 1. Tag nach abgelaufener Probezeit versichert und frachtfrei zurückzuliefern. Bei Rücknahme sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht verpflichtet. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollstä ndi- gen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten unser uneingeschrän ktes Eigentum. Der Käufer ist bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet, Maschinen und Zubehörteile gegen alle Gefa h- ren ausreichend zu versichern. Solange unser Eigentum fortbesteht, darf der Kaufgegenstand nicht weiterveräus- sert, übereignet oder Rechten Dritter belastet kann vom Auftraggeber aber jederzeit widerrufen werden. Ergibt sich nach Abschluss des VertragesOrt Datum Datum (Auftraggeber / Unterschrift, dass der Besteller sich in ungünstiger Vermögenslage befindetStempel) (Makler / Unterschrift, so sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen und von dem Vertrag zurückzutreten, falls die Sicherheit nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wird. Einkaufsbedingungen haben für uns auch ohne ausdrückliche Ablehnung keine Geltung. Die Wirksamkeit eines abgeschlossenen Vertrages wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sind. Diese Bedingungen liegen allen Angeboten und Kaufabschlüssen zugrunde und bilden einen wesentlichen Bestandteil eines zustande gekommenen Kaufvertrages, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung hiervon abweichende Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden sind.Stempel) Rev.stand 2.0 vom 07.05.2018

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