Allgemeine Pflichten. a) Der TMA verpflichtet sich, den Einsatz pünktlich anzutreten und diesen nicht ohne wichtigen Grund zu verlassen. Arbeitsunterbrü- che, egal welcher Art, sind sofort zu melden. Im Unterlassungsfalle lehnt die ASSPRO AG jegliche Zahlungen für Arbeitsausfälle ab. b) Der TMA wird durch den Einsatzbetrieb eingeführt und instruiert. Er hat dessen Weisungen zu befolgen. Falls sich eine Abweichung zwi- schen (im Einsatzvertrag) vereinbartem und tatsächlichem Einsatz offenbart, ist die ASSPRO AG sofort zu informieren. c) Der TMA hat die ihm übertragenen Aufgaben persönlich, sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien, Werkzeuge und Maschinen werden ausschliesslich vom Einsatzbetrieb zur Verfügung gestellt. Diese sind sorgfältig zu be- handeln. Für absichtlich oder fährlässig zugefügte Schäden kann der TMA behaftet werden (OR 321e). Die ASSPRO AG lehnt jegliche Entschädigungen für privat verwendetes Material oder Werkzeug ab. d) Sämtliche Sicherheitsvorschriften des Einsatzbetriebes und alle zu diesem Zweck erlassenen Vorschriften sind zu befolgen. e) Betreffend Fabrikations- und Betriebsgeheimnisse, von denen der TMA im Einsatzbetrieb Kenntnis erlangt, ist er während und nach dem Einsatz zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit es zur Wah- rung der berechtigten Interessen der Einsatzfirma und des Arbeit- gebers erforderlich ist. f) Adressänderungen und sonstige Änderungen in den zivilen Verhält- nissen wie Heirat, Militärdienst etc. müssen der ASSPRO AG sofort gemeldet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Rahmenarbeitsvertrag
Allgemeine Pflichten. a) Der TMA Mitarbeiter verpflichtet sich, den Einsatz die Arbeit pünktlich anzutreten und diesen diese nicht ohne wichtigen Grund zu verlassen. Arbeitsunterbrü- cheArbeitsunterbrüche, egal welcher Art, sind sofort zu melden. Im Unterlassungsfalle lehnt die ASSPRO Trabeco AG jegliche Zahlungen für Arbeitsausfälle ab.
b) Der TMA Mitarbeiter wird durch den Einsatzbetrieb eingeführt und instruiert. Er hat dessen Weisungen zu befolgen. Falls sich eine Abweichung zwi- schen zwischen (im Einsatzvertrag) vereinbartem vereinbarter und tatsächlichem Einsatz tatsächlicher Arbeit offenbart, ist die ASSPRO Trabeco AG sofort zu informieren.
c) Der TMA Mitarbeiter hat die ihm übertragenen Aufgaben persönlich, sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien, Werkzeuge und Maschinen werden ausschliesslich vom Einsatzbetrieb zur Verfügung gestellt. Diese sind sorgfältig zu be- handelnbehandeln. Für absichtlich oder fährlässig zugefügte Schäden kann der TMA behaftet Mitarbeiter haftbar gemacht werden (OR 321e). Die ASSPRO Trabeco AG lehnt jegliche Entschädigungen für privat verwendetes Material oder Werkzeug ab.
d) Sämtliche Sicherheitsvorschriften des Einsatzbetriebes und alle zu diesem Zweck erlassenen Vorschriften erteilten Vorgaben sind zu befolgen.
e) Betreffend Über sämtliche Fabrikations- und BetriebsgeheimnisseGeschäftsgeheimnisse der Trabeco AG, des Einsatzbetriebes oder dessen Kunden, von denen der TMA im Einsatzbetrieb Mitarbeiter während seines Arbeitseinsatzes oder bei Gelegenheit, Kenntnis erlangt, ist hat er während und nach dem Einsatz zur Verschwiegenheit verpflichtetStillschweigen zu bewahren, soweit es zur Wah- rung Wahrung der berechtigten Interessen der Einsatzfirma und Trabeco AG oder des Arbeit- gebers Einsatzbetriebes erforderlich ist.
f) Adressänderungen und sonstige Änderungen in den zivilen Verhält- nissen zivilrechtlichen Verhältnissen wie Heirat, Militärdienst etc. müssen sind der ASSPRO Trabeco AG sofort gemeldet werdenzu melden.
Appears in 1 contract
Samples: Rahmenarbeitsvertrag
Allgemeine Pflichten. a) Der TMA Mitarbeiter verpflichtet sich, den Einsatz die Arbeit pünktlich anzutreten und diesen diese nicht ohne wichtigen Grund zu verlassen. Arbeitsunterbrü- cheArbeitsunterbrüche, egal welcher Art, sind sofort zu melden. Im Unterlassungsfalle lehnt die ASSPRO Trabeco AG jegliche Zahlungen für Arbeitsausfälle ab.
b) Der TMA Mitarbeiter wird durch den Einsatzbetrieb eingeführt und instruiert. Er hat dessen Weisungen zu befolgen. Falls sich eine Abweichung zwi- schen zwischen (im Einsatzvertrag) vereinbartem vereinbarter und tatsächlichem Einsatz tatsächlicher Arbeit offenbart, ist die ASSPRO Trabeco AG sofort zu informieren.
c) Der TMA Mitarbeiter hat die ihm übertragenen Aufgaben persönlich, sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien, Werkzeuge und Maschinen werden ausschliesslich vom Einsatzbetrieb zur Verfügung gestellt. Diese sind sorgfältig zu be- handelnbehandeln. Für absichtlich oder fährlässig zugefügte Schäden kann der TMA behaftet Mitarbeiter haftbar gemacht werden (OR 321eArt. 321e OR). Die ASSPRO Trabeco AG lehnt jegliche Entschädigungen für privat verwendetes Material oder Werkzeug ab.
d) Sämtliche Sicherheitsvorschriften des Einsatzbetriebes und alle zu diesem Zweck erlassenen Vorschriften erteilten Vorgaben sind zu befolgen.
e) Betreffend Über sämtliche Fabrikations- und BetriebsgeheimnisseGeschäftsgeheimnisse der Trabeco AG, des Einsatzbetriebes oder dessen Kunden, von denen der TMA im Einsatzbetrieb Mitarbeiter während seines Arbeitseinsatzes oder bei Gelegenheit, Kenntnis erlangt, ist hat er während und nach dem Einsatz zur Verschwiegenheit verpflichtetStillschweigen zu bewahren, soweit es zur Wah- rung Wahrung der berechtigten Interessen der Einsatzfirma und Trabeco AG oder des Arbeit- gebers Einsatzbetriebes erforderlich ist.
f) Adressänderungen und sonstige Änderungen in den zivilen Verhält- nissen zivilrechtlichen Verhältnissen wie Heirat, Militärdienst etc. müssen sind der ASSPRO Trabeco AG sofort gemeldet werdenzu melden.
Appears in 1 contract
Samples: Rahmenarbeitsvertrag
Allgemeine Pflichten. a) Der TMA verpflichtet sich, den Einsatz pünktlich anzutreten und diesen nicht ohne wichtigen Grund zu verlassen. Arbeitsunterbrü- cheArbeitsunterbrüche, egal welcher Art, sind sofort zu melden. Im Unterlassungsfalle lehnt die ASSPRO AG jegliche Zahlungen für Arbeitsausfälle ab.
b) Der TMA wird durch den Einsatzbetrieb eingeführt und instruiert. Er hat dessen Weisungen zu befolgen. Falls sich eine Abweichung zwi- schen zwischen (im Einsatzvertrag) vereinbartem und tatsächlichem Einsatz offenbart, ist die ASSPRO AG sofort zu informieren.
c) Der TMA hat die ihm übertragenen Aufgaben persönlich, sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien, Werkzeuge und Maschinen werden ausschliesslich vom Einsatzbetrieb zur Verfügung gestellt. Diese sind sorgfältig zu be- handelnbehandeln. Für absichtlich oder fährlässig zugefügte Schäden kann der TMA behaftet werden (OR 321e). Die ASSPRO AG lehnt jegliche Entschädigungen für privat verwendetes Material Ma- terial oder Werkzeug ab.
d) Sämtliche Sicherheitsvorschriften des Einsatzbetriebes und alle zu diesem Zweck erlassenen Vorschriften sind zu befolgen.
e) Betreffend Fabrikations- und Betriebsgeheimnisse, von denen der TMA im Einsatzbetrieb Kenntnis erlangt, ist er während und nach dem Einsatz zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit es zur Wah- rung Wahrung der berechtigten Interessen Inte- ressen der Einsatzfirma und des Arbeit- gebers Arbeitgebers erforderlich ist.
f) Adressänderungen und sonstige Änderungen in den zivilen Verhält- nissen Verhältnissen wie Heirat, Militärdienst etc. müssen der ASSPRO AG sofort gemeldet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Rahmenarbeitsvertrag