Common use of Allgemeiner Teil Clause in Contracts

Allgemeiner Teil. 1 Wann sprechen wir von einem Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen? 1. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheits- schädigung erleidet oder wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zer- rissen werden. Als Unfall gelten auch Ertrinken, Ersticken unter Wasser sowie beim Tauchen auftretende Gesundheitsschäden, z. X. Xxxxxxxxxxxx- heit. 2. Der Unfall muss während der Laufzeit des Vertrages eingetreten sein. Hier finden Sie ein Inhaltsverzeichnis, damit Sie auf einen Blick sehen, wel- chen Service und welche Leistungen der ADAC Unfallschutz bereit hält. Die Einzelheiten lesen Sie dann bitte in den angegebenen Paragrafen. • Informations-Service (§ 8) • Soforthilfe (§ 9) • Beratungs-Service (§ 10) • Vermittlung einer Pflegeperson (§ 11) • Psychologische „Erste Hilfe“ (§ 12) • Fahrtraining (§ 13) Mit diesem Service beraten wir Sie rund um den Unfall und organisieren für Sie notwendige und von Ihnen gewünschte Maßnahmen. Eine Kostenüber- nahme ist damit nicht verbunden. Gerne prüfen wir aber, ob es Leistungsträ- ger gibt, an die Sie sich wegen anfallender Kosten wenden können. Darüber hinaus beteiligen wir uns bei §§ 10, 12 und 13 auch an anfallenden Kosten. • Sofortleistung (§ 14) • Krankenhaus-Tagegeld (§ 15) • Übergangsleistung (§ 16) • Invaliditätsleistung (§ 17) • Progression bei der Invaliditätsleistung (§ 18) • Personenbergung (§ 19) • Kosmetische Operationen (§ 20) • Unfall-Hilfeleistung (§ 21) • Überführungskosten im Todesfall (§ 22) • Todesfall-Leistung (§ 23) Mit diesen Leistungen wollen wir die finanziellen Folgen eines schweren Unfal- les mildern. Wie Sie in der Inhaltsübersicht gesehen haben, bieten wir Ihnen bei einem Unfall Hilfe, Rat und finanzielle Unterstützung. Es gibt aber bestimmte Um- stände, bei denen wir keine Leistung erbringen: 1. Ausgeschlossen sind Unfälle a) die durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung der versicherten Per- son verursacht wurden, auch unter Alkohol- und Drogeneinfluss; b) die der versicherten Person bei dem Versuch oder der vorsätzlichen Durchführung einer Straftat zustoßen; c) durch Kernenergie, Strahlen, Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse oder durch innere Unruhen; d) mit Luftfahrzeugen und Fluggeräten aller Art (auch Luftsportgeräte wie z. B. Gleitschirme) mit Ausnahme, wenn die versicherte Person als Flug- xxxx eines zugelassenen Flugunternehmens betroffen ist; e) bei der aktiven Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, einschließ- lich des Trainings; 2. Nicht versichert sind Gesundheitsschäden a) an Bandscheiben; b) durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person; c) durch Infektionen mit Ausnahme von Tollwut und Wundstarrkrampf; d) durch Vergiftungen infolge Einnahme flüssiger oder fester Stoffe durch den Schlund. Ausgenommen sind Kinder bis 10 Jahre, die versehentlich schädliche Stoffe einnehmen; e) durch krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen. 3. Daneben gibt es auch noch bestimmte Umstände, bei denen lediglich einzel- ne Leistungen eingeschränkt sind. Bitte lesen Sie hierzu die §§ 17, 18 und 23. 1. Bei einem Einzelvertrag sind Sie als unser ADAC Mitglied versichert. Über- dies sind Ihre Kinder, die während der Laufzeit des Vertrages geboren wer- den, im ersten Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. 2. Bei einem Familienvertrag sind ebenfalls Sie als unser ADAC Mitglied versi- chert. Außerdem sind Ihr Ehepartner oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft und Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Anstel- le des Ehepartners sind der nichteheliche Lebenspartner und dessen min- derjährige Kinder mitversichert, wenn Sie mit ihnen nachweislich in häusli- cher Gemeinschaft leben. 3. Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die mit- versicherten Personen. Die Ausübung der Rechte und die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag steht aber ausschließlich Ihnen als Inhaber des ADAC Unfallschutz zu. Alle Erklärungen zum Versi- cherungsvertrag müssen in Textform erfolgen. Der ADAC Unfallschutz versichert Sie bei Unfällen weltweit und rund um die Uhr. 1. Der Versicherungsvertrag beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Dieser steht in Ihrem Versicherungsschein. Voraussetzung ist aber, dass der erste Beitrag rechtzeitig bezahlt wird, d. h. Sie zahlen: a) den Beitrag sofort bei Abschluss der Versicherung b) auf Rechnung und überweisen den Beitrag. Achten Sie in diesem Fall bitte darauf, dass Sie den Beitrag innerhalb der genannten Frist bezahlen, da Sie ansonsten von Anfang an keinen Versicherungsschutz haben, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Zahlen Sie nachträglich, beginnt der Versicherungsschutz erst ab Eingang des Bei- trags bei uns. c) im SEPA-Lastschriftverfahren: Achten Sie bitte in diesem Fall darauf, dass die Lastschrift von Ihrer Bank eingelöst wird, da ansonsten der Versiche- rungsschutz erst ab Eingang des Beitrags bei uns beginnt, es sei denn Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. 2. Die Folgebeiträge müssen jeweils spätestens zum 1. des vereinbarten Bei- tragszeitraumes bezahlt werden. Bitte achten Sie auch hier auf die recht- zeitige Zahlung des Beitrages, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz ge- fährden. 3. Ist die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten vereinbart, sind die noch aus- stehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate in Ver- zug sind. Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung ver- langen. 4. Die Folgen nicht rechtzeitiger Beitragszahlung richten sich nach den ge- setzlichen Bestimmungen der §§ 37 und 38 VVG (Versicherungsvertragsge- setz). 1. Ordentliche Kündigung: Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf in Textform gekündigt wurde.

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Samples: Adac Unfallschutz, Adac Unfallschutz

Allgemeiner Teil. 1 Wann sprechen wir von einem Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen? 1. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheits- schädigung Gesundheitsschädigung erleidet oder wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zer- rissen zerrissen werden. Als Unfall gelten auch Ertrinken, Ersticken unter Wasser sowie beim Tauchen auftretende Gesundheitsschäden, z. X. Xxxxxxxxxxxx- heitz.B. Caissonkrankheit. 2. Der Unfall muss während der Laufzeit des Vertrages eingetreten sein. Hier finden Sie ein Inhaltsverzeichnis, damit Sie auf einen Blick sehen, wel- chen welchen Service und welche Leistungen der ADAC Unfallschutz bereit hält. Die Einzelheiten lesen Sie dann bitte in den angegebenen Paragrafen. Informations-Service (§ 8) Soforthilfe (§ 9) Beratungs-Service (§ 10) Vermittlung einer Pflegeperson (§ 11) Psychologische „Erste Hilfe“ (§ 12) Fahrtraining (§ 13) Mit diesem Service beraten wir Sie rund um den Unfall und organisieren für Sie notwendige notwendi- ge und von Ihnen gewünschte Maßnahmen. Eine Kostenüber- nahme Kostenübernahme ist damit nicht verbundenver­ bunden. Gerne prüfen wir aber, ob es Leistungsträ- ger Leistungsträger gibt, an die Sie sich wegen anfallender Kosten wenden können. Darüber hinaus beteiligen wir uns bei §§ 10, 12 und 13 auch an anfallenden Kosten. Sofortleistung (§ 14) Krankenhaus-Tagegeld (§ 15) Übergangsleistung (§ 16) Invaliditätsleistung (§ 17) Progression bei der Invaliditätsleistung (§ 18) Personenbergung (§ 19) Kosmetische Operationen (§ 20) Unfall-Hilfeleistung (§ 21) Überführungskosten im Todesfall (§ 22) Todesfall-Leistung (§ 23) Mit diesen Leistungen wollen wir die finanziellen Folgen eines schweren Unfal- les Unfalles mildern. Wie Sie in der Inhaltsübersicht gesehen haben, bieten wir Ihnen bei einem Unfall Hilfe, Rat und finanzielle Unterstützung. Es gibt aber bestimmte Um- ständeUmstände, bei denen wir keine Leistung erbringen: 1. Ausgeschlossen sind Unfälle a) die durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung der versicherten Per- son verursacht Person ver- ursacht wurden, auch unter Alkohol- und Drogeneinfluss; b) die der versicherten Person bei dem Versuch oder der vorsätzlichen Durchführung einer Straftat zustoßen; c) durch Kernenergie, Strahlen, Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse oder durch innere Unruhen; d) mit Luftfahrzeugen und Fluggeräten aller Art (auch Luftsportgeräte wie z. B. GleitschirmeX. Xxxxx- schirme) mit Ausnahme, wenn die versicherte Person als Flug- xxxx Fluggast eines zugelassenen zugelasse- nen Flugunternehmens betroffen ist; e) bei der aktiven Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, einschließ- lich einschließlich des Trainings; 2. Nicht versichert sind Gesundheitsschäden a) an Bandscheiben; b) durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person; c) durch Infektionen mit Ausnahme von Tollwut und Wundstarrkrampf; d) durch Vergiftungen infolge Einnahme flüssiger oder fester Stoffe durch den Schlund. Ausgenommen sind Kinder bis 10 Jahre, die versehentlich schädliche Stoffe einnehmenein- nehmen; e) durch krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen. 3. Daneben gibt es auch noch bestimmte Umstände, bei denen lediglich einzel- ne Leistungen eingeschränkt sind. Bitte lesen Sie hierzu die §§ 17, 18 und 23. 1. Bei einem Einzelvertrag sind Sie als unser ADAC Mitglied versichert. Über- dies sind Ihre Kinder, die während der Laufzeit des Vertrages geboren wer- den, im ersten Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. 2. Bei einem Familienvertrag sind ebenfalls Sie als unser ADAC Mitglied versi- chert. Außerdem sind Ihr Ehepartner oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft und Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Anstel- le des Ehepartners sind der nichteheliche Lebenspartner und dessen min- derjährige Kinder mitversichert, wenn Sie mit ihnen nachweislich in häusli- cher Gemeinschaft leben. 3. Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die mit- versicherten Personen. Die Ausübung der Rechte und die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag steht aber ausschließlich Ihnen als Inhaber des ADAC Unfallschutz zu. Alle Erklärungen zum Versi- cherungsvertrag müssen in Textform erfolgen. Der ADAC Unfallschutz versichert Sie bei Unfällen weltweit und rund um die Uhr. 1. Der Versicherungsvertrag beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Dieser steht in Ihrem Versicherungsschein. Voraussetzung ist aber, dass der erste Beitrag rechtzeitig bezahlt wird, d. h. Sie zahlen: a) den Beitrag sofort bei Abschluss der Versicherung b) auf Rechnung und überweisen den Beitrag. Achten Sie in diesem Fall bitte darauf, dass Sie den Beitrag innerhalb der genannten Frist bezahlen, da Sie ansonsten von Anfang an keinen Versicherungsschutz haben, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Zahlen Sie nachträglich, beginnt der Versicherungsschutz erst ab Eingang des Bei- trags bei uns. c) im SEPA-Lastschriftverfahren: Achten Sie bitte in diesem Fall darauf, dass die Lastschrift von Ihrer Bank eingelöst wird, da ansonsten der Versiche- rungsschutz erst ab Eingang des Beitrags bei uns beginnt, es sei denn Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. 2. Die Folgebeiträge müssen jeweils spätestens zum 1. des vereinbarten Bei- tragszeitraumes bezahlt werden. Bitte achten Sie auch hier auf die recht- zeitige Zahlung des Beitrages, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz ge- fährden. 3. Ist die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten vereinbart, sind die noch aus- stehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate in Ver- zug sind. Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung ver- langen. 4. Die Folgen nicht rechtzeitiger Beitragszahlung richten sich nach den ge- setzlichen Bestimmungen der §§ 37 und 38 VVG (Versicherungsvertragsge- setz). 1. Ordentliche Kündigung: Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf in Textform gekündigt wurde.

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Samples: Adac Unfallschutz

Allgemeiner Teil. 1 Wann sprechen wir von einem Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen? 1. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheits- schädigung erleidet oder wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zer- rissen werden. Als Unfall gelten auch Ertrinken, Ersticken unter Wasser sowie so- wie beim Tauchen auftretende Gesundheitsschäden, z. X. Xxxxxxxxxxxx- heitB. Caissonkrankheit. 2. Der Unfall muss während der Laufzeit des Vertrages eingetreten sein. Hier finden Sie ein Inhaltsverzeichnis, damit Sie auf einen Blick sehen, wel- chen Service und welche Leistungen der ADAC Unfallschutz bereit hält. Die Einzelheiten lesen Sie dann bitte in den angegebenen Paragrafen. Informations-Service (§ 8) Soforthilfe (§ 9) Beratungs-Service (§ 10) Vermittlung einer Pflegeperson (§ 11) Psychologische „Erste Hilfe“ (§ 12) Fahrtraining (§ 13) Mit diesem Service beraten wir Sie rund um den Unfall und organisieren für Sie notwendige und von Ihnen gewünschte Maßnahmen. Eine Kostenüber- nahme ist damit nicht verbunden. Gerne prüfen wir aber, ob es Leistungsträ- ger gibt, an die Sie sich wegen anfallender Kosten wenden können. Darüber hinaus beteiligen wir uns bei §§ 10, 12 und 13 auch an anfallenden Kosten. Sofortleistung (§ 14) Krankenhaus-Tagegeld (§ 15) Übergangsleistung (§ 16) Invaliditätsleistung (§ 17) Progression bei der Invaliditätsleistung (§ 18) Personenbergung (§ 19) Kosmetische Operationen (§ 20) Unfall-Hilfeleistung (§ 21) Überführungskosten im Todesfall (§ 22) Todesfall-Leistung (§ 23) Mit diesen Leistungen wollen wir die finanziellen Folgen eines schweren Unfal- les Unfalles mildern. Wie Sie in der Inhaltsübersicht gesehen haben, bieten wir Ihnen bei einem Unfall Hilfe, Rat und finanzielle Unterstützung. Es gibt aber bestimmte Um- stände, bei denen wir keine Leistung erbringen: 1. Ausgeschlossen sind Unfälle a) die durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung der versicherten Per- son verursacht wurden, auch unter Alkohol- und Drogeneinfluss; b) die der versicherten Person bei dem Versuch oder der vorsätzlichen Durchführung einer Straftat zustoßen; c) durch Kernenergie, Strahlen, Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse oder durch innere Unruhen; d) mit Luftfahrzeugen und Fluggeräten aller Art (auch Luftsportgeräte wie z. B. Gleitschirme) mit Ausnahme, wenn die versicherte Person als Flug- xxxx eines zugelassenen Flugunternehmens betroffen ist; e) bei der aktiven Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben, bei denen de- nen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, einschließ- lich ein- schließlich des Trainings; 2. Nicht versichert sind Gesundheitsschäden a) an Bandscheiben; b) durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten PersonPer- son; c) durch Infektionen mit Ausnahme von Tollwut und Wundstarrkrampf; d) durch Vergiftungen infolge Einnahme flüssiger oder fester Stoffe durch den Schlund. Ausgenommen sind Kinder bis 10 Jahre, die versehentlich schädliche Stoffe einnehmen; e) durch krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen. 3. Daneben gibt es auch noch bestimmte Umstände, bei denen lediglich einzel- ne Leistungen eingeschränkt sind. Bitte lesen Sie hierzu die §§ 17, 18 und 23. 1. Bei einem Einzelvertrag sind Sie als unser ADAC Mitglied versichert. Über- dies sind Ihre Kinder, die während der Laufzeit des Vertrages geboren wer- den, im ersten Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. 2. Bei einem Familienvertrag sind ebenfalls Sie als unser ADAC Mitglied versi- chert. Außerdem sind Ihr Ehepartner oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft und Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Anstel- le des Ehepartners sind der nichteheliche Lebenspartner und dessen min- derjährige Kinder mitversichert, wenn Sie mit ihnen nachweislich in häusli- cher Gemeinschaft leben. 3. Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die mit- versicherten Personen. Die Ausübung der Rechte und die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag steht aber ausschließlich Ihnen als Inhaber des ADAC Unfallschutz zu. Alle Erklärungen zum Versi- cherungsvertrag müssen in Textform erfolgen. Der ADAC Unfallschutz versichert Sie bei Unfällen weltweit und rund um die Uhr. 1. Der Versicherungsvertrag beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Dieser steht in Ihrem Versicherungsschein. Voraussetzung ist aber, dass der erste Beitrag rechtzeitig bezahlt wird, d. h. Sie zahlen: a) den Beitrag sofort bei Abschluss der Versicherung b) auf Rechnung und überweisen den Beitrag. Achten Sie in diesem Fall bitte bit- te darauf, dass Sie den Beitrag innerhalb der genannten Frist bezahlen, da Sie ansonsten von Anfang an keinen Versicherungsschutz haben, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Zahlen Sie nachträglich, beginnt der Versicherungsschutz erst ab Eingang des Bei- trags Beitrags bei uns. c) im SEPA-Lastschriftverfahren: Achten Sie bitte in diesem Fall darauf, dass die Lastschrift von Ihrer Bank eingelöst wird, da ansonsten der Versiche- rungsschutz erst ab Eingang des Beitrags bei uns beginnt, es sei denn Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. 2. Die Folgebeiträge müssen jeweils spätestens zum 1. des vereinbarten Bei- tragszeitraumes bezahlt werden. Bitte achten Sie auch hier auf die recht- zeitige Zahlung des Beitrages, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz ge- fährden. 3. Ist die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten vereinbart, sind die noch aus- stehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate in Ver- zug sind. Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung ver- langenverlangen. 4. Die Folgen nicht rechtzeitiger Beitragszahlung richten sich nach den ge- setzlichen Bestimmungen der §§ 37 und 38 VVG (Versicherungsvertragsge- setz). 1. Ordentliche Kündigung: Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf in Textform gekündigt wurde.

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Samples: Adac Unfallschutz (Alttarife)