Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Musterklauseln

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (Sonderbedingungen für den Anstel- lungsvertrags-Rechtsschutz AUXILIA/ARB 2016) ist als Zusatzbaustein nur in Verbindung mit § 00 XXXXXXX XXX/0000 oder JURPRIVAT Tarif 2016 abschließbar. Versicherbar für Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, wenn das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Tätigkeit 120.000,- € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – nicht übersteigt. Definition Jahresbruttoeinkommen: Das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit der versi- cherten Tätigkeit setzt sich zusammen aus Einkünften aus nichtselbständi- ger Tätigkeit bzw. Einkünften aus selbständiger Tätigkeit. Hierunter fallen das Gehalt, variable Bezüge, sowie die als geldwerter Vorteil einzustufen- den Leistungen wie die Altersvorsorge, der Firmenwagen und andere Zu- satzleistungen. Erhält der Versicherungsnehmer daneben noch Gewinnaus- schüttungen oder sonstige Kapitalerträge erzielt er Einkünfte aus Kapital- vermögen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätig- keit stehen. Diese sind dann ebenfalls zu berücksichtigen.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz umfasst die außergerichtliche und gericht- liche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem der versicherten Funktion zu- grunde liegenden Anstellungsvertrag, soweit es sich hierbei nicht um die Abwehr bzw. Geltendmachung eines Haftpflichtanspruches auf Ersatz eines Vermögens- schadens aus vertraglicher oder gesetzlicher Haftung handelt.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Es besteht kein Versicherungsschutz für Rechtsschutzfälle, die später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Diese Frist beträgt fünf Jahre, wenn Tod des Versicherungsnehmers oder Berufs- aufgabe aus Alters- oder Krankheitsgründen die Beendigung des Versicherungs- vertrages verursacht haben.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz a) Der Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles innerhalb des versicherten Zeitraumes. Der versicherte Zeitraum beginnt erst nach Ablauf der im Versicherungsvertrag vereinbarten Wartezeit.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (Sonderbedingungen für den Anstel- lungsvertrags-Rechtsschutz (AnVRS) AUXILIA ARB/2021) ist nur in Verbin- dung mit Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz oder JURPRIVAT Tarif 2021 abschließbar. Er kann auch mit den gewerblichen JUR-Produkten (mit Ausnahme von JURVEREIN) des Tarifs 2021 für den gemäß Familiendefiniti- on im privaten und beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständi- gen Tätigkeit mitversicherten Ehe-/Lebenspartner abgeschlossen werden, wenn der Anstellungsvertrag nicht mit dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Firma besteht. Versicherbar ist der Anstellungsver- trags-Rechtsschutz für Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG mit Sitz in Deutschland. Das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zu- sammenhang mit dieser Tätigkeit darf 150.000,- € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – nicht übersteigen. Sofern das Einkommen die Grenze wäh- rend der Vertragslaufzeit übersteigt, gelten die Regelungen der ARB. Definition Jahresbruttoeinkommen: Das Jahresbruttoeinkommen in ursäch- lichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit setzt sich zusammen aus Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit bzw. Einkünften aus selb- ständiger Tätigkeit. Hierunter fallen das Gehalt, variable Bezüge sowie die als geldwerter Vorteil einzustufenden Leistungen wie die Altersvorsorge, der Firmenwagen und andere Zusatzleistungen. Erhält der Versicherungs- nehmer daneben noch Gewinnausschüttungen oder sonstige Kapitalerträ- ge erzielt er Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in ursächlichem Zusam- menhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, sind diese dann ebenfalls zu berücksichtigen.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz umfasst im Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Komfort und Premium die au- ßergerichtliche und gerichtliche, im Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Basis nur die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus dem der versicherten Funktion zugrunde liegenden Anstellungsvertrag. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf vertragliche Nebenabreden im Zusammenhang mit dem versicherten Anstellungsvertrag, in denen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gesondert geregelt werden. Mitversichert gelten Streitigkeiten aus der versicherten Tätigkeit, die vor dem Arbeitsgericht entschieden werden.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannte versicherte Person in ihrer EigenschaL als ge- setzlicher Vertreter einer juristischen Person aus dem zugrunde liegenden Anstellungsverhältnis.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.