Vermögensschaden-Rechtsschutz Musterklauseln

Vermögensschaden-Rechtsschutz. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz umfasst die außergerichtliche und gericht- liche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Person, wenn diese Person aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen des Ersatzes von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird und die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Vermögensschaden ist jeder Schaden, der weder Personenschaden (Tötung, Ver- letzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sach- schaden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) ist und sich auch nicht aus solchen Schäden herleitet. Als Sachen gelten insbesondere auch Geld und geldwerte Sachen.
Vermögensschaden-Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz besteht nicht, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherte den Vermögensschaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Ersatz des Ver- mögensschadens allein oder auch damit begründet wird, dass der Versicherte eine Straftat vorsätzlich begangen hat und wegen dieser Straftat Anklage erhoben ist. Dieser Ausschluss entfällt rückwirkend, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass die Straftat vorsätzlich begangen worden ist.
Vermögensschaden-Rechtsschutz a) Anspruch auf Rechtsschutz ist gegeben, wenn zum Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs auf Ersatz des Vermögensscha- dens der Versicherungsvertrag für den Versicherten noch besteht und ein Rechtsschutzfall innerhalb des versicherten Zeitraumes eingetreten ist. Der Haftpflichtanspruch gilt dann als geltend gemacht, wenn er gegen eine versicherte Person schriftlich erhoben wird.
Vermögensschaden-Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz umfasst im Vermögensschaden-Rechtsschutz Komfort und Premium die außergerichtliche und gerichtliche, im Vermögensschaden-Rechtsschutz Basis nur die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Person, wenn diese im Zusammenhang mit einer versicherten Funktion aufgrund gesetzlicher Haft- pflichtbestimmungen wegen des Ersatzes von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird (Rechtsschutz zur Ab- wehr dieser Ansprüche). Vermögensschaden ist jeder Schaden, der weder Personenschaden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschaden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) ist und sich auch nicht aus solchen Schäden herleitet. Als Sachen gelten insbesondere auch Geld und geldwerte Sachen.
Vermögensschaden-Rechtsschutz. 5.1.1 Versicherungsfall innerhalb der Vertragslaufzeit Der Anspruch auf Rechtsschutz ist gegeben, wenn zum Zeitpunkt der erstmaligen Geltend-
Vermögensschaden-Rechtsschutz. Als Arbeitnehmer sind Sie haftungsprivi- legiert und können damit grundsätzlich nicht persönlich in Regress genommen werden. In Ihrer Rolle als Verhinderungs- vertreter üben Sie jedoch Organtätigkeit aus. Sollte sich hieraus einmal eine Organ- haftung ergeben, deckt der Vermögens- schaden-Rechtsschutz die Anwalts- und Gerichtskosten, die für die Wahrnehmung Ihrer Interessen entstehen. Auch hier stehen Ihnen die Vertragsanwälte der ISV außergerichtlich und – soweit erforder- lich – gerichtlich zur Verfügung. Warum ist zusätzlich ein persönlicher Spezial-Straf-Rechtsschutz sinnvoll? Als Verhinderungsvertreter oder beson- derer Verantwortungsträger bewegen Sie sich mit Ihren Entscheidungen täglich auf dünnem Eis. Das gilt vor allem, wenn es um das Thema Strafrecht geht. Schon ein anonymer Vorwurf reicht, und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser berechtigt ist oder nicht. In solchen Fällen brauchen Sie einen spezialisierten Anwalt und den richtigen Rechtsschutz, damit Ihre Kosten auch im Fall einer Honorarvereinbarung übernommen werden. z. B. zur Verteidigung gegen den Vor- wurf eines Steuervergehens, Insider- geschäfts oder sonstiger Wirtschafts- straftaten. z. B. zur Verteidigung wegen angebli- cher Verletzung der Aufsichts- und Überwachungspflichten im Unterneh- men. * Die Notfall-Strafverteidiger- Hotline steht Ihnen im Falle einer unerwarteten Durch- suchung oder Ermittlung zur Verfügung. Spezial-Straf-Rechtsschutz, sind Sie selbst Versicherungs- nehmer und es kann bei Beantragung des Versiche- rungsschutzes kein Vetorecht seitens der Sparkasse erhoben werden. Honorarvereinbarung mit Rechtsanwälten/Sachverständigen Vorwurf aller Vorsatzstraftaten mitversichert (Regress bei Vorsatzverurteilung) Regressverzicht bei Verurteilung mit Strafbefehl Zeugenbetreuung Einschluss externer Mandate der Geschäftsleitung Serviceleistungen – Leitfaden mit wichtigen Hinweisen und praktischen Ratschlägen zum richtigen Umgang mit den Ermittlungsbehörden – Kontakt zu spezialisierten Wirtschafts- strafverteidigern – Organisation von Fachtagungen und Inhouse-Schulungen Was leistet Ihr Rechtsschutz? Infolge einer Sparkassenfusion wird Ihnen als Abteilungsleiter und Verhinderungs- vertreter ein Angebot zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gemacht. Dieses wird
Vermögensschaden-Rechtsschutz. Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannte versicherte Person in ihrer Funktion als
Vermögensschaden-Rechtsschutz. Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz besteht nach Ein- tritt eines Rechtsschutzfalls innerhalb des versicherten Zeit- raums. Der Rechtsschutzfall gilt in dem Zeitpunkt als einge- treten, in dem der Versicherte begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen vertragliche oder gesetzliche Rechts- pflichten zu verstoßen, wodurch ein Vermögensschaden ver- ursacht sein könnte. Bei mehreren Verstößen ist der erste adäquat ursächliche Verstoß maßgeblich, wenn die Ver- stöße auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhen oder einen einheitlichen Vermögensschaden verursacht ha- ben. Ein einheitlicher Vermögensschaden liegt vor, wenn je- der Verstoß für den Schaden in vollem Umfang adäquat ur- sächlich ist. Im Versicherungsvertrag kann vereinbart wer- den, dass auch für vor Abschluss des Versicherungsvertrags eingetretene Rechtsschutzfälle (Rückwärtsversicherung) Ver- sicherungsschutz besteht, soweit die Rechtsschutzfälle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren.

Related to Vermögensschaden-Rechtsschutz

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.