Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 20.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seines Internationalen Privatrechts, des einheitlichen UN- Kaufrechts (C.I.S.G.) und sonstiger der Vereinheitlichung des internationalen Kaufs dienender bilateraler und multilateraler Abkommen.
20.2 Erfüllungsort von Leistungen des AN ist stets die im Auftragsschreiben des AG genannte Empfangsstelle, unabhängig davon ob mit dem AN frachtfreie oder ab Werk Lieferung vereinbart ist.
20.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen dem AG und dem AN, insbesondere aus Verträgen oder über deren Gültigkeit, ist der Sitz der jeweiligen Gesellschaft des AG. Dieser Gerichtsstand gilt ebenfalls für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Der AG behält sich jedoch die Möglichkeit vor am Gericht des Sitzes des AN Ansprüche geltend zu machen.
20.4 Hat der AN seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist der AG nach seiner Xxxx außerdem berechtigt, alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem AN, auch über die Gültigkeit von Verträgen, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) endgültig entscheiden zu lassen. Auf Aufforderung des AN wird der AG dieses Wahlrecht vor Verfahrensbeginn ausüben. Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Frankfurt a. M., Deutschland. Das Schiedsverfahren wird in deutscher Sprache abgehalten, soweit nicht der AN Englisch als Verfahrenssprache verlangt.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Xxxxx tritt eine angemessene Regelung, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vermutlich gewollt hätten.
2. Für die Rechtsbeziehungen zwischen VUS und Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtssand der Sitz der VUS.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx in Düsseldorf, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
3. Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. (a) Die Nutzungsbedingungen unterliegen ausschließlich und sind ausschließlich auszulegen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(b) Der Erfüllungsort ist Garching.
(c) Der ausschließliche Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen ist das Landgericht München I. Die PBB kann jedoch auch Verfahren vor anderen Gerichten betreiben, in deren Zuständigkeitsbereich sich Vermögenswerte des Kunden befinden. Zwingende Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Für Streitigkeiten aus den Kaufverträgen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort ist für beide Teile Unna.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Für diesen Vertrag sind die Bestimmungen des österreichischen Rech- tes unter Ausschluss des IPRG und sonstiger Kollisionsnormen maßgeblich. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) kommt auf dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung. Erfül- lungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten und Ansprüche, insbesondere auch über die Gültigkeit dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ist das am Sitz der jeweiligen Gesellschaft zuständige Gericht. Die jewei- lige Gesellschaft und deren Sitz ergeben sich aus der Auftragsbe- stätigung (Punkt 1.). Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Der Vertrag wird als laufende Versicherung im Sinne des § 53 VVG abgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Köln.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen. Erfüllungsort ist der Betriebsstandort des Hundsgut Hewera. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus dem Nutzungsvertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Zur Entscheidung aller aus dem Nutzungsvertrag entstehenden Streitigkeiten mit Kunden, auf die das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend anzuwenden ist, ist das am Sitz von Hundsgut Hewera sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Hundsgut Hewera steht jedoch das Recht zu, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.