Common use of Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten Clause in Contracts

Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten. E.1.1.1 Sie müssen uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) führen könnte – soweit zumutbar – sofort anzeigen. Dies gilt auch, wenn noch keine Sanierungs- oder Kostentragungsansprüche erhoben worden sind. E.1.1.2 Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und umfassend zu informieren über – die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende Information an die zuständige Behörde, – behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung eines Umweltschadens Ihnen gegenüber, – die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder Sanierung eines Umweltschadens, – den Erlass eines Mahnbescheids, – eine gerichtliche Streitverkündung, – die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens. E.1.1.3 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, die für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen Sie uns mitteilen. Außerdem müssen Sie uns alle dafür angeforderten Schriftstücke übersenden. E.1.1.4 Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit Umweltschäden sind unverzüglich mit uns abzustimmen. E.1.1.5 Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt im Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung durch uns bedarf es nicht. E.1.1.6 Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren wegen eines Umweltschadens haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu überlassen. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens beauftragen wir einen Rechtsanwalt in Ihrem Namen. Sie müssen dem Rechtsanwalt Xxxxxxxxx sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.

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Samples: www.continentale.de, www.xxv24.de

Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten. E.1.1.1 D.1.1 Sie müssen sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) USchadG führen könnte könnte, – soweit zumutbar – sofort anzeigen. Dies gilt auchanzuzei- gen, auch wenn noch keine Sanierungs- oder Kostentragungsansprüche erhoben worden sind. E.1.1.2 D.1.2 Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und umfassend zu informieren über – über: • die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende Information an die zuständige Behörde, – zuständi- ge Behörde • behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung eines Umweltschadens Ihnen gegenüber, – gegenüber • die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten entstandenen entstande- nen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder Sanierung eines Umweltschadens, – Umweltschadens • den Erlass eines Mahnbescheids, – Mahnbescheids • eine gerichtliche Streitverkündung, – Streitverkündung • die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens. E.1.1.3 Verfahrens D.1.3 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte Scha- denberichte zu erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regulierung -regu- lierung zu unterstützen. Alle Umstände, die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen Sie uns mitteilen. Außerdem müssen Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke übersenden. E.1.1.4 D.1.4 Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit Umweltschäden sind unverzüglich mit uns abzustimmen. E.1.1.5 D.1.5 Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt im Zusammenhang Zusammen- hang mit Umweltschäden müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung durch uns bedarf es nicht. E.1.1.6 D.1.6 Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren wegen eines Umweltschadens haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu überlassen. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens beauftragen wir einen Rechtsanwalt in Ihrem Namen. Sie müssen dem Rechtsanwalt Xxxxxxxxx sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen Unter- lagen zur Verfügung stellen.

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Samples: www.insurancestation.de

Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten. E.1.1.1 Sie müssen müssen, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) führen könnte – soweit zumutbar – sofort anzeigen. Dies gilt auch, wenn noch keine Sanierungs- oder Kostentragungsansprüche erhoben worden sind. E.1.1.2 Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und umfassend zu informieren über – die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende Information an die zuständige Behörde, – behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung eines Umweltschadens Ihnen gegenüber, – die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder Sanierung eines Umweltschadens, – den Erlass eines Mahnbescheids, – eine gerichtliche Streitverkündung, – die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens. E.1.1.3 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, die für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen Sie uns mitteilen. Außerdem müssen Sie uns alle dafür angeforderten Schriftstücke übersenden. E.1.1.4 Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit Umweltschäden sind unverzüglich mit uns abzustimmen. E.1.1.5 Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt im Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung durch uns bedarf es nicht. E.1.1.6 Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren wegen eines Umweltschadens haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu überlassen. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens beauftragen wir einen Rechtsanwalt in Ihrem Namen. Sie müssen dem Rechtsanwalt Xxxxxxxxx sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.

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