Aufrechnungsbefugnis. Die Vertragspartner können gegen Forderungen des jeweils anderen Vertragspartners nur aufrechnen, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Appears in 33 contracts
Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen, Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen (Nbs), Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtung Ebelebener Netz
Aufrechnungsbefugnis. Die Vertragspartner können gegen Forderungen des jeweils anderen Vertragspartners Ver- tragspartners nur aufrechnen, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Appears in 11 contracts
Samples: Nutzungsbedingungen Für Die Serviceeinrichtung, www.swu.de, www.lammert-reese.de
Aufrechnungsbefugnis. Die Vertragspartner können gegen Forderungen des jeweils anderen Vertragspartners Vertrags- partners nur aufrechnen, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Appears in 4 contracts
Samples: www.rmv.de, www.regionalbahn-kassel.de, www.rrt.container-terminal.de
Aufrechnungsbefugnis. Die Vertragspartner können gegen Forderungen des jeweils anderen Vertragspartners Vertragspart- ners nur aufrechnen, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt festge- stellt sind.
Appears in 3 contracts
Samples: www.ect.nl, Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen, www.friesoyther-eisenbahngesellschaft.de
Aufrechnungsbefugnis. Die Vertragspartner können gegen Forderungen des jeweils anderen Vertragspartners nur aufrechnen, wenn diese die Forderungen des Aufrechnenden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Eine schriftliche Vereinbarung der Vertragspartner ersetzt die rechtskräftige Feststellung.
Appears in 2 contracts
Samples: www.hans-infra.de, www.sf-wittenberge.de
Aufrechnungsbefugnis. Die Vertragspartner können gegen Forderungen des jeweils anderen Vertragspartners Vertrags- partners nur aufrechnen, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig rechtskräf- tig festgestellt sind.
Appears in 2 contracts
Samples: www.thueringer-eisenbahn.de, cdn.swk.de
Aufrechnungsbefugnis. Die Vertragspartner können gegen Forderungen des jeweils anderen Vertragspartners Vertragspart- ners nur aufrechnen, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt fest- gestellt sind.
Appears in 2 contracts
Samples: www.regio-bahn.de, Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen
Aufrechnungsbefugnis. Die Vertragspartner können gegen Forderungen des jeweils anderen Vertragspartners nur aufrechnen, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Appears in 2 contracts
Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen Der Neukölln Mittenwalder Eisenbahn Gesellschaft Aktiengesellschaft in Berlin, www.evs-online.com
Aufrechnungsbefugnis. Die Vertragspartner Vertragsparteien können gegen Forderungen des jeweils anderen Vertragspartners nur aufrechnen, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Appears in 1 contract
Samples: obj.abellio.de
Aufrechnungsbefugnis. Die Vertragspartner können gegen Forderungen des jeweils anderen Vertragspartners Ver¬tragspartners nur aufrechnen, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Appears in 1 contract
Samples: www.oldenburg.de
Aufrechnungsbefugnis. Die Vertragspartner können gegen Forderungen des jeweils anderen Vertragspartners nur aufrechnen, wenn diese Forderungen des Aufrechnenden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Appears in 1 contract
Samples: www.rurtalbahn.de
Aufrechnungsbefugnis. Die Vertragspartner können gegen Forderungen Forderung des jeweils jeweiligen anderen Vertragspartners nur aufrechnen, wenn diese Forderungen unbestritten oder und rechtskräftig festgestellt sind.
Appears in 1 contract
Samples: jmueller.de
Aufrechnungsbefugnis. Die Vertragspartner können gegen Forderungen des jeweils anderen Vertragspartners nur aufrechnen, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindwerden.
Appears in 1 contract
Samples: rangierservice.de
Aufrechnungsbefugnis. Die Vertragspartner können gegen Forderungen des jeweils anderen Vertragspartners nur aufrechnenauf- rechnen, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Appears in 1 contract
Samples: dbkev.de