Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen Musterklauseln

Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind – ergänzend zu Ziffer 7 AHB – Ansprüche
Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind ergänzend zu Ziff. 7 AHB Ansprüche
Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind – ergänzend zu Ziffer 7 AHB – Ansprüche 20.7.1 die im Zusammenhang stehen mit – massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektro- nisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), – Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte In- formationen über Internet-Nutzer gesammelt werden können;
Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind - ergänzend zu 7. AHB - Ansprüche die im Zusammenhang stehen mit ‒ massenhaft versandten, von den Empfängern ungewollten, elektronisch übertragenen Informationen, soweit es sich nicht um Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme handelt (z. B. Spamming), ‒ Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), die der widerrechtlichen Erhebung von Informationen über Internetnutzer dienen; wegen Schäden, die von Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen Gesellschaftern durch Kapital mehrheitlich verbunden sind oder unter einer einheitlichen Leistung stehen, geltend gemacht werden; gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sowie von schriftlichen Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben; auf Entschädigung mit Strafcharakter (punitive and exemplary damages); nach den Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüchen nach Artikel 1147 des französischen Code Civil oder gleichartiger Bestimmungen anderer Länder.
Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. E Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung für Hersteller- und Handelsbe- triebe - nur Fremdrückruf
Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche A1-6.32.4.1 die im Zusammenhang stehen mit
Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind – ergänzend zu Ziff. 7 AHB und Ziff. A 3 – Anspruc̈ he • die im Zusammenhang stehen mit massenhaft versandten, vom Empfän- ger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spam- ming); • die im Zusammenhang stehen mit Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden können; • wegen Schäden, die von Unternehmen, die mit dem Versicherungs- nehmer oder seinen Gesellschaftern durch Kapital mehrheitlich verbun- den sind oder unter einer einheitlichen Leitung stehen, geltend gemacht werden.
Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind ergänzend zu Teil II D Ziffer 9 Ansprüche massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z.B. Spamming), Dateien (z.B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden können durch Kapital mehrheitlich verbunden sind oder unter einer einheitlichen Leitung stehen, geltend gemacht werden;
Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind - ergänzend zu § 4 AHB - Ansprüche