Basisschutz Musterklauseln

Basisschutz. Die Gesellschaft übernimmt die infolge eines erstattungsfähigen Schadens für die Wiederherstellung von beschädigten oder verloren gegangenen Daten entstandenen Kosten, sofern diese Datenbeschädigung bzw. dieser Datenverlust auf einen Schaden zurückzuführen ist, der unter die VersicherungBeschädigung und Diebstahl von Computermaterial, audiovisuellen Geräten und Haushaltsgeräten“ des „Performance“-Versicherungspakets fällt. Folgende Kosten werden übernommen: 1. Die Kosten für die Wiederherstellung von Daten anhand von Speichermedien 2. Die Kosten für die Wiederherstellung von Daten entsprechend dem Status der letzten Speicherung anhand vorhandener Dokumente
Basisschutz. Im Fall eines durch den Erwerb einer versicherten Dienstleistung im Internet entstandenen versicherten Schadens, der nicht im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder im Rahmen vertraglicher Garantien reguliert werden konnte, kann der Versicherte die Versicherung „Erwerb von Dienstleistungen bei einem Onlinehändler“ in Anspruch nehmen, sofern die nachstehend aufgeführten Bedingungen erfüllt sind und die betreffende Dienstleistung die folgenden Merkmale aufweist: 1. Mangelhafte Erbringung der Dienstleistung
Basisschutz. Die Gesellschaft tritt bei Unfällen ein, deren Opfer der Versicherte als Privatperson und während der Fahrten zu und von seinem Arbeitsort wird; sich im Rahmen einer Berufstätigkeit ereignende Unfälle sind ausgeschlossen;
Basisschutz. 1. Die Gesellschaft tritt ein, wenn der Versicherte im Rahmen seiner Haftpflicht für Schäden haftet: ⚫ die von ihm als Privatperson und Student verursacht werden; Schäden im Rahmen einer Berufstätigkeit sind ausgeschlossen; ⚫ die durch die Haltung oder Inpflegenahme von Haustieren verursacht werden, sofern diese Tiere nicht zu gewerblichen Zwecken gehalten werden; ⚫ die durch Brände, Explosionen oder Wasser aufgrund von Wasserrohrbrüchen verursacht werden. Haben diese Schäden ihren Ursprung innerhalb der unter 7.1.3. genannten Gebäude und Räumlichkeiten, sind die Sachschäden nur bis zu einer Höhe von 2.700 EUR zum Index 100 (mittlerer halbjährlicher Verbraucherpreisindex) versichert. Schadenersatzforderungen mit Blick auf die bewohnten Gebäude sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen; 2. Bei Personenschäden, die durch die Übertragung von Krankheiten und von Tollwut durch die unter obigem Punkt 1 sub 2. genannten Tiere verursacht werden, beschränkt sich der Versicherungsschutz der Gesellschaft auf 36.000 EUR zum Index 100 (mittlerer halbjährlicher Verbraucherpreisindex) pro Schadensfall und Versicherungsjahr.
Basisschutz. 1. Die Gesellschaft übernimmt für die Versicherten in ihrer Eigenschaft als Studenten – ohne Selbstbehalt und bis zur in den besonderen Bedingungen festgehaltenen Deckungssumme – in den folgenden Fällen die Kosten und Honorare im Zusammenhang mit allen Maßnahmen, Untersuchungen, Gutachten und Gerichtsverfahren infolge des Eintritts eines Schadens während der Vertragslaufzeit, der entweder einen Todesfall oder Personenschäden oder aber Sachschäden (Verschlechterung, Untergang oder Verlust einer Sache) zur Folge hatte: ⚫ bei einem gegen die Versicherten in einer ihrer unter Punkt „7. Discover“ dieses Vertrags aufgeführten Eigenschaften oder im Zusammenhang mit ihren unter selbigem Punkt aufgeführten rechtlichen Beziehungen oder Tätigkeiten eingeleiteten Strafverfahren, falls die Gesellschaft nicht entsprechend den auf die Haftpflichtversicherung anwendbaren Bedingungen eintritt; ⚫ bei einer gegen eine haftende Person einzureichenden Klage auf Ersatz des den Versicherten in einer ihrer unter Punkt „7. Discover“ dieses Vertrags aufgeführten Eigenschaften oder im Zusammenhang mit ihren unter selbigem Punkt aufgeführten rechtlichen Beziehungen oder Tätigkeiten entstandenen Schadens. 2. Bei einem Strafverfahren sind Geldstrafen sowie die Kosten des Strafverfahrens stets ausgeschlossen. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, ist die Gesellschaft nicht zur Tragung der Kosten und Honorare für ein Gerichtsverfahren zur Beitreibung von Beträgen unter 500 EUR (nicht indexierter Betrag) verpflichtet. Dieser Versicherungsschutz kann von den Versicherten in Fällen, in denen kein Versicherungsschutz für die Haftung gegenüber Dritten besteht, nicht geltend gemacht werden. Bei Schäden, die von Personen verursacht werden, für die die Versicherten gemäß Artikel 1384 des luxemburgischen Zivilgesetzbuchs haften, besteht der Versicherungsschutz für die Versicherten jedoch immer, und zwar unabhängig von der Art und der Schwere der Verfehlung dieser Personen. 3. Die im Sinne dieser Versicherung bezugsberechtigten Personen verpflichten sich, die Gesellschaft über die geplanten Verfahren in Kenntnis zu setzen, damit sie ihren Verpflichtungen wirksam nachkommen kann. Die Bezugsberechtigten können ihren Anwalt selbst bestimmen; dieser muss im Anwaltsregister des Rates der Rechtsanwaltskammer Luxemburg oder Diekirch verzeichnet sein. Bei einem Verfahren im Ausland übernimmt die Gesellschaft die Kosten und Anwaltshonorare nur, wenn sie dem geplanten Verfahren und dem benannten Anw...
Basisschutz. Im Fall eines durch den Erwerb einer versicherten Sache im Internet entstandenen versicherten Schadens, der nicht im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder im Rahmen vertraglicher Garantien reguliert werden konnte, kann der Versicherte die Versicherung „Erwerb von beweglichen Sachen bei einem Onlinehändler“ in Anspruch nehmen, sofern die nachstehend aufgeführten Bedingungen erfüllt sind und die betreffende Sache die folgenden Merkmale aufweist: 1. sie wurde beschädigt geliefert, oder 2. sie wurde unvollständig geliefert, oder 3. sie weist Mängel auf oder entspricht nicht der tatsächlich erworbenen Sache, oder 4. sie entspricht nicht der Beschreibung des Herstellers oder Vertreibers auf dem Bestellschein, oder 5. sie kann auch bis 5 Kalendertage nach dem Ablauf der vom Online-Shop auf der Bestellbestätigung angegebenen Lieferfrist nicht geliefert werden. Für eine Lieferung, die auch bis 5 Kalendertage nach dem Ablauf der vom Online-Shop auf der Bestellbestätigung angegebenen Lieferfrist nicht erfolgt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn diese Nichtlieferung auf einen Umstand höherer Gewalt zurückzuführen ist. LA LUXEMBOURGEOISE Société Anonyme d’Assurances ⚫ Allgemeine Bedingungen ⚫ R.C.S. Luxembourg B 31035 ⚫ SEITE 41/98 Als höhere Gewalt gelten alle unabwendbaren, unvorhersehbaren und externen Ereignisse im Sinne der Bestimmungen des luxemburgischen Zivilgesetzbuchs.
Basisschutz. Versichert sind: 1. Beschädigung und Diebstahl von nicht tragbarem Computermaterial und nicht tragbaren audiovisuellen Geräten, das/die sich in der Studentenwohnung des Versicherten befindet/befinden;
Basisschutz. Die Mindesttodesfallsumme entspricht in den ersten drei Versi- cherungsjahren der Summe der bereits gezahlten Beiträge. Ab dem 4. Versicherungsjahr beträgt die Mindesttodesfallsumme 60 % der insgesamt bis zum vertraglich vereinbarten Rentenzah- lungsbeginn – bei Einschluss einer Verfügungsphase zum spätestmöglichen Rentenzahlungsbeginn – zu zahlenden Bei- träge (Beitragssumme).
Basisschutz. Im Fall eines durch den Erwerb einer versicherten Sache im Internet entstandenen versicherten Schadens, der nicht im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder im Rahmen vertraglicher Garantien reguliert werden konnte, kann der Versicherte die Versicherung „Erwerb von beweglichen Sachen bei einem Onlinehändler“ in Anspruch nehmen, sofern die nachstehend aufgeführten Bedingungen erfüllt sind und die betreffende Sache die folgenden Merkmale aufweist: 1. sie wurde beschädigt geliefert, oder 2. sie wurde unvollständig geliefert, oder 3. sie weist Mängel auf oder entspricht nicht der tatsächlich erworbenen Sache, oder 4. sie entspricht nicht der Beschreibung des Herstellers oder Vertreibers auf dem Bestellschein, oder 5. sie kann auch bis 5 Kalendertage nach dem Ablauf der vom Online-Shop auf der Bestellbestätigung angegebenen Lieferfrist nicht geliefert werden. Für eine Lieferung, die auch bis 5 Kalendertage nach dem Ablauf der vom Online-Shop auf der Bestellbestätigung angegebenen Lieferfrist nicht erfolgt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn diese Nichtlieferung auf einen Umstand höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten alle unabwendbaren, unvorhersehbaren und externen Ereignisse im Sinne der Bestimmungen des luxemburgischen Zivilgesetzbuchs.
Basisschutz. Versichert sind: 1. Beschädigung und Diebstahl von nicht tragbarem Computermaterial und nicht tragbaren audiovisuellen Geräten, das/die sich in der Studentenwohnung des Versicherten befindet/befinden; 2. Beschädigung und Diebstahl von tragbarem Computermaterial und tragbaren audiovisuellen Geräten weltweit und rund um die Uhr; 3. Beschädigung und Diebstahl des Handys (GSM, Mobiltelefon ...) weltweit und rund um die Uhr. Das Computermaterial und die audiovisuellen Geräte müssen - genau wie das Handy - ausschließliches Eigentum des Versicherten sein. Als Beschädigung im Rahmen dieser Versicherung gilt eine zufällige Zerstörung oder eine zufällige Verschlechterung aufgrund einer von außen einwirkenden Ursache sowie eine Zerstörung oder eine Verschlechterung aufgrund von Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder Unerfahrenheit. Versichert sind ferner Konstruktionsfehler, Materialfehler und/oder Fabrikationsfehler. Der Versicherungsschutz „Beschädigung und Diebstahl“ der im Rahmen dieser Versicherung versicherten Sachen beschränkt sich auf insgesamt 284 EUR zum Index 100 (monatlicher Verbraucherpreisindex) pro Schadensfall und Versicherungsjahr. Vorsichtsmaßnahmen betreffend den Diebstahl von tragbarem Computermaterial: 1. Der Diebstahl dieses Computermaterials aus Fahrzeugen (Pkw, Wohnwagen, Mobilheim, Gepäckanhänger) ist nur versichert, wenn diese Fahrzeuge abgeschlossen und Fenster und Verdeck verschlossen sind. Von 22 Uhr bis 6 Uhr ist der Diebstahl von tragbarem Computermaterial nicht versichert, wenn das Fahrzeug unbeaufsichtigt außerhalb abgeschlossener Räume oder außerhalb offizieller bewachter Parkplätze abgestellt wurde, es sei denn, der Diebstahl erfolgte durch gleichzeitige Entwendung des Fahrzeugs; bei einer Beförderung des Computermaterials außerhalb des Fahrzeugs ist der Diebstahl dieses Materials nur versichert, wenn es sich in einer abgeschlossenen Pkw-Dachbox befindet, die mithilfe einer geeigneten mechanischen Diebstahlsicherung ordnungsgemäß an einem Dachgepäckträger befestigt ist; Allgemeine Bestimmungen Allgemeine Bedingungen 2. Der Diebstahl von tragbarem Computermaterial, das unbeaufsichtigt an öffentlichen Orten, an Stränden, auf Campingplätzen oder an anderen frei zugänglichen Orten zurückgelassen wird, ist nicht versichert. Nicht versichert ist ferner der Diebstahl dieses Materials, wenn es unbeaufsichtigt in Wohnwägen, Mobilheimen (außer im Fall eines Einbruchs) und Zelten zurückgelassen wird. Wird das Material in einem Hotelzimmer zurückge...