Bauausführung Musterklauseln

Bauausführung. (1) Die Parteien sind bei Erbringung ihrer Leistungen zur Kooperation verpflichtet.
Bauausführung o Allgemein • Vom AN ist ein Sachkundiger als Bauleiter schriftlich zu benennen und dessen Sachkunde fortlaufend sicherzustellen und auf Nachfrage der RWW nachzuweisen. • Der AN erhält von der RWW Projektunterlagen (Projektplan mit Angaben zur Nennweite, Druckstufe, Material etc.) zum Herstellen der Versorgungsleitungen. • Der AN hat sich vor Beginn der Baumaßnahme über die örtlichen Gegebenheiten, wie Zufahrten, Stellflächen und Lagerplätze zu erkundigen. • Mögliche Materialbeistellung durch den Baulastträger sind vom AN zu veranlassen. • Arbeiten bei ungünstigen Witterungsverhältnissen dürfen nur ausgeführt werden, wenn durch geeigne- te Maßnahmen sichergestellt ist, dass Güte und Qualität der Leistungen nicht beeinträchtigt werden. • Die zeitlichen Unterbrechungen der Baumaßnahme bedingt durch die Qualitätsprüfungen (Druckprü- fung, bakteriologische Trinkwasseruntersuchung etc.) sind vom AN zu berücksichtigen. Stillstandzei- ten hierdurch werden nicht gesondert vergütet. • Mutterboden darf nicht verunreinigt werden. Asche und Mineralstoffgemische dürfen nicht unmittelbar auf lebenden Boden (Rasen, Mutterboden) gelagert werden. • Abflussleitungen und Dränagen sind gegen Versandung zu sichern und kurzfristig ordnungsgemäß wiederherzustellen inkl. erforderlichen Ersatzmaterials. • Die Wasser- HA- Leitungen werden grundsätzlich in Schutzrohren verlegt. Nicht im Schutzrohr verleg- te Leitungsabschnitte sind mit einer 10 cm dicken Schicht aus Sand (max. Korngröße 2 mm gemäß DIN 18196) zu umhüllen. Bei Verwendung von steinfreiem Boden ist die Freigabe des AG erforderlich. Anlagen und Einrichtungen für den öffentlichen Gebrauch, Grenzmarkierungen, Hydranten, Schieber- kappen, Fernsprecheinrichtungen, Schächte usw. müssen vor der Ausführung der Bauarbeiten gegen Beschädigung geschützt werden und für ihren Zweck zugänglich sein. • Sollte das Einmessen der Verteilungsleitungen nicht von der RWW durchgeführt werden, sind die Arbeiten gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 120, der RWE Einmessungsrichtlinien Gas und Strom und der Vermessungsrichtlinie der RWW durchzuführen. Die Mitarbeiter des AN, die vermessungstechni- sche Arbeiten durchführen, sind gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 128 zu schulen. • Die Leitungsabstände entsprechend Ziffer 4.7 der TFB10.0300, Richtlinie Tiefbau für unterirdische Versorgungsleitungen, sind einzuhalten. • Bei Näherungen an Abwasserleitungen muss ein horizontaler Abstand von einem Meter eingehalten werden, wenn die Abwasserleitung auf gleicher Höhe od...
Bauausführung. Der Bodenaushub für die Fundamentarbeiten wird von der hermetec GmbH im Bereich der Zaunflucht verteilt. Sollte der Auftraggeber hermetec GmbH anweisen, den Bodenaushub zu lagern oder zu entsorgen, so werden diese Arbeiten auf Regie zu folgenden Kostens‰tzen zzgl. etwaiger Deponiegebühren sowie MwSt. abgerechnet: Monteurstundensatz: EUR 45,00 LKW-Stunde: EUR 74,00 Lader-Stundensatz: EUR 74,00 Sollten die Endbohrarbeiten nicht mit einem üblichen Hydraulischen Bohrger‰t durchführbar sein, so werden diese von Hand oder mit einem Stemmhammer durchgeführt, wobei die diesbezüglichen Arbeiten auf Regie anhand von t‰glich durch den Auftraggeber gegenzuzeichnenden Stundenzetteln nachgerechnet werden. Folgende Stundens‰tze zzgl. MwSt. gelten hierbei als vereinbart: Stundenlohn: EUR 45,00 Stemmstunde: EUR 59,00 Elektrikerstunde: EUR 52,00 Abweichend von der zuvor genannten Regelung gelten beim Auftreten anderer Bodenklassen als im Angebot/Auftrag beschrieben nachfolgenden Einheitspreisen als Zulagen zzgl. MwSt. pro Pfostenloch als vereinbart: Bodenklasse 5 EUR 20,00 Bodenklasse 6 EUR 30,00 Zulage für sorgf‰ltiges Handschachten wegen Leitungen/Kabel EUR 20,00 Bei Vorfinden der Bodenklasse 7 sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen. Durch die Erdbohrarbeiten und die Errichtung der Zaun- oder Toranlage sind Besch‰digungen von Asphaltierung, Pflasterung sowie Lockerung des Bodens nicht auszuschlieflen. Nacharbeiten für Asphaltierung, Pflasterung sowie Nachverdichtung des Bodens sind im Preis und Lieferumfang nicht enthalten. Die Montagearbeiten werden von der hermetec GmbH an Subunternehmer vergeben.
Bauausführung. (1) Der Bau der Brücke ist eine gemeinsame Aufgabe der Vertragsparteien.
Bauausführung. 1. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Wohnanlage und insbesondere das Vertragsobjekt nach der Baubeschreibung und den Bauplänen herzustellen. Diese sind in den Urkunden vom .2015, UR Nr. /2015 (Teilungserklärung und UR Nr. /2015 (Baubeschreibung) enthalten. Auf diese Urkunden, die in beglaubigter Ablichtung vorliegen, sowie die jeweils beigefüg- ten Pläne und Anlagen wird verwiesen. Die Parteien erklären, dass sie eine beglaubigte Abschrift der vorgenannten Urkunden rechtzeitig vor der heutigen Beurkundung erhalten haben. Der Inhalt der Urkunden ist den Beteiligten bekannt. Die Pläne wurden ihnen zur Durchsicht vorgelegt und genehmigt. Nach Belehrung durch den Notar verzichten die Be- teiligten auf das Verlesen und Beifügen der Urkunden zu dieser Niederschrift.
Bauausführung. 4.1 Grundlage für die Arbeiten ist die VOB (Teile B und C) in der jeweils gültigen Fas- sung, soweit in diesen Bedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten sind. Weiterhin gelten für die Ausführung der Tiefbauarbeiten im Wesentlichen die Regel- werke des Straßenbaus DIN 18300, 18303, 18315, 18317, 18318 und die ZTVA-StB 12, ZTV E-StB17 und die ZTV Asphalt-StB07/13 in der jeweils gültigen Fassung. Sämtliche Unternehmen sowie Subunternehmen müssen die VDE-AR-N 4220 erfül- len.
Bauausführung. Die Erstellung der Gebäudeeinführung erfolgt durch dafür qualifiziertes Personal und grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik. Dabei werden sowohl die dafür geltenden Vorschriften als auch die Montagehinweise des Herstellers der Systemlösung eingehalten. Nach Abschluss der Arbeiten wird der ursprüngliche Zustand der Innen- und Außenwand im Bereich um die Gebäudeeinführung wieder hergestellt. Es erfolgt kein Anstrich der Wände. Abbildung 1 Links: Gebäudeeinführung (GE) unten und Abschluss des Glasfaserkabel in der APL-Box zur Kopplung mit der Gebäudeverteilung (blaues Kabel oben). Gebäudeverteilung ist nicht Bestandteil des Anschlusses. Rechts: Schematische Dartstellung der GE. Quelle: Gabocom rechts unten und FILOform oben. Abbildung 2: Wasserdichte Gebäudeeinführung für ein Kabelschutzrohr DN50 für mehrere Außenkabel. Bankname: Sparkasse Hanau BIC XXXXXXX0XXX Amtsgericht Hanau HRB 94018 Xx Xxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxx
Bauausführung. (1) Die Gemeinde und das Wasserwerk haben ihre Planungen und die Baumaßnahmen gemeinsam abzustimmen.
Bauausführung. Das Baugrundrisiko trägt der Auftraggeber. Für den Bestand und für die Grundstücksgrenzen leisten wir nicht Gewähr. Notwendige Vorkehrungen zur Vermeidung von Gefährdungen oder Beeinträchtigungen des Auftraggebers, Dritter oder anderer Gewerke (z.B. Schmutz, Staub, Lärm, Feuchtigkeit etc.) sind, sofern nicht im Angebot enthalten, vom Auftraggeber gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Strom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenlos beizustellen. Das Angebot wurde auf Basis uneingeschränkter Leistungseinbringung (Zufahrtsmöglichkeiten, keine Bauverbotszeiten etc.) erstellt‚ Kosten die durch Behinderungen entstehen sind vom Auftraggeber zu tragen. Wenn erforderlich hat der Auftraggeber vor Baubeginn eine Bestandsaufnahme (Beweissicherung) zu veranlassen. Wir sind lediglich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet. Zusätzliche Leistungen sind gesondert zu vereinbaren oder nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zu vergüten (vergl. AGAB Pkt. 3.3.1 und 3.3.3) Schlechtwettertage bzw. nicht durch uns verursachte und verschuldete Behinderungen verlängern die Leistungsfrist.
Bauausführung. 7.1. Die Gesellschaft beauftragt in Abstimmung mit der Stadt mit der Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrsflächen ausschließlich für den Straßenbau bzw. den Garten- und Landschaftsbau qualifizierte Fachfirmen. Die Bauausführung und Material- auswahl ist mit der Stadt (Fachbereich Tiefbau bzw. Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) abzustimmen. Lieferung von Ersatzbaustoffen ist Sache der Gesellschaft, die Baustoffe müssen dem Standard der Stadt entsprechen.