Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
Appears in 597 contracts
Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas, Netznutzungsvertrag
Begriffsbestimmungen. 2.1 2.1. Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
Appears in 34 contracts
Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
Appears in 10 contracts
Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Lieferantenrahmenvertrag (Strom), www.stwbo-netz.de
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für 1. Im Sinne dieses Abkommens und seiner Anhänge („Abkommen“) haben die Vereinbarung werden folgenden Ausdrücke die nachstehenden Begriffe wie folgt definiertBedeutungen:
Appears in 3 contracts
Samples: www.bmf.gv.at, www.parlament.gv.at, www.parlament.gv.at
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die 1. Im Sinne dieser Vereinbarung werden haben die nachstehenden Begriffe wie folgt definiertAusdrücke folgende Bedeutung:
Appears in 3 contracts
Samples: fedlex.data.admin.ch, fedlex.data.admin.ch, www.newsd.admin.ch
Begriffsbestimmungen. 2.1 1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
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Samples: www.lsw-netz.de, www.lsw-netz.de
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die Vereinbarung werden gelten die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
Appears in 2 contracts
Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi) Für Die Elektronische Festnetz Rechnung Im Format Edifact via As2, Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi) Für Die Elektronische Mobilfunk Rechnung
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden folgenden Begriffe wie folgt definiert:
Appears in 2 contracts
Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiertfolgtdefiniert:
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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für 2.1. Die folgenden Begriffe werden für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt Zwecke dieses Abkommens definiert:
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Samples: www.rhenus.group
Begriffsbestimmungen. 2.1 a) Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
Appears in 1 contract
Samples: www.hertener-stadtwerke.de
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die In der vorliegenden Vereinbarung werden die nachstehenden folgende Begriffe wie folgt definiertverwendet:
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Samples: fedlex.data.admin.ch
Begriffsbestimmungen. 2.1 1. Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
Appears in 1 contract
Samples: www.netze-suedwest.de
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für Fü r die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
Appears in 1 contract
Samples: www.netze-solingen.de
Begriffsbestimmungen. 2.1 (1) Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
Appears in 1 contract
Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für Im Sinne dieser Vereinbarung gelten die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiertfolgenden Begriffe:
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Samples: fedlex.data.admin.ch
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die In dieser Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiertgelten folgende Definitionen:
Appears in 1 contract
Samples: fedlex.data.admin.ch