Common use of Begriffsbestimmungen Clause in Contracts

Begriffsbestimmungen. Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans mittels Telekommunikation. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.

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Samples: Medienstaatsvertrag (Mstv), Staatsvertrag Zur Modernisierung Der Medienordnung in Deutschland, Medienstaatsvertrag

Begriffsbestimmungen. Rundfunk ist ein linearer Informations- und KommunikationsdienstKom- munikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans mittels Telekommunikationunter Benutzung elek- tromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind alle elektronischen Informations- und KommunikationsdiensteKommuni- kationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste Telekommunikations- dienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes Telekommunikationsgeset- zes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, bestehen oder telekommunikationsgestützte tele- kommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.

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Samples: Staatsvertrag Für Rundfunk Und Telemedien, Staatsvertrag Für Rundfunk Und Telemedien, Staatsvertrag Für Rundfunk Und Telemedien

Begriffsbestimmungen. Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans mittels Telekommunikationunter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.

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Samples: Staatsvertrag Für Rundfunk Und Telemedien, Staatsvertrag Für Rundfunk Und Telemedien, Staatsvertrag Für Rundfunk Und Telemedien

Begriffsbestimmungen. Rundfunk ist ein linearer Informations- und KommunikationsdienstKom- munikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans mittels Telekommunikationunter Benutzung elektromag- netischer Schwingungen. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes be- sonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind alle elektronischen Informations- und KommunikationsdiensteKommunikations- dienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, Tele- kommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte telekommunikati- onsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes Telekommuni- kationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.

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Samples: Staatsvertrag Für Rundfunk Und Telemedien, Staatsvertrag Für Rundfunk Und Telemedien

Begriffsbestimmungen. Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen zeit- gleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans mittels Telekommunikation. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt ver- schlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind alle elektronischen Informations- Infor- mations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes Telekommunika- tionsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, oder telekommunikationsgestützte telekommu- nikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.

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Samples: Staatsvertrag Zur Modernisierung Der Medienordnung in Deutschland

Begriffsbestimmungen. Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit Allgemein- heit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung Ver- anstaltung und Verbreitung von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans mittels Telekommunikationunter Benutzung elektromagnetischer Schwingun- gen. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt ver- schlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes besonde- res Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind alle elektronischen Informations- und KommunikationsdiensteKommunikations- dienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste Telekommunikationsdiens- te nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes Telekommunikationsgeset- zes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, bestehen oder telekommunikationsgestützte tele- kommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.

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Samples: Staatsvertrag Für Rundfunk Und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag Rstv)

Begriffsbestimmungen. Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von journalistisch-journalistisch- redaktionell gestalteten Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans mittels Telekommunikation. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.

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Samples: Medienstaatsvertrag

Begriffsbestimmungen. Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit Allgemein- heit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung Ver- anstaltung und Verbreitung von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten in Bewegtbild Be- wegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans mittels Telekommunikationunter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind alle elektronischen elektroni- schen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, Tele- kommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte telekommuni- kationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes Tele- kommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.

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Samples: Staatsvertrag Für Rundfunk Und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag Rstv)

Begriffsbestimmungen. Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten in Bewegtbild Bewegt- bild oder Ton entlang eines Sendeplans mittels Telekommunikation. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes besonde- res Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, oder telekommunikationsgestützte telekommunikationsge- stützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.

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Samples: Medienstaatsvertrag (Mstv)

Begriffsbestimmungen. Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung Verbrei- tung von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang ent- lang eines Sendeplans mittels Telekommunikation. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes Telekommunikationsgeset- zes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes Telekommu- nikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.

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Samples: Staatsvertrag Zur Modernisierung Der Medienverordnung in Deutschland