Common use of Begriffsbestimmungen Clause in Contracts

Begriffsbestimmungen. 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (auch solcher Daten, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen. 2.2. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten, in der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppe. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werden. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVO. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Begriffsbestimmungen. Im Sinne des Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertra- ges sowie dieser Allgemeinen Bedingungen ist 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber Netzanschluss: die technische Anbindung der erdgasbe- triebenen Anlagen des Datenbestandes (auch solcher Daten, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches UnternehmenAnschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers. 2.2. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmtenAnschlussnehmer: derjenige, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude zum Zweck der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, Entnahme von Erdgas außerhalb des Anwendungsbereichs der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) an das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder ProduktgruppeErd- gasverteilernetz des Netzbetreibers angeschlossen wird. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige DatenAnschlussnutzer: derjenige, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sindder einen Netzanschluss an das Erdgasverteilernetz des Netzbetreibers zur Entnah- me von Erdgas außerhalb des Anwendungsbereichs der NDAV nutzt. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des WerbetreibendenGasanlage: die erdgasbetriebene Kundenanlage, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden sollder Anschlussnehmer hinter dem Netzanschlusspunkt be- treibt. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer Netzanschlussvertrag: der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikationzwischen dem Anschluss- nehmern und Netzbetreiber geschlossene Vertrag über den Anschluss von Kundenanlagen an das Netz des Netzbetreibers. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung Anschlussnutzungsvertrag: der der zwischen dem An- schlussnutzer und dem Netzbetreiber geschlossene Ver- trag über die Nutzung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer Netzanschlusses zur Ent- nahme von Nutzungsrechten am DatenbestandErdgas. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. AdressenMessstellenbetreiber: der Netzbetreiber oder ein Dritter, E-Mail, personenbezogene Merkmale), der die in den Datenbestand eingebracht werdenAufgabe des Messstellenbetriebs und der Mes- sung wahrnimmt. 2.8. Betroffene = identifizierte Netznutzer: der Gläubiger des Anspruchs auf Netzzu- gang (Lieferant oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVOAnschlussnutzer). 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: Vertrag Über Den Anschluss an Das Erdgasversorgungsnetz, Vertrag Über Den Anschluss an Das Erdgasversorgungsnetz

Begriffsbestimmungen. 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (= Listeigner): Das Unternehmen, das die personenbezogenen Adressdaten selbst Adressdaten (auch solcher -sätze): Personenbezogene Daten, deren Verarbeitung den datenschutz- Datenschutzrechtlicher Auftraggeber: Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO und Inhaber der Da- Dienstleister: Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO, der die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen. 2.2. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmtenAdressda- ten zwecks Dialogmarketing oder der sonstige personenbezogene Daten (beispielsweise zwecks Aktenvernichtung, in der Regel personenbezogenen DatenRechenzent- rumsdienstleistung, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum Listbroking oder Produktgruppe. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung Call-Center-Dienstleistun- gen) im Auftrag des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer verarbeitet und unterzeichnen- de Partei des gesonderten Adressauftrags einschließlich der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werden. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVO. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „einbe- zogenen DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung Auftragsverarbeitung ist. DSGVO: EU-Datenschutz-Grundverordnung. Gesonderter Adressauftrag: Vereinbarung zwischen Adresseigner und Dienstleister mit dem Einzelauftrag für Wei- Listbroker: Das Unternehmen, das das Nutzungsrecht an den Adressdaten (nicht die Adressdaten selbst) vom Adresseigner erhält und direkt Werbeaktion: Die Werbemaßnahme, die mit den Adressdaten vorgenommen wird (beispielsweise ein ausgesendetes Mailing/ein ausgesendeter Katalog, ein E-Mail-Newsletter, ein werblicher Anruf oder eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach ArtDatenaufbereitung/-weiterverarbeitung). 28 DSGVO bestimmt.Werbetreibender: Der kommerzielle Auftraggeber, der als wirtschaftlicher Auftrag-

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Samples: Auftragsverarbeitung, DDV Regeln Zur Auftragsverarbeitung

Begriffsbestimmungen. 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (auch solcher Daten, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen.Darlehensnehmer – bezeichnet jeden Kreditnehmer 2.2. Datenbestand = Gebühr für den Zahlungsaufschub – Die Gebühr, die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten, in der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppeim Zusammenhang mit dem Zahlungsaufschub gemäß Anhang 2 (Gebührenaufstellung) erhoben wird. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher und gesetzlicher Feiertage in Malta und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sindDeutschland. 2.4. Beilagen = KatalogbeilagenHöhere Gewalt – bezeichnet ein von den Parteien nicht zu vertretendes Ereignis, Paketbeilagendas unvorhersehbar und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, Mediabeilagen z.B. in Form von Streiks, von der Regierung oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibendeneiner europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die mit Aussendungen die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend verhindern oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden sollunmöglich machen. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer Internetseite - Domains, über welche Novum – in der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle KommunikationRegel unter der Marke „Cashper“ – Kredite an Kunden vergibt, insbesondere xxx.xxxxxxx.xx; xxx.xxxxxxxxxx.xx; xxx.xxxxxxxxx.xx. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung Xxxxxx – ein Kredit, der von Novum im Rahmen des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am DatenbestandKreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. 2.7. Kontrolladresse = Kreditanfrage – die Anfrage des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei eine solche Anfrage unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale)stellen ist, die von Novum unter anderem in den Datenbestand eingebracht Artikel 3 aufgestellt werden. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen Kreditbedingungen – bezeichnet die in Teil 1 für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVOKreditvertrags und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschland. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder Kreditbetrag – ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter seinBetrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xxKreditvertrag – eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum über einen Kredit. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV Kreditzinsen – die vom Kunden für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV einen Kredit gemäß Anhang 1 (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“Kreditzinsen) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppenzu zahlenden Zinsen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer im Rahmen eines Kreditvertrags. 2.13. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften Datenträger. 2.14. Kundenkonto – das persönliche Benutzerkonto, das auf der Internetseite für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach jeden Kunden eingerichtet wurde, der bei Novum einen Kreditantrag im Sinne des nachfolgenden Art. 28 DSGVO bestimmt3.8 gestellt hat. 2.15. Kurzzeitkredit – ein Darlehen, das nach fünfzehn (15) oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt werden muss, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung der Kreditzinsen in einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen hat. 2.16. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag bis zu 199,99 Euro. 2.17. Ratenkredit – ein Kredit, der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei (2) Monaten verfügt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten zu den im Kreditvertrag angegebenen Tagen zu erfolgen hat. 2.18. Rechnung – das Dokument, das unter anderem den Kreditbetrag, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.

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Samples: Kreditvertrag, Kreditvertrag

Begriffsbestimmungen. Im Sinne des Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertra- ges sowie dieser Allgemeinen Bedingungen ist 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber Netzanschluss: die technische Anbindung der elektri- schen Anlagen des Datenbestandes (auch solcher Daten, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches UnternehmenAnschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers. 2.2. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmtenAnschlussnehmer: derjenige, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude zum Zweck der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, Entnahme von Elektrizität außerhalb des Anwendungsbereichs der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) an das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder ProduktgruppeElektrizitätsverteilernetz des Netzbetreibers angeschlos- sen wird. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige DatenAnschlussnutzer: derjenige, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sindder einen Netzanschluss an das Elektrizitätsverteilernetz des Netzbetreibers zur Ent- nahme von Elektrizität außerhalb des Anwendungsbe- reichs der NAV nutzt. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des WerbetreibendenElektrische Anlage: die Kundenanlage, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden sollder An- schlussnehmer hinter dem Netzanschlusspunkt betreibt. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer Netzanschlussvertrag: der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikationzwischen dem Anschluss- nehmern und Netzbetreiber geschlossene Vertrag über den Anschluss von Kundenanlagen an das Netz des Netzbetreibers. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung Anschlussnutzungsvertrag: der zwischen dem An- schlussnutzer und dem Netzbetreiber geschlossene Ver- trag über die Nutzung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer Netzanschlusses zur Ent- nahme von Nutzungsrechten am DatenbestandElektrizität. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. AdressenMessstellenbetreiber: der Netzbetreiber oder ein Dritter, E-Mail, personenbezogene Merkmale), der die in den Datenbestand eingebracht werdenAufgabe des Messstellenbetriebs und der Mes- sung wahrnimmt. 2.8. Betroffene = identifizierte Netznutzer: der Gläubiger des Anspruchs auf Netzzu- gang (Lieferant oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVOAnschlussnutzer). 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: Anschlussnutzungsvertrag, Vertrag Über Den Anschluss an Das Stromversorgungsnetz

Begriffsbestimmungen. 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (= Listeigner): Das Unternehmen, das die personenbezogenen Adressdaten selbst Adressdaten (auch solcher -sätze): Personenbezogene Daten, deren Verarbeitung den datenschutz- Datenschutzrechtlicher Auftraggeber: Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO und Inhaber der Da- Dienstleister: Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO, der die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes Adressda- ten zwecks Dialogmarketing oder der sonstige personenbezogene Daten (beispielsweise zwecks Aktenvernichtung, Rechenzent- rumsdienstleistung, Listbroking oder Call Center- Dienstleistungen) im Auftrag des Adresseigners verarbeitet und datenschutzrechtlich verantwortliches unterzeichnende Partei dieser VEREINBARUNG einschließlich der jeweiligen gesonderten Adressaufträge ist. DSGVO: EU-Datenschutz-Grundverordnung. Gesonderter Adressauftrag: Die VEREINBARUNG ist durch den gesonderten Adressauftrag Listbroker: Das Unternehmen. 2.2. Datenbestand = , das das Nutzungsrecht an den Adressdaten (nicht die Adressdaten selbst) vom Adresseigner erhält und direkt oder indirekt über einen anderen Listbroker einem Werbetreiben- den zur Nutzung bestimmten, in der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppe. 2.3Durchführung einer Werbemaßnahme einräumt. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des WerbetreibendenWerbeaktion: Die Werbemaßnahme, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten den Adressdaten vorgenommen wird (z.B. Adressenbeispielsweise ein ausgesendetes Mailing/ein ausgesendeter Katalog, ein E-Mail-Newsletter, personenbezogene Merkmaleein werblicher Anruf oder eine Datenaufbereitung/-weiterverarbeitung). Werbetreibender: Der kommerzielle Auftraggeber, die in den Datenbestand eingebracht werden. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVO. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.als wirtschaftlicher Auftrag-

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Samples: Individualvereinbarung Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeitung

Begriffsbestimmungen. 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (= Listeigner): Das Unternehmen, das die personenbezogenen Adressdaten selbst Adressdaten (auch solcher -sätze): Personenbezogene Daten, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes deren Verarbeitung den datenschutz- Datenschutzrechtlicher Auftraggeber: Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen. 2.2. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten, in Inhaber der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. Dienstleister: Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO, der die postalische AdresseAdressda- ten zwecks Dialogmarketing oder der sonstige personenbezogene Daten (beispielsweise zwecks Aktenvernichtung, das Geburtsjahr und sonstige GruppenmerkmaleRechenzentrums- dienstleistung, wie Kaufdatum Listbroking oder Produktgruppe. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung Call-Center-Dienstleistungen) im Auftrag des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer verarbeitet und unterzeichnende Partei des gesonderten Adressauftrags einschließlich der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werden. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVO. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „einbezogenen DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung Auftragsverarbeitung ist. DSGVO: EU-Datenschutz-Grundverordnung. Gesonderter Adressauftrag: Vereinbarung zwischen Adresseigner und Dienstleister mit dem Einzelauftrag für Wei- Listbroker: Das Unternehmen, das das Nutzungsrecht an den Adressdaten (nicht die Adressdaten selbst) vom Adresseigner erhält und direkt Werbeaktion: Die Werbemaßnahme, die mit den Adressdaten vorgenommen wird (beispielsweise ein ausgesendetes Mailing/ein ausgesendeter Kata- log, ein E-Mail-Newsletter, ein werblicher Anruf oder eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach ArtDaten- aufbereitung/-weiterverarbeitung). 28 DSGVO bestimmt.Werbetreibender: Der kommerzielle Auftraggeber, der als wirtschaftlicher Auftrag-

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Samples: Auftragsverarbeitung

Begriffsbestimmungen. 2.11. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (auch solcher DatenFür diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen: a. Angebot: Das Angebot, das Fruitmasters Holland dem Käufer unterbreitet, bzw. die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes Preisangabe in Bezug auf den Verkauf und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmendie Lieferung von Produkten. 2.2. Datenbestand = b. Absatz: Das Zustandebringen von Kaufverträgen von Fruitmasters Holland mit Käufern. c. Direkte Lieferung: Die Lieferung an die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmtenKäufer angegebene Adresse, in dem Sinne, dass eine direkte Lieferung für den Käufer der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder ProduktgruppeDDP- Lieferung (Delivered Duty Paid) gemäß den Incoterms 2010 entspricht. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Datend. Fruitmasters Holland: Die niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung Fruitmasters Holland B.V. mit Satzungssitz in Geldermalsen und der Geschäftsstelle in (4191 NX) Geldermalsen, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sindXxxxxxxxx 0. 2.4e. Einkaufsvertrag: Jeder Vertrag, der zwischen Fruitmasters Holland und dem Lieferanten in Bezug auf den Einkauf und die Lieferung von Produkten zustande kommt, jede Änderung oder Ergänzung eines solchen Vertrags sowie auch sämtliche Handlungen (bzw. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation Rechtsgeschäfte) zur Vorbereitung und Erfüllung des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden sollEinkaufsvertrags. 2.5. Werbetreibender = x. Xxxxxxxxxxx: Jeder Vertrag, der zwischen Fruitmasters Holland und dem Käufer in Bezug auf den Verkauf und die Lieferung von Produkten zustande kommt, jede Änderung oder Ergänzung eines solchen Vertrags sowie auch sämtliche Handlungen (bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle KommunikationRechtsgeschäfte) zur Vorbereitung und Erfüllung des Kaufvertrags. 2.6x. Xxxxxx: Jede natürliche Person, juristische Person oder Gesellschaft, mit der Fruitmasters Holland einen Kaufvertrag schließt bzw. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestandmit der Fruitmasters Holland über das Zustandekommen eines Kaufvertrag verhandelt. 2.7h. Lieferant: Jede natürliche Person, juristische Person oder Gesellschaft, mit der Fruitmasters Holland einen Einkaufsvertrag schließt bzw. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werdenmit der Fruitmasters Holland über das Zustandekommen eines Einkaufsvertrags verhandelt. 2.8i. Lieferung ab Fruitmasters Holland: Die Lieferung ab dem Gelände von Fruitmasters Holland in Geldermalsen, Xxxxxxxxx 0. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne Die Lieferung ab Fruitmasters Holland entspricht für den Käufer der DSGVOLieferung ab Fabrik (ex works) gemäß den Incoterms 2010. 2.9x. Xxxxxxxxxx: Jeder von Fruitmasters Holland an den Lieferanten erteilte Auftrag zur Lieferung von Produkten an Fruitmasters Holland, bzw. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xxAuftrag des Käufers an Fruitmasters Holland zur Lieferung von Produkten an den Käufer. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Begriffsbestimmungen. 2.1Adresseigner: Verantwortliche Stelle, die ein Nutzungsrecht an ihren Adressen einräumt. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber Adressauftrag: Auftrag zur Einräumung von Nutzungsrechten an Adressdaten der verantwortlichen Stelle für eine konkrete Werbeaktion des Datenbestandes (auch solcher Werbetreibenden. Adressdaten: die Daten, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen. 2.2. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten, in Gegenstand der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. Einräumung des Nutzungsrechts sind (insbesondere die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmaleein Gruppenmerkmal). BDSG: Bundesdatenschutzgesetz. Dienstleister: der diese Verpflichtungserklärung unterzeichnende Diensteister, wie Kaufdatum der zur Erbringung bestimmter Leistungen als Auftragsdatenverarbeiter tätig wird (beispielsweise Rechenzentrum, Lettershop oder ProduktgruppeCall Center). Listbroker: der das Nutzungsrecht an den Adressdaten von der verantwortlichen Stelle erhält und direkt oder indirekt über einen anderen Listbroker einem Werbetreibenden zur Durchführung einer Werbemaßnahme einräumt. Verarbeitungsauftrag: der an den Dienstleister gerichtete Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung. Werbetreibender: der unmittelbar oder über Listbroker die Nutzungsrechte erhält. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werden. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVO. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: DDV Verpflichtungserklärung

Begriffsbestimmungen. 2.11. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber Versorgungsleitungen sind Leitungen im Versorgungsgebiet der SWP zur Verteilung von Trinkwasser, an die die Anschlussleitungen anbinden. Sie befinden sich im Eigentum der SWP. 2. Die Anschlussleitung ist Teil des Datenbestandes (auch solcher DatenHausanschlusses gem. § 10 AVBWas- serV und stellt die direkte Verbindung von der Versorgungsleitung, ein- schließlich Anbindeformstück bzw. -armatur, bis zur Grundstücksgrenze dar. Sie befindet sich im Eigentum der SWP. 3. Die Grundstücksleitung ist ein weiterer Teil des Hausanschlusses gem. § 10 AVBWasserV und definiert die Leitung, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes an der Grundstücksgrenze beginnend auf dem Grundstück liegt und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmenbis zur Hauptabsperrvorrichtung führt. 2.24. Datenbestand = Bei in den Öffentlichkeitsbereich reichenden Gebäuden ist die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten, in der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. Grund- stücksgrenze die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder ProduktgruppeAußenkante des Bauwerks. 2.35. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, Die Hauptabsperrvorrichtung ist die nach Gruppenmerkmalen selektiert sindin Fließrichtung des Wassers vor der Messeinrichtung angeordnete Absperrvorrichtung. 2.46. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werden. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen Messeinrichtungen im Sinne dieser Ergänzenden Bedingungen ist der DSGVOWasserzähler, welcher in der Wasserzähleranlage zu montieren ist. 2.97. Kunde = Erwerber Die Wasserzähleranlage besteht aus der NutzungsrechteHauptabsperrvorrichtung vor dem Wasserzähler, kann der Wasserzählergarnitur bestehend aus Anschlussbü- gel, Längenausgleichverschraubungen, Wasserzähler und dem anschließen- dem KFR-Ventil (kombiniertes Freiflussventil mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer ListbrokerRückflussverhinderer) auf der Verbrauchsseite. Die Wasserzähleranlage befindet sich, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V.ausgenommen der Hauptabsperrvorrichtung und dem Wasserzähler, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xxim Eigentum des Kun- den. 2.118. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei Der Wasserzähler ist die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messeinrichtung, durch welche die von dem Eigentümer verbrauchte Was- sermenge festgestellt wird. Der Wasserzähler ist Bestandteil der Vermarktung von Zielgruppenöffentli- chen Wasserversorgungsanlage. 2.129. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ Die Kundenanlage beginnt mit der Absperreinrichtung mit Rückflussver- hinderer unmittelbar hinter dem Wasserzähler gemäß Pkt. 8. 10. Eigengewinnungsanlagen sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmtEigenversorgungsanlagen, Regenwasser- nutzungsanlagen sowie individuelle Versorgungsanlagen.

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Samples: General Terms and Conditions

Begriffsbestimmungen. 2.11.1 „Adressen“ umfassen im Sinne dieser AGB Privat-, Firmenadressen bzw. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (auch solcher DatenE- Mail-Adressen. Die Privatadresse besteht, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen. 2.2. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmtensoweit nichts anderes vereinbart ist, in der Regel personenbezogenen Datenaus folgenden Adressbestandteilen: Vorname, wie z.B. Name, Titel, Anrede, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer. Die Firmenadresse besteht, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der Regel aus Firmenname, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer; mit Ansprechpartner: Vorname, Name, Titel, Anrede, Funktion. Zu den Adressen gehören außerdem die postalische AdresseE-Mail-Adresse oder Telefonnummer, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppewenn dies ausdrücklich vereinbart wird. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige 1.2 „Daten“ umfassen im Sinne dieser AGB folgende Bestandteile, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = sofern nichts anders vereinbart ist: „harte“ Informationen zu Kontrollzwecken erfundene Daten einer Adresse (z.B. AdressenGeburtsjahr bei einer Privatadresse und z.B . Gründungsjahr, E-MailBranche bei einer Firmenadresse); statistische Informationen (z.B. Ableitung des Alters aus einer Vornamensanalyse und explizit bei einer Firmenadresse z.B. Umsatzklasse, personenbezogene MerkmaleBeschäftigtenklasse zu einer Adresse); „harte“ Informationen zum räumlichen Umfeld (z.B. Bundesgebiet, die Land, Straße) und statistische Informationen (z.B. Kaufkraft in den Datenbestand eingebracht werdeneinem Straßenabschnitt) zum räumlichen Umfeld. 2.81.3 „Beilagen“ bzw. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen „Beilagenkapazitäten“ sind im Sinne der DSGVOdieser AGB Beilagemöglichkeiten in unterschiedlichsten Medien bei Versendern bzw. Verlagen (die „Beilagenversender“). Hierzu gehören z.B. Pakete, Rechnungen, Korrespondenzen, Kataloge, Mahnungen etc. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: Listbroking Agreement

Begriffsbestimmungen. Im Sinne des Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertra- ges sowie dieser Allgemeinen Bedingungen ist 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber Netzanschluss: die technische Anbindung der elektri- schen Anlagen des Datenbestandes (auch solcher Daten, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches UnternehmenAnschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers. 2.2. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmtenAnschlussnehmer: derjenige, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude zum Zweck der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, Entnahme von Elektrizität außerhalb des Anwendungsbereichs der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) an das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder ProduktgruppeElektrizitätsverteilernetz des Netzbetreibers angeschlos- sen wird. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige DatenAnschlussnutzer: derjenige, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sindder einen Netzanschluss an das Elektrizitätsverteilernetz des Netzbetreibers zur Ent- nahme von Elektrizität außerhalb des Anwendungsbe- reichs der NAV nutzt. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des WerbetreibendenElektrische Anlage: die Kundenanlage, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden sollder An- schlussnehmer hinter dem Netzanschlusspunkt betreibt. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer Netzanschlussvertrag: der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikationzwischen dem Anschluss- nehmern und Netzbetreiber geschlossene Vertrag über den Anschluss von Kundenanlagen an das Netz des Netzbetreibers. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung Anschlussnutzungsvertrag: der der zwischen dem An- schlussnutzer und dem Netzbetreiber geschlossene Ver- trag über die Nutzung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer Netzanschlusses zur Ent- nahme von Nutzungsrechten am DatenbestandElektrizität. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. AdressenMessstellenbetreiber: der Netzbetreiber oder ein Dritter, E-Mail, personenbezogene Merkmale), der die in den Datenbestand eingebracht werdenAufgabe des Messstellenbetriebs und der Mes- sung wahrnimmt. 2.8. Betroffene = identifizierte Netznutzer: der Gläubiger des Anspruchs auf Netzzu- gang (Lieferant oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVOAnschlussnutzer). 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: Anschlussnutzenvertrag

Begriffsbestimmungen. 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber (1) Identitätsdaten sind folgende Angaben über die persönlichen Verhältnisse der Patientin oder des Datenbestandes (auch solcher DatenPatienten, die eine Identifizierung der Patientin oder des Patienten unmittelbar oder mittelbar ermöglichen: 1. Familienname, Vornamen, frühere Namen, 2. Geschlecht, 3. Geburtsdatum, 4. Anschriften der Hauptwohnung (derzeitige und letzte frühere), 5. Datum der ersten Tumordiagnose, 6. Sterbedatum und 7. Krankenversichertennummer und Name der Krankenkasse bei gesetzlich kran- kenversicherten Personen, Name der Versicherung und Versicherungs- oder Vertragsnummer bei privat krankenversicherten Personen sowie Bezeichnung der Festsetzungsstelle und für Beilagen genutzt werden); beauftragendes die Leistungsbeantragung notwendige individuelle Nummer der beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Person bei Per- sonen mit einem Anspruch gegen Xxxxxx der Kosten in Krankheits-, Pflege- und datenschutzrechtlich verantwortliches UnternehmenGeburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften. 2.2(2) Epidemiologische Daten sind abweichend von § 2 Absatz 2 des Krebsregisterge- setzes vom 4. Datenbestand = die November 1994 (BGBl. I S. 3351), das gemäß Artikel 13 Absatz 1 des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Branden- burg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten20./24. November 1997 als Landesrecht fort gilt, folgende Angaben: 1. Geschlecht, 2. Monat und Jahr der Geburt, 3. Wohnort oder Gemeindekennziffer, 4. Tumordiagnose nach dem Schlüssel der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) in der Regel personenbezogenen Datenjeweiligen vom Deutschen Institut für medizinische Do- kumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft gesetzten und im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung, 5. Histologie nach dem Schlüssel der Internationalen Klassifikation der onkologi- schen Krankheiten (ICD-O) in der jeweiligen vom Deutschen Institut für medizini- sche Dokumentation und Information veröffentlichten Fassung, 6. Lokalisation des Tumors, wie z.B. die postalische Adresseeinschließlich der Angabe der Seite bei paarigen Orga- nen, 7. Monat und Jahr der ersten Tumordiagnose, 8. früheres Tumorleiden, 9. Stadium der Erkrankung (insbesondere TNM-Schlüssel zur Darstellung der Grö- ße und des Metastasierungsgrades der Tumoren), 10. Sicherung der Diagnose (klinischer Befund, das Geburtsjahr Histologie, Zytologie, Obduktion und sonstige Gruppenmerkmaleandere), 11. Art der Therapie (kurative oder palliative Operationen, wie Kaufdatum Strahlen-, Chemo- oder Produktgruppeandere Therapiearten), 12. Sterbemonat und -jahr, 13. Todesursache (Grundleiden) sowie 14. durchgeführte Autopsie. 2.3(3) Klinische Daten sind: 1. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Datenepidemiologische Daten im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1, die 2 und 4 bis 14 so- wie 2. alle im nach Gruppenmerkmalen selektiert § 65c Absatz 1 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bun- desweit einheitlichen Datensatz der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzen- tren und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland zur Basisdokumentation für Tumorkranke und in ihn ergänzenden Modulen auf- geführten Merkmale in der jeweils gültigen und im Bundesanzeiger veröffentlich- ten Fassung, soweit sie nicht in Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und 7 sowie den Ab- sätzen 5 und 6 Nummer 7 bis 11 aufgeführt sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation (4) Medizinische Daten sind alle in den Absätzen 1 bis 3 sowie 5 und 6 aufgeführten Daten mit Ausnahme der Daten des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden sollAbsatzes 1 Nummer 1 bis 4. 2.5(5) Daten zur meldepflichtigen Person oder Meldestelle sind: 1. Werbetreibender = Käufer bzwName und Vorname der meldepflichtigen Person, 2. Nutzer Institution der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation.meldepflichtigen Person einschließlich Abteilung, Station und Fachgebiet sowie 2.63. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen Anschrift, Telefon- und Käufer Faxnummer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werden-Adresse der Praxis oder Institu- tion. 2.8(6) Für die Abrechnung notwendige zusätzliche Daten sind: 1. Betroffene = identifizierte Institutionskennzeichen des Krankenhauses oder identifizierbare natürliche Personen für nach § 108 des DatenbestandsFünften Buches Sozialgesetzbuch nicht zugelassene Krankenhäuser Name und Anschrift des Krankenhauses, 2. Kennzeichen des letztbehandelnden Standortes, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen soweit das Krankenhaus nach dem jeweiligen Krankenhausplan über mehrere Standorte verfügt, 3. lebenslange Arztnummer, 4. Betriebsstättennummer des Vertragsarztsitzes, 5. Name, Vorname und Anschrift der meldepflichtigen Person, sofern eine privat- ärztliche oder privatzahnärztliche Abrechnung erfolgt, 6. Zahnarztnummer, 7. Tumordiagnose und Seitenlokalisation nach dem Schlüssel der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) in der jeweiligen vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information im Sinne Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft gesetzten und im Bundesanzeiger veröffentlichten Fas- sung, 8. Datum des Meldeanlasses, 9. Art des Meldeanlasses, 10. Krankenversichertennummer und Name der DSGVOKrankenkasse bei gesetzlich kran- kenversicherten Personen, Name der Versicherung und Versicherungs- oder Vertragsnummer bei privat krankenversicherten Personen sowie Bezeichnung der Festsetzungsstelle und für die Leistungsbeantragung notwendige individuelle Nummer der beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Person bei Per- sonen mit einem Anspruch gegen Xxxxxx der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften sowie 11. Kontoinhaberin oder Kontoinhaber und Bankverbindung der meldepflichtigen Person oder der Meldestelle. 2.9. Kunde = Erwerber (7) Best-of-Datensatz ist der NutzungsrechteDatensatz, kann mit Werbetreibenden identisch sein in dem die besten Informationen aus mehre- ren Meldungen zu Diagnose, Therapie und dem Verlauf eines Tumors einer Patientin oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung eines Patienten mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach ArtZiel einer möglichst validen Beschreibung von Diagno- se, Therapie und Verlauf ihrer oder seiner Krebserkrankung zusammengeführt wer- den. 28 DSGVO bestimmtNeben den klinischen Daten enthält der Datensatz Angaben zu denjenigen mel- depflichtigen Personen, aus deren Meldungen die Angaben jeweils entnommen wur- den.

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Samples: Staatsvertrag Über Die Einrichtung Und Den Betrieb Eines Klinischen Krebsregisters

Begriffsbestimmungen. 2.11. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (auch solcher Daten, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes Unsere Geschäftsbedingungen: diese allgemeinen Liefer- und datenschutzrechtlich verantwortliches UnternehmenZahlungsbedingungen von Reci Prof Handelsonderneming b.v. mit Sitz in Oisterwijk. 2.22. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmtenDer Käufer: unser (potentieller) Vertragspartner, in dem wir ein Angebot machen, eine Offerte vorlegen, der Regel personenbezogenen Datenuns einen Auftrag erteilt, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppe. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen mit dem wir einen Vertrag abschließen und/oder sonstige Datenin dessen Auftrag und auf dessen Rechnung wir Waren liefern. 3. Vom Käufer eingeschaltete Dritte: jede (natürliche oder juristische) Person, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sindim Rahmen (der Ausführung) des zwischen dem Käufer und uns abgeschlossenen Vertrages für, namens oder im Auftrag des Käufers Arbeit und/oder Tätigkeiten verrichtet oder Dienstleistungen erbringt, ungeachtet der Frage, ob dies auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages, eines vertraglichen Auftrags oder auf andere Weise erfolgt. 2.44. Beilagen = KatalogbeilagenIndirekter Schaden: Gewinn- und/oder Verdienstausfall, Paketbeilagen(Produktions-)Verlust, Mediabeilagen immaterieller Schaden, Kosten von Stillstand oder sonstige kommerzielle Kommunikation Verzögerungen oder damit in Zusammenhang stehende Kosten, Bußgelder, Prämiensteigerungen, (das Verfehlen von) Ermäßigungen und/oder Zahlungen Dritter, alles im weitesten Sinne des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden sollWortes. 2.55. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer Blockbestellungen: Bestellungen, bei denen die Qualität der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikationeinzelnen Farbtöne und/oder Dessins noch nicht spezifiziert ist und/oder deren Lieferung in den einzelnen Zeiträumen noch nicht festgelegt ist. 2.66. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am DatenbestandArbeitstage: Montag bis Xxxxxxx, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage. 2.77. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten BW: Burgerlijk Wetboek (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene MerkmaleBürgerliches Gesetzbuch der Niederlande), die in den Datenbestand eingebracht werden. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVO. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Begriffsbestimmungen. 2.11.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber Konto: der Teil von WIZportal, der die Einstellungen und Daten des Datenbestandes Klienten (auch solcher und seiner autorisierten Nutzer) enthält. 1.2. Vertrag: der Vertrag, der auf der Grundlage der NB, der Datenverarbeitungsvereinbarung und der von Solviteers an den Kunden gesendeten Bestätigung über die erfolgreiche Anmeldung oder Verlängerung geschlossen wird. 1.3. Autorisierter Nutzer: jedes Individuum, das zur Nutzung von WIZportal berechtigt ist, begrenzt auf Mitarbeiter des Kunden, seine Klienten und ihre (Gesundheits-)Betreuer oder Dienstleister. 1.4. Kunde: der Kunde, der die Berechtigung zur Nutzung von WIZportal erlangt hat oder erlangen wird. 1.5. Kundendaten: alle Daten, die für Beilagen genutzt vom oder im Namen des Kunden über WIZportal an Solviteers übertragen werden); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen. 2.21.6. Datenbestand = Datenverarbeitungsvereinbarung: die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmtenDatenverarbeitungsvereinbarung für WIZportal, in der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder ProduktgruppeBestandteil des Vertrags ist. 2.31.7. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Login-Daten: die vertraulichen Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagenein autorisierter Nutzer an WIZportal übermitteln muss, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adresseneinschließlich Benutzername, E-Mail-Adresse, personenbezogene Merkmale)Passwort, biometrischen Daten, Smart- Token und/oder anderen Faktoren. 1.8. Online-Speicher: der Online-Speicherplatz, der dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, um es dem Kunden zu ermöglichen, Kundendaten zu speichern. 1.9. Dienstleistung: die Dienstleistung, die in den Datenbestand eingebracht werdendie Bereitstellung von WIZportal zur Nutzung im Internet umfasst. 2.81.10. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des DatenbestandsSolviteers: Solviteers Software GmbH, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVOmit eingetragenem Geschäftssitz unter Xxxxx Xxx 0, 00000 Xxxxxx. 2.91.11. Kunde = Erwerber der NutzungsrechteLizenzgebühren: die Gebühren, kann mit Werbetreibenden identisch sein die für eine oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xxmehrere Lizenzen anfallen. 2.111.12. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV Nutzungslizenz (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von ZielgruppenNL): die Nutzungslizenz, die ein autorisierter Nutzer benötigt, um WIZportal nutzen zu können. 2.121.13. DDVWebsite: die Website xxx.xxxxxxxxx.xx 1.14. WIZportal: die Fallmanagementsoftware, die von Solviteers und/oder ihren Lizenzgebern und Vertragspartnern zur Verfügung gestellt und über das Internet auf der Website zugänglich gemacht wird (üblicherweise mit einem Standard-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmtWebbrowser abrufbar).

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Samples: Nutzungsbedingungen

Begriffsbestimmungen. 2.12.1 Zur Benennung der Abläufe hinsichtlich des Erwerbes von Tickets (sog. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber kleines Inhaberpapier im Sinne des Datenbestandes (auch solcher Daten§ 807 BGB und damit ein Wertpa- pier, das den Anspruch auf die für Beilagen genutzt werdenLeistung verkör- pert); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen. 2.2, wird der gängigen Eventpraxis in der Art entsprochen, dass in diesen VVK-AGB vom „Kar- tenvorverkauf“ die Rede ist. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmtenRechtlich handelt es sich beim Abschluss eines Besuchervertrages nach Ziffer 1.3 Satz 1 der VVK-AGB nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Werkver- trag mit mietrechtlichem Einschlag. Der ange- strebte Enderfolg beim Besuchervertrag besteht nicht, wie beim Kaufvertrag, in der Regel personenbezogenen DatenÜberführung einer Sache oder eines Rechts in das eigene Ver- mögen. Bei dem Erwerb des Tickets geht es nicht vornehmlich um die Erlangung des Eigentums an dem Ticket, wie z.B. sondern um den Erwerb des Veran- stalterbesucherrechts und der Forderung gegen- über dem Veranstalter, die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppeangekündigte Veran- staltung zur Aufführung zu bringen. Schuldner des verbrieften Rechts ist bei Fremdveranstaltun- gen ausschließlich der Veranstalter. 2.32.2 Zur einheitlichen Benennung der Vertragspar- teien hinsichtlich der Veräußerung von Tickets im Kartenvorverkauf für Fremdveranstaltungen wer- den die Bezeichnungen Mieter und Vermieterin beibehalten. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige DatenDer Mieter ist rechtlich der Auftrag- geber, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4Vermieterin die Auftragnehmerin. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werden. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen Die Vermieterin tritt im Sinne Rahmen der DSGVOin ihren betrie- benen Flächen und Räumlichkeiten durchgeführ- ten Veranstaltung des Mieters ausschließlich als Vermieterin, in keinem Fall als Veranstalterin auf. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: General Terms and Conditions for Ticket Pre Sales

Begriffsbestimmungen. 2.1In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter nachstehend genannten Begriffen Folgendes verstanden: a. Unterkunft: Ferienhaus, Bungalow, Sommerhaus, Wohnung und dergleichen; x. Xxxxxxxxxxx: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nach niederländischem Recht, Anm. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes d. Übers.) Texelduinen B.V., eingetragen bei der (auch solcher Datenniederländischen, Anm. d. Übers.) Handelskammer unter der Nummer 37086654. Texelduinen vermittelt bei der befristeten touristischen Vermietung von Unterkünften. Die angebotenen Unterkünfte sind das Eigentum von anderen als Texelduinen; x. Xxxx: diejenige Person, die für Beilagen genutzt werdeneinen Vertrag mit Texelduinen zwecks einer Unterkunft abschließt; x. Xxxxxxx: die auf dem Vertrag angegebene(n) Person(en); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen.; 2.2. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmtene. Dritte: jede andere Person (oder Firma), in bei der Regel personenbezogenen Datenes sich nicht um Texelduinen, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppe. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen den Xxxx und/oder sonstige Datenseine Mitgäste handelt; f. Vereinbarter Preis oder Preis: das für die Benutzung der Unterkunft und für (mögliche) zusätzliche Dienstleistungen (z. B. Reinigung und Bettwäsche) zu zahlende Entgelt; g. Informationen: schriftliche/elektronische Einzelheiten über die Unterkunft, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des WerbetreibendenBenutzung der Unterkunft, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale)Einrichtungen, die in Hausordnung und die Regeln und Sicherheitsbestimmungen für den Datenbestand eingebracht werdenAufenthalt; h. Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrags durch den Xxxx vor dem Beginndatum des Aufenthalts; i. Bedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Texelduinen. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVO. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Begriffsbestimmungen. 2.1Adresseigner (= Listeigner): Das Unternehmen, das die personenbezogenen Adressdaten selbst erhoben oder in sonstiger Weise erworben hat, und ohne dessen datenschutzrechtlichen Auftrag die Datenverarbeitung durch den Dienstleister nicht vorgenommen werden darf. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes Adressdaten (auch solcher -sätze): Personenbezogene Daten, deren Verarbeitung den datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegt und die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes bei der Verwendung dieser VEREINBARUNG ausschließlich mit Erteilung eines Auftrags nach Art. 28 DSGVO durch den Dienstleister verarbeitet werden dürfen. Es kann sich um Namen, Postadressen, Kommunikationsdaten und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen. 2.2sonstige personenbezogene Daten handeln. Datenbestand = die vom Adresseigner Auftraggeber: Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO und Inhaber der Daten, der den Auftrag zur Nutzung bestimmtenDatenverarbeitung nach Art. 28 DSGVO an den Dienstleister erteilt. Er muss mit dem Werbetreibenden nicht identisch sein, in dessen wirtschaftlichen Interesse der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppe. 2.3datenschutzrechtliche Auftrag erteilt wird. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen Bei Werbung für eigene Produkte und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4Leistungen fallen datenschutzrechtlicher Auftraggeber und Werbetreibender zusammen. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werden. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVO. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = DDV: Deutscher Dialogmarketing Verband e. e.V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung Dienstleister: Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO bestimmt4 Nr. 8 DSGVO, der die Adressdaten zwecks Dialogmarketing oder der sonstige personenbezogene Daten (beispielsweise zwecks Aktenvernichtung, Rechenzentrumsdienstleistung, Listbroking oder Call Center-Dienstleistungen) im Auftrag des Adresseigners verarbeitet und unterzeichnende Partei dieser VEREINBARUNG einschließlich der jeweiligen gesonderten Adressaufträge ist. DSGVO: EU-Datenschutz-Grundverordnung. Gesonderter Adressauftrag: Die VEREINBARUNG ist durch den gesonderten Adressauftrag zu ergänzen. Gemeint ist damit eine Vereinbarung zwischen Adresseigner und Dienstleister mit Weisungen für den Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen sowie ggf. etwaige Kategorien von Empfängern oder Empfänger. Nur die VEREINBARUNG und der gesonderte Adressauftrag in Kombination ermöglichen eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung. Listbroker: Das Unternehmen, das das Nutzungsrecht an den Adressdaten (nicht die Adressdaten selbst) vom Adresseigner erhält und direkt oder indirekt über einen anderen Listbroker einem Werbetreibenden zur Durchführung einer Werbemaßnahme einräumt. Werbeaktion: Die Werbemaßnahme, die mit den Adressdaten vorgenommen wird (beispielsweise ein ausgesendetes Mailing/ein ausgesendeter Katalog, ein E-Mail-Newsletter, ein werblicher Anruf oder eine Datenaufbereitung/-weiterverarbeitung). Werbetreibender: Der kommerzielle Auftraggeber, der als wirtschaftlicher Auftraggeber die Adressdaten für seine Zwecke über den Dienstleister nur mit Zustimmung des Adresseigners nutzen darf.

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Samples: Auftragsverarbeitung

Begriffsbestimmungen. 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber (1) Identitätsdaten sind folgende Angaben über die persönlichen Verhältnisse der Patientin oder des Datenbestandes (auch solcher DatenPatienten, die eine Identifizierung der Patientin oder des Patienten unmittelbar oder mittelbar ermöglichen: 1. Familienname, Vornamen, frühere Namen, 2. Geschlecht, 3. Geburtsdatum, 4. Anschriften der Hauptwohnung (derzeitige und letzte frühere), 5. Datum der ersten Tumordiagnose, 6. Sterbedatum und 7. Krankenversichertennummer und Name der Krankenkasse bei gesetzlich krankenversicherten Personen, Name der Versicherung und Versicherungs- oder Vertragsnummer bei privat krankenversicherten Personen sowie Bezeichnung der Festsetzungsstelle und für Beilagen genutzt werden); beauftragendes die Leistungsbeantragung notwendige individuelle Nummer der beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Person bei Personen mit einem Anspruch gegen Xxxxxx der Kosten in Krankheits-, Pflege- und datenschutzrechtlich verantwortliches UnternehmenGeburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften. 2.2(2) Epidemiologische Daten sind abweichend von § 2 Absatz 2 des Krebsregistergesetzes vom 4. Datenbestand = die November 1994 (BGBl. I S. 3351), das gemäß Artikel 13 Absatz 1 des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen- Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten20./24. November 1997 als Landesrecht fort gilt, folgende Angaben: 1. Geschlecht, 2. Monat und Jahr der Geburt, 3. Wohnort oder Gemeindekennziffer, 4. Tumordiagnose nach dem Schlüssel der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) in der Regel personenbezogenen Datenjeweiligen vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft gesetzten und im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung, 5. Histologie nach dem Schlüssel der Internationalen Klassifikation der onkologischen Krankheiten (ICD-O) in der jeweiligen vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information veröffentlichten Fassung, 6. Lokalisation des Tumors, wie z.B. die postalische Adresseeinschließlich der Angabe der Seite bei paarigen Organen, 7. Monat und Jahr der ersten Tumordiagnose, 8. früheres Tumorleiden, 9. Stadium der Erkrankung (insbesondere TNM-Schlüssel zur Darstellung der Größe und des Metastasierungsgrades der Tumoren), 10. Sicherung der Diagnose (klinischer Befund, das Geburtsjahr Histologie, Zytologie, Obduktion und sonstige Gruppenmerkmaleandere), 11. Art der Therapie (kurative oder palliative Operationen, wie Kaufdatum Strahlen-, Chemo- oder Produktgruppeandere Therapiearten), 12. Sterbemonat und -jahr, 13. Todesursache (Grundleiden) sowie 14. durchgeführte Autopsie. 2.3(3) Klinische Daten sind: 1. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Datenepidemiologische Daten im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1, die 2 und 4 bis 14 sowie 2. alle im nach Gruppenmerkmalen selektiert § 65c Absatz 1 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bundesweit einheitlichen Datensatz der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland zur Basisdokumentation für Tumorkranke und in ihn ergänzenden Modulen aufgeführten Merkmale in der jeweils gültigen und im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung, soweit sie nicht in Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und 7 sowie den Absätzen 5 und 6 Nummer 7 bis 11 aufgeführt sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation (4) Medizinische Daten sind alle in den Absätzen 1 bis 3 sowie 5 und 6 aufgeführten Daten mit Ausnahme der Daten des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden sollAbsatzes 1 Nummer 1 bis 4. 2.5(5) Daten zur meldepflichtigen Person oder Meldestelle sind: 1. Werbetreibender = Käufer bzwName und Vorname der meldepflichtigen Person, 2. Nutzer Institution der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation.meldepflichtigen Person einschließlich Abteilung, Station und Fachgebiet sowie 2.63. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen Anschrift, Telefon- und Käufer Faxnummer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werden-Adresse der Praxis oder Institution. 2.8(6) Für die Abrechnung notwendige zusätzliche Daten sind: 1. Betroffene = identifizierte Institutionskennzeichen des Krankenhauses oder identifizierbare natürliche Personen für nach § 108 des DatenbestandsFünften Buches Sozialgesetzbuch nicht zugelassene Krankenhäuser Name und Anschrift des Krankenhauses, 2. Kennzeichen des letztbehandelnden Standortes, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen soweit das Krankenhaus nach dem jeweiligen Krankenhausplan über mehrere Standorte verfügt, 3. lebenslange Arztnummer, 4. Betriebsstättennummer des Vertragsarztsitzes, 5. Name, Vorname und Anschrift der meldepflichtigen Person, sofern eine privatärztliche oder privatzahnärztliche Abrechnung erfolgt, 6. Zahnarztnummer, 7. Tumordiagnose und Seitenlokalisation nach dem Schlüssel der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) in der jeweiligen vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information im Sinne Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft gesetzten und im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung, 8. Datum des Meldeanlasses, 9. Art des Meldeanlasses, 10. Krankenversichertennummer und Name der DSGVOKrankenkasse bei gesetzlich krankenversicherten Personen, Name der Versicherung und Versicherungs- oder Vertragsnummer bei privat krankenversicherten Personen sowie Bezeichnung der Festsetzungsstelle und für die Leistungsbeantragung notwendige individuelle Nummer der beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Person bei Personen mit einem Anspruch gegen Xxxxxx der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften sowie 11. Kontoinhaberin oder Kontoinhaber und Bankverbindung der meldepflichtigen Person oder der Meldestelle. 2.9. Kunde = Erwerber (7) Best-of-Datensatz ist der NutzungsrechteDatensatz, kann mit Werbetreibenden identisch sein in dem die besten Informationen aus mehreren Meldungen zu Diagnose, Therapie und dem Verlauf eines Tumors einer Patientin oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung eines Patienten mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach ArtZiel einer möglichst validen Beschreibung von Diagnose, Therapie und Verlauf ihrer oder seiner Krebserkrankung zusammengeführt werden. 28 DSGVO bestimmtNeben den klinischen Daten enthält der Datensatz Angaben zu denjenigen meldepflichtigen Personen, aus deren Meldungen die Angaben jeweils entnommen wurden.

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Samples: Staatsvertrag Über Die Einrichtung Und Den Betrieb Eines Klinischen Krebsregisters

Begriffsbestimmungen. 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (auch solcher DatenÄnderung, Änderungsauftrag, Anfrage nach Auftragsänderung Besitzen, allein in Bezug auf die Dienste, die für Beilagen genutzt werdenin Absatz 2.1 der Allgemeinen Bedingungen genannte Bedeutung. Auftraggeber (Sofern auf das jeweilige Projekt anwendbar): Die in den Einzelangaben genannte(n) (letztendliche(n); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen. 2.2. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten, in der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppe. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen ) Eigentümerin(nen) des Projekts und/oder sonstige Datenden (End-)Kunden des Unternehmens darstellende(n) natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), die nach Gruppenmerkmalen selektiert sindeinschließlich deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Agenten und Unterauftragnehmer, Vertreter und zulässigen Nachfolger sowie Abtretungsempfänger/-innen. 2.4(1) In Bezug auf die Dienstleistungen: Das vom Auftragnehmer gemäß den Angaben in der Einzelnennung während der Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Schwergut- und/oder Schwertransportgerät; (2) In Bezug auf die Vermietungdienste: Das an das Unternehmen gemäß der Nennung in den Einzelangaben vermietete Schwergut- und/oder Schwertransportgerät. Beilagen = KatalogbeilagenDienstleistungen Die in den Einzelangaben genannten und gemäß den Bedingungen dieses Vertrages ggf. änderungsfähigen vom Auftragnehmer erbrachten Schwerlast-, PaketbeilagenSchwertransport- und/oder Nebenleistungen/Arbeiten. Drittpartei Eine natürliche oder juristische Person, Mediabeilagen bei welcher es sich nicht um eine Unternehmens- oder Auftragnehmergruppe (oder eines ihrer Mitglieder) handelt. Einzelangaben: Die Teile/Dokumente des Vertrages mit den Angaben zu (1)den Parteien, dem Projekt sowie dem Auftraggeber, (2) den (Vermietung-)Diensten sowie (3) den wesentlichen/besonderen Bedingungen in Bezug auf die (Vermietung-)Dienste, wie z. B. Preisangebote, Angebote, Arbeits-/Kaufaufträge, Unterschriftsdokumente (eine Vertragsform), Allgemeine/Besondere Geschäftsbedingungen, Anlagen, Zeitpläne und/oder Anhänge. Erbringung Nur in Bezug auf die Dienste: Die vom Auftragnehmer vollständig gemäß dem Vertrag sowie dem in den Einzelangaben Genanntem vollständig erbrachten Dienstleistungen. Erfüllungsdatum Nur in Bezug auf die Dienste: Das im Zeitplan angegebene Datum, zu welchem der Auftragnehmer die vertraglich festgelegten Dienstleistungen vollständig erbracht zu haben hat. (1) In Bezug auf die Dienstleistungen: Das oder die vom Auftragnehmer in den Einzelangaben genannte(n) zu befördernde(n) und/oder zu hebende(n) und/oder zu bewegende(n) und/oder zu lagernde(n) und/oder umzuschlagende(n) Objekt(e); (2) in Bezug auf die Vermietungdienste, sämtliche(s) vom Unternehmen mit der Ausrüstung und/oder Personal zu befördernde(s) und/oder zu hebende(s) und/oder zu bewegende(s) und/oder zu lagernde(s) und/oder umzuschlagende(s) (beabsichtigte(s)) Objekt(e); Hauptauftrag- nehmer Die im Vertrag genannte(n) und dem Unternehmen (Vermietung-)Dienste bereitstellende(n) natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), einschließlich dessen/deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Agenten, Vertreter, zulässigen Rechtsnachfolger sowie Abtretungsempfänger. Hauptauftrag- nehmergruppe Der Hauptauftragnehmer, dessen Unterauftragnehmer, Tochterunternehmen, Mutter-, Mitglied sowie sonstigen verbundenen Unternehmen, einschließlich dessen/deren jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Agenten, Vertreter und zulässigen Nachfolger sowie Abtretungsempfänger (ausgeschlossen die Mitglieder der Unternehmensgruppe). Höhere Gewalt Besitzt die in Absatz 6.4 der Allgemeinen Bedingungen bezeichnete Bedeutung; Parteien/Partei Das Unternehmen sowie der Auftragnehmer bzw. das Unternehmen oder der Auftragnehmer. (1) In Bezug auf die Leistungen: Die vom Auftragnehmer während der Erbringung der Leistungen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß den Angaben in den Einzelangaben; (2) in Bezug auf die Vermietungdienste: Die an das Unternehmen gemäß der Angabe in den Einzelangaben entsendeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Projekt Das in den Einzelangaben näher bezeichnete Projekt. Recht Gesetze, Akte, Verordnungen, untergeordnete Gesetze, Satzungen, Anordnungen, Anweisungen, Zuerkennungen sowie Ankündigungen jedweder auf die Dienstleistungen anwendbaren staatlichen, öffentlich- rechtlichen oder gesetzlichen Instanzen jeglichem Rechtsprechungsgebiets. Schlechtwetter Im alleinigem Ermessen des Auftragnehmers das Bestehen oder die Auswirkungen von Starkregen, Wind (insbesondere Wind in Hubhöhe) und/oder sonstiger klimatischen Bedingungen (insbesondere Hagel, Schnee, Kälte, Staubsturm und/oder extrem hohe Temperaturen), infolge derer die Ausführung der Arbeiten dem Seite 1 von 10 Personal und/oder der Ausrüstung entweder nicht zugemutet werden kann und/oder für diese(s) nicht sicher ist, oder die Erbringung der Dienstleistungen in Teilen oder insgesamt unmöglich ist. (1) In Bezug auf die Dienstleistungen: Der/die vom Unternehmen benannte(n) Ort(e) und/oder den/die Bereich(e), an welchem/welchen die Dienstleistungen gemäß den Einzelangaben zu erbringen ist/sind; (2) In Bezug auf Vermietungdienste: Der/die vom Unternehmen benannte(n) Ort(e) und/oder den/die Bereich(e), an welchem/welchen die Ausrüstung gemäß den Einzelangaben einzusetzen ist. Streitfall Jedwede aus der Auslegung, Erfüllung, Nichterfüllung, Gültigkeit oder Verstößen gegen den Vertrag hervorgehenden, mit diesem in Verbindung stehenden oder sich hierauf beziehenden oder aus diesem Vertrag oder den durch diesen beabsichtigten Transaktionen hervorgehen oder in einer Art und Weise auf diesen beziehende Streitigkeit, Meinungsverschiedenheit oder Klage, einschließlich Klagen, welche auf vertraglichen oder gesetzlichen Vorschriften, auf unerlaubter Handlung sowie auf gesellschaftsrechtlichen oder verfassungsmäßigen Vorschriften beruhen. Unterauftrag- nehmer In Bezug die jeweilige Partei eine natürliche oder juristische Person, welche in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis mit der jeweiligen Partei oder einem anderen Unter-(Unter-))auftragnehmer der jeweiligen Partei für die Erbringung eines Teils der Dienstleistungen oder des Projekts steht. Unternehmen Die die im Vertrag genannten (Vermietung-)Dienste beschaffende(n) natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), einschließlich dessen/deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Agenten, Vertreter, zulässigen Rechtsnachfolger sowie Abtretungsempfänger. Unternehmens- gruppe Das Unternehmen, der Hauptauftraggebern sowie dessen und deren Unterauftragnehmer, Tochtergesellschaften, Mutter-, Mitglieds-, Tochter- oder sonstige kommerzielle Kommunikation verbundenen Unternehmen, einschließlich ihrer jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Agenten, Vertreter und zulässigen Nachfolger sowie Abtretungsempfänger (ausgeschlossen die Mitglieder der Auftragnehmergruppe). Ursprüngliche Vertragssumme Die Zeitpunkt des WerbetreibendenVertragsabschlusses zwischen dem Auftragnehmer und dem Unternehmen vereinbarte Vertragssumme, ausgenommen jedoch der gegebenenfalls gemäß den Bestimmungen des Vertrages (Einzelangaben) vereinbarten Anhebungen dieser Summe; Vermietungdauer Beträgt mindestens die mit Aussendungen für jedes Ausrüstungsstück und/oder sonstiger Werbung das jeweilige Personalmitglied in den Einzelangaben genannte Mindestverleihdauer. Sofern in den Einzelangaben nicht ausdrücklich anders lautend angegeben: (a) beginnt die Vermietungdauer für das jeweilige Ausrüstungsstück und/oder jeweilige Personalmitglied zu dem zuerst eintretenden Zeitpunkt von entweder (i) dem vereinbarten (voraussichtlichen) Datum des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5Beginns der Vermietungdauer (sofern vorhanden) oder (ii) der tatsächlichen Ankunft der Ausrüstung oder des Personals am Standort; (b) beinhaltet die Vermietungdauer für das jeweilige Ausrüstungsstück und/oder jeweilige Personalmitglied den Zeitraum des sowohl Auf- als auch Abbaus der Ausrüstung, jedoch nicht den Zeitraum des An- oder Abtransports der Ausrüstung und/oder An- und Abreise des Personals zum/vom Standort; (c) endet die Vermietungdauer für das jeweilige Ausrüstungsstück und/oder jeweilige Personalmitglied zum jeweils späteren Zeitpunkt, zu welchem: (i) das vereinbarte (vorweggenommene) Enddatum der Vermietungdauer (sofern vorhanden) erreicht wurde, oder (ii) die Ausrüstungsstücke tatsächlich vollständig abgebaut wurden und der Abtransport beginnen kann. Werbetreibender = Käufer Vermietungdienste Die in den Einzelangaben genannte und gemäß den Bedingungen des Vertrags ggf. änderungsfähige Vermietung sowie der Vermietung von Ausrüstung und/oder: der Dienstverschaffung an und/oder der Überlassung von Personal durch den Auftragnehmer bzw. Nutzer das Unternehmen und/oder vom Auftragnehmer während der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Vermietungdauer erbrachte Nebenleistungen; Vermietunggebühr( en) Der vom Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die gemäß der Nennung in den Datenbestand eingebracht werdenEinzelangaben pro Stunde/Tag/Woche/Monat/Jahr/sonstige Zeitspanne pro jeweiliges Ausrüstungsstück und/oder jeweiliges Personalmitglied zu leistende Satz bzw. die zu leistenden Sätze (Normal und Verlängerung/Zuschlag). 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVO. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: General Terms and Conditions for Heavy Load/Transport Services

Begriffsbestimmungen. 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (auch solcher Daten, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen. 2.2. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten, in der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppe. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen Mediabei- lagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werden. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen Informa- tionen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVO. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden Werbe- treibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen Selbstverpflich- tungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung Ver- marktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung Auftrags- verarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Begriffsbestimmungen. 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (auch solcher DatenIm Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen versteht man unter: 1° Der Versicherungsnehmer: Die Person, die für Beilagen genutzt den Versicherungsvertrag abschließt und an die die im Vertrag vorgesehenen Entschädigungen gezahlt werden); beauftragendes . 2° Die Versicherten: Die als Versicherte geltenden Personen sind je nach der abgeschlossenen Formel verschieden. Die abgeschlossene Formel wird in den Besonderen Bedingungen angegeben. – Für die Formel „Individuell“ ist versichert: - der Versicherungsnehmer. – Für die Formel „Paar“ sind versichert: - der Versicherungsnehmer und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen. 2.2sein Partner. Datenbestand = Die Kinder des Versicherungsnehmers, die vom Adresseigner im Laufe des Vertrages geboren sind bzw. adoptiert wurden, werden vorläufig und bis zur Nutzung bestimmten, in nächsten Fälligkeit gedeckt. - Jedoch werden das Kind der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresseversicherten Eltern, das Geburtsjahr während einer Reise im Ausland geboren ist, sowie das adoptierte ausländische Kind nur ab dem Zeitpunkt gedeckt, wo sie im Bevölkerungsregister in Belgien eingetragen wurden. – Für die Formel „Familie“ sind versichert: - der Versicherungsnehmer und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppe. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Datenalle mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen; - die unverheirateten Kinder eines Versicherten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagenaus Studien- oder Praktikumgründen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werden. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne Rahmen der DSGVO. 2.9Erfüllung der Aufsichtspflicht bei Scheidung oder Trennung anderswo in Belgien leben. Kunde = Erwerber - das Kind der Nutzungsrechteversicherten Eltern, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbrokerdas während einer Reise im Ausland geboren ist, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10und das adoptierte ausländische Kind werden nur ab dem Zeitpunkt gedeckt, wo sie im Bevölkerungsregister in Belgien eingetragen wurden. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V.3° Der Versicherer Europ Assistance (Belgium) S.A., zugelassen unter Kode-Nr. 1401 unter Aufsicht der Belgischen Nationalbank, Xx xx Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx0000 Xxxxxxx zum Betreiben der Sparten 1, xxx.xxx.xx9, 13, 15, 16 und 18 (K.E. vom 02.12.96, B.S. vom 21.12.96), mit Gesellschaftssitz in 0000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxx du Triomphe 172 – MWSt. BE 0457.247.904 – RJP Brüssel. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: Nogo Reiseannullierungsversicherung

Begriffsbestimmungen. 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber (1) Identitätsdaten sind folgende Angaben über die persönlichen Verhältnisse der Patientin oder des Datenbestandes (auch solcher DatenPatienten, die eine Identifizierung der Patientin oder des Patienten unmittelbar oder mittelbar ermöglichen: 1. Familienname, Vornamen, frühere Namen, 2. Geschlecht, 3. Geburtsdatum, 4. Anschriften der Hauptwohnung (derzeitige und letzte frühere), 5. Datum der ersten Tumordiagnose, 6. Sterbedatum und 7. Krankenversichertennummer und Name der Krankenkasse bei gesetzlich krankenversicherten Personen, Name der Versicherung und Versicherungs- oder Vertragsnummer bei privat krankenversicherten Personen sowie Be- zeichnung der Festsetzungsstelle und für Beilagen genutzt werden); beauftragendes die Leistungsbeantragung notwendige individuelle Nummer der bei- hilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Person bei Personen mit einem Anspruch gegen Xxxxxx der Kosten in Krankheits-, Pflege- und datenschutzrechtlich verantwortliches UnternehmenGeburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften. 2.2(2) Epidemiologische Daten sind abweichend von § 2 Absatz 2 des Krebsregistergesetzes vom 4. Datenbestand = die November 1994 (BGBl. I S. 3351), das gemäß Artikel 13 Absatz 1 des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten20./24. November 1997 als Landesrecht fort gilt, folgende Angaben: 1. Geschlecht, 2. Monat und Jahr der Geburt, 3. Wohnort oder Gemeindekennziffer, 4. Tumordiagnose nach dem Schlüssel der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) in der Regel personenbezogenen Datenjeweiligen vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft gesetzten und im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung, 5. Histologie nach dem Schlüssel der Internationalen Klassifikation der onkologischen Krankheiten (ICD-O) in der jeweiligen vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information veröffentlichten Fas- sung, 6. Lokalisation des Tumors, wie z.B. die postalische Adresseeinschließlich der Angabe der Seite bei paarigen Organen, 7. Monat und Jahr der ersten Tumordiagnose, 8. früheres Tumorleiden, 9. Stadium der Erkrankung (insbesondere TNM-Schlüssel zur Darstellung der Größe und des Metastasierungsgra- des der Tumoren), 10. Sicherung der Diagnose (klinischer Befund, das Geburtsjahr Histologie, Zytologie, Obduktion und sonstige Gruppenmerkmaleandere), 11. Art der Therapie (kurative oder palliative Operationen, wie Kaufdatum Strahlen-, Chemo- oder Produktgruppeandere Therapiearten), 12. Sterbemonat und -jahr, 13. Todesursache (Grundleiden) sowie 14. durchgeführte Autopsie. 2.3(3) Klinische Daten sind: 1. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Datenepidemiologische Daten im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1, die 2 und 4 bis 14 sowie 2. alle im nach Gruppenmerkmalen selektiert § 65c Absatz 1 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bundesweit einheitlichen Datensatz der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland zur Basisdokumentation für Tumorkranke und in ihn ergänzenden Modulen aufgeführten Merkma- le in der jeweils gültigen und im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung, soweit sie nicht in Absatz 1 Num- mer 1 bis 4 und 7 sowie den Absätzen 5 und 6 Nummer 7 bis 11 aufgeführt sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation (4) Medizinische Daten sind alle in den Absätzen 1 bis 3 sowie 5 und 6 aufgeführten Daten mit Ausnahme der Daten des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden sollAbsatzes 1 Nummer 1 bis 4. 2.5(5) Daten zur meldepflichtigen Person oder Meldestelle sind: 1. Werbetreibender = Käufer bzwName und Vorname der meldepflichtigen Person, 2. Nutzer Institution der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation.meldepflichtigen Person einschließlich Abteilung, Station und Fachgebiet sowie 2.63. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen Anschrift, Telefon- und Käufer Faxnummer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werden-Adresse der Praxis oder Institution. 2.8(6) Für die Abrechnung notwendige zusätzliche Daten sind: 1. Betroffene = identifizierte Institutionskennzeichen des Krankenhauses oder identifizierbare natürliche Personen für nach § 108 des DatenbestandsFünften Buches Sozialgesetzbuch nicht zugelassene Krankenhäuser Name und Anschrift des Krankenhauses, 2. Kennzeichen des letztbehandelnden Standortes, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen soweit das Krankenhaus nach dem jeweiligen Krankenhausplan über mehrere Standorte verfügt, 3. lebenslange Arztnummer, 4. Betriebsstättennummer des Vertragsarztsitzes, 5. Name, Vorname und Anschrift der meldepflichtigen Person, sofern eine privatärztliche oder privatzahnärztliche Abrechnung erfolgt, 6. Zahnarztnummer, 7. Tumordiagnose und Seitenlokalisation nach dem Schlüssel der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) in der jeweiligen vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information im Sinne Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft gesetzten und im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung, 8. Datum des Meldeanlasses, 9. Art des Meldeanlasses, 10. Krankenversichertennummer und Name der DSGVOKrankenkasse bei gesetzlich krankenversicherten Personen, Name der Versicherung und Versicherungs- oder Vertragsnummer bei privat krankenversicherten Personen sowie Be- zeichnung der Festsetzungsstelle und für die Leistungsbeantragung notwendige individuelle Nummer der bei- hilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Person bei Personen mit einem Anspruch gegen Xxxxxx der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften sowie 11. Kontoinhaberin oder Kontoinhaber und Bankverbindung der meldepflichtigen Person oder der Meldestelle. 2.9. Kunde = Erwerber (7) Best-of-Datensatz ist der NutzungsrechteDatensatz, kann mit Werbetreibenden identisch sein in dem die besten Informationen aus mehreren Meldungen zu Diagnose, Therapie und dem Verlauf eines Tumors einer Patientin oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung eines Patienten mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach ArtZiel einer möglichst validen Beschreibung von Diagnose, Therapie und Verlauf ihrer oder seiner Krebserkrankung zusammengeführt werden. 28 DSGVO bestimmtNeben den klinischen Daten enthält der Datensatz Angaben zu denjenigen meldepflichtigen Personen, aus deren Meldungen die Angaben jeweils entnommen wurden.

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Samples: Staatsvertrag Über Die Einrichtung Und Den Betrieb Eines Klinischen Krebsregisters

Begriffsbestimmungen. 2.1Adresseigner: Verantwortliche Stelle, die ein Nutzungsrecht an ihren Adressen einräumt. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber Adressauftrag: Auftrag zur Einräumung von Nutzungsrechten an Adressdaten der verantwortlichen Stelle für eine konkrete Werbeaktion des Datenbestandes (auch solcher Werbetreibenden. Adressdaten: die Daten, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen. 2.2. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten, in Gegenstand der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. Einräumung des Nutzungsrechts sind (insbesondere die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmaleein Gruppenmerkmal). BDSG: Bundesdatenschutzgesetz. Dienstleister: der diese Individualvereinbarung unterzeichnende Diensteister, wie Kaufdatum der zur Erbringung bestimmter Leistungen als Auftragsdatenverarbeiter tätig wird (beispielsweise Rechenzentrum, Lettershop oder ProduktgruppeCall Center). Listbroker: der das Nutzungsrecht an den Adressdaten von der verantwortlichen Stelle erhält und direkt oder indirekt über einen anderen Listbroker einem Werbetreibenden zur Durchführung einer Werbemaßnahme einräumt. Verarbeitungsauftrag: der an den Dienstleister gerichtete Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung. Werbetreibender: der unmittelbar oder über Listbroker die Nutzungsrechte erhält. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werden. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVO. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: Individualvereinbarung „auftragsdatenverarbeitung Und Datenumgang“

Begriffsbestimmungen. 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (= Listeigner): Das Unternehmen, das die personenbezogenen Adressdaten selbst Adressdaten (auch solcher -sätze): Personenbezogene Daten, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes deren Verarbeitung den datenschutz- Datenschutzrechtlicher Auftraggeber: Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen. 2.2. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten, in Inhaber der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppe. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werden. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVO. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = DDV: Deutscher Dialogmarketing Verband e. e.V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing Dienstleister: Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO, der die Adressda- ten zwecks Dialogmarketing oder der sonstige personenbezogene Daten (beispielsweise zwecks Aktenvernichtung, Rechenzentrums- dienstleistung, Listbroking oder Call-Center-Dienstleistungen) im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei Auftrag des Adresseigners verarbeitet und unterzeichnende Partei des gesonderten Adressauftrags einschließlich der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „einbezogenen DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung Auftragsverarbeitung ist. DSGVO: EU-Datenschutz-Grundverordnung. Gesonderter Adressauftrag: Vereinbarung zwischen Adresseigner und Dienstleister mit dem Einzelauftrag für Wei- Listbroker: Das Unternehmen, das das Nutzungsrecht an den Adressdaten (nicht die Adressdaten selbst) vom Adresseigner erhält und direkt oder indirekt über einen anderen Listbroker einem Werbetreiben- den zur Durchführung einer Werbemaßnahme einräumt. Werbeaktion: Die Werbemaßnahme, die mit den Adressdaten vorgenommen wird (beispielsweise ein ausgesendetes Mailing/ein ausgesendeter Kata- log, ein E-Mail-Newsletter, ein werblicher Anruf oder eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach ArtDaten- aufbereitung/-weiterverarbeitung). 28 DSGVO bestimmt.Werbetreibender: Der kommerzielle Auftraggeber, der als wirtschaftlicher Auftrag-

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Samples: DDV Regeln Zur Auftragsverarbeitung

Begriffsbestimmungen. 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (auch solcher DatenFür die Zwecke dieser AGB gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 2.1 Partner im Ladenetz oder im Xxxxxxxx.xx‐Verbund: Kooperation von Stadtwerken und Energie‐ versorgungsunternehmen in Deutschland, die für Beilagen genutzt gemeinsam Stromladestationen aufbauen. Die Stadt‐ werke Neuffen AG ist dieser Kooperation angeschlossen. Die Liste aller kooperierenden Stadtwerke‐ Partner kann unter xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx entnommen werden); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen. 2.2. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten, in der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr 2.2 Roaming‐Partner: Nationale und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppeinternationale Roaming‐Kooperation mit verschiedenen Anbie‐ tern von Stromladestationen außerhalb des Xxxxxxxx.xx‐Verbunds. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind2.3 Ladeinfrastrukturanbieter: Betreiber von Stromladestationen zum Aufladen von Elektrofahrzeu‐ gen. 2.42.4 Roaming: Laden an Stromladestationen von Roaming‐Partnern. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen Der Zugang wird über den Lade‐ xxxx.xx‐Verbund vermittelt. 2.5 Kunde: Die natürliche oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibendenjuristische Person, die mit Aussendungen SWN einen Vertrag zur Nutzung der SWN‐ Ladekarte abschließt oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden solldie Ladeapp an einer der Stromladestationen der Stadtwerke Neuffen AG nutzt. 2.52.6 Halböffentliche Stromladestationen: öffentlich zugängliche Stromladestationen auf privatem Grund eines Dritten. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle KommunikationLadezeiten und Verfügbarkeit können bei diesen Stromladestationen einge‐ schränkt sein. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand2.7 Öffentliche Stromladestationen: öffentlich zugängliche Stromladestationen auf öffentlichem Grund. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten 2.8 Ladepunkt: ist eine Lademöglichkeit an einer Stromladestation (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmaleentweder ein Kabel mit Stecker oder eine Steckdose), die in den Datenbestand eingebracht werden. 2.82.9 Ad Hoc Laden mittels Ladeapp: Einmaliges und sofortiges Laden mittels einer Ladeapp. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne Hierbei kommt zwischen der DSGVOStadtwerke Neuffen AG und dem Kunden nur über den jeweiligen Ladevorgang ein separater Vertrag zustande. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Begriffsbestimmungen. 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (auch solcher Daten, Als Kunden gelten: 2.1 Bei Netzanschlüssen von elektrischen Installationen an die für Beilagen genutzt werden)Verteilanlagen: Die Ei- gentümer der anzuschliessenden Sache; beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmenbei Baurechten oder Stockwerkeigentum: Die Baurechtsberechtigten oder Stockwerkeigentümer. 2.22.2 Bei Netznutzung- und Energielieferungen: Die Eigentümer, bei Miet- oder Pachtver- hältnissen der Mieter bzw. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmtender Pächter, von Grundstücken, Häusern, gewerblichen Räumen und Wohnungen mit Elektroinstallationen, deren Energieverbrauch über Messeinrichtungen erfasst oder in besonderen Fällen pauschal festgelegt wird. 2.3 Für Untermieter und Kurzzeitmieter werden in der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. keine eigenen Zählerabon- nemente geführt. In Liegenschaften mit häufigem Benützerwechsel kann die postalische Adresse, EAG das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppe. 2.3Zählerabonnement auf den Liegenschaftseigentümer ausstellen. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die In Liegenschaf- ten mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand mehreren Benützern lautet das Zählerabonnement für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten den Allgemeinver- brauch (z.B. AdressenTreppenhausbeleuchtung, ELift usw.) auf den Liegenschaftseigentümer. 2.4 Kunden mit Grundversorgung nach Stromversorgungsgesetz (StromVG1): Als Kunden mit Anspruch auf Grundversorgung mit elektrischer Energie im Rahmen des StromVG gelten Endverbraucher im EAG-Mail, personenbezogene Merkmale)Versorgungsgebiet mit einem Jahres- verbrauch von kleiner 100 MWh pro Verbrauchsstätte, die in keinen Anspruch auf freien Netzzugang bzw. freie Lieferantenwahl haben. Diese gelten bis zur vollen Marktöff- nung als feste Endverbraucher und sind von der EAG nach Vorgabe der StromVG- Bestimmungen zu beliefern. Dasselbe gilt für jene Kunden, welche einen Jahresver- brauch von mindestens/grösser 100 MWh aufweisen, jedoch auf den Datenbestand eingebracht werdenfreien Netzzu- gang bzw. die freie Lieferantenwahl verzichten. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVO. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss, Die Netznutzung Und Die Lieferung Elektrischer Energie

Begriffsbestimmungen. 2.1(1) Anmeldeleistung: Die Anmeldeleistung ist die höchste zu erwartende zeitgleiche Gesamt- last des Anschlussnehmers über die in diesem Vertrag aufgeführten Netzanschlüsse. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (auch solcher DatenBe- treibt der Anschlussnehmer mehrere getrennte Teilnetze, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmenwird jedem Teilnetz eine gesonder- te Anmeldeleistung zugeteilt. 2.2. Datenbestand = (2) Anschlussleistung: Die vereinbarte Anschlussleistung eines Netzanschlusses wird pro Netzanschluss definiert und gibt die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten, in maximal zulässige zeitgleiche Wirkleistung des Netzan- schlusses an der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder ProduktgruppeAnschlussstelle an. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind(3) Anschlussstelle: Die Anschlussstelle entspricht der Eigentumsgrenze. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation (4) Eigentumsgrenze: Die Eigentumsgrenze stellt die Schnittstelle der Anlagen des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung Netzbe- treibers zu den Anlagen des Adresseigners verbunden werden sollAnschlussnehmers dar. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer (5) Leistungsspitze: Die Leistungsspitze ist der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikationhöchste Mittelwert über eine Messperiode von 15 Minuten innerhalb eines Abrechnungszeitraumes (i. d. R. 12 Monate). 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung (6) Netzanschlusspunkt: Der Netzanschlusspunkt (NAP) stellt die Schnittstelle des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am DatenbestandNetzan- schlusses mit dem Netz der allgemeinen Versorgung des Netzbetreibers zum Zeitpunkt der Anschlusserrichtung dar. 2.7(7) Netzanschluss: Der Netzanschluss verbindet das Netz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werdenDer Netzanschluss befindet sich im Eigen- tum des Netzbetreibers. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands(8) Netznutzer: Der Netznutzer ist derjenige, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVO. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmtNetzbetreiber die Netznutzung ver- traglich vereinbart und an ihn die Netzentgelte zahlt.

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Samples: Netzanschlussvertrag (Strom)

Begriffsbestimmungen. 2.1. 2.1 Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (auch solcher Daten, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen. 2.2. 2.2 Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten, in der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppe. 2.3. 2.3 Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4. 2.4 Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. 2.5 Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. 2.6 Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. 2.7 Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werden. 2.8. 2.8 Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVO. 2.9. 2.9 Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. 2.10 DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. 2.11 QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center ZielgruppenmarketingZielgruppen- marketing“) „Kompetenz-Center DirectMail Services“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung und Auftragsverarbeitung von Zielgruppen. 2.12. 2.12 DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Begriffsbestimmungen. 2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (auch solcher Datenverfügungsberechtigter Adressinhaber, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmender Nutzungsrechte an Adressen und/oder sonstigen einräumt. 2.2. Datenbestand Daten = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten, überlassenen in der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppeein sonstiges Gruppenmerkmal. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des WerbetreibendenWerbetreiben- den, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners Adress- eigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Nutzungsrechte an den Daten im Rahmen eigener kommerzieller Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggfVerwerter der ihm vom Adresseigner überlasse- nen Nutzungsrechte an den Daten durch Einräumung ggü. Verkäufer von Nutzungsrechten am DatenbestandWerbetreibenden. 2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand Bestand der zu nutzenden Daten eingebracht werden. 2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des DatenbestandsPersonen, denen Informationen die Daten zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVO. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: General Terms and Conditions for Address and Supplement Broking

Begriffsbestimmungen. 2.11.1 „Adressen“ umfassen im Sinne dieser AGB Privat-, Firmenadressen bzw. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (auch solcher DatenE-Mail-Adressen. Die Privatadresse besteht, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen. 2.2. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmtensoweit nichts anderes vereinbart ist, in der Regel personenbezogenen Datenaus folgenden Adressbestandteilen: Vorname, wie z.B. Name, Titel, Anrede, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer. Die Firmenadresse besteht, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der Regel aus Firmenname, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer; mit Ansprechpartner: Vorname, Name, Titel, Anrede, Funktion. Zu den Adressen gehören außerdem die postalische AdresseE-Mail-Adresse oder Telefonnummer, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppewenn dies ausdrücklich vereinbart wird. 2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige 1.2 „Daten“ umfassen im Sinne dieser AGB folgende Bestandteile, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind. 2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll. 2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation. 2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand. 2.7. Kontrolladresse = sofern nichts anders vereinbart ist: „harte“ Informationen zu Kontrollzwecken erfundene Daten einer Adresse (z.B. AdressenGeburtsjahr bei einer Privatadresse und z.B. Gründungsjahr, E-MailBranche bei einer Firmenadresse); statistische Informationen (z.B. Ableitung des Alters aus einer Vornamensanalyse und explizit bei einer Firmenadresse z.B. Umsatzklasse, personenbezogene MerkmaleBeschäftigtenklasse zu einer Adresse); „harte“ Informationen zum räumlichen Umfeld (z.B. Bundesgebiet, die Land, Straße) und statistische Informationen (z.B. Kaufkraft in den Datenbestand eingebracht werdeneinem Straßenabschnitt) zum räumlichen Umfeld. 2.81.3 „Beilagen“ bzw. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen „Beilagenkapazitäten“ sind im Sinne der DSGVOdieser AGB Beilagemöglichkeiten in unterschiedlichsten Medien bei Versendern bzw. Verlagen (die „Beilagenversender“). Hierzu gehören z.B. Pakete, Rechnungen, Korrespondenzen, Kataloge, Mahnungen etc. 2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein 2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxx.xx. 2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das Kompetenz- Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

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Samples: Listbroking Agreement