Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert: 2.2 EDI: Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet. 2.3 EDI-Nachricht: Als EDI-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einer vereinbarten Norm strukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebracht wird und sich automatisch und eindeutig verarbeiten lässt. 2.4 UN/EDIFACT: Gemäß der Definition durch die UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe - Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) umfassen die Vorschriften der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr eine Reihe international vereinbarter Normen, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektronischen Austausch strukturierter Daten, insbesondere für den Austausch zwischen unabhängigen rechnergestützten Informationssystemen in Verbindung mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr.
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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Edi Agreement
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
2.2 EDI: Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.
2.3 EDI-Nachricht: Als EDI-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einer vereinbarten Norm strukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebracht wird und sich automatisch und eindeutig ein- deutig verarbeiten lässt.
2.4 UN/EDIFACT: Gemäß der Definition durch die UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe - Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) umfassen die Vorschriften der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr eine Reihe international vereinbarter Normen, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektronischen Austausch strukturierter Daten, insbesondere für den Austausch zwischen unabhängigen rechnergestützten Informationssystemen in Verbindung mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Zur Ausspeisung Von Gas in Verteilernetzen, Lieferantenrahmenvertrag, Netznutzungsvertrag Gas
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden folgenden Begriffe wie folgt definiert:
2.2 EDI: Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.
2.3 EDI-Nachricht: Als EDI-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einer vereinbarten Norm strukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebracht wird und sich automatisch und eindeutig verarbeiten lässt.
2.4 UN/EDIFACT: Gemäß der Definition durch die UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe - – Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) umfassen die Vorschriften der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr eine Reihe international vereinbarter vereinbarten Normen, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektronischen Austausch strukturierter Daten, insbesondere für den Austausch zwischen unabhängigen rechnergestützten Informationssystemen in Verbindung mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr.
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Samples: Edi Agreement, Edi Agreement
Begriffsbestimmungen. 2.1 2.1. Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
2.2 2.2. EDI: Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.
2.3 2.3. EDI-Nachricht: Als EDI-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einer vereinbarten Norm strukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebracht wird und sich automatisch und eindeutig verarbeiten lässt.
2.4 2.4. UN/EDIFACT: Gemäß der Definition durch die UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe - Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) umfassen die Vorschriften der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr eine Reihe international vereinbarter Normen, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektronischen Austausch strukturierter Daten, insbesondere für den Austausch zwischen unabhängigen rechnergestützten Informationssystemen in Verbindung mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr.
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Samples: Edi Agreement, Edi Agreement
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
2.2 EDI: Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.
2.3 EDI-Nachricht: Als EDI-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einer vereinbarten Norm strukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebracht wird und sich automatisch und eindeutig verarbeiten lässt.
2.4 UN/EDIFACT: Gemäß der Definition durch die UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe - Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) umfassen die Vorschriften der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr eine Reihe international vereinbarter Normen, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektronischen Austausch strukturierter Daten, insbesondere für den Austausch zwischen zwi- schen unabhängigen rechnergestützten Informationssystemen in Verbindung mit dem Waren- Wa- ren- und Dienstleistungsverkehr.
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Samples: Edi Agreement, Edi Agreement
Begriffsbestimmungen. 2.1 a) Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
2.2 b) EDI: Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.
2.3 c) EDI-Nachricht: Als EDI-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einer vereinbarten verein- barten Norm strukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebracht wird und sich automatisch und eindeutig verarbeiten lässt.
2.4 d) UN/EDIFACT: Gemäß der Definition durch die UN/UN/ ECE (United Nations Economic Commission for Europe - – Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) umfassen die Vorschriften der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr eine Reihe international vereinbarter Normen, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektronischen elek- tronischen Austausch strukturierter Daten, insbesondere insbe- sondere für den Austausch zwischen unabhängigen unabhängi- gen rechnergestützten Informationssystemen in Verbindung mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr.Dienstleistungs-
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Samples: Edi Vereinbarung
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
2.2 EDI: Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller kommer- zieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.
2.3 EDI-Nachricht: Als EDI-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einer vereinbarten Norm strukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebracht wird und sich automatisch und eindeutig verarbeiten lässt.
2.4 UN/EDIFACT: Gemäß der Definition durch die UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe - Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) umfassen die Vorschriften der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch Datenaus- tausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr eine Reihe international vereinbarter ver- einbarter Normen, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektronischen Austausch strukturierter Daten, insbesondere für den Austausch zwischen unabhängigen rechnergestützten rech- nergestützten Informationssystemen in Verbindung mit dem Waren- und DienstleistungsverkehrDienstleis- tungsverkehr.
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Samples: Edi Agreement
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
2.2 EDI: Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller kommerziel- ler und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.
2.3 EDI-Nachricht: Als EDI-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einer vereinbarten Norm strukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebracht wird und sich automatisch und eindeutig verarbeiten lässt.
2.4 UN/EDIFACT: Gemäß der Definition durch die UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe - Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) umfassen um- fassen die Vorschriften der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr eine Reihe international vereinbarter NormenNor- men, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektronischen Austausch strukturierter Daten, insbesondere für den Austausch zwischen unabhängigen rechnergestützten Informationssystemen In- formationssystemen in Verbindung mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr.
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Samples: Edi Agreement
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
2.2 : EDI: Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung Struk- turierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.
2.3 . EDI-Nachricht: Als EDI-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einer vereinbarten verein- barten Norm strukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebracht wird und sich automatisch automa- tisch und eindeutig verarbeiten lässt.
2.4 . UN/EDIFACT: Gemäß der Definition durch die UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe Eu- rope - Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) umfassen die Vorschriften Vor- schriften der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr eine Reihe international vereinbarter Normen, Verzeichnisse Verzeich- nisse und Leitlinien für den elektronischen Austausch strukturierter Daten, insbesondere für den Austausch zwischen unabhängigen rechnergestützten Informationssystemen in Verbindung mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr.
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Samples: Edi Agreement
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
2.2 EDI: Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.
2.3 EDI-Nachricht: Als EDI-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einer vereinbarten Norm strukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebracht wird und sich automatisch und eindeutig verarbeiten lässt.automa-
2.4 UN/EDIFACT: Gemäß der Definition durch die UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe - Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) umfassen die Vorschriften der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr eine Reihe international vereinbarter NormenNor-men, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektronischen Austausch strukturierter Daten, insbesondere für den Austausch Aus- tausch zwischen unabhängigen rechnergestützten Informationssystemen In-formationssystemen in Verbindung mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr.
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Samples: Netznutzungsvertrag
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
2.2 EDI: Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung Strukturie- rung einer EDI-Nachricht bezeichnet.
2.3 EDI-Nachricht: Als EDI-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einer vereinbarten Norm strukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebracht wird und sich automatisch und eindeutig verarbeiten lässt.
2.4 UN/EDIFACT: Gemäß der Definition durch die UN/ECE (United Nations Economic Commission Commis- sion for Europe - Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) umfassen die Vorschriften der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr eine Reihe international vereinbarter Normen, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektronischen Austausch strukturierter Daten, insbesondere für den Austausch zwischen unabhängigen rechnergestützten Informationssystemen in Verbindung mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
2.2 : EDI: Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.
2.3 . EDI-Nachricht: Als EDI-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einer vereinbarten Norm strukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebracht wird und sich automatisch und eindeutig verarbeiten lässt.
2.4 . UN/EDIFACT: Gemäß der Definition durch die UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe - Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) umfassen die Vorschriften der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr eine Reihe international vereinbarter Normen, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektronischen Austausch strukturierter Daten, insbesondere für den Austausch zwischen unabhängigen rechnergestützten Informationssystemen in Verbindung mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Begriffsbestimmungen. 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
2.2 EDI: Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer ad- ministrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer ei- ner EDI-Nachricht bezeichnet.
2.3 EDI-Nachricht: Als EDI-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einer vereinbarten Norm strukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebracht wird und sich automatisch und eindeutig ein- deutig verarbeiten lässt.
2.4 UN/EDIFACT: Gemäß der Definition durch die UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe - Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) umfassen die Vorschriften der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr eine Reihe international vereinbarter Normen, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektronischen Austausch strukturierter Daten, insbesondere für den Austausch zwischen unabhängigen rechnergestützten Informationssystemen in Verbindung mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag
Begriffsbestimmungen. 2.1 (1) Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
2.2 (2) EDI: Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung Strukturie- rung einer EDI-Nachricht bezeichnet.
2.3 (3) EDI-Nachricht: Als EDI-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einer vereinbarten Norm strukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebracht wird und sich automatisch au- tomatisch und eindeutig verarbeiten lässt.
2.4 (4) UN/EDIFACT: Gemäß der Definition durch die UN/ECE (United Nations Economic Commission Com- mission for Europe - Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) umfassen die Vorschriften der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr eine Reihe international vereinbarter Normen, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektronischen Austausch strukturierter Daten, insbesondere für den Austausch zwischen unabhängigen rechnergestützten Informationssystemen in Verbindung mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr.
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Samples: Edi Agreement