Common use of Begriffsbestimmungen Clause in Contracts

Begriffsbestimmungen. 2.1. Kundenkonto – das persönliche Benutzerkonto, das auf der Internetseite für jeden Kunden eingerichtet wurde, der bei Novum einen Kreditantrag im Sinne des nachfolgenden Art. 3.8 gestellt hat. 2.2. Kurzzeitkredit – ein Darlehen, das nach fünfzehn (15) oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt werden muss, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung der Kreditzinsen in einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen hat. 2.3. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher und gesetzlicher Feiertage in Malta und/oder Deutschland. 2.4. Verbraucherkredit – bezeichnet einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bei dem der Nettokreditbetrag mindestens 200,00 Euro beträgt. 2.5. Kreditbedingungen – bezeichnet die in Teil 1 für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschland. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer im Rahmen eines Kreditvertrags 2.7. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften Datenträger. 2.8. Höhere Gewalt – bezeichnet ein Ereignis, das unvorhersehbar und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machen. 2.9. Ratenkredit – ein Kredit, der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei (2) Monaten verfügt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem Tag, an dem der Kunde sein/ihr Einkommen bezieht, zu erfolgen hat. 2.10. Rechnung – das Dokument, das unter anderem den Kreditbetrag, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. 2.11. Recht – bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen einer Aufsichtsbehörde sowie Gerichtsurteile. 2.12. Kredit – ein Kredit, der von Novum im Rahmen des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten der Kreditgewährung, einen Kurzzeitkredit und einen Ratenkredit. 2.13. Kreditvertrag – eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthält, die nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werden. 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen ist, die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden. 2.16. Xxxxxxxxxxxx – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.17. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag bis zu 199,99 Euro.

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Samples: Kreditvertrag, Kreditvertrag

Begriffsbestimmungen. 2.1Für die Zwecke der Schuldverschreibung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1.1. Kundenkonto – das persönliche BenutzerkontoAnleihegläubiger bezeichnet den Inhaber eines Miteigentumsanteils an der Globalurkunde; 1.2. Anleiheschuldnerin bezeichnet die Gecci Investment KG, das auf eine Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Söhlde und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter der Internetseite für jeden Kunden eingerichtet wurdeHRA 202236; 1.3. Bankarbeitstag bezeichnet einen Tag, der bei Novum einen Kreditantrag im Sinne des nachfolgenden Artein TARGET2-Geschäftstag ist, an dem die Clearstream Banking AG Zahlungen abwickelt und an dem die Banken in Frankfurt am Main, Deutschland, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind; 1.4. 3.8 gestellt hat.Gesamtnennbetrag bezeichnet gemäß Ziff. 2.1 dieser Bedingungen das eingezahlte und noch nicht zurückgezahlte Volumen der Schuldverschreibungen in Euro. Der Gesamtnennbetrag entspricht einem Betrag in Höhe von bis zu 8.000.000 Euro (in Worten: acht Millionen Euro); 2.21.5. Kurzzeitkredit – ein DarlehenKapitalmarktverbindlichkeit bezeichnet jede Verbindlichkeit in Form von Schuldverschreibungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr, das nach fünfzehn (15) die üblicherweise an einer Wertpapierbörse oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt an einem anderen geregelten Wertpapiermarkt gehandelt werden muss, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung der Kreditzinsen in einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen hat. 2.3oder gemäß öffentlicher Ankündigung gehandelt werden sollen. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher und gesetzlicher Feiertage in Malta Als Kapitalmarktverbindlichkeit gelten nicht Kredit- und/oder Deutschland.Darlehensverbindlichkeiten; 2.41.6. Verbraucherkredit – Methode act/act ist eine Zinsberechnungsmethode, bei der die Anzahl der Tage für die Zahlungsperiode und die Anzahl der Tage eines Jahres als echte (kalendermäßige) Tage zugrunde gelegt werden, so dass die Tage eines Jahres 365 beziehungsweise 366 (Schaltjahr) betragen; 1.7. Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) meint das Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31. Juli 2009 in seiner jeweils geltenden Fassung; 1.8. TARGET2-Geschäftstag bezeichnet einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bei dem der Nettokreditbetrag mindestens 200,00 Euro beträgt. 2.5. Kreditbedingungen – bezeichnet die in Teil 1 für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschland. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer im Rahmen eines Kreditvertrags 2.7. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren Tag (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon außer Samstag oder über einen anderen dauerhaften Datenträger. 2.8. Höhere Gewalt – bezeichnet ein Ereignis, das unvorhersehbar und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machen. 2.9. Ratenkredit – ein Kredit, der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei (2) Monaten verfügt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem TagSonntag), an dem der Kunde sein/ihr Einkommen beziehtdas Trans- European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System („TARGET2“) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem Zahlungen abwickelt; 1.9. Zahlstelle ist die Bankhaus Gebr. Xxxxxx AG, zu erfolgen hatGöppingen; 1.10. Zinslauf bezeichnet den in Ziff. 3.3. bestimmten Zeitraum. 2.10. Rechnung – das Dokument, das unter anderem den Kreditbetrag, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. 2.11. Recht – bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen einer Aufsichtsbehörde sowie Gerichtsurteile. 2.12. Kredit – ein Kredit, der von Novum im Rahmen des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten der Kreditgewährung, einen Kurzzeitkredit und einen Ratenkredit. 2.13. Kreditvertrag – eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthält, die nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werden. 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen ist, die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden. 2.16. Xxxxxxxxxxxx – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.17. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag bis zu 199,99 Euro.

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Samples: Anleihebedingungen, Anleihebedingungen

Begriffsbestimmungen. 2.1. Kundenkonto Die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung: 2.1.1. Bank – Bigbank AS (auch als Partei bezeichnet); 2.1.2. Kunde – die Person, die den Vertrag mit der Bank abgeschlossen hat (auch als Partei bezeichnet). Unabhängig vom Ehe- oder Beziehungsstatus des Kunden ist der Kunde die einzige Vertragspartei und die einzige Person, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag hat; 2.1.3. Festgeld – der Akt der Hinterlegung von Geldern durch den Kunden bei der Bank für eine feste Laufzeit und mit einem festen Zinssatz; 2.1.4. Vertrag – dieser Vertrag über die Festgeldanlage, einschließlich seiner Allgemeinen Bedingungen, Hauptbedingungen des Vertrages, Änderungen und Anhänge; 2.1.5. Anlagebetrag – der Betrag, der laut Festlegung in den Hauptbedingungen des Vertrages vom Kunden hinterlegt wurde; 2.1.6. Anlageperiode – die in den Hauptbedingungen des Vertrages festgelegte Periode, während der die Anlagesumme bei der Bank hinterlegt wird. Bei Verlängerung des Vertrages besteht die Anlageperiode aus mehreren Perioden, wobei die letzte und noch nicht abgelaufene Anlageperiode im Vertrag als aktuelle Anlageperiode bezeichnet wird; 2.1.7. Fälligkeitsdatum – der letzte Tag der Anlageperiode; 2.1.8. Zinsen – von der Bank an den Kunden gezahlte Gegenleistung für die Hinterlegung des Anlagebetrages. Die Zinsen sind nicht zusammengesetzt, d. h. es werden nur einfache Zinsen berechnet. 2.1.9. Verlängerungszinssatz - der für die Anlagen geltende Zinssatz mit der entsprechenden Anlagesumme, Anlageperiode, Häufigkeit der Zinszahlungen und Währung am Fälligkeitstag der Anlageperiode (verfügbar unter: xxx.xxxxxxx.xx); 2.1.10. Bankkonto – das persönliche BenutzerkontoBankkonto der Bank, das in den Hauptbedingungen des Vertrages angegeben ist, auf das der Internetseite für jeden Kunde den Anlagebetrag überweist; 2.1.11. Anlagenauszahlungskonto – das Bankkonto des Kunden, auf das die Bank die Anlagesumme, die Zinszahlungen und alle anderen vertraglichen Zahlungen überweist; 2.1.12. Kunden-ID – eine eindeutige Kombination von nur Zahlen oder sowohl Zahlen als auch Buchstaben, die die Bank dem Kunden eingerichtet wurdezur Identifizierung des Kunden zur Verfügung stellt; 2.1.13. Selbstbedienungsportal – die Internetumgebung der Bank, in der bei Novum einen Kreditantrag im Sinne der Kunde den Vertrag abschließen, Informationen über den Vertrag einsehen und die Hauptgeschäftsbedingungen des nachfolgenden Art. 3.8 gestellt hatVertrages gemäß Vertrag ändern kann. 2.2. Kurzzeitkredit – ein Darlehen, das nach fünfzehn (15) oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt werden muss, wobei Die nicht unter Ziffer 2.1. der Allgemeinen Vertragsbedingungen definierten Begriffe haben die Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung gleiche Bedeutung wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditzinsen in einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen hatBank. 2.3. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher und gesetzlicher Feiertage in Malta und/oder Deutschland. 2.4. Verbraucherkredit – bezeichnet einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bei dem der Nettokreditbetrag mindestens 200,00 Euro beträgt. 2.5. Kreditbedingungen – bezeichnet die in Teil 1 für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschland. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer im Rahmen eines Kreditvertrags 2.7. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften Datenträger. 2.8. Höhere Gewalt – bezeichnet ein Ereignis, das unvorhersehbar und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machen. 2.9. Ratenkredit – ein Kredit, der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei (2) Monaten verfügt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem Tag, an dem der Kunde sein/ihr Einkommen bezieht, zu erfolgen hat. 2.10. Rechnung – das Dokument, das unter anderem den Kreditbetrag, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. 2.11. Recht – bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen einer Aufsichtsbehörde sowie Gerichtsurteile. 2.12. Kredit – ein Kredit, der von Novum im Rahmen des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten der Kreditgewährung, einen Kurzzeitkredit und einen Ratenkredit. 2.13. Kreditvertrag – eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthält, die nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werden. 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen ist, die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden. 2.16. Xxxxxxxxxxxx – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.17. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag bis zu 199,99 Euro.

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Samples: Festgeldvertrag, Festgeldvertrag

Begriffsbestimmungen. 2.1. Kundenkonto – das persönliche Benutzerkonto, das auf der Internetseite für jeden Kunden eingerichtet wurde, der bei Novum einen Kreditantrag Gemäss den Begriffen im Sinne des nachfolgenden Anhang über Finanzdienstleistungen zum GATS25 sowie der GATS-Vereinbarung über Verpflichtungen betreffend Finanzdienstleistungen gelten für den Zweck dieses Abschnitts folgende Bezeichnungen: «Gewerbliche Niederlassung» bezeichnet eine juristische Person im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei, welche Finanzdienstleistungen erbringt und beinhaltet ganz oder teilweise besessene Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen, Perso- nengesellschaften, Zweigstellen, Agenturen, Handelsvertretungen oder andere Franchisingunternehmungen. «Finanzdienstleistung» bezeichnet eine Dienstleistung finanzieller Art, die vom Finanzdienstleistungserbringer einer Vertragspartei angeboten wird. 3.8 gestellt hatFinanzdienst- leistungen umfassen: A. Versicherungsleistungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen: 1. Direktversicherung (einschliesslich Mitversicherung): (a) Lebensversicherung; (b) Nichtlebensversicherung; 2. Rückversicherung und Retrozession; 3. Versicherungsvermittlung, wie etwa Xxxxxx und Agenturen; und 4. versicherungsbezogene Nebenleistungen, wie etwa Beratung, versicherungs- mathematische Berechnungen, Risikobewertung und Schadensregulierung. 2.2B. Bank- und sonstige Finanzdienstleistungen (ausgenommen Versicherungen): 1. Kurzzeitkredit – ein DarlehenAnnahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Kundengeldern; 2. Gewährung von Krediten aller Art, das nach fünfzehn (15) einschliesslich von Konsumkrediten, Hypothekarkrediten, Factoring und Finanzierung von Handelsgeschäften; 3. Finanzierungsleasing; 4. sämtliche Zahlungs- und Überweisungsleistungen, einschliesslich Kreditkar- ten, Charge- und Debitkarten, Reise- und Bankschecks; 5. Bürgschaften und Verpflichtungen; 6. Handel auf eigene oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt werden mussauf Kundenrechnung an Börse, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung der Kreditzinsen auf OTC-Märkten oder in eineranderer Form mit: (1a) Geldmarktmitteln (einschliesslich Schecks, Wechseln, Einlagenzertifi- katen); (b) Fremdwährungen; (c) derivativen Instrumenten einschliesslich – aber nicht beschränkt auf – Futures und Optionen; 25 SR 0.632.20 Anhang 1B (d) Wechselkurs- und Zinsinstrumenten, einschliesslich Produkten wie Swaps und Forward Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen hat.Agreements; 2.3(e) übertragbaren Wertpapieren; (f) sonstigen handelbaren Instrumenten und Finanzanlagen, einschliesslich Edelmetallen; 7. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher Beteiligung an der Emission von Wertpapieren aller Art, einschliesslich Übernahme und gesetzlicher Feiertage in Malta und/Platzierung als Vermittler (öffentlich oder Deutschland. 2.4. Verbraucherkredit – bezeichnet einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bei dem der Nettokreditbetrag mindestens 200,00 Euro beträgt. 2.5. Kreditbedingungen – bezeichnet die in Teil 1 für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags privat) und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschland. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines KreditvertragsZusammenhang mit solchen Emissio- nen; 2.78. Kundendienst – Tätigkeiten als Finanzmakler; 9. Vermögensverwaltung wie etwa Cash- oder Portfoliomanagement, alle TätigkeitenFor- men kollektiver Anlageverwaltung, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung Verwaltung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften Datenträger.Pensionsfonds, Treu- handverwaltung, Depotverwahrung und -verwaltung; 2.810. Höhere Gewalt – bezeichnet ein Ereignis, das unvorhersehbar Abrechnungs- und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machen. 2.9. Ratenkredit – ein Kredit, der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei (2) Monaten verfügt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem Tag, an dem der Kunde sein/ihr Einkommen bezieht, zu erfolgen hat. 2.10. Rechnung – das Dokument, das unter anderem den Kreditbetrag, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen Clearingdienstleistungen im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren Zusammenhang mit Finanz- anlagen, einschliesslich Wertpapieren, derivativen Instrumenten und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. 2.11. Recht – bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen einer Aufsichtsbehörde sowie Gerichtsurteile. 2.12. Kredit – ein Kredit, der von Novum im Rahmen des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten der Kreditgewährung, einen Kurzzeitkredit und einen Ratenkredit. 2.13. Kreditvertrag – eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthält, die nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werden. 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen ist, die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden. 2.16. Xxxxxxxxxxxx – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.17. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag bis zu 199,99 Euro.sonsti- gen handelbaren Instrumenten;

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Begriffsbestimmungen. 2.1. Kundenkonto – das persönliche Benutzerkonto, das auf der Internetseite für jeden Kunden eingerichtet wurde, der bei Novum einen Kreditantrag im Sinne des nachfolgenden Art. 3.8 gestellt hat. 2.2. Kurzzeitkredit – ein Darlehen, das nach fünfzehn (15) oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt werden muss, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung der Kreditzinsen in einer einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen hat. 2.3. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher und gesetzlicher Feiertage in Malta und/oder Deutschland. 2.4. Verbraucherkredit – bezeichnet einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bei dem der Nettokreditbetrag von mindestens 200,00 Euro beträgtEuro. 2.5. Kreditbedingungen – bezeichnet die in Teil 1 für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags [und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschland]. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer im Rahmen eines Kreditvertrags 2.7. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften Datenträger. 2.8. Höhere Gewalt – bezeichnet ein Ereignis, das unvorhersehbar und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machen. 2.9. Ratenkredit – ein Kredit, der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei (2) Monaten verfügt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem Tag, an dem der Kunde sein/ihr Einkommen bezieht, zu erfolgen hat. 2.10. Rechnung – das Dokument, das unter anderem den Kreditbetrag, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. 2.11. Recht – bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Urteile, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder Regierung, eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen oder einer Aufsichtsbehörde sowie GerichtsurteileAufsichtsbehörde. 2.12. Kredit – ein Kredit, der von Novum im Rahmen des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten der Kreditgewährung, einen ein Kurzzeitkredit und einen Ratenkredit. 2.13. Kreditvertrag – eine Vereinbarung Rahmenvereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthält, die nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werden. 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von zwischen einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen ist, die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden. 2.16. Xxxxxxxxxxxx – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.17. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag Nettokreditbetrag bis zu 199,99 199,00 Euro.

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Samples: Kreditvertrag

Begriffsbestimmungen. 2.11.1. Kundenkonto – das persönliche Benutzerkonto, das auf der Internetseite für jeden Kunden eingerichtet wurde, der bei Novum einen Kreditantrag Anzahlung: die im Sinne des nachfolgenden Artvon Artikel 4.1. 3.8 gestellt hatvom Mieter zu leistender Anzahlung von 30% der Mietsumme, wie im Sinne von Artikel 1.9. 2.21.2. Kurzzeitkredit Zusatzkosten: die vom Mieter geschuldeten Kosten für die vom Vermieter zu erbringenden zusätzlichen Lieferungen und Dienstleistungen wie ein Darlehenjedoch nicht darauf beschränkt – die Reinigung des Mietobjekts, das nach fünfzehn (15) oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt werden mussdie Kautionssumme, wobei dies alles wie in der Buchung erwähnt worden ist. 1.3. Buchung: der zwischen dem Vermieter und Mieter abgeschlossene Vertrag in Bezug auf die Rückzahlung Miete des Kreditbetrags Mietobjekts und die Zahlung der Kreditzinsen in einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen hatLieferung/Erbringung eventueller zusätzlicher Dienstleistungen und Lieferungen, auf welche diese Mietbedingungen Anwendung finden. 2.31.4. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher Buchungsantrag: Antrag eines Mieters über die Miete eines Appartements während einer bestimmten Periode und gesetzlicher Feiertage in Malta undüber die Lieferung/oder DeutschlandErbringung eventueller zusätzlicher Dienstleistungen und Lieferungen. 2.41.5. Verbraucherkredit – bezeichnet einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bei Kautionssumme: die vom Mieter gegenüber dem Vermieter einzuzahlende Kautionssumme, zwecks Sicherung der Nettokreditbetrag mindestens 200,00 Euro beträgt. 2.5. Kreditbedingungen – bezeichnet die in Teil 1 für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschland. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer im Rahmen eines Kreditvertrags 2.7. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften Datenträger. 2.8. Höhere Gewalt – bezeichnet ein Ereignis, das unvorhersehbar und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machendes Mieters infolge der Buchung und zur Sicherung der Abrechnung der eventuellen dem Mieter zur Last fallenden Schäden am Mietobjekt, dies alles so wie in der Buchung erwähnt worden ist. 2.91.6. Ratenkredit – ein KreditMietobjekt: das vom Mieter gemietete Appartement bzw. die vom Mieter gemieteten Appartements, so wie in der Buchung erfasst worden ist. 1.7. Xxxxxx: die Gegenpartei des Vermieters. Darunter wird verstanden (i) jedwede Person oder juristische Person, die mit dem Vermieter einen Vertrag für die Miete des Mietobjekts abschließen möchte oder abgeschlossen hat und (ii) diejenigen, die den Mieter begleiten. 1.8. Mietperiode: die Periode von dem ersten bis zum einschließlich letzten Tags der gebuchten Periode, so wie in der Buchung erwähnt worden ist, und zwar während der Zeiten, so wie in der Buchung erwähnt worden ist. 1.9. Mietsumme: Gesamtbetrag des Mietpreises des Mietobjekts, zuzüglich der Zusatzkosten wie im Sinne von Artikel 1.2. 1.10. Angebot: Angebot in Bezug auf den Buchungsantrag, mit Angabe des Appartements, der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei (2) Monaten verfügtMietperiode, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags der Mietsumme und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem Tag, an dem der Kunde sein/ihr Einkommen bezieht, zu erfolgen hatZusatzkosten. 2.101.11. Rechnung – das DokumentVermieter: Dock Hotel Stellendam ist ein Unternehmen der Marina Stellendam B.V., das unter anderem den KreditbetragDeltahaven 61, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags3251 LC Stellendam, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen mit einer Eintragung im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wirdHandelsregister unter der Nummer 39067198. 2.11. Recht – bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen einer Aufsichtsbehörde sowie Gerichtsurteile. 2.12. Kredit – ein Kredit, der von Novum im Rahmen des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten der Kreditgewährung, einen Kurzzeitkredit und einen Ratenkredit. 2.13. Kreditvertrag – eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthält, die nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werden. 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen ist, die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden. 2.16. Xxxxxxxxxxxx – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.17. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag bis zu 199,99 Euro.

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Samples: Mietbedingungen

Begriffsbestimmungen. 2.1. Kundenkonto – das persönliche Benutzerkonto1.01 Jegliche Bezugnahme in diesem Vertrag auf: (i) eine Unter-Klausel oder einen Anhang ist ein Verweis auf eine Klausel oder Anhang des vorliegenden Vertrags, das soweit sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt; (ii) Rechtsvorschriften umfassen jegliche Veränderungen oder Neufassungen da- von oder jegliche darunter von Zeit zu Zeit erlassene Verordnungen; (iii) darin enthaltene Bezugnahmen auf „Fonds“ umfassen auch die Bezugnahmen auf Teilfonds und Klassen, sofern der Internetseite für jeden Kunden eingerichtet wurde, der bei Novum einen Kreditantrag Zusammenhang dies zulässt oder erfor- dert; und (iv) Überschriften und Rubriken werden im Sinne des nachfolgenden Art. 3.8 gestellt hatvorliegenden Vertrag nur zur leichte- ren Bezugnahme eingefügt und haben keine Auswirkung auf den Aufbau oder Auslegung desselben. 2.21.02 Sofern es der Zusammenhang nicht anders erfordert und mit Ausnahme des- sen, was im borliegenden Vertrag abgeändert oder erläutert wird, haben die im vorliegenden Vertrag verwendeten Worte und Begriffe dieselbe Bedeutung wie im Prospekt. 1.03 Worte, welche nur die Einzahl bezeichnen, schließen auch die Mehrzahl mit ein und umgekehrt, und Worte die nur das männliche Geschlecht bezeich- nen, schließen auch das weibliche und sächliche Geschlecht mit ein, und Worte, die Personen bezeichnen, umfassen Firmen, Gesellschaften, Trusts, Gesellschaften sowie Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie solche ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Kurzzeitkredit – ein Darlehen, das nach fünfzehn (15) oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt werden muss, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags Randzahlen und Überschriften wur- den nur aus Gründen der Zweckmäßigkeit eingefügt und haben keine Auswir- kung auf den Aufbau und die Zahlung der Kreditzinsen in einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen hatAuslegung dieses Vertrages. 2.3. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher 1.04 Zur Vermeidung von Missverständnissen und gesetzlicher Feiertage in Malta dem Maße, in dem der vor- liegende Vertrag den beteiligten Parteien Pflichten und/oder DeutschlandAnforderungen auferlegt, die aus der Delegierten Verordnung erwachsen, vereinbaren die beteiligten Parteien die Änderung des Vertrags, sofern nötig, um mit der End- fassung der Delegierten Verordnung, sobald diese veröffentlicht wurde, über- einzustimmen. 2.4. Verbraucherkredit – bezeichnet einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bei 1.05 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und dem der Nettokreditbetrag mindestens 200,00 Euro beträgtUrsprünglichen Vertrag, haben die Bestimmungen des vorliegenden Ver- trags Vorrang. 2.5. Kreditbedingungen – bezeichnet die in Teil 1 für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen 1.06 Die bestehende Anlage des Kreditvertrags Ursprünglichen Vertrags wird umbenannt auf „Anlage A: Versammlung der Anteilsinhaber“ und die neuen diesem Vertrag anliegenden Anlagen B bis E werden in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschlandden Ursprünglichen Vertrag nach der Anlage A aufgenommen und das Inhaltsverzeichnis des Ursprünglichen Ver- trags wird entsprechend aktualisiert. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer 1.07 Sofern sich aus Inhalt und Zusammenhang nichts anderes ergibt, haben die folgenden Worte und Begriffe, die zusätzlich und/oder als Ersatz (wo zutref- fend) der im Rahmen eines Kreditvertrags 2.7. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften Datenträger. 2.8. Höhere Gewalt – bezeichnet ein Ereignis, das unvorhersehbar Ursprünglichen Vertrag definierten Worte und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche UmständeBegriffe gelten, die folgende jeweilige Bedeutung und werden hiermit in die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machen. 2.9. Ratenkredit – ein Kredit, der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei (2) Monaten verfügt, wobei Unter-Klausel 1.00 des Ursprünglichen Vertrags in alphabetischer Folge eingefügt: „Andere Vermögenswerte“ bezeichnen die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem Tag, an dem der Kunde sein/ihr Einkommen bezieht, zu erfolgen hat. 2.10. Rechnung – das Dokument, das unter anderem den Kreditbetrag, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags, den für jede Ratenzahlung geschuldeten BetragVermögenswerte, die Termine für keine Ver- wahrten Vermögenswerte sind, die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen durch den Fonds gehalten werden und die im Rahmen Teil III (A) der Anlage B des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. 2.11. Recht – bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriftenvorliegenden Vertrags aufgelistet sind, die Verfassung, Anordnungen, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen einer Aufsichtsbehörde sowie Gerichtsurteile. 2.12. Kredit – ein Kredit, der von Novum im Rahmen Zeit zu Zeit entsprechend den Bestimmungen dieser Anlage abgeändert wer- den können; „Aufsichtspflichten“ bezeichnen die Aufsichtspflichten des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten der Kreditgewährung, einen Kurzzeitkredit und einen Ratenkredit. 2.13. Kreditvertrag – eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und ÄnderungenTreuhänders ins- besondere diejenigen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthältder Unter-Klausel 25.01 des vorliegenden Ver- trags beschrieben werden; „Barmittel“ bezeichnen alle Barmittel in jeder Währung oder Barwerte, die nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werden. 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, Treuhänder im Rahmen eines Kreditvertrags Namen des Fonds erhält (entweder als Einzahlung oder die in Verbindung mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen ist, die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden. 2.16. Xxxxxxxxxxxx – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.17. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag bis zu 199,99 Euro.Verwahrten Vermögenswerten erwachsen);

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Samples: Trust Agreement

Begriffsbestimmungen. 2.11. Kundenkonto – das persönliche Benutzerkonto, das auf der Internetseite für jeden Kunden eingerichtet wurdeAdresseigner = Verfügungsberechtigter Adresseninhaber, der bei Novum einen Kreditantrag im Sinne des nachfolgenden Art. 3.8 gestellt hat. 2.2. Kurzzeitkredit – ein Darlehen, das nach fünfzehn (15) oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt werden muss, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung der Kreditzinsen in einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen hat. 2.3. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher und gesetzlicher Feiertage in Malta Nutzungsrechte an Adressen und/oder Deutschlandsonstigen Daten einräumt 2. Auslandssendungen = Postsendungen jeglicher Art, die nicht im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland zugestellt werden 3. Betroffene = Personen, denen die Daten zugewiesen sind 4. Client-Software = Programm des Auftragnehmers, dass der Auftraggeber kostenfrei auf seinen Systemen installieren kann, um Druckdaten an den Server des Auftragnehmers zu übertragen. 2.45. Verbraucherkredit – bezeichnet einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag Daten = Die vom Adresseigner zur Nutzung überlassenen, in der Regel personenbezogenen Daten, wie beispielsweise die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstiges Gruppenmerkmal 6. Konsolidierer = Dienstleister des Auftragnehmers, der Postsendungen in seinem Auftrag sortiert und anschließend bei der Deutschen Post AG einliefert, um Teilleistungsrabatte zu erzielen 7. Porto bzw. Postentgelte = Entgelt für die Beförderungsleistung einer Postsendung 8. Postbeförderungsauftrag = Auftrag des Auftraggebers, auch mittelbar durch Bevollmächtigung des Auftragnehmers, an ein Postbeförderungsunternehmen, seine Postsendungen zu befördern und zu zustellen 9. PostCard = Produkt der Deutschen Post AG, mit dem der Nettokreditbetrag mindestens 200,00 Euro beträgtAuftraggeber bargeldlos Postsendungen direkt mit der Deutschen Post AG abrechnen kann xxxxxxxx.xx Postdienste GmbH Maybachstraße 9, 21423 Winsen Geschäftsführer: Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxx Xxxxxxx AG Darmstadt, HRB 86562 Telefon: 0800 / 000 0000 Telefax: 04171 / 65 59 9 Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Hamburger Sparkasse IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC XXXXXXXXXXX Finanzamt Groß-Gerau XXx.XX DE257926777 2.510. Kreditbedingungen – bezeichnet Posteinlieferung = Übergabe von Postsendungen an ein Postbeförderungsunternehmen oder einen Konsolidierer 11. Postsendungen = Adressierte oder unadressierte Briefe, Postkarten, Presseerzeugnisse, Kataloge, Broschüren und Flugblätter, die über ein Postbeförderungsunternehmen zugestellt werden 12. Produktionskosten = Entgelt des Auftragnehmers für den Druck, die Konfektionierung, Verarbeitung, sowie die Übergabe an ein Postbeförderungsunternehmen 13. Schriftform = Postalisch, via Fax oder E-Mail 14. Textform = lesbare Erklärung, in Teil 1 der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben auf einem dauerhaften Datenträger 15. Dauerhafter Datenträger = Jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschland. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer im Rahmen eines Kreditvertrags 2.7. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften Datenträger. 2.8. Höhere Gewalt – bezeichnet ein Ereignis, das unvorhersehbar und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machen. 2.9. Ratenkredit – ein Kredit, der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei (2) Monaten verfügt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem Tag, an dem der Kunde sein/ihr Einkommen bezieht, zu erfolgen hat. 2.10. Rechnung – das Dokument, das unter anderem den Kreditbetrag, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. 2.11. Recht – bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen einer Aufsichtsbehörde sowie Gerichtsurteile. 2.12. Kredit – ein Kredit, der von Novum im Rahmen des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten der Kreditgewährung, einen Kurzzeitkredit und einen Ratenkredit. 2.13. Kreditvertrag – eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthält, die nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werden. 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen geeignet ist, die von Novum Erklärung unverändert wiederzugeben 16. Arbeitstag = Xxxx xxx Xxxxxx bis Xxxxxxx, die keine gesetzlichen Feiertage im Bundesland Hessen sind sowie die unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden. 2.16VI. Xxxxxxxxxxxx – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.172. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag bis zu 199,99 Euro.definierten weiteren Ausnahmen

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Begriffsbestimmungen. Die in den AB VGM-Netz Ost verwendeten Begriffe sind in Kapitel 1 Sonstige Marktregeln Gas definiert. Darüber hinaus werden nachstehende Begriffe wie folgt verwendet: 2.1. Kundenkonto – das persönliche Benutzerkonto, das auf der Internetseite AB VGM-Netz Ost: Allgemeine Bedingungen des Verteilergebietsmanagers des Marktgebiets Ost für jeden Kunden eingerichtet wurde, der bei Novum einen Kreditantrag die Vertragsbeziehung zu Verteilernetzbetreibern im Sinne des nachfolgenden Art. 3.8 gestellt hatMarktge- biet Ost. 2.2. Kurzzeitkredit – ein DarlehenAnhang I: integrierter Bestandteil des mit dem Verteilergebietsmanager abzu- schließenden Vertrags; Anhang I enthält die Beschreibung der Leitungsanlagen und Hilfsdienste des Verteilernetzbetreibers bezüglich jener Verteilerleitungen, das nach fünfzehn (15) die in An- lage 1 GWG 2011 angeführt oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt werden musszur Durchleitung zu nachgelagerten Verteilernet- zen erforderlich sind. Anhang I wird nur erstellt, wobei wenn der Verteilernetzbetreiber in seinem Netz über Verteilerleitungen verfügt, die Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung der Kreditzinsen in einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums Anlage 1 GWG 2011 angeführt oder zur Durchleitung zu erfolgen hatnachgelagerten Verteilernetzen erforderlich sind. 2.3. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx Anhang II: integrierter Bestandteil des mit Ausnahme öffentlicher und gesetzlicher Feiertage dem Verteilergebietsmanager abzu- schließenden Vertrags; Anhang II enthält die Liste jener Steueranweisungen, die vom Verteilergebietsmanager an den Verteilernetzbetreiber bezüglich der im An- hang I beschriebenen Verteilerleitungsanlagen gehen. Anhang II wird nur erstellt, wenn der Verteilernetzbetreiber in Malta und/seinem Netz über Verteilerleitungen verfügt, die in der Anlage 1 GWG 2011 angeführt oder Deutschlandzur Durchleitung zu nachgelagerten Ver- teilernetzen erforderlich sind. 2.4. Verbraucherkredit – bezeichnet einen AllgemeinAnhang III: integrierter Bestandteil des mit dem Verteilergebietsmanager abzu- schließenden Vertrags; Anhang III enthält die Liste jener Onlinedaten (exklusive Messwerte von jenen Endkunden, die gemäß § 37 Abs 7 GMMO-Verbraucherdarlehensvertrag bei dem der Nettokreditbetrag mindestens 200,00 Euro beträgtVO auf Tagesband optiert haben), die vom Verteilernetzbetreiber an den Verteilergebietsmanager über- tragen werden. 2.5. Kreditbedingungen – bezeichnet die in Teil 1 für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschland.XXX 0000: Gaswirtschaftsgesetz 2011, BGBl I Nr 107/2011, idgF. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer im Rahmen eines KreditvertragsGMMO-VO: Gas-Marktmodell-Verordnung 2012, BGBl II Nr 171/2012, idgF. 2.7. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften DatenträgerPartei/en: Verteilergebietsmanager oder/und Verteilernetzbetreiber. 2.8. Höhere Gewalt – bezeichnet ein Ereignis, das unvorhersehbar Spezifikation des Onlinedatenaustauschs: integrierter Bestandteil dieser AB VGM-Netz Ost (Anlage 1); diese legt die Art der Kommunikation für den Online- Datenaustausch zwischen Verteilergebietsmanager und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machenVerteilernetzbetreiber fest. 2.9. Ratenkredit – ein Kredit, Vertrag: die auf Basis der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei (2) Monaten verfügt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags AB VGM-Netz Ost getroffene Vereinbarung zwischen dem Verteilergebietsmanager und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem Tag, an dem der Kunde sein/ihr Einkommen bezieht, zu erfolgen hatVerteilernetzbetreiber einschließlich aller Anhänge. 2.10. Rechnung – das DokumentWechselVO: Wechselverordnung Gas 2012, das unter anderem den KreditbetragBGBl II Nr 196/2012, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. 2.11. Recht – bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen einer Aufsichtsbehörde sowie Gerichtsurteile. 2.12. Kredit – ein Kredit, der von Novum im Rahmen des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten der Kreditgewährung, einen Kurzzeitkredit und einen Ratenkredit. 2.13. Kreditvertrag – eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthält, die nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werden. 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen ist, die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden. 2.16. Xxxxxxxxxxxx – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.17. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag bis zu 199,99 Euro.idgF.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Des Verteilergebietsmanagers

Begriffsbestimmungen. 2.11.1. Kundenkonto – das persönliche Benutzerkonto, das auf Abrechnung/Rechnung: die beschreibende Aufstellung der Internetseite für jeden Kunden eingerichtet wurde, der bei Novum einen Kreditantrag Kosten und Vergütungen im Sinne des nachfolgenden Art. 3.8 gestellt hat. 2.2. Kurzzeitkredit Zusammenhang mit den Themen Kunden erteilten oder zu erteilenden Dienstleistung(en) und ein Darlehen, das nach fünfzehn (15) oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt werden muss, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung eventuell - der Kreditzinsen in einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen hat. 2.3. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher und gesetzlicher Feiertage in Malta und/oder Deutschland. 2.4. Verbraucherkredit – bezeichnet einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bei dem der Nettokreditbetrag mindestens 200,00 Euro beträgt. 2.5. Kreditbedingungen – bezeichnet die in Teil 1 für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschland. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer im Rahmen eines Kreditvertrags 2.7. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung dieser Vereinbarung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften DatenträgerTchamba verkauften Geräte. 2.81.2. Höhere Gewalt – bezeichnet ein EreignisTchamba: Refinder Gmbh, das unvorhersehbar und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegtmit Gesellschaftssitz in 4840 Welkenraedt, z.B. Streiksxxx xxx Xxxxxxx 00, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machen. 2.9X 0000 Xxxxxxxxxxx UID BE 0846.369.342. Ratenkredit – ein Kredit, der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei 1.3.Privater normaler Verbrauch:1000 (2tausent) Monaten verfügt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem Tag, an dem der Kunde sein/ihr Einkommen bezieht, zu erfolgen hat. 2.10. Rechnung – das Dokument, das unter anderem den Kreditbetrag, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen Minuten werden als normaler Verbrauch im Rahmen des Kreditvertrags gegenwärtigen Vertrages aangesehen.Der monatliche Verbrauch von 1000 Minuten wird ab dem ersten von jedem Monat berechnet. Die Tarifliste für die Gespräche, die den privaten normalen Verbrauch übersteigen sind auf der Internetseite xxxxxxx.xx einsehbar. Bei einen ungewöhnlich hohen Data-Verbrauch (über 7.5 TerraByte) behält sich Tchamba sowie seine Vertrags Partner unter anderen Proximus das Recht vor, den Verbrauch genau zu zahlenden Gebühren analysieren. Im Falle eines Betrugs kann die Leitung ohne Vorankündigung gesperrt werden. Wenn der Kunde jedoch nachweisen kann, dass dieser Schaden von einem Dritten verursacht wurde und Entgelte enthälter das Notwendige getan hat, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wirdum ihn vor künftigen Angriffen zu schützen, wird die Leitung reaktiviert. 2.111.4. Recht – bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen einer Aufsichtsbehörde sowie Gerichtsurteile. 2.12. Kredit – ein KreditVertrag: wird als Vertrag im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen angesehen, der von Novum im Rahmen Bestellschein und der durch die Parteien unterschriebene Vereinbarung. 1.5.Starterpaket :einmalig, beinhaltet: den Kauf der Fritzbox, Aktivierung der Leitung durch Proximus und Versand/Erhalt des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags Modems. 1.6.Umzug: Die Kosten für einen Umzug sind auf der Internetseite Xxxxxxx.xx einsehbar. Für die Zeit des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten der KreditgewährungUmzugs, einen Kurzzeitkredit und einen Ratenkredit. 2.13. Kreditvertrag – eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, in dem das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthält, die nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werden. 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen Produkt nicht aktiv ist, kann Tchamba nicht verantwortlich gemacht werden, d.h. die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werdenmonatliche Pauschale bleibt zu zahlen. 2.16. Xxxxxxxxxxxx – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.17. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag bis zu 199,99 Euro.

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Samples: Allgemeine Bedingungen

Begriffsbestimmungen. 2.1. Kundenkonto – das persönliche Benutzerkonto, das auf der Internetseite für jeden Kunden eingerichtet wurdeAdresseigner = Verfügungsberechtigter Adresseninhaber, der bei Novum einen Kreditantrag im Sinne des nachfolgenden Art. 3.8 gestellt hat.Nutzungsrechte an Adressen und/oder sonstigen Daten einräumt 2.2. Kurzzeitkredit – ein DarlehenDatenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten, in der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, das nach fünfzehn (15) Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt werden muss, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung der Kreditzinsen in einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen hat.Produktgruppe 2.3. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher und gesetzlicher Feiertage in Malta Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder Deutschland.sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind 2.4. Verbraucherkredit – bezeichnet einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bei dem Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Nettokreditbetrag mindestens 200,00 Euro beträgt.Nutzungsrechte an den Daten im Rahmen eigener kommerzieller Kommunikation 2.5. Kreditbedingungen – bezeichnet Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in Teil 1 für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschlandden Bestand der zu nutzenden Daten eingebracht werden. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer Betroffener = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Rahmen eines KreditvertragsSinne der DSGVO 2.7. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften Datenträger.Kunde = Auftraggeber einer Leistung 2.8. Höhere Gewalt – bezeichnet ein EreignisAuftragnehmer = Dienstleister, das unvorhersehbar und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machen.als Vertragspartner des Kunden leistet (hier Trebbau direct media GmbH) 2.9. Ratenkredit – ein KreditDialogmarketingleistungen = Dienstleistungen, die mit der über Verarbeitung personenbezogener Daten einhergehen, wie typischerweise der personalisierte Druck einer Druckerei, das Erstellen personalisierter Mailings durch einen Tilgungszeitraum Lettershop, die Bestellungsannahme, Lagerhaltung, Kommissionierung und Verpackung durch Fulfillmentdienstleister oder die Vermietung oder der Verkauf von mindestens zwei (2) Monaten verfügt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem Tag, an dem der Kunde sein/ihr Einkommen bezieht, zu erfolgen hat.personenbezogenen Daten 2.10. Rechnung – das DokumentDDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., das unter anderem den KreditbetragXxxxxxxxxx 00, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags00000 Xxxxxxxxx, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wirdxxx.xxx.xx. 2.11. Recht – bezeichnet QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen einer Aufsichtsbehörde sowie GerichtsurteileKompetenz-Center Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen. 2.12. Kredit – ein Kredit, der von Novum QuLS DMS = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des Kompetenz-Center DirectMail Services im Rahmen des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten DDV enthalten Selbstverpflichtungen der Kreditgewährung, einen Kurzzeitkredit Erklärenden zum Datenumgang und einen Ratenkredit.dem lauteren Wettbewerb und Prüfverfahren 2.13. Kreditvertrag – DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthält, die datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werden.Art. 28 DSGVO bestimmt 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00)Einzelauftrag / Adressauftrag = vertragliche Vereinbarung zwischen Adresseigner und Auftragnehmer zur Übertragung der Nutzungsrechte am gesamten Datenbestand oder Teilen hiervon für eine konkretisierte Nutzung durch einen Werbebetreibenden. 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen ist, die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden. 2.16. Xxxxxxxxxxxx – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.17. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag bis zu 199,99 Euro.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Begriffsbestimmungen. 2.1Für die Zwecke der Schuldverschreibung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1.1. Kundenkonto – das persönliche BenutzerkontoAnleihegläubiger bezeichnet den Inhaber eines Miteigentumsanteils an der Globalurkunde; 1.2. Anleiheschuldnerin bezeichnet die Bauakzente Balear Invest GmbH, das auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Kaarst und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter der Internetseite für jeden Kunden eingerichtet wurdeNummer HRB 18457; 1.3. Bankarbeitstag bezeichnet einen Tag, der bei Novum einen Kreditantrag im Sinne des nachfolgenden Artein TARGET2-Geschäftstag ist, an dem die Clearstream Banking AG Zahlungen abwickelt und an dem die Banken in Frankfurt am Main, Deutschland, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind; 1.4. 3.8 gestellt hat.Gesamtnennbetrag bezeichnet gemäß Ziff. 2.1 dieser Bedingungen das eingezahlte und noch nicht zurückgezahlte Volumen der Schuldverschreibungen in Euro. Der Gesamtnennbetrag entspricht einem Betrag in Höhe von bis zu 8.000.000 Euro (in Worten: acht Millionen Euro); 2.21.5. Kurzzeitkredit – ein DarlehenKapitalmarktverbindlichkeit bezeichnet jede Verbindlichkeit in Form von Schuldverschreibungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr, das nach fünfzehn (15) die üblicherweise an einer Wertpapierbörse oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt an einem anderen geregelten Wertpapiermarkt gehandelt werden muss, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung der Kreditzinsen in einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen hat. 2.3oder gemäß öffentlicher Ankündigung gehandelt werden sollen. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher und gesetzlicher Feiertage in Malta Als Kapitalmarktverbindlichkeit gelten nicht Kredit- und/oder Deutschland.Darlehensverbindlichkeiten; 2.41.6. Verbraucherkredit – Methode act/act (ICMA) ist eine Zinsberechnungsmethode, bei der die Anzahl der Tage für die Zahlungsperiode und die Anzahl der Tage eines Jahres als echte (kalendermäßige) Tage zugrunde gelegt werden, so dass die Tage eines Jahres 365 beziehungsweise 366 (Schaltjahr) betragen; 1.7. Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) meint das Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31. Juli 2009 in seiner jeweils geltenden Fassung; 1.8. TARGET2-Geschäftstag bezeichnet einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bei dem der Nettokreditbetrag mindestens 200,00 Euro beträgt. 2.5. Kreditbedingungen – bezeichnet die in Teil 1 für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschland. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer im Rahmen eines Kreditvertrags 2.7. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren Tag (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon außer Samstag oder über einen anderen dauerhaften Datenträger. 2.8. Höhere Gewalt – bezeichnet ein Ereignis, das unvorhersehbar und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machen. 2.9. Ratenkredit – ein Kredit, der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei (2) Monaten verfügt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem TagSonntag), an dem der Kunde sein/ihr Einkommen beziehtdas Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System („TARGET2“) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem Zahlungen abwickelt; 1.9. Zahlstelle ist die Bankhaus Gebr. Xxxxxx AG, zu erfolgen hatGöppingen; 1.10. Zinslauf bezeichnet den in Ziff. 3.3. bestimmten Zeitraum. 2.10. Rechnung – das Dokument, das unter anderem den Kreditbetrag, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. 2.11. Recht – bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen einer Aufsichtsbehörde sowie Gerichtsurteile. 2.12. Kredit – ein Kredit, der von Novum im Rahmen des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten der Kreditgewährung, einen Kurzzeitkredit und einen Ratenkredit. 2.13. Kreditvertrag – eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthält, die nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werden. 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen ist, die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden. 2.16. Xxxxxxxxxxxx – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.17. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag bis zu 199,99 Euro.

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Samples: Anleihebedingungen

Begriffsbestimmungen. 2.1. Kundenkonto – das persönliche Benutzerkonto, das auf der Internetseite für jeden Kunden eingerichtet wurde, der bei Novum einen Kreditantrag im Sinne des nachfolgenden Art. 3.8 gestellt hat. 2.2. Kurzzeitkredit – ein Darlehen, das nach fünfzehn (15) oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt werden muss, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung der Kreditzinsen in einer einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen hat. 2.3. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher und gesetzlicher Feiertage in Malta und/oder Deutschland. 2.4. Verbraucherkredit – bezeichnet einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bei dem der Nettokreditbetrag von mindestens 200,00 Euro beträgtEuro. 2.5. Kreditbedingungen – bezeichnet die in Teil 1 für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags [und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschland]. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer im Rahmen eines Kreditvertrags 2.7. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften Datenträger. 2.8. Höhere Gewalt – bezeichnet ein Ereignis, das unvorhersehbar und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machen. 2.9. Ratenkredit – ein Kredit, der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei (2) Monaten verfügt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem Tag, an dem der Kunde sein/ihr Einkommen bezieht, zu erfolgen hat. 2.10. Rechnung – das Dokument, das unter anderem den Kreditbetrag, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. 2.11. Recht – bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Urteile, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder Regierung, eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen oder einer Aufsichtsbehörde sowie GerichtsurteileAufsichtsbehörde. 2.12. Kredit – ein Kredit, der von Novum im Rahmen des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten der Kreditgewährung, einen ein Kurzzeitkredit und einen Ratenkredit. 2.13. Kreditvertrag – eine Vereinbarung Rahmenvereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthält, die nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werden. 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von zwischen einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend eintausendfünfhundert Euro (€ 3.000,001.500,00). 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen ist, die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden. 2.16. Xxxxxxxxxxxx – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.17. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag Nettokreditbetrag bis zu 199,99 199,00 Euro.

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Samples: Kreditvertrag

Begriffsbestimmungen. 2.11. Kundenkonto Für die Zwecke dieses Abkommens, soweit nichts anderes bestimmt ist: a) bedeutet «Vertragsstaat», je nach Zusammenhang, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich; 5 SR 0.641.926.81 b) bedeutet «Vereinigtes Königreich» Grossbritannien und Nordirland ein- schliesslich der ausserhalb der Hoheitsgewässer des Vereinigten Königreichs liegenden Gebiete, die nach dem Recht des Vereinigten Königreichs über den Festlandsockel und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht schon jetzt oder später als Gebiete bezeichnet werden, in denen das Vereinigte Kö- nigreich Rechte hinsichtlich des Meeresgrundes und des Meeresuntergrun- des sowie ihrer Bodenschätze ausüben darf; c) bedeutet «Schweiz» das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossen- schaft in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften; d) bedeutet «zuständige Behörde»: im Fall des Vereinigten Königreichs die Commissioners for Her Majes- ty’s Revenue and Customs oder ihren bevollmächtigten Vertreter, – im Fall der Schweiz das persönliche BenutzerkontoEidgenössische Finanzdepartement oder eine von ihm bestimmte Behörde; e) bedeutet «schweizerische Zahlstelle» Banken nach dem schweizerischen Bankengesetz vom 8. November 19346, Wertpapierhändler nach dem Bör- sengesetz vom 24. Xxxx 19957 sowie in der Schweiz ansässige beziehungs- weise errichtete natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften und Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften, die im Rahmen ihrer Ge- schäftstätigkeit regelmässig Vermögenswerte von Dritten entgegennehmen, halten, anlegen, übertragen oder lediglich Erträge oder Gewinne für Drittpar- teien zahlen oder solche Zahlungen im Rahmen ihrer üblichen Geschäftstä- tigkeit absichern. Ungeachtet des Obenstehenden werden für die Zwecke von Teil 3 dieses Abkommens Personen, die Dividenden oder Zinsen direkt an ihre Beteilig- ten oder Gläubiger zahlen, allein durch diesen Umstand nicht zur Zahlstelle, sofern die Summe der jährlich bezahlten Dividenden und Zinsen einen Be- trag von einer Million Schweizer Franken nicht übersteigt. f) bedeutet «Vermögenswerte» alle Formen von bankfähigen Vermögenswer- ten, die bei einer schweizerischen Zahlstelle verbucht sind, insbesondere: – Geldkonten und Edelmetallkonten, – von einer schweizerischen Zahlstelle treuhänderisch gehaltene bankfä- hige Vermögenswerte, – sämtliche Formen von Börsentiteln, Aktien und Wertpapieren, – Optionen, Schuldtitel und Termingeschäfte, – andere von Banken gehandelte strukturierte Produkte wie Zertifikate und Wandelanleihen. Nicht als Vermögenswerte gelten für die Zwecke dieses Abkommens: – Inhalte von Schrankfächern; 6 SR 952.0 7 SR 954.1 – Grundstücke; – Gegenstände des beweglichen Vermögens; – Versicherungsverträge, die regulatorisch der schweizerischen Finanz- marktaufsicht unterstellt sind, ausgenommen Vermögenswerte, die von einer Versicherungsgesellschaft getrennt von den eigenen Konten der Versicherungsgesellschaft gehalten werden in Verbindung mit einem minimalen Versicherungsschutz und Aus- oder Rückzahlungsbedin- gungen, die nicht auf Tod, Invalidität oder Krankheit beschränkt sind, gehalten werden (nachfolgend «Lebensversicherungsmantel» genannt); g) bedeutet «Konto oder Depot» ein Konto oder Depot, auf dem Vermögens- werte verbucht sind; werden die Begriffe «Konto» oder «Depot» unabhängig voneinander verwendet, so besitzen sie diese Bedeutung nur, falls dies nach dem Zusammenhang erforderlich ist; h) bedeutet «betroffene Person» eine im Vereinigten Königreich ansässige na- türliche Person, die: als Vertragspartner einer schweizerischen Zahlstelle Konto- oder Depot- inhaber sowie nutzungsberechtigte Person der Vermögenswerte ist, oder nach den von einer schweizerischen Zahlstelle gestützt auf die geltenden schweizerischen Sorgfaltspflichten und unter Berücksichtigung sämtlicher ihr bekannten Umstände getätigten Feststellungen als nutzungsberechtigte Person von Vermögenswerten gilt, die gehalten werden von: – einer Sitzgesellschaft (insbesondere juristischen Personen, Gesellschaf- ten, Anstalten, Stiftungen, Trusts, Treuhandunternehmen und ähnlichen Verbindungen, die kein Handels-, Fabrikations- oder anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben), oder – einer Lebensversicherungsgesellschaft im Zusammenhang mit einem Lebensversicherungsmantel, oder – einer anderen natürlichen Person, die über ein Konto oder Depot bei ei- ner schweizerischen Zahlstelle verfügt. Eine Sitzgesellschaft im obengenannten Sinne gilt ausnahmsweise als nut- zungsberechtigte Person, wenn der Nachweis erbracht ist, dass sie aufgrund der nach dem Recht des Ortes ihrer Errichtung oder der tatsächlichen Ver- waltung anwendbaren allgemeinen Regeln für die direkten Steuern selbst ef- fektiv besteuert wird oder nach dem Recht des Vereinigten Königreichs als intransparent bezüglich ihres Einkommens gilt. Eine im Vereinigten Königreich ansässige natürliche Person gilt nicht als betroffene Person hinsichtlich Vermögenswerten von Personenverbindun- gen, Vermögenseinheiten, Trusts oder Stiftungen, wenn keine feststehende wirtschaftliche Berechtigung an solchen Vermögenswerten besteht, bei- spielsweise aufgrund des Ermessenscharakters der entsprechenden Verein- barung. Die nutzungsberechtigte Person eines Lebensversicherungsmantels gilt nicht als betroffene Person, wenn die Versicherungsgesellschaft gegenüber der schweizerischen Zahlstelle bestätigt, dass sie der zuständigen Behörde des Vereinigten Königreichs die entsprechende Bescheinigung vorlegen wird. Für die Zwecke von Teil 3 gilt eine natürliche Person nicht als betroffene Person, wenn sie: – als schweizerische Zahlstelle handelt; oder – im Auftrag einer juristischen Person, eines Investmentfonds oder eines vergleichbaren Investmentsystems handelt; oder – im Auftrag einer betroffenen Person handelt, die ihre Identität und ihren Wohnsitzstaat oder Jurisdiktion der schweizerischen Zahlstelle mitteilt. Liegen einer schweizerischen Zahlstelle Informationen vor, die den Schluss nahelegen, dass die natürliche Person, die eine Ertragszahlung oder einen Gewinn nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 vereinnahmt oder zu deren Guns- ten solche Zahlungen erfolgen, nicht die betroffene Person ist, so unter- nimmt sie angemessene Schritte zur Feststellung der Identität der betroffe- nen Person. Kann die schweizerische Zahlstelle die betroffene Person nicht feststellen, so behandelt sie die fragliche natürliche Person als die betroffene Person. Ist zumindest eine betroffene Person an einer Kollektivbeziehung oder ei- nem Gemeinschaftskonto oder -depot beteiligt, so sind die Vermögenswerte dieser betroffenen Person zuzurechnen. Dies gilt nicht, wenn die schweizeri- sche Zahlstelle sämtliche beteiligten Personen bestimmen kann. In diesem Fall nimmt die schweizerische Zahlstelle eine Aufteilung der Vermögens- werte gemäss der Anzahl der Vertragspartner vor, es sei denn, die schweize- rische Zahlstelle ist über eine abweichende Berechtigungsquote informiert und hat eine entsprechende Dokumentation erhalten. Ist eine betroffene Per- son an einer Personengesellschaft beteiligt, so gelten die Regelungen dieses Absatzes zu Kollektivbeziehung und Gemeinschaftskonto oder -depot ent- sprechend; i) bedeutet «Kontoinhaber» oder «Depotinhaber» die Person, die in Bezug auf die Vermögenswerte einer betroffenen Person der Vertragspartner einer schweizerischen Zahlstelle ist; j) bedeutet «non-UK domiciled individual»: (i) nur für die Zwecke von Teil 2, eine Person, die zum Stichtag 2 ihren Wohnsitz nicht im Vereinigten Königreich hatte und die Inanspruch- nahme der «Remittance Basis»-Besteuerung für das am 5. April 2011 oder das am 5. April 2012 endende Steuerjahr beantragt hatte und dies nach dem Bescheinigungsprozess nach Artikel 4 überprüft wurde, (ii) nur für die Zwecke von Teil 3, eine Person, die ihren Wohnsitz nicht im Vereinigten Königreich hat und die Inanspruchnahme der «Remittance Basis»-Besteuerung im Vereinigten Königreich für das entsprechende Steuerjahr beantragt und dies nach dem Bescheinigungsprozess nach Artikel 4 überprüft wurde; k) bedeutet «im Vereinigten Königreich steuerpflichtige Person» eine natürli- che Person, die im Vereinigten Königreich steuerpflichtig ist oder sein kann; l) bedeutet «Steuerjahr» das Steuerjahr im Vereinigten Königreich, das jeweils vom 6. April eines Jahres bis zum 5. April des darauffolgenden Jahres dau- ert; m) bedeuten die Ausdrücke: – «Stichtag 1» der 31. Dezember 2002, – «Stichtag 2» der 31. Dezember 2010, – «Stichtag 3» der letzte Tag desjenigen Monats, der einem Zeitraum von vier Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens folgt, – «Stichtag 4» der letzte Tag desjenigen Monats, der einem Zeitraum von fünf Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens folgt; n) bedeutet «Untersuchung»: (i) von der zuständigen Behörde des Vereinigten Königreichs durchgeführ- te strafrechtliche Untersuchung im Rahmen der Aufgaben, für die die Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs laut dem Commissioners for Revenue and Customs Xxx 0000 verantwortlich sind, sowie in Bezug auf Straftaten der Internetseite für jeden Kunden eingerichtet Geldwäsche nach Teil 7 des Proceeds of Crime Xxx 0000, die mit diesen Aufgaben verbunden sind, oder (ii) auf gesetzlichen Informationsbefugnissen beruhende verwaltungsrecht- liche Ermittlungen, die durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Steuerpflichten der betroffenen Person im Vereinigten Königreich richtig und auf dem neuesten Stand sind, oder (iii) koordinierte, projektmässige Ermittlungen der zuständigen Behörde des Vereinigten Königreichs bezüglich einer Gruppe identifizierter steuer- pflichtiger Personen, die auf spezifischen Informationen Dritter beru- hen; o) bedeutet «United Kingdom disclosure facility» (nachfolgend «Offenle- gungsprogramm» genannt) von der zuständigen Behörde im Vereinigten Königreich angebotene Programme oder Kampagnen, die im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen Personen ermöglichen beziehungsweise ermög- licht haben, ihre steuerlichen Verhältnisse im Vereinigten Königreich zu re- gularisieren; p) bedeutet «Verrechnungssteuer» die Verrechnungssteuer nach dem Schwei- zerischen Bundesgesetz vom 13. Oktober 19658 über die Verrechnungs- steuer; q) bedeutet «ermächtigte Person» alle persönlichen Vertreter einer verstorbe- nen betroffenen Person oder die Berechtigten, auf die die Vermögenswerte infolge des Todes übergehen. 2. Wenn dieses Abkommen auf eine bestimmte Gesetzesbestimmung eines Ver- tragsstaats verweist, ist die Fassung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Ab- kommens gemeint. Die zuständigen Behörden können vereinbaren, eine Bestim- mung in der Fassung zum Anwendungszeitpunkt anzuwenden, falls diese 8 SR 642.21 (VStG) Bestimmung nur in geringfügiger Weise, die den allgemeinen Charakter nicht be- rührt, geändert wurde, oder aber eine andere, wesentlich ähnliche Bestimmung anzuwenden, die nur in geringfügiger Weise, die den allgemeinen Charakter nicht berührt, geändert wurde. Die zuständigen Behörden benachrichtigen die Öffentlich- keit unverzüglich über ihre Vereinbarung. 3. Bei der bei Novum Anwendung dieses Abkommens durch einen Kreditantrag Vertragsstaat hat, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, jeder im Sinne des nachfolgenden Art. 3.8 gestellt hat. 2.2. Kurzzeitkredit – ein DarlehenAbkommen nicht definierte Aus- druck die Bedeutung, das die ihm im Anwendungszeitpunkt nach fünfzehn (15) oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt werden mussdem Recht dieses Vertragsstaates zukommt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und Bedeutung nach dem in diesem Staat anzuwen- denden Steuerrecht den Vorrang vor einer Bedeutung hat, die Zahlung der Kreditzinsen in einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen Ausdruck nach anderem Recht dieses Staates hat. 2.3. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher und gesetzlicher Feiertage in Malta und/oder Deutschland. 2.4. Verbraucherkredit – bezeichnet einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bei dem der Nettokreditbetrag mindestens 200,00 Euro beträgt. 2.5. Kreditbedingungen – bezeichnet die in Teil 1 für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschland. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer im Rahmen eines Kreditvertrags 2.7. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften Datenträger. 2.8. Höhere Gewalt – bezeichnet ein Ereignis, das unvorhersehbar und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machen. 2.9. Ratenkredit – ein Kredit, der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei (2) Monaten verfügt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem Tag, an dem der Kunde sein/ihr Einkommen bezieht, zu erfolgen hat. 2.10. Rechnung – das Dokument, das unter anderem den Kreditbetrag, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. 2.11. Recht – bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen einer Aufsichtsbehörde sowie Gerichtsurteile. 2.12. Kredit – ein Kredit, der von Novum im Rahmen des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten der Kreditgewährung, einen Kurzzeitkredit und einen Ratenkredit. 2.13. Kreditvertrag – eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthält, die nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werden. 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen ist, die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden. 2.16. Xxxxxxxxxxxx – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.17. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag bis zu 199,99 Euro.

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Samples: Abkommen

Begriffsbestimmungen. 2.11. Kundenkonto – das persönliche Benutzerkonto, das auf der Internetseite für jeden Kunden eingerichtet wurdeAdresseigner = Verfügungsberechtigter Adresseninhaber, der bei Novum einen Kreditantrag im Sinne des nachfolgenden Art. 3.8 gestellt hat. 2.2. Kurzzeitkredit – ein Darlehen, das nach fünfzehn (15) oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt werden muss, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung der Kreditzinsen in einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen hat. 2.3. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher und gesetzlicher Feiertage in Malta Nutzungsrechte an Adressen und/oder Deutschlandsonstigen Daten einräumt 2. Auslandssendungen = Postsendungen jeglicher Art, die nicht im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland zugestellt werden 3. Betroffene = Personen, denen die Daten zugewiesen sind 4. Daten = Die vom Adresseigner zur Nutzung überlassenen, in der Regel personenbezogenen Daten, wie beispielsweise die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstiges Gruppenmerkmal 5. Druckfreigabe = Bestätigung des Auftraggebers, dass die vom Auftragnehmer gelieferten Musterausdrucke optisch und inhaltlich korrekt sind und der Auftrag entsprechend der Muster in Produktion gehen kann 6. Konsolidierer = Dienstleister des Auftragnehmers, der Postsendungen in seinem Auftrag sortiert und anschließend bei der Deutschen Post AG einliefert, um Teilleistungsrabatte zu erzielen 7. Musterausdruck = Ausdruck des Auftragnehmers anhand der vom Auftraggeber anzuliefernden digitalen Druckdaten. An den Auftraggeber via E-Mail je nach Möglichkeit als PDF-Direktdruck oder als eingescannter Ausdruck im PDF-Format zu zusenden 8. Porto bzw. Postentgelte = Entgelt für die Beförderungsleistung einer Postsendung xxxxxxxx.xx Postdienste GmbH Maybachstraße 9, 21423 Winsen Geschäftsführer: Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxx Xxxxxxx AG Darmstadt, HRB 86562 Telefon: 0800 / 000 0000 Telefax: 04171 / 65 59 9 Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Hamburger Sparkasse IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC XXXXXXXXXXX Finanzamt Groß-Gerau XXx.XX DE257926777 2.49. Verbraucherkredit – bezeichnet einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bei Postbeförderungsauftrag = Auftrag des Auftraggebers, auch mittelbar durch Bevollmächtigung des Auftragnehmers, an ein Postbeförderungsunternehmen, seine Postsendungen zu befördern und zu zustellen 10. PostCard = Produkt der Deutschen Post AG, mit dem der Nettokreditbetrag mindestens 200,00 Euro beträgt.Auftraggeber bargeldlos Postsendungen direkt mit der Deutschen Post AG abrechnen kann 2.511. Kreditbedingungen – bezeichnet Posteinlieferung = Übergabe von Postsendungen an ein Postbeförderungsunternehmen oder einen Konsolidierer 12. Postsendungen = Adressierte oder unadressierte Briefe, Postkarten, Presseerzeugnisse, Kataloge, Broschüren und Flugblätter, die über ein Postbeförderungsunternehmen zugestellt werden 13. Produktionskosten = Entgelt des Auftragnehmers für den Druck, die Konfektionierung, Verarbeitung sowie die Übergabe an ein Postbeförderungsunternehmen 14. Schriftform = Postalisch, via Fax 15. Textform = lesbare Erklärung, in Teil 1 der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben auf einem dauerhaften Datenträger 16. Dauerhafter Datenträger = Jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschland. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer im Rahmen eines Kreditvertrags 2.7. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften Datenträger. 2.8. Höhere Gewalt – bezeichnet ein Ereignis, das unvorhersehbar und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machen. 2.9. Ratenkredit – ein Kredit, der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei (2) Monaten verfügt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem Tag, an dem der Kunde sein/ihr Einkommen bezieht, zu erfolgen hat. 2.10. Rechnung – das Dokument, das unter anderem den Kreditbetrag, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. 2.11. Recht – bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen einer Aufsichtsbehörde sowie Gerichtsurteile. 2.12. Kredit – ein Kredit, der von Novum im Rahmen des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten der Kreditgewährung, einen Kurzzeitkredit und einen Ratenkredit. 2.13. Kreditvertrag – eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthält, die nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werden. 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen geeignet ist, die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden.Erklärung unverändert wiederzugeben 2.1617. Xxxxxxxxxxxx – Tagespost = Normale Geschäftspost, ohne Werbesendungen oder Pressepost, die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.17zum Normalporto eingeliefert wird 18. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag Werktage = Xxxx xxx Xxxxxx bis zu 199,99 Euro.Xxxxxxx, die keine gesetzlichen Feiertage im Bundesland Niedersachsen sind

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Postverarbeitung

Begriffsbestimmungen. 2.1. Darlehensnehmer – bezeichnet jeden Kreditnehmer 2.2. Gebühr für den Zahlungsaufschub – Die Gebühr, die im Zusammenhang mit dem Zahlungsaufschub gemäß Anhang 2 (Gebührenaufstellung) erhoben wird. 2.3. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher und gesetzlicher Feiertage in Malta und/oder Deutschland. 2.4. Höhere Gewalt – bezeichnet ein von den Parteien nicht zu vertretendes Ereignis, das unvorhersehbar und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. in Form von Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend verhindern oder unmöglich machen. 2.5. Internetseite - Domains, über welche Novum – in der Regel unter der Marke „Cashper“ – Kredite an Kunden vergibt, insbesondere xxx.xxxxxxx.xx; xxx.xxxxxxxxxx.xx; xxx.xxxxxxxxx.xx. 2.6. Xxxxxx – ein Kredit, der von Novum im Rahmen des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. 2.7. Kreditanfrage – die Anfrage des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei eine solche Anfrage unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen ist, die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden. 2.8. Kreditbedingungen – bezeichnet die in Teil für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags. 2.9. Kreditbetrag – ein Betrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.10. Kreditvertrag – eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum über einen Kredit. 2.11. Kreditzinsen – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 (Kreditzinsen) zu zahlenden Zinsen. 2.12. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer im Rahmen eines Kreditvertrags. 2.13. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften Datenträger. 2.14. Kundenkonto – das persönliche Benutzerkonto, das auf der Internetseite für jeden Kunden eingerichtet wurde, der bei Novum einen Kreditantrag im Sinne des nachfolgenden Art. 3.8 gestellt hat. 2.22.15. Kurzzeitkredit – ein Darlehen, das nach fünfzehn (15) oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt werden muss, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung der Kreditzinsen in einer einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen hat. 2.32.16. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher und gesetzlicher Feiertage in Malta und/oder Deutschland. 2.4. Verbraucherkredit Minikredit – bezeichnet einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bei dem der Nettokreditbetrag mindestens 200,00 Euro beträgtNettodarlehensbetrag bis zu 199,99 Euro. 2.5. Kreditbedingungen – bezeichnet die in Teil 1 für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschland. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer im Rahmen eines Kreditvertrags 2.7. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften Datenträger. 2.8. Höhere Gewalt – bezeichnet ein Ereignis, das unvorhersehbar und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machen. 2.92.17. Ratenkredit – ein Kredit, der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei (2) Monaten verfügt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem Tag, an dem der Kunde sein/ihr Einkommen bezieht, zu den im Kreditvertrag angegebenen Tagen zu erfolgen hat. 2.102.18. Rechnung – das Dokument, das unter anderem den Kreditbetrag, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. 2.11. Recht – bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen einer Aufsichtsbehörde sowie Gerichtsurteile. 2.12. Kredit – ein Kredit, der von Novum im Rahmen des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten der Kreditgewährung, einen Kurzzeitkredit und einen Ratenkredit. 2.13. Kreditvertrag – eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthält, die nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werden. 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen ist, die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden. 2.16. Xxxxxxxxxxxx – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.17. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag bis zu 199,99 Euro.

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Samples: Kreditbedingungen

Begriffsbestimmungen. 2.1. Kundenkonto – das persönliche Benutzerkonto, das auf der Internetseite für jeden Kunden eingerichtet wurde, der bei Novum einen Kreditantrag im Sinne des nachfolgenden Art. 3.8 gestellt hat. 2.2. Kurzzeitkredit – ein Darlehen, das nach fünfzehn (15) oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt werden muss, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung der Kreditzinsen in einer einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen hat. 2.3. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher und gesetzlicher Feiertage in Malta und/oder Deutschland. 2.4. Verbraucherkredit – bezeichnet einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bei dem der Nettokreditbetrag mindestens 200,00 Euro beträgt. 2.5. Kreditbedingungen – bezeichnet die in Teil 1 für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschland. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer im Rahmen eines Kreditvertrags 2.7. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften Datenträger. 2.8. Höhere Gewalt – bezeichnet ein Ereignis, das unvorhersehbar und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machen. 2.9. Ratenkredit – ein Kredit, der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei (2) Monaten verfügt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem Tag, an dem der Kunde sein/ihr Einkommen bezieht, zu erfolgen hat. 2.10. Rechnung – das Dokument, das unter anderem den Kreditbetrag, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. 2.11. Recht – bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen einer Aufsichtsbehörde sowie Gerichtsurteile. 2.12. Kredit – ein Kredit, der von Novum im Rahmen des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten der Kreditgewährung, einen Kurzzeitkredit und einen Ratenkredit. 2.13. Kreditvertrag – eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthält, die nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werden. 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen ist, die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden. 2.16. Xxxxxxxxxxxx – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.17. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag bis zu 199,99 Euro.

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Samples: Kreditvertrag

Begriffsbestimmungen. 2.11. Kundenkonto – das persönliche BenutzerkontoEs gelten die Begriffsbestimmungen des AWG und der VerpackVO, das auf soweit diese AGB nichts anderes be- stimmen. 2. Für die Zwecke der Internetseite für jeden Kunden eingerichtet wurde, der bei Novum einen Kreditantrag Vereinbarung werden folgende Be- griffe verwendet: Stand: 01.07.2015 a. Verpackungen: Verpackungen im Sinne des Sinn der VerpackVO einschließlich Serviceverpackungen sowie Ein- weggeschirr und -besteck, soweit sie von den Teil- nahme-, Rücknahme- oder Verwertungspflichten nach der VerpackVO erfasst sind; dies trifft nicht zu auf Mehrwegverpackungen gemäß § 6 VerpackVO und auf erschwert verwertbare Ver- packungen gemäß § 7 VerpackVO (für solche vgl. die unter xxx.xxx.xx abrufbare „Schwarze Liste“) b. Haushaltsverpackungen: Haushaltsverpackungen im c. Gewerbeverpackungen: gewerbliche Verpackungen im Sinn von § 13h Abs. 3 AWG sowie im Sinn einer Verordnung gemäß § 13h Abs. 2 AWG d. unbefüllte Verpackungen: Verpackungen, mit Aus- nahme von Serviceverpackungen, die als Produkt in Verkehr gesetzt werden und daher erst auf einer nachfolgenden ArtWirtschaftstufe von den Teilnahme-, Rücknahme- oder Verwertungspflichten nach der VerpackVO erfasst sind e. Haushaltssystem: ein für Haushaltsverpackungen nach § 29 und § 29b AWG genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem f. Gewerbesystem: ein für Gewerbeverpackungen nach g. Inverkehrsetzen: der Import gemäß § 3 Z 13 lit. 3.8 gestellt hata VerpackVO, die Übergabe im Sinn von § 3 Z 13 lit. b III. NON-PROFIT-PRINZIP 1. ARA agiert bei der gesamten Umsetzung ihrer Verein- barung mit LP als Non-Profit-Organisation; alle ihre Tätigkeiten bei der Entpflichtung von Verpackungen sind nicht auf Gewinn ausgerichtet. 2.22. Kurzzeitkredit – ein Darlehen, das nach fünfzehn (15) oder dreißig (30) Tagen zurückgezahlt werden muss, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung der Kreditzinsen in einer (1) Rate am letzten Tag des jeweiligen Tilgungszeitraums zu erfolgen hat. 2.3. Geschäftstag – Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme öffentlicher und gesetzlicher Feiertage in Malta und/oder Deutschland. 2.4. Verbraucherkredit – bezeichnet einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bei dem der Nettokreditbetrag mindestens 200,00 Euro beträgt. 2.5. Kreditbedingungen – bezeichnet die in Teil 1 für Kunden in Deutschland geltenden Kreditbedingungen des Kreditvertrags und die in Teil 2 geltenden Optionalen Zusatzleistungen für Kunden in Deutschland. 2.6. Kunde – bezeichnet jeden Kreditnehmer im Rahmen eines Kreditvertrags 2.7. Kundendienst – alle Tätigkeiten, um unseren (Erst-)Kunden zu unterstützen; die Beantwortung von Fragen am Telefon oder über einen anderen dauerhaften Datenträger. 2.8. Höhere Gewalt – bezeichnet ein Ereignis, das unvorhersehbar und außergewöhnlich ist und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, z.B. Streiks, von der Regierung oder einer europäischen Behörde auferlegte gesetzliche Beschränkungen, Sabotage, Aufstände, Naturkatastrophen oder ähnliche UmständeEtwaige Überschüsse, die trotz der nicht auf Gewinn ausgerichteten Kalkulation durch ARA erzielt werden, 3. ARA verwendet die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend unmöglich machen. 2.9. Ratenkredit – ein Kredit, der über einen Tilgungszeitraum von mindestens zwei (2) Monaten verfügt, wobei die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Kreditzinsen in mindestens zwei (2) gleichen Raten an dem Tag, an dem der Kunde sein/ihr Einkommen bezieht, zu erfolgen hat. 2.10. Rechnung – das Dokument, das unter anderem den Kreditbetrag, den Tag der Auszahlung des Kreditbetrags, den für jede Ratenzahlung geschuldeten Betrag, die Termine für die Rückzahlung der Raten sowie alle anderen im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlenden Gebühren und Entgelte enthält, das bis zur Rückzahlung aller fälligen Beträge vollständiger Bestandteil des Kreditvertrags ist und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. 2.11. Recht – bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen einer Aufsichtsbehörde sowie Gerichtsurteile. 2.12. Kredit – ein Kredit, der von Novum im Rahmen des Kreditvertrags nach Bewilligung eines Kreditantrags des Kunden gewährt wurde. Novum bietet zwei Möglichkeiten der Kreditgewährung, einen Kurzzeitkredit und einen Ratenkredit. 2.13. Kreditvertrag – eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Novum auf unbestimmte Zeit, die diese Kreditbedingungen, die Bedingungen der Optionalen Zusatzleistungen, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, alle Rechnungen und Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Kreditbedingungen vorgenommen wurden, sowie zusätzliche Informationen enthält, die vereinnahmten Mittel nach den geltenden gesetzlichen Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die die Bank und ihre Tätigkeit der Kreditvergabe regeln, gefordert werdenZweckmäßigkeit. 2.14. Kreditbetrag – ein Betrag von einhundert Euro (€ 100,00) bis dreitausend Euro (€ 3.000,00). 2.15. Kreditantrag – der Antrag des Kunden, im Rahmen eines Kreditvertrags mit Novum ein Darlehen aufzunehmen, wobei ein solcher Antrag unter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften zu stellen ist, die von Novum unter anderem in Artikel 3 aufgestellt werden. 2.16. Xxxxxxxxxxxx – die vom Kunden für einen Kredit gemäß Anhang 1 zu zahlenden Zinsen. 2.17. Minikredit – bezeichnet einen Nettodarlehensbetrag bis zu 199,99 Euro.

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Samples: Entpflichtungs Und Lizenzvereinbarung