Beistellung. Von uns gegen Bezahlung gelieferte oder kostenlos beigestellte Stoffe, Teile, Behälter und Spezialverpackungen („Beistellungen“) bleiben un- ser Eigentum, sofern Bezahlung geschuldet ist, bis zur vollständigen Be- zahlung. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung und der Zusammenbau der Beistellungen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistel- lungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt werden. Wir behalten uns das Miteigentum an den unter Verwendung unserer Beistellung herge- stellten Erzeugnissen bis zur vollständigen Erfüllung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche vor. Der Lieferant ist zur Weiter- veräußerung der unter Verwendung unserer Beistellung hergestellten Er- zeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvor- behalt berechtigt. Der Lieferant tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Wei- terveräußerung dieser Erzeugnisse zustehenden Forderungen mit Neben- rechten in voller Höhe ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Si- cherung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche. Der Lie- ferant ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 können wir widerrufen, wenn der Lieferant seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ord- nungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung ein- stellt, oder wenn der Lieferant die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Wir können die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht oder beim Lieferant der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Über- schuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicher- heiten den Wert unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Lieferanten insoweit Sicherungen nach unserer Xxxx freigeben.
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Beistellung. 9.1. Von uns gegen Bezahlung gelieferte oder kostenlos beigestellte Stoffe, Teile, Behälter und Spezialverpackungen („Beistellungen“) bleiben un- ser Eigentum, sofern Bezahlung geschuldet ist, bis zur vollständigen Be- zahlung. Diese unser Eigentum und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung und oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Werden die von uns beigestellten Sachen mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der Zusammenbau der Beistellungen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir neuen Sache im Verhältnis des Wertes Rechnungswertes der Beistel- lungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an von uns beigestellten Sachen zu den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, Rechnungswerten der anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung; der Lieferant verwahrt die insoweit vom Lieferanten neue Sache für den für uns verwahrt werdenmit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
9.2. Wir behalten Werden die von uns beigestellten Sachen mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder vermengt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns beigestellten Sachen zu den unter Verwendung unserer Beistellung herge- stellten Erzeugnissen bis zur vollständigen Erfüllung unserer durch Rechnungswerten der anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Vermengung. Erfolgt die Beistellung entstandenen Ansprüche vorVermischung oder Vermengung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt die neue Sache für den für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
10.1. Der Lieferant verpflichtet sich, Ersatzteilbestellungen für gelieferte Waren auf die Dauer von mindestens 10 Jahren nach der letzten Lieferung auszuführen und zwar gleichgültig, ob wir die Waren unverarbeitet oder ver- oder bearbeitet weiterveräußert haben.
10.2. Beabsichtigt der Lieferant, die Produktion von Ersatzteilen für die an uns gelieferten Produkte einzustellen, wird er uns dies unverzüglich nach der Entscheidung über die Einstellung mitteilen. Die Entscheidung muss - vorbehaltlich der vorstehenden Ziffer 10.1. - mindestens 12 Monate vor der Einstellung der Produktion liegen.
11.1. Für den Fall, dass wir aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist zur Weiter- veräußerung der unter Verwendung unserer Beistellung hergestellten Er- zeugnisse Lieferant verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen freizustellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist. ln den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Lieferanten ein Verschulden trifft. Sofern die Schadensursache im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvor- behalt berechtigtVerantwortungsbereich des Lieferanten liegt, trägt er insoweit die Beweislast.
11.2. Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung nach Maßgabe der Ziffer 11.1. hat der Lieferant Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen oder sonstiger präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden ergeben. Über Inhalt und Umfang von derartigen Rückrufmaßnahmen oder sonstigen präventiven Maßnahmen werden wir den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
11.3. Der Lieferant tritt hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens € 10 Mio. pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten. Auf Verlangen ist er jederzeit verpflichtet, uns schon jetzt alle ihm aus der Wei- terveräußerung dieser Erzeugnisse zustehenden Forderungen mit Neben- rechten in voller Höhe ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Si- cherung unserer dies durch die Beistellung entstandenen Ansprüche. Der Lie- ferant ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 können wir widerrufen, wenn der Lieferant seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ord- nungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung ein- stellt, oder wenn der Lieferant die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Wir können die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht oder beim Lieferant der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Über- schuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicher- heiten den Wert unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Lieferanten insoweit Sicherungen nach unserer Xxxx freigebenVorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
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Beistellung. 8.1. Von uns gegen Bezahlung gelieferte oder kostenlos beigestellte Stoffe, Teile, Behälter Materialien jeglicher Art bleiben unser Eigentum und Spezialverpackungen („Beistellungen“) bleiben un- ser Eigentum, sofern Bezahlung geschuldet ist, bis zur vollständigen Be- zahlung. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
8.2. Die Jede Bearbeitung, Verarbeitung und der Zusammenbau der Beistellungen erfolgen erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Es besteht EinvernehmenDas Arbeitsergebnis bleibt unser Eigentum.
8.3. Im Falle der Verbindung mit fremdem Material erlangen wir an der Gesamtsache Miteigentum im Verhältnis, in dem der Wert des beigestellten zu dem Wert des damit verbundenen fremden Materials steht. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass wir im Verhältnis die Sache des Wertes Lieferers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Beistel- lungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten Lieferer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns verwahrt werdenkostenfrei.
8.4. Wir behalten uns das Miteigentum an den unter Verwendung unserer Beistellung herge- stellten Erzeugnissen bis zur vollständigen Erfüllung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche vorBeigestelltes Material ist übersichtlich und getrennt sowie als unser Eigentum gekennzeichnet zu lagern, ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Katastrophen zu Lasten des Lieferers zu versichern. Der Lieferant ist zur Weiter- veräußerung Gleichzeitig tritt der unter Verwendung unserer Beistellung hergestellten Er- zeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvor- behalt berechtigt. Der Lieferant tritt Lieferer uns schon jetzt alle ihm Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Eine Verwendung ist nur für unsere Aufträge zulässig. Bei Wertminderung oder Verlust hat der Wei- terveräußerung dieser Erzeugnisse zustehenden Forderungen Lieferer Ersatz zu leisten. Vorstehendes gilt insgesamt auch für vom Lieferer beschafftes und von uns bereits bezahltes Material. Von etwaigen Zugriffen Dritter sind wir unverzüglich mindestens in Textform zu unterrichten.
8.5. Ein Zurückbehaltungsrecht - gleich aus welchem Grund - steht dem Lieferer oder Dritten an unsererseits überlassenen Gegenständen nicht zur Verfügung. Sämtliche unsererseits überlassenen Gegenstände hat der Lieferer – soweit sie nicht vertragsgemäß verbraucht wurden – auch ohne Aufforderung nach der Erfüllung seiner Leistung unverzüglich an uns herauszugeben.
8.6. Von uns überlassene Abbildungen, Zeichnungen, Modelle, Formen, Muster, Profile, Normblätter, Druckvorlagen, Lehren, Berechnungen und sonstige Unterlagen verbleiben in unserem Eigentum. Werden solche Unterlagen auf unsere Kosten vom Lieferer gefertigt, gehen diese mit Neben- rechten vollständiger Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung in voller Höhe abunser Eigentum über. Die abgetretenen Forderungen dienen Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Si- cherung Lieferer diese für uns unentgeltlich verwahrt. Diese Unterlagen dürfen von dem Lieferer nur zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung uns gegenüber verwendet werden. Dritten dürfen sie nur mit unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprücheausdrücklichen Zustimmung offengelegt oder übergeben werden. Sie sind gegen unbefugte Einsichtnahme oder Verwendung zu sichern. Der Lie- ferant ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigtLieferer hat seinen Mitarbeitern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen. Die Rechte des Lieferanten Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach dieser Ziffer 13 können wir widerrufenAbwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn soweit das in den überlassenen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist. Verletzt der Lieferant seine Verpflichtungen Lieferer eine der vorstehenden Geheimhaltungsverpflichtungen, verwirkt er eine Vertragsstrafe von 00.000 € bei unbefugter Weitergabe an Dritte, von 0.000 € bei fehlender Sicherung gegen unbefugte Einsichtnahme/Verwendung sowie von 0.000 € bei fehlender Verpflichtung von Mitarbeitern zur Geheimhaltung. Dem Lieferer steht das Recht zu, den Nachweis zu erbringen, dass uns gegenüber nicht ord- nungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung ein- stellt, gar kein oder wenn der Lieferant ein niedrigerer Schaden als die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Wir können die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht oder beim Lieferant der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Über- schuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicher- heiten den Wert unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Lieferanten insoweit Sicherungen nach unserer Xxxx freigebenVertragsstrafe entstanden ist.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Beistellung. 1. Von uns gegen Bezahlung gelieferte oder kostenlos beigestellte Stoffe, Teile, Behälter und Spezialverpackungen („Beistellungen“) bleiben un- ser unser Eigentum, sofern Bezahlung geschuldet ist, bis zur vollständigen Be- zahlung. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung von Stoffen und der Zusammenbau der Beistellungen von Teilen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistel- lungen Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt werden.
2. Werden die durch uns beigestellten Gegenstände mit anderen Gegenständen, die uns nicht gehören, untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an den neuen Gegenständen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis plus Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Sollte die Vermischung in der Weise stattfinden, dass die Gegenstände des Lieferanten als Hauptgegenstand anzusehen ist, so besteht die Vereinbarung, dass der Lieferant uns das anteilige Miteigentum überträgt. Der Lieferant verwahrt für uns das Miteigentum oder Alleineigentum.
3. Wir behalten uns das Miteigentum Eigentum an den unter Verwendung unserer Beistellung herge- stellten Erzeugnissen bis zur vollständigen Erfüllung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche Werkzeugen vor. Der Lieferant ist zur Weiter- veräußerung verpflichtet, die uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Wasser-, Feuer- und Diebstahlschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der unter Verwendung unserer Beistellung hergestellten Er- zeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvor- behalt berechtigt. Der Lieferant tritt uns schon jetzt alle ihm Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab - gleichzeitig nehmen wir hiermit die Abtretung an. Weiterhin verpflichtet sich der Wei- terveräußerung dieser Erzeugnisse zustehenden Forderungen mit Neben- rechten in voller Höhe abLieferant, erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an unseren Werkzeugen auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Die abgetretenen Forderungen dienen der Si- cherung unserer durch die Beistellung entstandenen AnsprücheSofern Störfälle auftreten, sind uns diese sofort schriftlich anzuzeigen. Der Lie- ferant ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 können wir widerrufen, wenn der Lieferant seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ord- nungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung ein- stellt, oder wenn der Lieferant die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Wir können die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht oder beim Lieferant der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Über- schuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicher- heiten den Wert unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10 %Sollte diese Anzeige schuldhaft unterlassen werden, so werden wir auf Verlangen des Lieferanten insoweit Sicherungen nach unserer Xxxx freigebenbleiben mögliche Schadensersatzansprüche unberührt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Beistellung. 1. Von uns gegen Bezahlung gelieferte oder kostenlos beigestellte beigestelIte Stoffe, Teile, Behälter und Spezialverpackungen („Beistellungen“) bleiben un- ser unser Ei- gentum. Werden sie vom Lieferanten – ganz oder überwiegend auf unsere Kosten – be- schafft, werden sie mit Bezahlung durch uns unser Eigentum, sofern Bezahlung geschuldet ist, bis zur vollständigen Be- zahlung. Diese Die beigestellten Gegenstände dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung von Stoffen und der Zusammenbau der Beistellungen Zu- sammenbau von Teilen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistel- lungen Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter un- ter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt werden.
2. Wir behalten uns das Miteigentum Eigentum an Werkzeugen und anderen beigestellten Gegenständen vor. Werkzeuge, Vorrichtungen, Modelle, Muster, Gesenke, Lehren, Zeichnungen und ähnli- che Gegenstände, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen oder die dieser zu Vertrags- zwecken fertigt oder anschafft und uns gesondert berechnet, bleiben in unserem Eigentum oder gehen mit Herstellung oder Anschaffung in unser Eigentum über. Der Eigentumsüber- gang wird schon jetzt vereinbart und von uns angenommen. Die Übergabe wird dadurch er- setzt, dass der Lieferant diese Gegenstände unentgeltlich für uns verwahrt. Sie sind durch den Lieferanten als unser Eigentum kenntlich zu machen, sorgfältig zu verwahren und nur für Zwecke des Vertrages zu benutzen. Weiterhin verpflichtet sich der Lieferant, erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an unseren Werkzeugen auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Sofern Störfälle auftre- ten, sind uns diese sofort schriftlich anzuzeigen. Sollte diese Anzeige schuldhaft unterlassen werden, so bleiben mögliche Schadensersatzansprüche unberührt. Entstehen Kosten auf- grund von Mängeln der vom Lieferanten hergestellten Gegenstände oder aufgrund von un- sachgemäßem Gebrauch seitens des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder sonstiger Erfül- lungsgehilfen, trägt diese Kosten der Lieferant. Der Lieferant wird uns unverzüglich von allen nicht nur unerheblichen Schäden an den unter Verwendung unserer Beistellung herge- stellten Erzeugnissen bis Gegenständen Mitteilung machen. Er ist nach Auf- forderung verpflichtet, diese Gegenstände im ordnungsgemäßen Zustand an uns herauszu- geben, wenn sie von ihm nicht mehr zur vollständigen Erfüllung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche vorder mit uns geschlossenen Verträge benö- tigt werden.
3. Der Lieferant ist zur Weiter- veräußerung verpflichtet, die uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Wasser-, Feuer- und Diebstahlschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der unter Verwendung unserer Beistellung hergestellten Er- zeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvor- behalt berechtigt. Der Lieferant tritt Lie- ferant uns schon jetzt alle ihm Entschädigungsansprüche aus der Wei- terveräußerung dieser Erzeugnisse zustehenden Forderungen mit Neben- rechten in voller Höhe abVersicherung ab – gleichzei- tig nehmen wir hiermit die Abtretung an.
4. Die abgetretenen Forderungen dienen beigestellten Gegenstände dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung in keiner Weise an Dritte herausgegeben oder sonst für Dritte verwendet werden. Das gleiche gilt für die mit ihrer Hilfe hergestellten Gegenstände. Bei Verstößen haben wir unbeschadet sonsti- ger Ansprüche das Recht, aus dem etwa von Dritten dadurch generierten Umsatz einen pau- schalen Anteil in Höhe von 5 % zu erhalten.
5. Xxxxxx die durch uns beigestellten Gegenstände verändert in der Si- cherung unserer durch Weise, dass sie verar- beitet oder mit anderen Gegenständen, die Beistellung entstandenen Ansprücheuns nicht gehören, untrennbar vermischt, verbun- den oder verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an den neuen Gegenständen im Ver- hältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis plus Mehrwertsteuer) zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Veränderung oder im Verhältnis zum Wert der Verarbei- tung. Sollte die Veränderung in der Weise stattfinden, dass die Gegenstände des Lieferanten als Hauptgegenstand anzusehen sind, so besteht die Vereinbarung, dass der Lieferant uns das anteilige Miteigentum überträgt. Der Lie- ferant ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 können wir widerrufen, wenn der Lieferant seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ord- nungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung ein- stellt, oder wenn der Lieferant die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Wir können die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht oder beim Lieferant der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Über- schuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der verwahrt für uns bestehenden Sicher- heiten den Wert unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Lieferanten insoweit Sicherungen nach unserer Xxxx freigebendas Miteigentum oder Al- leineigentum.
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Beistellung. Von Sollten von uns gegen Bezahlung gelieferte zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Materialien und Teile kostenlos zur Verfügung gestellt werden, so hat der Auftragnehmer den Wareneingang sofort an uns zu bestätigen, als unser Eigentum zu kennzeichnen, treuhänderisch zu verwalten und ausschliesslich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen zu verwenden. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr für die von uns beigestellten Materialien und Teile. § 12. Inspektionsrecht Wir sind berechtigt, Inspektionsbesuche in Werkstätten und/oder Konstruktionsbüros zu machen und Kontrollen durchzuführen, um uns über die Sorgfalt und den fristgemässen Fortschritt von Werkstätten- und Konstruktionsarbeiten zu informieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Durchführung dieser Arbeiten unterstützend mitzuwirken. Der Termin für die Inspektionsbesuche wird gegenseitig rechtzeitig abgestimmt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet eventuell bei diesen Kontrollbesuchen und/oder Werkstattprüfungen festgestellte Mängel am Lieferumfang unverzüglich auf seine Kosten zu beseitigen, wobei die vereinbarten Termine und/oder Fristen nicht verschoben bzw. verlängert werden. Diese Inspektionsbesuche entbinden den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung, die Lieferung vertragsgemäss auszuführen und berühren die Gewährleistung des Auftragnehmers nicht. Eventuell bei den Inspektionsbesuchen und/oder Werkstattprüfungen notwendig werdende vorbereitende Arbeiten, Bereitstellungen von Materialien, Energie, Medien, Messgeräten oder Hilfskräften sowie Ausfertigung oder Beschaffung von Prüf- und Werkszeugnissen erfolgen kostenlos beigestellte Stoffedurch den Auftragnehmer. Alle uns im Zusammenhang mit den Inspektionsbesuchen anfallenden Kosten werden von uns getragen. Vor Auslieferung sind die Lieferungen des Auftragnehmers in jedem Fall zu prüfen, gegebenenfalls in Anwesenheit der Beauftragten von uns. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Protokoll festgehalten. § 13. Gewährleistung Der Auftragnehmer haftet für die Vollständigkeit der Lieferung, für die Verwendung von einwandfreien Materialien sowie für die Ausführung und die vereinbarten Eigenschaften der gelieferten Ware, die den höchsten Ansprüchen und der neusten Technik entsprechen und einwandfrei funktionieren muss. Sämtliche Konstruktionsänderungen, die der Auftragnehmer nach Bestätigung der Bestellung vorgeschlagen hat, dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung vorgenommen werden. Der Auftragnehmer haftet für die Vollständigkeit, Richtigkeit und fachgemässe Ausführung seiner eigenen technischen Unterlagen. Wenn im Vertrag die Durchführung der Montage oder die fachgemässe technische Leitung der Montage durch Fachleute des Auftragnehmers vereinbart wurde, so haftet der Auftragnehmer für die Güte der durchgeführten Arbeiten und für die richtige und fachgemässe Inbetrieb- setzung der Anlage. Falls im Vertrag nichts anderes festgesetzt ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate nach Lieferung, respektive ab Inbetriebnahme beim Endkunden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eventuelle Mängel, die ihm spätestens 30 Tage nach Ablauf der angeführten Gewährleistungsfrist angezeigt wurden, auf eigene Rechnung nach Erhalt unserer Nachricht unverzüglich zu beseitigen. Die Mängel werden nach seiner Xxxx entweder durch Reparatur oder durch Auswechslung der mangelhaften Teile beseitigt. Wenn der Auftragnehmer die Mängel trotz unserer Aufforderung nicht rechtzeitig oder nicht ordentlich behebt, so steht uns das Recht zu, diese auf Rechnung des Auftragnehmers zu beheben oder beheben zu lassen, wobei andere aus der Gewährleistung hervorgehenden Rechte unberührt bleiben. Wahlweise steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Nach Beseitigung von Mängeln beginnt die Gewährleistungsfrist für die ersetzten oder nachgebesserten Teile neu zu laufen. Versteckte Mängel können auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend gemacht werden. Für Folgenkosten und Schäden an der Anlage durch entstandene Mängel, aufgrund vom Auftragsnehmer gelieferten Produkten, wie z.B. Ausbau der Teile, Behälter Stillstand der Anlage, Frachtkosten, Arbeitsaufwand etc., ist der Auftragsnehmer haftbar und Spezialverpackungen („Beistellungen“) bleiben un- ser Eigentumhat die Verpflichtung, sofern Bezahlung geschuldet istdiese zu begleichen. § 14. Abtretung, bis Übertragung der Vertragspflicht Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung darf der Auftragnehmer seine vertragliche Verpflichtung nicht übertragen wie auch seinen Vertragsanspruch weder ganz oder teilweise an Dritte abtreten. Soweit der Auftragnehmer von Unterlieferanten Lieferungen oder Leistungen bezieht, ist er verpflichtet, uns diese zur vollständigen Be- zahlung. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung und der Zusammenbau der Beistellungen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistel- lungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt werden. Wir behalten uns das Miteigentum an den unter Verwendung unserer Beistellung herge- stellten Erzeugnissen bis zur vollständigen Erfüllung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche vor. Der Lieferant ist zur Weiter- veräußerung der unter Verwendung unserer Beistellung hergestellten Er- zeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvor- behalt berechtigt. Der Lieferant tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Wei- terveräußerung dieser Erzeugnisse zustehenden Forderungen mit Neben- rechten in voller Höhe ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Si- cherung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche. Der Lie- ferant ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 können wir widerrufen, wenn der Lieferant seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ord- nungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung ein- stellt, oder wenn der Lieferant die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Wir können die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht oder beim Lieferant der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Über- schuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicher- heiten den Wert unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Lieferanten insoweit Sicherungen nach unserer Xxxx freigebenGenehmigung bekanntzugeben.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Beistellung. Von uns gegen Bezahlung gelieferte oder kostenlos beigestellte Stoffe, Teile, Behälter und Spezialverpackungen („Beistellungen“) bleiben un- ser unser Eigentum, sofern Bezahlung geschuldet ist, bis zur vollständigen Be- zahlungBezahlung. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung und der Zusammenbau der Beistellungen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistel- lungen Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt werden. Wir behalten uns das Miteigentum an den unter Verwendung unserer Beistellung herge- stellten hergestellten Erzeugnissen bis zur vollständigen Erfüllung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche vor. Der Lieferant ist zur Weiter- veräußerung Weiterveräußerung der unter Verwendung unserer Beistellung hergestellten Er- zeugnisse Erzeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvor- behalt Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Lieferant tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Wei- terveräußerung Weiterveräußerung dieser Erzeugnisse zustehenden Forderungen mit Neben- rechten Nebenrechten in voller Höhe ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Si- cherung Sicherung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche. Der Lie- ferant Lieferant ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 14 können wir widerrufen, wenn der Lieferant seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ord- nungsgemäß ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung ein- stellteinstellt, oder wenn der Lieferant die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Wir können die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 14 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht oder beim Lieferant der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Über- schuldung Überschuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicher- heiten Sicherheiten den Wert unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Lieferanten insoweit Sicherungen nach unserer Xxxx freigeben.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Beistellung. Von uns gegen Bezahlung gelieferte oder kostenlos beigestellte Stoffe, Teile, Behälter und Spezialverpackungen („Beistellungen“) bleiben un- ser unser Eigentum, sofern Bezahlung geschuldet ist, bis zur vollständigen Be- zahlung. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung und der Zusammenbau der Beistellungen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistel- lungen Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt werden. Wir behalten uns das Miteigentum an den unter Verwendung unserer Beistellung herge- stellten hergestellten Erzeugnissen bis zur vollständigen Erfüllung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche vor. Der Lieferant ist zur Weiter- Weiter-veräußerung der unter Verwendung unserer Beistellung hergestellten Er- Er-zeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvor- behalt Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Lieferant tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Wei- terveräußerung Weiterveräußerung dieser Erzeugnisse zustehenden Forderungen mit Neben- rechten Nebenrechten in voller Höhe ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Si- cherung Sicherung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche. Der Lie- ferant Lieferant ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 können wir widerrufen, wenn der Lieferant seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ord- nungsgemäß ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung ein- stellteinstellt, oder wenn der Lieferant die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Wir können die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht oder beim Lieferant der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Über- schuldung Überschuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicher- heiten Sicherheiten den Wert unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Lieferanten insoweit Sicherungen nach unserer Xxxx freigeben.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Beistellung. Von uns gegen Bezahlung gelieferte oder kostenlos beigestellte Stoffe, TeileKomponenten, Bauteile, Behälter und Spezialverpackungen („Beistellungen“) bleiben un- ser unser Eigentum, sofern Bezahlung geschuldet ist, bis zur vollständigen Be- zahlungBezahlung. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung und der Zusammenbau der Beistellungen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistel- lungen Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt werden. Wir behalten uns das Miteigentum an den unter Verwendung unserer Beistellung herge- stellten hergestellten Erzeugnissen bis zur vollständigen Erfüllung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche vor. Der Lieferant ist zur Weiter- veräußerung Weiterveräußerung der unter Verwendung unserer Beistellung hergestellten Er- zeugnisse Erzeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvor- behalt Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Lieferant tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Wei- terveräußerung Weiterveräußerung dieser Erzeugnisse zustehenden Forderungen mit Neben- rechten Nebenrechten in voller Höhe ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Si- cherung Sicherung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche. Der Lie- ferant Lieferant ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 können wir widerrufen, wenn der Lieferant seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ord- nungsgemäß ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung ein- stellteinstellt, oder wenn der Lieferant die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Wir können die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht oder beim Lieferant der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Über- schuldung Überschuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicher- heiten Sicherheiten den Wert unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Lieferanten insoweit Sicherungen nach unserer Xxxx freigeben.
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