Common use of Beistellung Clause in Contracts

Beistellung. Von uns gegen Bezahlung gelieferte oder kostenlos beigestellte Stoffe, Teile, Behälter und Spezialverpackungen („Beistellungen“) bleiben un- ser Eigentum, sofern Bezahlung geschuldet ist, bis zur vollständigen Be- zahlung. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung und der Zusammenbau der Beistellungen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistel- lungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt werden. Wir behalten uns das Miteigentum an den unter Verwendung unserer Beistellung herge- stellten Erzeugnissen bis zur vollständigen Erfüllung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche vor. Der Lieferant ist zur Weiter- veräußerung der unter Verwendung unserer Beistellung hergestellten Er- zeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvor- behalt berechtigt. Der Lieferant tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Wei- terveräußerung dieser Erzeugnisse zustehenden Forderungen mit Neben- rechten in voller Höhe ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Si- cherung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche. Der Lie- ferant ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 können wir widerrufen, wenn der Lieferant seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ord- nungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung ein- stellt, oder wenn der Lieferant die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Wir können die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht oder beim Lieferant der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Über- schuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicher- heiten den Wert unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Lieferanten insoweit Sicherungen nach unserer Xxxx freigeben.

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Beistellung. Von uns gegen Bezahlung gelieferte oder kostenlos beigestellte Stoffe, TeileKomponenten, Bauteile, Behälter und Spezialverpackungen („Beistellungen“) bleiben un- ser unser Eigentum, sofern Bezahlung geschuldet ist, bis zur vollständigen Be- zahlungBezahlung. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung und der Zusammenbau der Beistellungen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistel- lungen Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt werden. Wir behalten uns das Miteigentum an den unter Verwendung unserer Beistellung herge- stellten hergestellten Erzeugnissen bis zur vollständigen Erfüllung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche vor. Der Lieferant ist zur Weiter- veräußerung Weiterveräußerung der unter Verwendung unserer Beistellung hergestellten Er- zeugnisse Erzeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvor- behalt Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Lieferant tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Wei- terveräußerung Weiterveräußerung dieser Erzeugnisse zustehenden Forderungen mit Neben- rechten Nebenrechten in voller Höhe ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Si- cherung Sicherung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche. Der Lie- ferant Lieferant ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 können wir widerrufen, wenn der Lieferant seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ord- nungsgemäß ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung ein- stellteinstellt, oder wenn der Lieferant die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Wir können die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht oder beim Lieferant der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Über- schuldung Überschuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicher- heiten Sicherheiten den Wert unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Lieferanten insoweit Sicherungen nach unserer Xxxx freigeben.

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Beistellung. Von uns gegen Bezahlung gelieferte oder kostenlos beigestellte Stoffe, Teile, Behälter und Spezialverpackungen („Beistellungen“) bleiben un- ser unser Eigentum, sofern Bezahlung geschuldet ist, bis zur vollständigen Be- zahlung. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung und der Zusammenbau der Beistellungen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistel- lungen Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt werden. Wir behalten uns das Miteigentum an den unter Verwendung unserer Beistellung herge- stellten hergestellten Erzeugnissen bis zur vollständigen Erfüllung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche vor. Der Lieferant ist zur Weiter- Weiter-veräußerung der unter Verwendung unserer Beistellung hergestellten Er- Er-zeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvor- behalt Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Lieferant tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Wei- terveräußerung Weiterveräußerung dieser Erzeugnisse zustehenden Forderungen mit Neben- rechten Nebenrechten in voller Höhe ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Si- cherung Sicherung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche. Der Lie- ferant Lieferant ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 können wir widerrufen, wenn der Lieferant seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ord- nungsgemäß ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung ein- stellteinstellt, oder wenn der Lieferant die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Wir können die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht oder beim Lieferant der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Über- schuldung Überschuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicher- heiten Sicherheiten den Wert unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Lieferanten insoweit Sicherungen nach unserer Xxxx freigeben.

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Beistellung. Von Sollten von uns gegen Bezahlung gelieferte zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Materialien und Teile kostenlos zur Verfügung gestellt werden, so hat der Auftragnehmer den Wareneingang sofort an uns zu bestätigen, als unser Eigentum zu kennzeichnen, treuhänderisch zu verwalten und ausschliesslich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen zu verwenden. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr für die von uns beigestellten Materialien und Teile. § 12. Inspektionsrecht Wir sind berechtigt, Inspektionsbesuche in Werkstätten und/oder Konstruktionsbüros zu machen und Kontrollen durchzuführen, um uns über die Sorgfalt und den fristgemässen Fortschritt von Werkstätten- und Konstruktionsarbeiten zu informieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Durchführung dieser Arbeiten unterstützend mitzuwirken. Der Termin für die Inspektionsbesuche wird gegenseitig rechtzeitig abgestimmt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet eventuell bei diesen Kontrollbesuchen und/oder Werkstattprüfungen festgestellte Mängel am Lieferumfang unverzüglich auf seine Kosten zu beseitigen, wobei die vereinbarten Termine und/oder Fristen nicht verschoben bzw. verlängert werden. Diese Inspektionsbesuche entbinden den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung, die Lieferung vertragsgemäss auszuführen und berühren die Gewährleistung des Auftragnehmers nicht. Eventuell bei den Inspektionsbesuchen und/oder Werkstattprüfungen notwendig werdende vorbereitende Arbeiten, Bereitstellungen von Materialien, Energie, Medien, Messgeräten oder Hilfskräften sowie Ausfertigung oder Beschaffung von Prüf- und Werkszeugnissen erfolgen kostenlos beigestellte Stoffedurch den Auftragnehmer. Alle uns im Zusammenhang mit den Inspektionsbesuchen anfallenden Kosten werden von uns getragen. Vor Auslieferung sind die Lieferungen des Auftragnehmers in jedem Fall zu prüfen, gegebenenfalls in Anwesenheit der Beauftragten von uns. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Protokoll festgehalten. § 13. Gewährleistung Der Auftragnehmer haftet für die Vollständigkeit der Lieferung, für die Verwendung von einwandfreien Materialien sowie für die Ausführung und die vereinbarten Eigenschaften der gelieferten Ware, die den höchsten Ansprüchen und der neusten Technik entsprechen und einwandfrei funktionieren muss. Sämtliche Konstruktionsänderungen, die der Auftragnehmer nach Bestätigung der Bestellung vorgeschlagen hat, dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung vorgenommen werden. Der Auftragnehmer haftet für die Vollständigkeit, Richtigkeit und fachgemässe Ausführung seiner eigenen technischen Unterlagen. Wenn im Vertrag die Durchführung der Montage oder die fachgemässe technische Leitung der Montage durch Fachleute des Auftragnehmers vereinbart wurde, so haftet der Auftragnehmer für die Güte der durchgeführten Arbeiten und für die richtige und fachgemässe Inbetrieb- setzung der Anlage. Falls im Vertrag nichts anderes festgesetzt ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate nach Lieferung, respektive ab Inbetriebnahme beim Endkunden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eventuelle Mängel, die ihm spätestens 30 Tage nach Ablauf der angeführten Gewährleistungsfrist angezeigt wurden, auf eigene Rechnung nach Erhalt unserer Nachricht unverzüglich zu beseitigen. Die Mängel werden nach seiner Xxxx entweder durch Reparatur oder durch Auswechslung der mangelhaften Teile beseitigt. Wenn der Auftragnehmer die Mängel trotz unserer Aufforderung nicht rechtzeitig oder nicht ordentlich behebt, so steht uns das Recht zu, diese auf Rechnung des Auftragnehmers zu beheben oder beheben zu lassen, wobei andere aus der Gewährleistung hervorgehenden Rechte unberührt bleiben. Wahlweise steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Nach Beseitigung von Mängeln beginnt die Gewährleistungsfrist für die ersetzten oder nachgebesserten Teile neu zu laufen. Versteckte Mängel können auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend gemacht werden. Für Folgenkosten und Schäden an der Anlage durch entstandene Mängel, aufgrund vom Auftragsnehmer gelieferten Produkten, wie z.B. Ausbau der Teile, Behälter Stillstand der Anlage, Frachtkosten, Arbeitsaufwand etc., ist der Auftragsnehmer haftbar und Spezialverpackungen („Beistellungen“) bleiben un- ser Eigentumhat die Verpflichtung, sofern Bezahlung geschuldet istdiese zu begleichen. § 14. Abtretung, bis Übertragung der Vertragspflicht Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung darf der Auftragnehmer seine vertragliche Verpflichtung nicht übertragen wie auch seinen Vertragsanspruch weder ganz oder teilweise an Dritte abtreten. Soweit der Auftragnehmer von Unterlieferanten Lieferungen oder Leistungen bezieht, ist er verpflichtet, uns diese zur vollständigen Be- zahlung. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung und der Zusammenbau der Beistellungen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistel- lungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt werden. Wir behalten uns das Miteigentum an den unter Verwendung unserer Beistellung herge- stellten Erzeugnissen bis zur vollständigen Erfüllung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche vor. Der Lieferant ist zur Weiter- veräußerung der unter Verwendung unserer Beistellung hergestellten Er- zeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvor- behalt berechtigt. Der Lieferant tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Wei- terveräußerung dieser Erzeugnisse zustehenden Forderungen mit Neben- rechten in voller Höhe ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Si- cherung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche. Der Lie- ferant ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 können wir widerrufen, wenn der Lieferant seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ord- nungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung ein- stellt, oder wenn der Lieferant die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Wir können die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht oder beim Lieferant der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Über- schuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicher- heiten den Wert unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Lieferanten insoweit Sicherungen nach unserer Xxxx freigebenGenehmigung bekanntzugeben.

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Samples: ride-engineers.com

Beistellung. Von uns gegen Bezahlung gelieferte oder kostenlos beigestellte Stoffe, Teile, Behälter und Spezialverpackungen („Beistellungen“) bleiben un- ser unser Eigentum, sofern Bezahlung geschuldet ist, bis zur vollständigen Be- zahlungBezahlung. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung und der Zusammenbau der Beistellungen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistel- lungen Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt werden. Wir behalten uns das Miteigentum an den unter Verwendung unserer Beistellung herge- stellten hergestellten Erzeugnissen bis zur vollständigen Erfüllung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche vor. Der Lieferant ist zur Weiter- veräußerung Weiterveräußerung der unter Verwendung unserer Beistellung hergestellten Er- zeugnisse Erzeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvor- behalt Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Lieferant tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Wei- terveräußerung Weiterveräußerung dieser Erzeugnisse zustehenden Forderungen mit Neben- rechten Nebenrechten in voller Höhe ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Si- cherung Sicherung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche. Der Lie- ferant Lieferant ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 14 können wir widerrufen, wenn der Lieferant seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ord- nungsgemäß ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung ein- stellteinstellt, oder wenn der Lieferant die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Wir können die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 14 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht oder beim Lieferant der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Über- schuldung Überschuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicher- heiten Sicherheiten den Wert unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Lieferanten insoweit Sicherungen nach unserer Xxxx freigeben.

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