Besondere Bestimmungen. Röntgendiagnostische Leistungen können von Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärzten nur verrechnet werden, wenn sie hiezu im Einvernehmen zwischen SVS und zuständiger Ärztekam- mer besonders zugelassen sind.
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Samples: SVS Gruppenpraxengesamtvertrag, SVS Ärztegesamtvertrag, SVS Gruppenpraxengesamtvertrag
Besondere Bestimmungen. Röntgendiagnostische Leistungen können von Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärzten nur verrechnet werden, wenn sie hiezu im Einvernehmen zwischen SVS SVA und zuständiger Ärztekam- mer besonders zugelassen sind.
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Samples: Sva Ärztegesamtvertrag, Sva Ärztegesamtvertrag, Sva Ärztegesamtvertrag
Besondere Bestimmungen. Röntgendiagnostische Leistungen können von Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärzten nur verrechnet werden, wenn sie hiezu im Einvernehmen zwischen SVS und zuständiger Ärztekam- mer Ärztekammer besonders zugelassen sind.
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Samples: SVS Ärztegesamtvertrag, SVS Ärztegesamtvertrag