Besondere Bestimmungen. 1. Röntgendiagnostische Leistungen können von Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärzten nur verrechnet werden, wenn sie hiezu im Einvernehmen zwischen SVS und zuständiger Ärztekam- mer besonders zugelassen sind.
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Samples: www.aektirol.at, www.aekktn.at, www.svs.at
Besondere Bestimmungen. 1. Röntgendiagnostische Leistungen können von Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärzten nur verrechnet werden, wenn sie hiezu im Einvernehmen zwischen SVS SVA und zuständiger Ärztekam- mer besonders zugelassen sind.
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Samples: www.aektirol.at, www.aerztekammer.at, www.aerztekammer.at
Besondere Bestimmungen. 1. Röntgendiagnostische Leistungen können von Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärzten nur verrechnet werden, wenn sie hiezu im Einvernehmen zwischen SVS und zuständiger Ärztekam- mer Ärztekammer besonders zugelassen sind.
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Samples: www.svs.at, www.aektirol.at