Common use of Bestellungen Clause in Contracts

Bestellungen. 1. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen dieser Einkaufs- bedingungen – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. 2. Kostenvoranschläge sind für den Zeitraum ihrer Gültigkeit eine verbindliche Grundlage für daraus entstehende Bestellungen. Sie sind nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 3. Vom Auftragnehmer im Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber verwendete Unterlagen müssen mindestens aufweisen: Bestellnummer, Kommissionsnummer, Werk, Empfangsstelle, vollständige Artikeltext/ Objektbezeichnung, Mengen und Mengeneinheiten sowie Ust-ID-Nr. (bei Einfuhr aus der EU).

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Samples: Einkaufsbedingungen

Bestellungen. 1. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen dieser Einkaufs- bedingungen Einkaufsbe- dingungen – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. 2. Kostenvoranschläge sind für den Zeitraum ihrer Gültigkeit eine verbindliche Grundlage für daraus entstehende Bestellungen. Sie sind nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 3. Vom Auftragnehmer im Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber verwendete Unterlagen müssen mindestens aufweisen: Bestellnummer, Kommissionsnummer, Werk, Empfangsstelle, vollständige Artikeltext/ Artikeltext/Objektbezeichnung, Mengen und Mengeneinheiten sowie UstUSt-ID-Nr. (bei Einfuhr aus der EU).

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Samples: Einkaufsbedingungen

Bestellungen. 1. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen dieser Einkaufs- bedingungen Einkaufsbedingungen – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. 2. Kostenvoranschläge sind für den Zeitraum ihrer Gültigkeit eine verbindliche Grundlage für daraus entstehende Bestellungen. Sie sind nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 3. Vom Auftragnehmer im Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber verwendete Unterlagen müssen mindestens aufweisen: Bestellnummer, Kommissionsnummer, Werk, Empfangsstelle, vollständige Artikeltext/ Artikeltext/Objektbezeichnung, Mengen und Mengeneinheiten sowie Ust-ID-Nr. (bei Einfuhr aus der EU).

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Samples: Einkaufsbedingungen

Bestellungen. 1. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich erteilt werden. Mündliche Mündli- che Vereinbarungen – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen dieser Einkaufs- bedingungen Ein- kaufsbedingungen – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den AuftraggeberAuf- traggeber. 2. Kostenvoranschläge sind für den Zeitraum ihrer Gültigkeit eine verbindliche Grundlage für daraus entstehende Bestellungen. Sie sind nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 3. Vom Auftragnehmer im Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber verwendete Unterlagen müssen mindestens aufweisen: Bestellnummer, Kommissionsnummer, Werk, Empfangsstelle, vollständige Artikeltext/ vollstän- dige Artikeltext/Objektbezeichnung, Mengen und Mengeneinheiten sowie UstUSt-ID-Nr. (bei Einfuhr aus der EU).

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)

Bestellungen. 1. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen dieser Einkaufs- bedingungen die- ser Einkaufsbedingungen – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. 2. Kostenvoranschläge sind für den Zeitraum ihrer Gültigkeit eine verbindliche Grundlage für daraus da- raus entstehende Bestellungen. Sie sind nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich ausdrück- lich etwas anderes vereinbart. 3. Vom Auftragnehmer im Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber verwendete Unterlagen müssen müs- sen mindestens aufweisen: Bestellnummer, Kommissionsnummer, Werk, Empfangsstelle, vollständige Artikeltext/ Artikeltext/Objektbezeichnung, Mengen und Mengeneinheiten sowie UstUSt-ID-Nr. (bei Einfuhr aus der EU).

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)