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Common use of Bestellungen Clause in Contracts

Bestellungen. 8.1. Falls der AG für das gegenständliche Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung abgeschlossen hat bzw. abschließen wird, in welcher die Leistungen des AN mitversichert sind, wird hierfür ein Prämienanteil in der vereinbarten Höhe sowie im Schadensfall zusätzlich der vertragliche Selbstbehalt (siehe Verhandlungsprotokoll) bei den Zahlungen in Abzug gebracht. Risiken, Selbstbehalte und Haftungsausschlüsse, die nicht von dieser Polizze gedeckt sind, gehen zu Lasten des AN. 8.2. Mit einer Beauftragung ist kein Anspruch auf (Mit-)Nutzung von Baustellenressourcen (Strom, Wasser, Benützung von sanitären Anlagen, etc.) zur Ausführung der Auftragsleistungen verbunden. Für die (Mit-)Nutzung der Baustellenressourcen wird ein %-Anteil in der vereinbarten Höhe verrechnet bzw. bei den Zahlungen in Abzug gebracht (gilt auch für Regierechnungen und Mehrkostenforderungen). Sonstige Leistungen (zB Kranbenützung) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Beistellungen erfolgen nach Ermessen des AG nur insoweit, als und solange die entsprechenden Anlagen oder Geräte vorhanden sind und nicht vom AG selbst oder von anderen AN benützt werden. Aus zeitweiligen Störungen von Beistellungen kann der AN keinerlei Ansprüche ableiten. 8.3. Die laufende Baureinigung wird nach tatsächlichem Aufwand umsatzanteilig verrechnet und bei der TR bzw. SR in Abzug gebracht. 8.4. Im Falle der Errichtung einer gemeinsamen Baustellentafel durch den AG ist diese durch den AN zur Anbringung der äußeren Geschäftsbe- zeichnung unter anteiliger Kostenbeteiligung verpflichtend zu nutzen. 8.5. Die Nutzung von Lagerflächen bzw. versperrbaren Räumen ist nur nach Genehmigung durch den Bauleiter des AG möglich, wobei für ver- sperrbare Lagerräume ein Zweitschlüssel vorhanden sein muss. Für Beschädigungen, Diebstahl etc. der gelagerten Materialien trägt der AN das Risiko und übernimmt der AG keine Haftung.

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Samples: Werkvertrag, Werkvertrag

Bestellungen. 8.1. Falls der AG für das gegenständliche Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung abgeschlossen hat bzw. abschließen wird, in welcher die Leistungen des AN mitversichert sind, sind wird hierfür ein Prämienanteil in der vereinbarten Höhe sowie bzw. im Schadensfall zusätzlich der vertragliche Selbstbehalt (siehe Verhandlungsprotokoll) bei den Zahlungen in Abzug gebracht. Risiken, Selbstbehalte und Haftungsausschlüsse, die nicht von dieser Polizze gedeckt sind, gehen zu Lasten des AN. 8.2. Mit einer Beauftragung ist kein Anspruch auf (Mit-)Nutzung von Baustellenressourcen (Strom, Wasser, Benützung von sanitären Anlagen, etc.) zur Ausführung der Auftragsleistungen verbunden. Für die (Mit-)Nutzung Vereinbarte Beistellungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet oder, sofern dies nicht möglich ist, wird 2 % der Baustellenressourcen wird ein %-Anteil in der vereinbarten Höhe verrechnet Teilrechnungs- bzw. Schlussrechnungssumme als Kostenersatz bei den Zahlungen in Abzug gebracht (gilt auch für Regierechnungen und Mehrkostenforderungen). Sonstige Leistungen (zB Kranbenützung) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Beistellungen erfolgen nach Ermessen des AG nur insoweit, als und solange die entsprechenden entspre- chenden Anlagen oder Geräte vorhanden sind und nicht vom AG selbst oder von anderen AN benützt werden. Aus zeitweiligen Störungen von Beistellungen kann der AN keinerlei Ansprüche ableiten. 8.3. Die laufende Baureinigung wird nach tatsächlichem Aufwand umsatzanteilig verrechnet und bei der TR Teilrechnung bzw. SR Schlussrechnung in Abzug gebracht. 8.4. Im Falle der Errichtung einer gemeinsamen Baustellentafel durch den AG ist diese durch den AN zur Anbringung der äußeren Geschäftsbe- zeichnung unter anteiliger Kostenbeteiligung verpflichtend zu nutzen. 8.5. Die Nutzung von Lagerflächen bzw. versperrbaren Räumen ist nur nach Genehmigung durch den Bauleiter des AG möglich, wobei für ver- sperrbare Lagerräume ein Zweitschlüssel vorhanden sein muss. Für Beschädigungen, Diebstahl etc. der gelagerten Materialien trägt der AN das Risiko und übernimmt der AG keine Haftung.

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Samples: Werkvertrag

Bestellungen. 8.1(1) Der AN hat die Leistungen nach Vorgaben des AG entweder als Einzel- oder Generalunternehmer zu erbringen und trägt die Gesamtverantwortung für das Gesamtwerk einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer. Falls Der AG ist berechtigt, dem AN mit der Erbringung von Teilleistungen zu beauftragen. Einer Begründung für eine Teilleistungsbeauftragung bedarf es nicht. Sie liegt ausschließlich im Ermessen des AG, ohne dass der AN einen Rechtsanspruch, insbesondere einen Erfüllungs- oder Schadensersatzanspruch auf weitere Beauftragung oder Teilbeauftragung hat. Der AN ist verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, wenn der AG für das gegenständliche Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung abgeschlossen hat ihn innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der jeweils vorhergehenden Leistungen damit beauftragt. Für etwaige Folgebeauftragungen gelten die Bedin- gungen dieser Vertragsbedingungen in gleicher Weise und uneingeschränkt. (2) Rechtswirksam sind nur schriftliche und von einer Einkaufsstelle der Deutschen Telekom AG (nach- folgend „DTAG“ genannt) oder eines mit ihr verbun- denen Unternehmens (nachfolgend jeweils AG ge- nannt) unterschriebene Bestellungen, Nachträge bzw. abschließen wirdsonstige Willenserklärungen, in welcher die Leistungen des AN mitversichert sindauch auf elektronischer Basis. Vom AG eingesetzte Architekten, wird hierfür ein Prämienanteil in der vereinbarten Höhe sowie Projektleiter oder sonstige Projektbeteiligte besitzen keine Vertretungsmacht für Bestellungen, Nachträge oder sonstige Willenserklärungen. Der Schriftform im Schadensfall zusätzlich der vertragliche Selbstbehalt (siehe Verhandlungsprotokoll) bei den Zahlungen in Abzug gebracht. Risikenvor- stehenden Sinn genügen auch auf elektronischer Basis, Selbstbehalte und Haftungsausschlüsseper Telefax, die nicht von dieser Polizze gedeckt sindE-Mail oder über spezielle, gehen zu Lasten des AN. 8.2. Mit einer Beauftragung ist kein Anspruch auf (Mit-)Nutzung von Baustellenressourcen (Strom, Wasser, Benützung von sanitären Anlagen, etc.) zur Ausführung der Auftragsleistungen verbunden. Für die (Mit-)Nutzung der Baustellenressourcen wird ein %-Anteil in der vereinbarten Höhe verrechnet bzw. bei den Zahlungen in Abzug gebracht (gilt auch für Regierechnungen und Mehrkostenforderungen). Sonstige Leistungen (zB Kranbenützung) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Beistellungen erfolgen nach Ermessen des AG nur insoweit, als und solange die entsprechenden Anlagen oder Geräte vorhanden sind und nicht vom AG selbst zur Abwicklung von Einkaufsvorgängen bereitgestellte elektronische Kommunikations-verfahren wie Vollinte- gration, webbasierte Anwendungen oder von anderen AN benützt werdenper Order Management Tool übermittelte Erklärungen. Aus zeitweiligen Störungen von Beistellungen kann Eine elek- tronische Willenserklärung ist an dem Tag zuge- gangen, an dem sie dem Empfänger unter seiner elek- tronischen Adresse während der AN keinerlei Ansprüche ableiten. 8.3. Die laufende Baureinigung wird nach tatsächlichem Aufwand umsatzanteilig verrechnet und bei der TR bzw. SR in Abzug gebracht. 8.4üblichen Geschäfts- zeit abrufbar zur Verfügung steht, anderenfalls am nächsten Geschäftstag. Im Falle der Errichtung einer gemeinsamen Baustellentafel durch den Nutzung eines spe- ziellen, vom AG ist diese durch den AN zur Anbringung Abwicklung von Einkaufsvorgängen bereitgestellten elektronischen Kommunikationsver- fahrens gelten diesbezüglich die Nutzungsbedin- gungen der äußeren Geschäftsbe- zeichnung Deutschen Telekom Gruppe für von ihr bereitgestellte elektronische Kommunikations-verfah- ren (NB e-commerce; siehe: xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxx unter anteiliger Kostenbeteiligung verpflichtend zu nutzen„Allge- meine Einkaufsbedingungen"). 8.5. Die Nutzung von Lagerflächen bzw. versperrbaren Räumen ist nur nach Genehmigung durch den Bauleiter des AG möglich(3) Bestellungen, wobei für ver- sperrbare Lagerräume ein Zweitschlüssel vorhanden im Folgenden auch „Aufträge“ genannt, gelten als in sich geschlossene Verträge; sie können maschinell erstellt sein muss. Für Beschädigungen, Diebstahl etc. der gelagerten Materialien trägt der AN das Risiko und übernimmt sind auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich. (4) Soweit der AG einen Rahmenvertrag geschlossen hat, der die Anwendbarkeit dieser Vertragsbedingungen vorsieht, sind die DTAG, die mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG weltweit verbundenen Unternehmen sowie welt-weit alle Unternehmen, an denen die DTAG unmittel-bar oder mittelbar mindestens 25% der An-teile hält und/oder die unternehmerische Führung hat, durch diesen Rahmenvertrag begünstigt und damit abrufberechtigt. (5) Die vorliegenden Bedingungen sowie weitere im Auf- tragsschreiben genannte Vertragsbedingungen gel- ten ausschließlich. Entgegenstehende oder abwei- chende Bedingungen des AN haben keine HaftungGeltung, und zwar auch dann nicht, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des AN die Leistung vorbehaltlos abgenommen wird.

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Samples: Bauvertrag

Bestellungen. 8.1(1) Bestellungen und sonstige Erklärungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder elektronisch erteilt oder bestätigt werden. (2) Für den Fall, dass unsere Bestellungen nicht innerhalb von 8 Tagen nach Zugang unter verbindlicher Angabe des Liefertermins bestätigt werden, behalten wir uns vor die Bestellung ohne Verpflichtung für uns zu widerrufen. (3) Angebote und Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten. (4) Die Lieferung erfolgt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers. Falls Der Gefahrübergang erfolgt mit Übernahme der AG für das gegenständliche Bauvorhaben Lieferung am Erfüllungsort. Der Versand hat an die von uns vorgeschriebene Annahmestelle zu erfolgen. (5) Der Lieferung ist ein Lieferschein und jedem Packstück eine Bauwesenversicherung abgeschlossen hat Inhaltsliste beizufügen mit Angabe unserer Bestellnummer und Bestellposition. Der Lieferschein und die Packstückinhaltsliste müssen eine Mengenangabe und eine eindeutige Spezifikation der gelieferten Teile enthalten. Die Spezifikation muss sich zur Identifizierung auch auf den gelieferten Teilen befinden. Sind in einem Packstück nur identische Teile, reicht die Angabe der Spezifikation auf dem Packstück aus. Werden Teile geliefert, die nach Zeichnung gefertigt wurden, ist ein unterzeichnetes Maßprotokoll der Lieferung beizulegen. (6) Liegen die Lieferscheine bzw. abschließen wirddie Packstückinhaltsliste nicht vor, behalten wir uns ausdrücklich vor, die Lieferung zurückzuweisen, wenn deren Annahme für uns nicht zumutbar ist. Werden von uns nicht angenommene Lieferungen oder fehlerhafte Ware zurückgeschickt so erfolgt der Rücktransport auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Gegenwert der Rücksendung wird dem Lieferanten belastet. Hierdurch geraten wir nicht in welcher Annahmeverzug. (7) Bei Direktversand an unseren Kunden ist ein neutraler Lieferschein zu verwenden mit Angabe der SERAFIMA GmbH & Co. KG - Bestellnummer und der Kennzeichnung, dass die Leistungen des AN mitversichert sind, wird hierfür ein Prämienanteil in der vereinbarten Höhe sowie Lieferung im Schadensfall zusätzlich der vertragliche Selbstbehalt (siehe Verhandlungsprotokoll) bei den Zahlungen Namen von SERAFIMA GmbH & Co. KG erfolgt. Zur Rechnungskontrolle ist uns eine vom Frachtführer unterzeichnete Versandanzeige zu übermitteln. Das Maßprotokoll ist in Abzug gebracht. Risiken, Selbstbehalte und Haftungsausschlüsse, diesem Fall direkt an die nicht von dieser Polizze gedeckt sind, gehen SERAFIMA GmbH & Co. KG zu Lasten des ANsenden. 8.2(8) Abweichend von Nr. Mit einer Beauftragung ist kein Anspruch auf 2 (Mit-)Nutzung von Baustellenressourcen (Strom, Wasser, Benützung von sanitären Anlagen, etc.4) zur Ausführung erfolgt der Auftragsleistungen verbunden. Für die (Mit-)Nutzung der Baustellenressourcen wird ein %-Anteil in der vereinbarten Höhe verrechnet bzw. Gefahrübergang bei den Zahlungen in Abzug gebracht (gilt auch für Regierechnungen und Mehrkostenforderungen). Sonstige Leistungen (zB Kranbenützung) werden Werkverträgen erst nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Beistellungen erfolgen nach Ermessen des AG nur insoweit, als und solange die entsprechenden Anlagen oder Geräte vorhanden sind und nicht vom AG selbst oder von anderen AN benützt werden. Aus zeitweiligen Störungen von Beistellungen kann der AN keinerlei Ansprüche ableitenAbnahme. 8.3. Die laufende Baureinigung wird nach tatsächlichem Aufwand umsatzanteilig verrechnet (9) Wird bei Installationen und bei Montagen das für die Erbringung der TR bzw. SR in Abzug gebrachtLeistung des Auftragnehmers erforderliche Material zu uns geliefert oder gestellt, umfasst die Leistung des Auftragnehmers auch das Entladen der Transportmittel sowie den Transport vom Lagerplatz des Materials zum Montageort. 8.4. Im Falle der Errichtung einer gemeinsamen Baustellentafel durch den AG ist diese durch den AN zur Anbringung der äußeren Geschäftsbe- zeichnung unter anteiliger Kostenbeteiligung verpflichtend zu nutzen. 8.5. Die Nutzung von Lagerflächen bzw. versperrbaren Räumen ist nur nach Genehmigung durch den Bauleiter des AG möglich, wobei für ver- sperrbare Lagerräume ein Zweitschlüssel vorhanden sein muss. Für Beschädigungen, Diebstahl etc. der gelagerten Materialien trägt der AN das Risiko und übernimmt der AG keine Haftung.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Bestellungen. 8.15.1 Nur schriftliche Aufträge sind für uns verbindlich. Falls der AG für das gegenständliche Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung abgeschlossen hat bzw. abschließen wird, in welcher die Leistungen Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Zustimmung zustande. 5.2 Nach Empfang des AN mitversichert sindAuftrages, wird hierfür ein Prämienanteil von FENABEL die dementsprechende Proforma-Rechnung / AB (Auftragsbestätigung) ausgestellt mit Angabe von Rech- nungs- und Lieferanschrift, Eigenschaften des Produktes, genauer Preisangaben, Menge und Zahlungsbedingung. 5.3 Die Proforma Rechnung / AB muß spätestens nach 2 Werktagen ordnungs- gemäß unterschrieben und gestempelt an FENABEL zurück gesendet werden. Der Kunde ist verpflichtet für die Überprüfung und Bestätigung dieses Dokumentes insbesondere in Bezug auf Modell, Maße, Menge, Holzart, Far-be, Stoff, Schaumstoff, Gleiter, Liefertermin, Zahlungsart, usw. vorzunehmen. 5.4 Aufträge, deren Zahlungsbedingung auf Vorkasse lautet, wird die Produk- tion erst nach Zahlungseingang eingeplant. Die Bestellung ist erst nach Erhalt der Vorauszahlung gültig. 5.5 Die Aufträge werden nach angegebenen Spezifikationen auf der Proforma Rechnung / AB produziert und in Rechnung gestellt. 5.6 Aufträge, für die die Verwendung der vom Kunden beigestellten Stoffen/Farben notwendig ist – C.O.M.- wird die Produktion erst nach Eingang all dies-er Materialien eingeplant. 5.7 Die angegebenen Liefertermine und Lieferfristen gelten nur annähernd. FENABEL trägt keine Verantwortung und haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Lieferausfällen aufgrund höherer Gewalt, (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwi- erigkeiten in der vereinbarten Höhe sowie im Schadensfall zusätzlich der vertragliche Selbstbehalt (siehe Verhandlungsprotokoll) bei den Zahlungen in Abzug gebracht. RisikenMaterial- oder Energiebeschaffung, Selbstbehalte und HaftungsausschlüsseTransportverzögerungen, die nicht von dieser Polizze gedeckt sindStreik, gehen zu Lasten des AN. 8.2. Mit einer Beauftragung ist kein Anspruch auf (Mit-)Nutzung von Baustellenressourcen (Stromrechtmäßige Aussperrungen, WasserMangel an Arbeitskräften, Benützung von sanitären AnlagenEnergie oder Rohstoffen, etc.) zur Ausführung der Auftragsleistungen verbunden. Für die (Mit-)Nutzung der Baustellenressourcen wird ein %-Anteil in der vereinbarten Höhe verrechnet bzw. bei den Zahlungen in Abzug gebracht (gilt auch für Regierechnungen und Mehrkostenforderungen). Sonstige Leistungen (zB Kranbenützung) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Beistellungen erfolgen nach Ermessen des AG nur insoweit, als und solange die entsprechenden Anlagen oder Geräte vorhanden sind und nicht vom AG selbst oder von anderen AN benützt werden. Aus zeitweiligen Störungen von Beistellungen kann der AN keinerlei Ansprüche ableiten. 8.3. Die laufende Baureinigung wird nach tatsächlichem Aufwand umsatzanteilig verrechnet und Schwierigkeiten bei der TR bzw. SR in Abzug gebracht. 8.4. Im Falle der Errichtung einer gemeinsamen Baustellentafel Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmi- gungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch den AG ist diese durch den AN zur Anbringung der äußeren Geschäftsbe- zeichnung unter anteiliger Kostenbeteiligung verpflichtend zu nutzen. 8.5. Die Nutzung von Lagerflächen bzw. versperrbaren Räumen ist nur nach Genehmigung durch den Bauleiter des AG möglich, wobei für ver- sperrbare Lagerräume ein Zweitschlüssel vorhanden sein muss. Für Beschädigungen, Diebstahl etc. der gelagerten Materialien trägt der AN das Risiko und übernimmt der AG keine Haftung.Lieferanten) Diese Gründe können vom Kunden nicht

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Samples: General Sales Conditions

Bestellungen. 8.13.1 Bestellungen von DigiTrans erfolgen stets schriftlich und ausschließlich durch die DigiTrans GmbH Geschäftsführung. Falls Mündliche Bestellungen sind für DigiTrans nicht verbindlich und lösen auch keine wie immer gearteten Ansprüche des Lieferanten gegenüber DigiTrans auf Vertragszuhaltung oder Schadenersatz aus. Das gilt gleichermaßen für Änderungen und Ergänzungen von Bestellungen. Sonstige (mündliche) Zusagen, Zusicherungen und Garantien von Seiten der AG DigiTrans oder von diesen EKB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Bestellung werden gegenüber dem Lieferanten nur im Falle einer schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung der DigiTrans GmbH verbindlich. 3.2 Bestellungen sind vom Lieferanten unverzüglich schriftlich zu bestätigen (Auftragsbestätigung). Übermittelt der Lieferant nicht innerhalb von fünf Werktagen ab Erhalt einer Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung, kann DigiTrans binnen einer Frist von 14 Werktagen von seiner Bestellung bzw im Falle eines bereits erfolgten Vertragsabschlusses vom Vertrag zurücktreten. Dem Lieferanten stehen in diesem Fall keine Ansprüche auf Vertragszuhaltung oder Schadenersatz zu. DigiTrans kann vom Lieferanten für das gegenständliche Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung abgeschlossen hat bzwden durch den Vertragsrücktritt und/oder die Verzögerung verursachten Schäden Schadenersatz verlangen. abschließen wirdDie Bestellung gilt automatisch als vollinhaltlich angenommen, wenn keine anderslautende Mitteilung des Lieferanten innerhalb von 10 Werktagen erfolgt. 3.3 Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Rücksendung einer Kopie der DigiTrans Bestellung an die DigiTrans mit dem firmenmäßig gezeichneten Vermerk: „Wir sind mit allen Punkten der Bestellung einverstanden“. Sollte ein von der Bestellung abweichender Liefertermin oder sonst abweichende Liefer- oder Zahlungskonditionen seitens des Lieferanten gefordert werden, dann werden diese erst verbindlich, wenn DigiTrans diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 3.4 Eine Übertragung der bestellten oder beauftragten Lieferung oder Leistung an Dritte (Subunternehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmungen von DigiTrans. 3.5 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich (auch ohne Währungsangabe) angeführte Preise immer als solche in Euro exklusive Umsatzsteuer. Etwaige Kosten der Bemusterung oder sonstige Kosten des Lieferanten zur Durchführung einer Bestellung sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, in welcher die Leistungen des AN mitversichert sind, wird hierfür ein Prämienanteil in der vereinbarten Höhe sowie im Schadensfall zusätzlich der vertragliche Selbstbehalt (siehe Verhandlungsprotokoll) bei den Zahlungen in Abzug gebracht. Risiken, Selbstbehalte und Haftungsausschlüsse, die nicht von dieser Polizze gedeckt sind, gehen zu Lasten des ANangeführten Preisen stets inkludiert. 8.2. Mit einer Beauftragung ist kein Anspruch auf (Mit-)Nutzung von Baustellenressourcen (Strom, Wasser, Benützung von sanitären Anlagen, etc.) zur Ausführung der Auftragsleistungen verbunden. Für die (Mit-)Nutzung der Baustellenressourcen wird ein %-Anteil in der vereinbarten Höhe verrechnet bzw. bei den Zahlungen in Abzug gebracht (gilt auch für Regierechnungen und Mehrkostenforderungen). Sonstige Leistungen (zB Kranbenützung) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Beistellungen erfolgen nach Ermessen des AG nur insoweit, als und solange die entsprechenden Anlagen oder Geräte vorhanden sind und nicht vom AG selbst oder von anderen AN benützt werden. Aus zeitweiligen Störungen von Beistellungen kann der AN keinerlei Ansprüche ableiten. 8.3. Die laufende Baureinigung wird nach tatsächlichem Aufwand umsatzanteilig verrechnet und bei der TR bzw. SR in Abzug gebracht. 8.4. Im Falle der Errichtung einer gemeinsamen Baustellentafel durch den AG ist diese durch den AN zur Anbringung der äußeren Geschäftsbe- zeichnung unter anteiliger Kostenbeteiligung verpflichtend zu nutzen. 8.5. Die Nutzung von Lagerflächen bzw. versperrbaren Räumen ist nur nach Genehmigung durch den Bauleiter des AG möglich, wobei für ver- sperrbare Lagerräume ein Zweitschlüssel vorhanden sein muss. Für Beschädigungen, Diebstahl etc. der gelagerten Materialien trägt der AN das Risiko und übernimmt der AG keine Haftung.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase