Bestellungen. a) Aufträge/Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber (vertreten durch die Covivio Immobilien GmbH - Abteilung "Einkauf") schriftlich oder über das Internetportal „Handwerkerkopplung“ elektronisch erteilt werden. Dies gilt entsprechend auch für etwaige Nachtragsaufträge und die Bestellung von Zusatzleistungen.
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