Anwendbarkeit und Geltungsbereich Musterklauseln

Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 2.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions, ein- schließlich der wie im Vertragsformular aufgeführten relevanten Produkt- und/oder Ser- vicezeitpläne, gelten für den Vertrag, dessen ausdrücklicher Bestandteil sie sind, sowie für alle Folgevereinbarungen zwischen Webfleet Solutions und dem Kunden im Zusammenhang mit dem WEBFLEET-Service und/oder den -Produkten. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder jedwede anderen Bedingungen des Kunden nicht gelten.
Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 1.1 Die Röchling Automotive SE („Röchling“) tä- tigt alle ihre Einkäufe von Produkten, Teilen, Komponenten, Systemen und sonstigem Produktmaterial („Teile“), sowie von damit im Zusammenhang stehenden Leistungen des Lieferanten und bezieht auch alle sons- tigen Dienstleistungen nach den folgenden Einkaufsbedingungen („EKB“).
Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 2.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics, ein- schließlich der wie im Vertragsformular aufgeführten relevanten Produkt- und/oder Ser- vicezeitpläne, gelten für den Vertrag, dessen ausdrücklicher Bestandteil sie sind, sowie für alle Folgevereinbarungen zwischen TomTom und dem Kunden im Zusammenhang mit dem WEBFLEET-Service und/oder den -Produkten. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die allge- meinen Geschäftsbedingungen oder jedwede anderen Bedingungen des Kunden nicht gelten.
Anwendbarkeit und Geltungsbereich a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen VVV und unseren Kund:innen, die über das Buchungsportal xxxxxx.xxxxxx.xx oder bei den Servicestellen des Verkehrsverbund Vorarlberg zustande kommen.
Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 1.1 Die Kautex Textron GmbH & Co. KG („KAUTEX“)
Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 1.1 Die Maxfeld Stanzbiegetechnik GmbH & Co. KG („MAXFELD“) tätigt alle ihre Einkäufe von Produkten, Teilen, Komponenten, Systemen, Galvanik, Halbzeugen und sonstigem Produktionsmaterial („Teile“), sowie von damit im Zusammenhang stehenden Leistungen des Lieferanten und bezieht auch alle sonstigen Dienstleistungen nach den folgenden Einkaufsbedingungen („EKB“).
Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 1.1 Die PENN GmbH („PENN“) tätigt alle ihre Einkäufe von Produkten, Teilen, Vormaterialien, („Teile“) und damit im Zusammenhang stehenden Leistungen des Lieferanten sowie Lohnarbeiten nach den folgenden Einkaufsbedingungen („EKB“).
Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 1.1 Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung, wenn und soweit es sich beim Vertragspartner*innen („VP“) um eine/n Unternehmer*in (§ 14 BGB), eine/n Kauffrau/-mann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen handelt.
Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 2.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TELKOMATIK, einschließlich der wie im Vertragsformular aufgeführten relevanten Produkt- und/oder Servicezeitpläne, gelten für den Vertrag, dessen ausdrücklicher Bestandteil sie sind, sowie für alle Folgevereinbarungen zwischen TELKOMATIK und dem Kunden im Zusammenhang mit dem WEB-Dienst-Service und/oder den -Produkten. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder jedwede anderen Bedingungen des Kunden nicht gelten.
Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 1.1 Die BREMA-WERK GmbH & Co. KG („BREMA-WERK“) tätigt alle ihre Einkäufe von Produkten, Teilen, Kompo- nenten, Systemen, Galvanik, Halbzeugen und sonstigem Produktionsmaterial („Teile“), sowie von damit im Zu- sammenhang stehenden Leistungen des Lieferanten und bezieht auch alle sonstigen Dienstleistungen nach den folgenden Einkaufsbedingungen („EKB“).