Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 2.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions, ein- schließlich der wie im Vertragsformular aufgeführten relevanten Produkt- und/oder Ser- vicezeitpläne, gelten für den Vertrag, dessen ausdrücklicher Bestandteil sie sind, sowie für alle Folgevereinbarungen zwischen Webfleet Solutions und dem Kunden im Zusammenhang mit dem WEBFLEET-Service und/oder den -Produkten. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder jedwede anderen Bedingungen des Kunden nicht gelten.
Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 1.1. Für sämtliche von der Starmann Group GmbH, FN 560254 d, Starmann GmbH, FN 101729 b, Starmann Service GmbH, FN 563749 v, und Starmann Envelope GmbH, FN 563875 d, als Auftraggeber (kurz „Starmann“ oder „Auftraggeber“) abgeschlossenen Verträge gelten, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wird, ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung als vereinbarter Vertragsbestandteil, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Vertragspartner von Starmann wird unabhängig vom Vertragsinhalt bzw. der beauftragten Leistung nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
1.2. Von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Regelungen oder Ergänzungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder allfällige Handelsbräuche, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Xxxxxxxx ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Eine Zustimmungsfiktion oder konkludente Zustimmung ist gänzlich ausgeschlossen.
1.3. Sollten allfällige Bestimmungen einander widersprechen oder sonst auf welche Art auch immer widersprüchlich sein oder sich Unklarheiten ergeben, ist die Reihung der Vertragsbestandteile wie folgt zu beachten:
1.3.1. die dem Vertragsverhältnis zugrundeliegende schriftliche Vereinbarung (Werkvertrag);
1.3.2. diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Starmann in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung;
1.3.3. Leistungsverzeichnis bzw. Bestellung;
1.3.4. die gesetzlichen Bestimmungen;
1.3.5. einschlägige Normen in der bei Beauftragung gültigen Fassung am Ort der Ausführung des Bauvorhabens des Auftraggebers.
Anwendbarkeit und Geltungsbereich a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen VVV und unseren Kund:innen, die über das Buchungsportal xxxxxx.xxxxxx.xx oder bei den Servicestellen des Verkehrsverbund Vorarlberg zustande kommen.
b. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird unsererseits ausdrücklich zugestimmt. Wir sind nicht verpflichtet, den AGB des Vertragspartners zu widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen AGB die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt wird. Wir erklären, ausschließlich auf Grund dieser AGB kontrahieren zu wollen.
c. Änderungen der AGB können jederzeit von uns vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam, soweit der Vertragspartner den Änderungen der AGB nicht binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung widerspricht.
d. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihren Sinn und Zweck weitestgehend am nächsten kommt, zu ersetzen. Mündliche Nebenabreden und vertragsändernde oder - ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 1.1 Die Kautex Textron GmbH & Co. KG („KAUTEX“)
(i) beauftragt die Herstellung, Lieferung und Montage von Maschinen, Ausrüstung, Werkzeugen etc. für die Produktion von Automobilzulieferteilen („Investitionsgü- ter“) und
(ii) tätigt alle ihre Einkäufe von beweglichen Sachen für Nicht-Produktionszwecke („Lie- fergegenstände“) einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistun- gen sowie sonstigen Werkleistungen bzw. Dienstleistungen bei dem Auftragnehmer bzw. Verkäufer (im Folgenden einheitlich als „Auftragnehmer“ be- zeichnet) ausschließlich nach den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für („AGB“). Die Herstellung, Lieferung und Montage von Investitionsgütern sowie alle sonsti- gen oben aufgeführten Leistungen werden im Folgenden als „Leistungen“ bezeichnet. Diese AGB finden keine Anwendung auf den Kauf und Erwerb von Produktionsmaterialien für die Serienbelieferung der Kunden von KAUTEX.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen oder sonstige abweichende Bedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, dass sie von KAUTEX ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Mit der Annahme eines Auftrages von KAUTEX durch den Auftragnehmer, spätestens mit dem Beginn der Auftragsdurchführung, erkennt der Auftragnehmer die alleinige Verbindlichkeit dieser AGB an. Ebenso gelten diese AGB auch in allen Fällen, in denen KAUTEX die Lieferungen oder Leistungen des Auftragnehmers annimmt, ohne den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen oder sonstigen abweichenden Bedingungen des Auftragnehmers (gleich ob KAUTEX von ihnen Kenntnis hat oder nicht) zu widersprechen. Xxxxx Bezugnahmen oder Hinweisen des Auftragnehmers auf die Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen oder sonstigen abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftragnehmer.
1.3 Die Bestimmungen dieser AGB gelten neben allen sonstigen etwaigen Vereinbarungen, die die Parteien zusätzlich schließen, z. B. Rahmenverträge etc.
1.4 Für die Herstellung, Lieferung und Montage von Investitionsgütern gilt neben diesen AGB die Anlage zu Investitionsgütern (Ariba Appendix) einschließlich ihrer mitgeltenden Un- terlagen in der jeweils bei Vertragsschluss in elektronischer Form übermittelten Fassung.
1.5 Im Folgenden sind unter Ziffer II. diejenigen Regelungen enthalten, di...
Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 2.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics, ein- schließlich der wie im Vertragsformular aufgeführten relevanten Produkt- und/oder Ser- vicezeitpläne, gelten für den Vertrag, dessen ausdrücklicher Bestandteil sie sind, sowie für alle Folgevereinbarungen zwischen TomTom und dem Kunden im Zusammenhang mit dem WEBFLEET-Service und/oder den -Produkten. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die allge- meinen Geschäftsbedingungen oder jedwede anderen Bedingungen des Kunden nicht gelten.
Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 2.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions, einschließlich der wie im Bestellformular aufgeführten relevanten Produkt- und/oder Servicezeitpläne, gelten für den Vertrag, dessen ausdrücklicher Bestandteil sie sind, sowie für alle Folgevereinbarun- gen zwischen Webfleet Solutions und dem Kunden im Zusammenhang mit dem WEBFLEET-Service und/ oder den -Produkten. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass die allgemeinen Geschäftsbedin- gungen oder andere Bedingungen des Kunden keine Anwendung finden.
2.2 Alle von Webfleet Solutions unterbreiteten Angebote sind für diese unverbindlich, sofern Webfleet Solutions nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart hat. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen und für die Vertragsparteien verbindlich, wenn Webfleet Solutions die vom Kund- en aufgegebene Bestellung schriftlich bestätigt oder die Bestellung ausführt, je nachdem, was zuerst eintritt.
Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 1.1 Die Röchling Automotive SE („Röchling“) tä- tigt alle ihre Einkäufe von Produkten, Teilen, Komponenten, Systemen und sonstigem Produktmaterial („Teile“), sowie von damit im Zusammenhang stehenden Leistungen des Lieferanten und bezieht auch alle sons- tigen Dienstleistungen nach den folgenden Einkaufsbedingungen („EKB“).
1.2 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingun- gen oder sonstige abweichende Bedingun- gen des Lieferanten finden keine Anwen- dung, es sei denn, dass sie von Röchling ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Diese EKB gelten auch in allen Fällen, in denen Röchling die Lieferungen des Liefe- ranten annimmt, ohne seinen von diesen EKB abweichenden Bedingungen (gleich ob Röchling von ihnen Kenntnis hat oder nicht) zu widersprechen. Allen Bezugnah- men oder Hinweisen des Lieferanten auf die Geltung seiner Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (z.B. in Angeboten) oder sonstigen abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese EKB gelten auch für alle zukünftigen Ge- schäfte mit dem Lieferanten.
1.3 Die Bestimmungen dieser EKB gelten ne- ben allen sonstigen etwaigen Vereinbarun- gen, die die Parteien zusätzlich schließen, z.B. Rahmenlieferverträge.
1.4 Diese EKB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). As a family-owned company, Röchling Automotive is aware of its responsibility to operate our company sus- tainably. That means for us, contributing to social and economic progress and protecting our environment. We are continually reducing our environmental foot- print by developing excellent and pioneering solutions for our partners worldwide while at the same time as- suming responsibility for our employees, our surround- ings, our shareholders, our customers, and the envi- ronment. When selecting our suppliers and evaluating new and existing supplier relationships, we consider not only economic criteria, but also protection of the environ- ment, compliance with human rights, labor and social standards, anti-discrimination, and anti-corruption re- quirements. We expect the same commitment from our suppliers to act towards a sustainable business and economy
1. Applicability and Scope of Application
1.1 Röchling Automotive SE (“Röchling”) shall make all of its purchases of products, parts, components, systems and other product ma- terial (“Parts”) and related supplier services and also procure all other services in accord- ance with the following Terms and Conditions of Purchase (“TCP”).
1.2 Any gen...
Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 2.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TELKOMATIK, einschließlich der wie im Vertragsformular aufgeführten relevanten Produkt- und/oder Servicezeitpläne, gelten für den Vertrag, dessen ausdrücklicher Bestandteil sie sind, sowie für alle Folgevereinbarungen zwischen TELKOMATIK und dem Kunden im Zusammenhang mit dem WEB-Dienst-Service und/oder den -Produkten. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder jedwede anderen Bedingungen des Kunden nicht gelten.
Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 1.1 Die BREMA-WERK GmbH & Co. KG („BREMA-WERK“) tätigt alle ihre Einkäufe von Produkten, Teilen, Kompo- nenten, Systemen, Galvanik, Halbzeugen und sonstigem Produktionsmaterial („Teile“), sowie von damit im Zu- sammenhang stehenden Leistungen des Lieferanten und bezieht auch alle sonstigen Dienstleistungen nach den folgenden Einkaufsbedingungen („EKB“).
1.2 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen oder sons- tige abweichende Bedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung, es sei denn, dass sie von BREMA- WERK ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Diese EKB gelten auch in allen Fällen, in denen BREMA- WERK die Lieferungen des Lieferanten annimmt, ohne seinen von diesen EKB abweichenden Bedingungen (gleich ob BREMA-WERK von ihnen Kenntnis hat oder nicht) zu widersprechen. Allen Bezugnahmen oder Hin- weisen des Lieferanten auf die Geltung seiner Allgemei- nen Verkaufs- und Lieferbedingungen (z.B. in Angebo- ten) oder sonstigen abweichenden Bedingungen wird hiermit aus drücklich widersprochen. Diese EKB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.
Anwendbarkeit und Geltungsbereich. 1.1 Die Maxfeld Stanzbiegetechnik GmbH & Co. KG („MAXFELD“) tätigt alle ihre Einkäufe von Produkten, Teilen, Komponenten, Systemen, Galvanik, Halbzeugen und sonstigem Produktionsmaterial („Teile“), sowie von damit im Zusammenhang stehenden Leistungen des Lieferanten und bezieht auch alle sonstigen Dienstleistungen nach den folgenden Einkaufsbedingungen („EKB“).
1.2 Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen oder sonstige abweichende Bedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung, es sei denn, dass sie von MAXFELD ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Diese EKB gelten auch in allen Fällen, in denen XXXXXXX die Lieferungen des Lieferanten annimmt, ohne seinen von diesen EKB abweichenden Bedingungen (gleich ob XXXXXXX von ihnen Kenntnis hat oder nicht) zu widersprechen. Allen Bezugnahmen oder Hinweisen des Lieferanten auf die Geltung seiner Allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen (z.B. in Angeboten) oder sonstigen abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese EKB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.