Bestellungen. a) Aufträge/Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber (vertreten durch die Covivio Immobilien GmbH - Abteilung "Einkauf") schriftlich oder über das Internetportal „Handwerkerkopplung“ elektronisch erteilt werden. Dies gilt entsprechend auch für etwaige Nachtragsaufträge und die Bestellung von Zusatzleistungen. b) Sämtliche vom Auftragnehmer im Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber verwendete Unterlagen müssen die Bestellnummer und die vollständige Objektbezeichnung enthalten.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen