Common use of Bestellungen Clause in Contracts

Bestellungen. 2.1. Der Lieferant ist gehalten, eine Bestellung von Evident innerhalb der von Evident gesetzten Frist entweder schriftlich, per E-Mail oder in vereinbarter elektronischer Form (Auftragsbestätigung) oder durch vorbehaltlose Erbringung der Leistung (Lieferung) anzunehmen. Sofern die Bestellung von Evident keine ausdrückliche Bindungsfrist enthält, hält sich Evident hieran für eine Dauer von zwei (2) Wochen nach dem Datum der Bestellung gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Auftragsbestätigung bzw. Lieferung bei Evident. Eine verspätete oder die Bestellung ändernde Auftragsbestätigung gilt als neues Angebot, das der Annahme durch Evident bedarf. 2.2. Bestellungen von Evident sind grundsätzlich nur verbindlich, wenn sie schriftlich, per E-Mail oder in vereinbarter elektronischer Form erfolgen. Mündliche Bestellungen oder Änderungen der Bestellung sind nur dann verbindlich, wenn sie von Evident schriftlich, per E-Mail oder in vereinbarter elektronischer Form bestätigt sind. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung oder eine Vereinbarung per E-Mail verzichtet werden. 2.3. Bloße Preisanfragen von Evident sind freibleibend und nur als Aufforderung an den Lieferanten zu verstehen, seinerseits ein Angebot abzugeben. 2.4. Hat Evident den Lieferanten über den Verwendungszweck der Lieferung oder Leistung unterrichtet, so ist der Lieferant verpflichtet, Evident unverzüglich zu informieren, falls die Lieferung oder Leistung des Lieferanten nicht geeignet ist, diesen Verwendungszweck zu erfüllen. In diesem Fall ist Evident berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne seinerseits Schadensersatz leisten zu müssen. 2.5. Der mit einer Bestellung zusammenhängende Schriftverkehr ist vom Lieferanten nur mit der Abteilung von Evident, die die Bestellung erteilt hat, unter Angabe der Bestellnummer, Bestelldatum und sonstigen Bestellkennzeichen zu führen. 2.6. Der Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko für seine Lieferungen und Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.

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Bestellungen. 2.1. Der Lieferant ist gehalten, eine Bestellung 2.1 Lieferungen erfolgen nur aufgrund von Evident innerhalb der von Evident gesetzten Frist entweder schriftlich, per E-Mail oder in vereinbarter elektronischer Form (Auftragsbestätigung) oder durch vorbehaltlose Erbringung der Leistung (Lieferung) anzunehmen. Sofern die Bestellung von Evident keine ausdrückliche Bindungsfrist enthält, hält sich Evident hieran für eine Dauer von zwei (2) Wochen nach dem Datum der Bestellung gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Auftragsbestätigung bzw. Lieferung bei Evident. Eine verspätete oder die Bestellung ändernde Auftragsbestätigung gilt als neues Angebot, das der Annahme durch Evident bedarf. 2.2. Bestellungen von Evident TRIOPTICS. Diese sind grundsätzlich nur verbindlich, wenn sie schriftlichvon uns schriftlich oder elektronisch erteilt oder nach mündlicher oder fernmündlicher Erteilung unter Angabe der Bestellnummer schriftlich oder elektronisch bestätigt werden. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen der Bestellung. Die Annahme der Bestellung muss TRIOPTICS unverzüglich, per E-Mail oder jedoch spätestens 5 Arbeitstage nach Eingang der Bestellung beim AN zugehen. Im gesamten Schriftwechsel, auf den Rechnungen und in vereinbarter elektronischer Form erfolgenden Versandpapieren ist die TRIOPTICS- Bestellnummer anzugeben. Mündliche Bestellungen oder TRIOPTICS kann Änderungen der Bestellung auch nach Annahme durch den AN verlangen, sofern dies für den AN zumutbar ist. Preise und Liefertermine sind nur dann verbindlichin einem solchen Fall, soweit erforderlich, angemessen anzu- passen. Der AN ist nicht berechtigt ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TRIOPTICS Dritte mit der Durchführung der Lieferung insgesamt oder in wesentlichen Teilen zu beauftragen. 2.2 Aus mündlichen oder fernmündlichen Zusagen, Auskünften, Beratungen usw. können – außer im Falle des groben Verschuldens seitens TRIOPTICS – keine Rechte gegen TRIOPTICS hergeleitet werden. Solche mündlichen Erklärungen binden TRIOPTICS nur, wenn sie von Evident schriftlich, per E-Mail unsererseits schriftlich bestätigt werden oder in vereinbarter elektronischer Form bestätigt sind. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung oder eine Vereinbarung per E-Mail wenn TRIOPTICS nachweislich auf die Schriftform verzichtet werdenhat. 2.32.3 Der AN sichert zu, dass sowohl die Lieferung als auch Ersatzteile 10 Jahre ab Lieferung zu angemessenen Bedingungen an TRIOPTICS geliefert werden können. Bloße Preisanfragen von Evident sind freibleibend und nur als Aufforderung an den Lieferanten zu verstehen, seinerseits ein Angebot abzugeben. 2.4. Hat Evident den Lieferanten über den Verwendungszweck Beabsichtigt der AN nach Ablauf der Frist die Lieferung oder Leistung unterrichtetErsatzteile hierfür einzustellen, so ist der Lieferant AN verpflichtet, Evident unverzüglich TRIOPTICS hierüber umgehend schriftlich zu informieren, falls die Lieferung oder Leistung des Lieferanten nicht geeignet ist, diesen Verwendungszweck informieren und ihm Gelegenheit zur letztmaligen Bestellung zu erfüllen. In diesem Fall ist Evident berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne seinerseits Schadensersatz leisten zu müssengeben. 2.5. Der mit einer Bestellung zusammenhängende Schriftverkehr ist vom Lieferanten nur mit der Abteilung von Evident, die die Bestellung erteilt hat, unter Angabe der Bestellnummer, Bestelldatum und sonstigen Bestellkennzeichen zu führen. 2.6. Der Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko für seine Lieferungen und Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.

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