Common use of Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligenarbeit Clause in Contracts

Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligenarbeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilli- genarbeit aufgrund eines sozialen Engagements. Hierunter fallen z. B. die Mitarbeit in der Kranken- und Altenpflege; der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit; in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden; bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen. Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Vereins oder Betriebs- haftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Nicht versichert sind die Gefahren aus der Ausübung von

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Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligenarbeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilli- genarbeit aufgrund Freiwilligenarbeit auf- grund eines sozialen Engagements. Hierunter fallen fällt z. B. die Mitarbeit - in der Kranken- und Altenpflege; , der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit; - in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden; - bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen. Erlangt Versichert ist ferner die gesetzliche Haftpflicht aus der Versicherte Tätigkeit als Be- treuer oder Vormund, auch wenn hierfür eine Aufwandsentschädigung von bis zu 15.000 Euro jährlich gezahlt wird. Ausgeschlossen sind Ver- mögensschäden im Rahmen dieser Tätigkeit. Der Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag besteht subsidiär, also nur soweit, als ander- weitig zugunsten des Versicherten kein oder nicht ausreichend Versi- cherungsschutz (z. B. Vereins über eine Vereins- oder Betriebs- haftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem VertragBetriebshaftpflichtversi- cherung) besteht. Nicht versichert sind die Gefahren aus der Ausübung von

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Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligenarbeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilli- genarbeit unentgelt- lichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen EngagementsEn- gagements. Hierunter fallen z. B. die Mitarbeit in der Kranken- und Altenpflege; der Behinderten-Behinder- ten-, Kirchen- und Jugendarbeit; Kirchenund Jugendarbeit • in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden; Inter- essenverbänden • bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen. Gruppen Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem ei- nem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Vereins oder Betriebs- haftpflichtversicherungHaftpflichtversicherung), entfällt ent- fällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Nicht versichert sind die Gefahren aus der Ausübung von

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