Einführung Musterklauseln

Einführung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diese Website und für die Transaktionen im Zusammenhang mit unseren Produkten und Dienstleistungen. Du bist möglicherweise an zusätzliche Verträge gebunden, die sich auf deine Beziehung zu uns oder auf Produkte oder Dienstleistungen beziehen, die du von uns erhältst. Wenn Bestimmungen der Zusatzverträge mit Bestimmungen dieser Bedingungen in Konflikt stehen, haben die Bestimmungen dieser Zusatzverträge Vorrang.
Einführung. Die Anlagen der Gesellschaft in Wertpapiere unterliegen gewöhnlichen Marktschwankungen und sonstigen mit einer Anlage in Wertpapiere verbundenen Risiken. Der Wert der und die Erträge aus den Anlagen, und daher auch der Wert und die Erträge von Anteilen der Fonds, können sowohl fallen als auch steigen, sodass ein Anleger seinen investierten Betrag u. U. nicht zurückerhält. Zudem können Wechselkursschwankungen bzw. die Umrechnung einer Währung in eine andere dazu führen, dass der Wert der Anlagen fällt oder steigt. Aufgrund des Ausgabeaufschlags und der Rücknahmegebühr, die für die Anteile anfallen können, sollte eine Anlage in die Anteile mittel- bis langfristig ausgerichtet sein. Eine Anlage in einen Fonds sollte keinen wesentlichen Bestandteil eines Anlageportfolios bilden und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Eine Anlage in die Anteile ist mit Risiken verbunden. Diese Risiken können unter anderem Aktien- und Rentenmarktrisiken, Wechselkurs-, Zins-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken beinhalten bzw. damit verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser Risikofaktoren wird nachstehend kurz eingegangen. Potenzielle Anleger sollten über Erfahrung mit Anlagen in Instrumente wie z. B. die Anteile, (gegebenenfalls) die Fondsanlagen, (gegebenenfalls) den Basiswert und (gegebenenfalls) die zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken verfügen. Auch sollten sich Anleger über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie mit ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Beratern umfassend über (i) die Eignung einer Anlage in die Anteile unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw. Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii) die im vorliegenden Prospekt und dem jeweiligen Nachtrag enthaltenen Informationen, (iii) (gegebenenfalls) die Art des Basiswertes, (iv) (gegebenenfalls) die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von derivativen Techniken durch den Fonds, (v) (gegebenenfalls) die Art der Fondsanlagen und (vi) die in dem jeweiligen Nachtrag aufgeführten Informationen beraten haben. Anleger in die Anteile sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Anteile im Wert fallen können; ferner sollten Anleger in der Lage sein, den Verlust ihres gesamten eingesetzten Kapitals zu tragen. Selbst wenn die Anteile durch den Einsatz der Fon...
Einführung. Rechtsanwälte und Rechtsanwältin- nen vertreten und beraten ihre Man- dantschaft nach § 3 Abs. 1 BRAO in allen Rechtsangelegenheiten und müssen dabei stets den sichersten Weg wählen. Kommt es zu einer Pflichtverletzung, haftet der Rechts- anwalt oder die Rechtsanwältin1 nach den üblichen Grundsätzen des allgemeinen Vertragsrechts. Bei ihrer Tätigkeit treffen die Anwaltschaft ins- besondere berufsrechtliche Pflichten (wie beispielsweise die Schweige- pflicht, der Umgang mit fremden Geldern oder auch Interessenkolli- sionen), Beratungspflichten (z. B. die Kenntnis der einschlägigen Recht- sprechung) oder Organisationspflich- ten (z. B. eine angemessene Frist- überwachung). Zwecks Haftungsprävention sollte der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsan- wältin eine Haftungsbeschränkungs- vereinbarung treffen und das Büro bzw. die Kanzlei so organisieren, dass beispielsweise Fristen ordentlich notiert werden und sämtliche Mit- arbeitende im Umgang mit dem beA geschult sind. Kommt es sodann zu einer Inanspruchnahme seitens der Mandantschaft, greift grundsätzlich die Haftpflichtversicherung. Bei der Xxxx der Haftpflichtversicherung muss vor allem der jeweilige Umfang und die Höhe der Versicherungsleis- tung beachtet werden. Sofern eine zu niedrige Haftungs- summe vereinbart wurde und keine anderen Schutzmaßnahmen (z. B. Be- schränkungsvereinbarungen oder die Xxxx der richtigen Rechtsform) grei- fen, kann dies auch zu einer existenz- gefährdenden Haftung des Einzelan- walts oder Sozius einer GbR führen. Der Berufsstarter sollte dem Thema „Haftpflichtversicherung“ daher eine übergeordnete Bedeutung xxxxxx- sen und – neben einem ausreichen- den Versicherungsschutz – insbeson- dere präventive Vorkehrungen zur Vermeidung einer Haftung treffen. Mit kollegialen Grüßen Xxx Xxxxxxx
Einführung. Die European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „ebase“ oder „Bank“ genannt) bietet ihren Kunden die unterschiedlichsten Dienstleistungen rund um die Anlage in Fonds und Wertpapiere an. Die ebase ist bestrebt, Interessenkonflikte, die in diesem Zusammenhang entstehen können, zu vermeiden. Dafür hat die ebase eine Vielzahl von Vor- kehrungen getroffen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu solchen Interessenkonflikten kommt. In diesen Fällen geht die ebase damit stets professionell und unter strenger Berücksichtigung der Kun- deninteressen um. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) erhalten Sie nachfolgend Informationen über die weitreichenden Vorkehrungen der ebase zum Umgang mit solchen Interessenkonflikten. Diese Policy kann in ihrer jeweils aktuellsten Version auch unter xxx.xxxxx.xxx/ Downloads in der Rubrik „Vertragsunterlagen zur Geschäftsbeziehung mit der ebase“ eingesehen werden.
Einführung. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise sollen Sie (und die in Ihrer Organisation von einer entsprechenden Datenverarbeitung betroffenen Personen, denen Sie bitte die Möglichkeit der Kenntnisname dieser Datenschutzhinweise einräumen ) über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und Ihre Rechte bei dieser Verarbeitung gemäß der Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO") informieren und gelten bei Anfragen, im Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Abschluss und der Durchführung und Abwicklung von Verträgen sowie bei der Nutzung unserer Geschäftspartnerportale (beispielsweise Handwerkerkopplung) oder im vorgenannten Kontext verwendeter Applikationen wie XXXX.XX, CAPMO etc. Neben dieser Datenschutzinformation können noch separate Nutzungs-/Datenschutzhinweise maßgeblich sein, die bei der Nutzung der entsprechenden Applikation vorab zustimmend zur Kenntnis zu nehmen sind.
Einführung. 1.1 Bezeichnung und Auf den Inhaber lautende Inhaberschuldverschreibungen internationale Wert- (Inhaberschuldverschreibung BIO-FROST Westhof (nachrangig)) papieridentifikations mit der XXXX XX000X0X0X00 und der WKN A3E5T6 1.2 Identität und BIO-FROST Westhof GmbH mit Sitz in Wöhrden Kontaktdaten der Geschäftsanschrift: 1.3 Identität und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“), Kontaktdaten der Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx, zuständigen Behörde Telefon: +00 000 0000-0, Fax: +00 000 0000-000 die den Prospekt E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx gebilligt hat 1.4 Datum der Billigung 17. Januar 2022 des EU-Wachstums- 1.5 Warnungen Die Emittentin erklärt hiermit: a) Die Zusammenfassung sollte als eine Einleitung zum EU-Wachstumsprospekt verstanden werden und der Anleger sollte sich bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, auf den EU-Wachstumsprospekt als Ganzes stützen. b) Der Anleger könnte das gesamte angelegte Kapital oder einen Teil davon verlieren. c) Ein Anleger, der wegen der in einem EU-Wachstumsprospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedsstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. d) Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des EU-Wachstumsprospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des EU-Wachstumsprospekts gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden.
Einführung. Der Anleger geht mit einer Beteiligung an der Investmentgesell- schaft eine unternehmerische Beteiligung ein, die signifikante Risiken beinhaltet. Dies gilt vorliegend auch deshalb, weil zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige bei der BaFin noch ungewiss ist, in welche konkreten Vermögensgegenstände die Investmentge- sellschaft investieren wird (sog. „Blind Pool“). Die vom Anleger aus der Beteiligung erzielbare Rendite ist von vielen unvorher- sehbaren und weder durch die Investmentgesellschaft noch durch die Verwaltungsgesellschaft beeinflussbaren zukünftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen abhängig. Bei einer unternehmerischen Beteiligung können zudem erheblich höhere Risiken als bei anderen Anlageformen mit von Anfang an feststehenden oder gar garantierten Renditen auftreten. Daher muss jeder Anleger einen teilweisen oder voll- ständigen Verlust seiner geleisteten Einlage tragen können. Er sollte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse daher nur einen hierfür angemessenen Teil seines Vermögens investieren. Die nachfolgende Darstellung stellt die wesentlichen tatsäch- lichen und rechtlichen Risiken einer Beteiligung an der Invest- mentgesellschaft dar. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen wer- den, dass sich aufgrund besonderer individueller Umstände bei einem Anleger weitere individuelle Risiken realisieren können, die für die Verwaltungsgesellschaft nicht vorhersehbar sind. Sol- che möglichen individuellen Risiken sollten Anleger vor dem Eingehen einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft selbst umfassend prüfen und hierzu fachkundige Beratung einholen. Die nachfolgend dargestellten Risiken treffen den Anleger auf- grund seiner Beteiligung an der Investmentgesellschaft und deren nachfolgend dargestellten Vermögensgegenständen: Die Investmentgesellschaft wird sich planmäßig mittelbar über den Erwerb einer oder mehrerer Beteiligungen an einer oder mehre- ren Objektgesellschaften (im Folgenden gemeinsam als „Betei- ligungen an Objektgesellschaften“ bzw. „Objektgesellschaften“ bezeichnet) an einer oder mehreren Immobilien (im Folgenden gemeinsam als „Immobilien“ bezeichnet) beteiligen. Soweit die Investmentgesellschaft unmittelbar selber in Immobilien inves- tiert, gelten die auf Ebene der Objektgesellschaften beschriebe- nen Risiken für Immobilien entsprechend auch für eine unmittel- bare Immobilieninvestition. Die Wertentwicklung der Beteiligung des Anlegers an der Invest- mentgesellschaft hängt im Wesentlichen...
Einführung. Die Vollmacht des BDZV erstreckt sich nicht auf das Bundesland Mecklenburg­Vorpommern. Gemeinsame Vergütungsregeln
Einführung. Diese Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften wurde am 27. Mai 2004 an- lässlich des ökumenischen Gottesdienstes zur ‚Gebetswoche für die Einheit der Christen’ in der St. Franziskus- Kirche zu Pforzheim von Erzbischof Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx für die Erzdiö- zese Freiburg und Landesbischof Xx. Xxxxxx Xxxxxxx für die Evangelische Landeskirche in Baden vorgestellt und unterzeichnet. Sie möchte verbindliche Vereinbarungen anregen und unterstützen zwischen Pfarrgemein- den und Pfarreien der Landeskirche und der Erzdiözese. Wünschenswert wäre auch die Einbeziehung von Gemeinden, deren Kirchen oder kirchliche Gemeinschaften zur Arbeits- gemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg gehören, sowie von benachbarten Gemeinden in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Diese Vereinbarung wurde aufgrund der „Charta Oecumenica – Leitlinien für die Zusam- menarbeit der christlichen Kirchen in Europa“ und deren feierliche Bekräftigung durch die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland vertretenen Kirchen während des ersten ökumenischen Kirchentages in Berlin (2003) gestaltet. Sie wurde auf verschiede- nen Ebenen und in verschiedenen Gremien der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Erzdiözese Freiburg und in der ACK Baden-Württemberg beraten. Ihre einzelnen Vereinbarungen werden in den beteiligten Pfarrgemeinden und Pfarreien durch konkrete Verabredungen mit Leben gefüllt. So wird das ökumenische Zusammenleben vor Ort bereichert. Xxxxxxxxx. 0-0, 00000 Xxxxxxxxx, Tel.: 0721/0000-000, Fax 0721/0000-000, E-Mail: pet- xx.xxxxx@xxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx Fax 0711/0000000, E-Mail: xxxxx@x-xxxxxx.xx
Einführung. In diesen Geschäftsbedingungen für Käufer bezieht sich "wir", "uns" und "unser" auf /Sotheby's Deutschland GmbH und "Sie" und "Ihr" beziehen sich auf zBieter und Käufer. Wenn Sie ein Vertreter sind, der im Namen eines Auftraggebers handelt, beziehen sich "Sie" und "Ihr" sowohl auf den Auftraggeber als auch auf den Vertreter. Großgeschriebene Begriffe haben die in Bedingung 2 angegebene Bedeutung. Diese Geschäftsbedingungen für Käufer sind die Bedingungen, die für Bieter und Käufer in unseren Kölner Auktionen (sowohl Live-Auktionen als auch für zeitbasierten Auktionen) gelten. Die Geschäftsbedingungen für Käufer beinhalten die Echtheitsgarantie und alle anderen zusätzlichen Bedingungen, die ausdrücklich als auf einen Verkauf anwendbar bezeichnet sind, und sie können durch mündliche oder schriftliche Ankündigungen oder Mitteilungen vor oder während des Verkaufs geändert werden. Unsere und die Beziehung des Verkäufers zu den Käufern und Bietern in Bezug auf die in einem Verkauf angebotenen Lose unterliegt den Geschäftsbedingungen für Käufer und den ausdrücklichen Zusicherungen und Gewährleistungen sowie der Freistellungen durch den Verkäufer Wir handeln wir als Vertreter des Verkäufers, es sei denn, wir besitzen ein Los, ganz oder teilweise. Ein Kaufvertrag wird direkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen. Bei Gelegenheit kann Sotheby’s direkter Eigentümer eines Loses sein, in wessen Fall wir als Auftraggeber handeln, oder es kann ein Unternehmen der Sotheby's-Gruppe Eigentümer eines Loses sein, in wessen fall wir als Vertreter für dieses Unternehmen handeln, oder es kann Sotheby’s oder ein Unternehmen der Sotheby’s Gruppe ein rechtliches, wirtschaftliches oder finanzielles Interesse an einem Los als gesicherter Gläubiger oder in anderer Weise haben. Mit der Registrierung für eine Auktion, auch über unsere Online-Plattformen, erklären Sie sich mit den Geschäftsbedingungen für Käufer einverstanden. Wir können diese Geschäftsbedingungen für Käufer von Zeit zu Zeit nach unserem alleinigen Ermessen ändern, ohne Sie oder den Verkäufer davon in Kenntnis zu setzen, indem wir solche Änderungen auf der Sotheby's-Website unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx veröffentlichen. Es liegt in Ihrer und der Verantwortung des Verkäufers, die Geschäftsbedingungen für Käufer regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen, indem Sie auf den Link "Geschäftsbedingungen für Käufer" klicken, der für den jeweiligen Verkaufsort gilt. Wenn diese Geschäftsbedingungen für Käufer seit Ihrer ...