Einleitung. Der Ausbildungsleitfaden ist auf Grundlage der Veröffentlichung der Handreichung des Bundesinstituts für Berufsbildung und den Ergebnissen des Arbeitskreises der Heilbronner Pflegeschulen (GeHNial) entstanden. Die Vorlagen wurden ergänzt durch Hinweise zur Handhabung der Vorlagen in der Praxis. Der Ausbildungsleitfaden für die praktische Pflegeausbildung hat verschiedene Funk- tionen. Im Einzelnen: - Informationen über Struktur und Verlauf der praktischen Ausbildung - Informationen über zu erreichende berufliche Kompetenzen - Nachweisfunktion Der Ausbildungsleitfaden begleitet die Auszubildenden während der 3-jährigen prak- tischen Ausbildung und ist von den Auszubildenden verantwortlich zu führen. Es sind regelmäßige Eintragungen (idealerweise täglich/wöchentlich) vorzunehmen. Der Ausbildungsleitfaden ist in einem DIN A4 Ordner mit Registereinlagen abzulegen und von den Auszubildenden zu jeder Praxiseinsatzstelle mitzunehmen und den Pra- xisanleitenden vorzulegen. Praxisanleitende unterstützen die Auszubildenden bei der Führung des Ausbildungs- nachweises und zeichnen entsprechende Dokumente regelmäßig ab. Bei allen Praxisbesuchen ist der Ausbildungsnachweis unaufgefordert den Lehren- den zur Einsicht vorzulegen. Der Ausbildungsleitfaden ist am Ausbildungsende vor Zulassung zur Abschlussprü- fung vollständig inkl. aller erforderlichen Nachweise an der Schule vorzulegen. An dieser Stelle erfolgt die dringende Empfehlung, sofern Originale an der Schule abgegeben worden sind, zusätzlich eine Kopie im Ausbildungsnachweis zu hinterle- gen. Nach Anlage 7 PflAPrV Der Orientierungseinsatz wird beim Xxxxxx der praktischen Ausbildung durchgeführt. Hier gewinnen die Auszubildenden erste Einblicke in die praktische Pflegetätigkeit in den Versorgungsbereichen, die vom Xxxxxx der praktischen Ausbildung angeboten werden. Die Auszubildenden werden schrittweise an die Aufgaben von beruflich Pflegenden im Rahmen des Pflegeprozesses herangeführt, damit grundlegende Kompetenzen am Beginn der Ausbildung erworben werden können. Zum Ende des Einsatzes sollen sie dazu in der Lage sein, erste Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen geringen Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen, selbstständig durchzuführen. Wenn bei den zu pflegenden Menschen ein höherer Grad an Pflegebedürftigkeit vorliegt, erfolgt die Versorgung gemeinsam mit Pflegefachpersonen. Fachliche Entscheidungen im Rahmen des Pflegeprozesses sollen die Auszubildenden in jedem Fall mit Pflegefachpersonen abstimmen. a) Stationäre Akutpflege 400 Stunden b) Stationäre Langzeitpflege 400 Stunden c) Ambulante Akut-/Langzeitpflege 400 Stunden Die drei Pflichteinsätze schließen im Verlauf der Ausbildung zeitlich und inhaltlich an den Orientierungseinsatz an. Die Auszubildenden übernehmen im ersten Drittel der Ausbildung zunehmend selbstständig Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen geringen Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen. Fachliche Entscheidungen im Rahmen des Pflegeprozesses erfolgen auch weiterhin in Abstimmung mit Pflegefachpersonen. In Abhängigkeit zum individuellen Ausbildungsstand versorgen die Auszubildenden gemeinsam mit Pflegefachpersonen Menschen, deren Pflege und Versorgung einen höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen. Im zweiten Drittel der Ausbildung übernehmen die Auszubildenden zunehmend selbstständig Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen mittleren Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen. Das bedeutet, dass der physische und psychische gesundheitliche Zustand der pflegebedürftigen Menschen zwar nicht immer stabil ist, ihre Pflege und Versorgung jedoch keine großen Risiken bergen. Wenn bei den zu pflegenden Menschen ein instabiler Gesundheitszustand vorliegt und ihre Pflege Risiken birgt, erfolgt die Versorgung gemeinsam mit Pflegefachpersonen. Dabei können die Auszubildenden in Abhängigkeit zu ihrem Ausbildungsstand ausgewählte Teilaufgaben selbstständig übernehmen. Die gesundheits- und entwicklungsbedingten Selbstpflegeerfordernisse bilden den Anlass für die Gestaltung einer professionellen Pflegebeziehung zu den Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugspersonen sowie zur Gestaltung von Pflegeprozessen in der pädiatrischen Versorgung. Die in diesem Einsatz zu erwerbenden Kompetenzen sind auf die Begegnung mit Kindern und Jugendlichen, ihre Entwicklung und ihre familiären und sozialen Bindungen ausgerichtet. Der Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung ermöglicht den Auszubildenden einen Einblick in einen neuen Versorgungsbereich. Bereits in den vorangegangenen Einsätzen hatten sie Gelegenheit, Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit emotionalen, psychischen und/oder kognitiven Veränderungen zu sammeln. Durch die Bearbeitung früherer situativer Anforderungen und durch die Inhalte der theoretischen Ausbildung haben die Auszubildenden grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen erworben, die die Basis für eine professionelle Beziehungsgestaltung mit Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen in unterschiedlichen Pflegesituationen bilden. Diese grundlegenden Kompetenzen können im Einsatz in der psychiatrischen Versorgung durch die direkte Begegnung mit Menschen mit emotionalen, psychischen und/oder kognitiven Veränderungen erweitert und vertieft werden. Insbesondere lernen die Auszubildenden die besonderen Pflegebedarfe und Interventionen der psychiatrischen Pflege kennen sowie die Besonderheiten der institutionellen Settings und die Zusammenarbeit im therapeutischen Team. Der Vertiefungseinsatz soll beim Xxxxxx der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Er baut auf einem Pflichteinsatz aus den beiden ersten Ausbildungsdritteln auf, sodass hier ein umfassender und intensiver Kompetenzaufbau möglich ist. Im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes wird auch der praktische Teil der staatlichen Prüfung abgelegt. Während des Vertiefungseinsatzes übernehmen die Auszubildenden zunehmend selbstständig Aufgaben im Pflegeprozess auch mit Menschen, die einem hohen Grad an Pflegebedürftigkeit und einen instabilen Gesundheitszustand aufweisen. Entsprechend ihrem Ausbildungsstand gestalten sie die Pflegeprozesse in zunehmend komplexeren Pflegesituationen. Dabei übernehmen sie die Verantwortung für die Pflegeprozesse im (qualifikationsheterogenen) Team, können interprofessionell zusammenarbeiten und sind dazu in der Lage, die Prozesse auch sektorenübergreifend (mit)zusteuern. a) Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation o. ä. 80 Stunden b) Zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes 80 Stunden Für einen weiteren Einsatz im letzten Ausbildungsdrittel sind 80 Stunden vorgesehen. Er kann beispielsweise in der Pflegeberatung, in der rehabilitativen oder in der palliativen Versorgung stattfinden. Weitere 80 Stunden stehen zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes zur Verfügung Ist im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz im Bereich der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen oder der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit der Ausrichtung auf den Bereich der ambulanten Langzeitpflege vereinbart, kann sich die oder der Auszubildende für das dritte Ausbildungsdrittel entscheiden, eine Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger durchzuführen, statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen. Der Pflichteinsatz Psychiatrie findet dann im gerontopsychiatrischen Versorgungsbereich statt, ggf. ist hier eine Anpassung des Ausbildungsplans erforderlich. Der Vertiefungseinsatz findet in der stationären Langzeitpflege oder in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege statt. Wahleinsätze sind ebenfalls im Versorgungsbereich älterer Menschen vorgesehen und entsprechend zu planen. Die Stundenanzahl entspricht den Stunden für den Abschluss Pflegefachmann/Pflegefachfrau.
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Samples: Ausbildungsnachweis Für Die Praktische Ausbildung Zur Pflegefachfrau / Zum Pflegefachmann, Ausbildungsnachweis
Einleitung. Der Ausbildungsleitfaden ist auf Grundlage Im Zuge der Veröffentlichung Umsetzung der Handreichung Maßnahme 5 e des Bundesinstituts Aktionsplans Güterverkehr und Logistik der Bundesregierung führt das Bundesamt für Berufsbildung Güterverkehr in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und den Ergebnissen des Arbeitskreises digitale Infrastruktur jährlich Analysen der Heilbronner Pflegeschulen (GeHNial) entstandenArbeitsbe- dingungen sowie der Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation in ausgewählten Berufen der Verkehrs- und Logistikwirtschaft durch. Die Vorlagen wurden ergänzt durch Hinweise zur Handhabung der Vorlagen in der Praxis. Der Ausbildungsleitfaden Auswertungen sollen den Sozialpartnern als belastbare und aktuelle Informationsgrundlage für die praktische Pflegeausbildung hat verschiedene Funk- tionenDiskussion der Arbeitsbedin- gungen dienen. Im EinzelnenRahmen des vorliegenden Berichts werden folgende Berufsbilder be- trachtet: - Informationen Berufskraftfahrer (Güterverkehr), Schienenfahrzeugführer und Binnenschiffer.1 Grundlage für die Abgrenzung der einzelnen Berufsgruppen bildet die aktuelle Klassifika- tion der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit (BA). In den Kapiteln 3 bis 5 werden die aktuellen Entwicklungen in den oben genannten Be- rufsbildern dargestellt. In jedem Kapitel werden verschiedene berufsbezogene Parameter wie die Struktur der Beschäftigten, die Arbeitsbedingungen, die berufliche Bildung sowie abschließend die Arbeitsmarktsituation untersucht. Das Augenmerk der diesjährigen Be- richterstattung lag unter anderem auf der Untersuchung einiger statistischen Parameter, die Aufschluss über Struktur die gesundheitliche Verfassung der Beschäftigten in den jeweiligen Berufsbildern geben. In den Berufsbildern des Kraftfahrers sowie des Binnenschiffers wurde intensiv die Rolle der ausländischen Beschäftigten untersucht. Für die Analyse der Ausbildungssituation wurden Indikatoren wie die Zahl der Ausbildungsverhältnisse, der Ausbildungsstellen und Verlauf die Höhe der praktischen Ausbildung - Informationen Ausbildungsvergütung ausgewertet. Arbeitsmarkt- statistiken bieten einen Überblick über zu erreichende berufliche Kompetenzen - Nachweisfunktion Der Ausbildungsleitfaden begleitet die Auszubildenden während der 3-jährigen prak- tischen Ausbildung und ist von den Auszubildenden verantwortlich zu führenArbeitsmarktsituation. Es sind regelmäßige Eintragungen (idealerweise täglich/wöchentlich) vorzunehmen. Der Ausbildungsleitfaden ist in einem DIN A4 Ordner mit Registereinlagen abzulegen und von den Auszubildenden zu jeder Praxiseinsatzstelle mitzunehmen und den Pra- xisanleitenden vorzulegen. Praxisanleitende unterstützen die Auszubildenden bei der Führung des Ausbildungs- nachweises und zeichnen entsprechende Dokumente regelmäßig ab. Bei allen Praxisbesuchen ist der Ausbildungsnachweis unaufgefordert den Lehren- den zur Einsicht vorzulegen. Der Ausbildungsleitfaden ist am Ausbildungsende vor Zulassung zur Abschlussprü- fung vollständig inkl. aller erforderlichen Nachweise an der Schule vorzulegen. An dieser Stelle erfolgt die dringende Empfehlung, sofern Originale an der Schule abgegeben worden sind, zusätzlich eine Kopie Das verfügbare statisti- sche Datenmaterial differenziert dabei grundsätzlich nicht durchgehend zwischen Be- schäftigten im Ausbildungsnachweis zu hinterle- genGüter- und Personenverkehr. Nach Anlage 7 PflAPrV Der Orientierungseinsatz wird beim Xxxxxx der praktischen Ausbildung durchgeführt. Hier gewinnen die Auszubildenden erste Einblicke in die praktische Pflegetätigkeit in den Versorgungsbereichen, die vom Xxxxxx der praktischen Ausbildung angeboten werden. Die Auszubildenden werden schrittweise an die Aufgaben von beruflich Pflegenden im Rahmen des Pflegeprozesses herangeführt, damit grundlegende Kompetenzen am Beginn der Ausbildung erworben werden können. Zum Ende des Einsatzes sollen sie dazu in der Lage sein, erste Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen geringen Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen, selbstständig durchzuführen. Wenn bei den zu pflegenden Menschen ein höherer Grad an Pflegebedürftigkeit vorliegt, erfolgt die Versorgung gemeinsam mit Pflegefachpersonen. Fachliche Entscheidungen im Rahmen des Pflegeprozesses sollen die Auszubildenden in jedem Fall mit Pflegefachpersonen abstimmen.
a) Stationäre Akutpflege 400 Stunden
b) Stationäre Langzeitpflege 400 Stunden
c) Ambulante Akut-/Langzeitpflege 400 Stunden Die drei Pflichteinsätze schließen im Verlauf der Ausbildung zeitlich und inhaltlich an den Orientierungseinsatz an. Die Auszubildenden übernehmen im ersten Drittel der Ausbildung zunehmend selbstständig Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen geringen Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen. Fachliche Entscheidungen im Rahmen des Pflegeprozesses erfolgen auch weiterhin in Abstimmung mit Pflegefachpersonen. In Abhängigkeit zum individuellen Ausbildungsstand versorgen die Auszubildenden gemeinsam mit Pflegefachpersonen Menschen, deren Pflege und Versorgung einen höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen. Im zweiten Drittel der Ausbildung übernehmen die Auszubildenden zunehmend selbstständig Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen mittleren Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen. Das bedeutet, dass der physische und psychische gesundheitliche Zustand der pflegebedürftigen Menschen zwar Sofern eine Unterscheidung nicht immer stabil möglich ist, ihre Pflege und Versorgung jedoch keine großen Risiken bergen. Wenn bei den zu pflegenden Menschen ein instabiler Gesundheitszustand vorliegt und ihre Pflege Risiken birgt, erfolgt die Versorgung gemeinsam mit Pflegefachpersonen. Dabei können die Auszubildenden in Abhängigkeit zu ihrem Ausbildungsstand ausgewählte Teilaufgaben selbstständig übernehmen. Die gesundheits- und entwicklungsbedingten Selbstpflegeerfordernisse bilden den Anlass für die Gestaltung einer professionellen Pflegebeziehung zu den Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugspersonen sowie zur Gestaltung von Pflegeprozessen in der pädiatrischen Versorgung. Die in diesem Einsatz zu erwerbenden Kompetenzen sind auf die Begegnung mit Kindern und Jugendlichen, ihre Entwicklung und ihre familiären und sozialen Bindungen ausgerichtet. Der Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung ermöglicht den Auszubildenden einen Einblick in einen neuen Versorgungsbereich. Bereits in den vorangegangenen Einsätzen hatten sie Gelegenheit, Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit emotionalen, psychischen und/oder kognitiven Veränderungen zu sammeln. Durch die Bearbeitung früherer situativer Anforderungen und durch die Inhalte der theoretischen Ausbildung haben die Auszubildenden grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen erworben, die die Basis für eine professionelle Beziehungsgestaltung mit Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen in unterschiedlichen Pflegesituationen bilden. Diese grundlegenden Kompetenzen können im Einsatz in der psychiatrischen Versorgung durch die direkte Begegnung mit Menschen mit emotionalen, psychischen und/oder kognitiven Veränderungen erweitert und vertieft werden. Insbesondere lernen die Auszubildenden die besonderen Pflegebedarfe und Interventionen der psychiatrischen Pflege kennen sowie die Besonderheiten der institutionellen Settings und die Zusammenarbeit im therapeutischen Team. Der Vertiefungseinsatz soll beim Xxxxxx der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Er baut auf einem Pflichteinsatz aus den beiden ersten Ausbildungsdritteln auf, sodass hier ein umfassender und intensiver Kompetenzaufbau möglich ist. Im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes wird auch der praktische Teil der staatlichen Prüfung abgelegt. Während des Vertiefungseinsatzes übernehmen die Auszubildenden zunehmend selbstständig Aufgaben im Pflegeprozess auch mit Menschen, die einem hohen Grad an Pflegebedürftigkeit und einen instabilen Gesundheitszustand aufweisen. Entsprechend ihrem Ausbildungsstand gestalten sie die Pflegeprozesse in zunehmend komplexeren Pflegesituationen. Dabei übernehmen sie die Verantwortung für die Pflegeprozesse im (qualifikationsheterogenen) Team, können interprofessionell zusammenarbeiten und sind dazu in der Lage, die Prozesse auch sektorenübergreifend (mit)zusteuern.
a) Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation o. ä. 80 Stunden
b) Zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes 80 Stunden Für einen weiteren Einsatz im letzten Ausbildungsdrittel sind 80 Stunden vorgesehen. Er kann beispielsweise in der Pflegeberatung, in der rehabilitativen oder in der palliativen Versorgung stattfinden. Weitere 80 Stunden stehen zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes zur Verfügung Ist im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz im Bereich der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen oder der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit der Ausrichtung auf den Bereich der ambulanten Langzeitpflege vereinbart, kann beziehen sich die oder der Auszubildende für das dritte Ausbildungsdrittel entscheiden, eine Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger durchzuführen, statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen. Der Pflichteinsatz Psychiatrie findet dann im gerontopsychiatrischen Versorgungsbereich statt, ggf. ist hier eine Anpassung des Ausbildungsplans erforderlich. Der Vertiefungseinsatz findet in der stationären Langzeitpflege oder in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit Ausrichtung Aussagen auf die ambulante Langzeitpflege statt. Wahleinsätze sind ebenfalls im Versorgungsbereich älterer Menschen vorgesehen und entsprechend zu planen. Die Stundenanzahl entspricht den Stunden für den Abschluss Pflegefachmann/Pflegefachfraubeide Marktsegmente.
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Samples: Marktbeobachtung Güterverkehr, Marktbeobachtung Güterverkehr
Einleitung. Der Ausbildungsleitfaden ist auf Grundlage Im Rahmen der Veröffentlichung Umsetzung der Handreichung Maßnahme 5 E des Bundesinstituts Aktionsplans Güterverkehr und Lo- gistik der Bundesregierung führt das Bundesamt für Berufsbildung Güterverkehr in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und den Ergebnissen des Arbeitskreises digitale Infrastruktur regelmäßig Evaluierungen der Heilbronner Pflegeschulen (GeHNial) entstandenArbeitsbedingungen sowie der Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation in ausgewählten Berufen der Verkehrs- und Logistikwirtschaft durch. Die Vorlagen wurden ergänzt durch Hinweise zur Handhabung Auswertungen sollen den Sozial- partnern als belastbare und aktuelle Informationsgrundlage für die Diskussion der Vorlagen in der PraxisAr- beitsbedingungen dienen. Der Ausbildungsleitfaden vorliegende Bericht befasst sich mit Berufskraftfahrern (Güterverkehr), Schienenfahrzeugführern und Binnenschiffern.1 Grundlage für die praktische Pflegeausbildung hat verschiedene Funk- tionenAb- grenzung der einzelnen Berufsgruppen bildet die aktuelle Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010). In den Kapiteln 3 bis 5 werden die jüngsten Entwicklungen bei Berufskraftfahrern, Schie- nenfahrzeugführern und Binnenschiffern dargestellt. Jedes Kapitel widmet sich der Ana- lyse des jeweiligen Berufsbildes, indem die Struktur der Beschäftigten, die Arbeitsbedin- gungen, die berufliche Bildung sowie abschließend die Arbeitsmarktsituation analysiert werden. Der Focus der diesjährigen Berichterstattung richtete sich auf die Untersuchung der Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung auf die Arbeitsbedingungen. Er- gänzend wurden die Arbeitsbedingungen anhand weiterer für das konkrete Berufsbild re- levanter Faktoren untersucht. Für die Analyse der Ausbildungssituation wurden Indikato- ren wie die Zahl der Ausbildungsverhältnisse, der Bildungshintergrund und die Vergütung ausgewertet. Im Einzelnen: - Informationen Zusammenhang mit den Berufskraftfahrern wird unter anderem auf die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) eingegangen. Aktuelle Arbeitsmarktstatistiken bieten einen Überblick über Struktur und Verlauf der praktischen Ausbildung - Informationen über zu erreichende berufliche Kompetenzen - Nachweisfunktion Der Ausbildungsleitfaden begleitet die Auszubildenden während der 3-jährigen prak- tischen Ausbildung und ist von den Auszubildenden verantwortlich zu führenArbeitsmarktsituation. Es sind regelmäßige Eintragungen (idealerweise täglich/wöchentlich) vorzunehmen. Der Ausbildungsleitfaden ist Das verfügbare statistische Datenmaterial differenziert dabei lediglich in einem DIN A4 Ordner mit Registereinlagen abzulegen und von den Auszubildenden zu jeder Praxiseinsatzstelle mitzunehmen und den Pra- xisanleitenden vorzulegen. Praxisanleitende unterstützen die Auszubildenden bei der Führung des Ausbildungs- nachweises und zeichnen entsprechende Dokumente regelmäßig ab. Bei allen Praxisbesuchen ist der Ausbildungsnachweis unaufgefordert den Lehren- den zur Einsicht vorzulegen. Der Ausbildungsleitfaden ist am Ausbildungsende vor Zulassung zur Abschlussprü- fung vollständig inkl. aller erforderlichen Nachweise an der Schule vorzulegen. An dieser Stelle erfolgt die dringende Empfehlung, sofern Originale an der Schule abgegeben worden sind, zusätzlich eine Kopie Teilen zwischen Beschäftigten im Ausbildungsnachweis zu hinterle- genGüter- und Personenverkehr. Nach Anlage 7 PflAPrV Der Orientierungseinsatz wird beim Xxxxxx der praktischen Ausbildung durchgeführt. Hier gewinnen die Auszubildenden erste Einblicke in die praktische Pflegetätigkeit in den Versorgungsbereichen, die vom Xxxxxx der praktischen Ausbildung angeboten werden. Die Auszubildenden werden schrittweise an die Aufgaben von beruflich Pflegenden im Rahmen des Pflegeprozesses herangeführt, damit grundlegende Kompetenzen am Beginn der Ausbildung erworben werden können. Zum Ende des Einsatzes sollen sie dazu in der Lage sein, erste Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen geringen Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen, selbstständig durchzuführen. Wenn bei den zu pflegenden Menschen ein höherer Grad an Pflegebedürftigkeit vorliegt, erfolgt die Versorgung gemeinsam mit Pflegefachpersonen. Fachliche Entscheidungen im Rahmen des Pflegeprozesses sollen die Auszubildenden in jedem Fall mit Pflegefachpersonen abstimmen.
a) Stationäre Akutpflege 400 Stunden
b) Stationäre Langzeitpflege 400 Stunden
c) Ambulante Akut-/Langzeitpflege 400 Stunden Die drei Pflichteinsätze schließen im Verlauf der Ausbildung zeitlich und inhaltlich an den Orientierungseinsatz an. Die Auszubildenden übernehmen im ersten Drittel der Ausbildung zunehmend selbstständig Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen geringen Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen. Fachliche Entscheidungen im Rahmen des Pflegeprozesses erfolgen auch weiterhin in Abstimmung mit Pflegefachpersonen. In Abhängigkeit zum individuellen Ausbildungsstand versorgen die Auszubildenden gemeinsam mit Pflegefachpersonen Menschen, deren Pflege und Versorgung einen höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen. Im zweiten Drittel der Ausbildung übernehmen die Auszubildenden zunehmend selbstständig Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen mittleren Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen. Das bedeutet, dass der physische und psychische gesundheitliche Zustand der pflegebedürftigen Menschen zwar Sofern eine Unterscheidung nicht immer stabil möglich ist, ihre Pflege und Versorgung jedoch keine großen Risiken bergenbeziehen sich die Aussagen zwangsläufig auf beide Marktsegmente. Wenn bei den zu pflegenden Menschen ein instabiler Gesundheitszustand vorliegt und ihre Pflege Risiken birgt, erfolgt Ansonsten kon- zentrieren sich die Versorgung gemeinsam mit Pflegefachpersonen. Dabei können die Auszubildenden in Abhängigkeit zu ihrem Ausbildungsstand ausgewählte Teilaufgaben selbstständig übernehmen. Die gesundheits- und entwicklungsbedingten Selbstpflegeerfordernisse bilden den Anlass für die Gestaltung einer professionellen Pflegebeziehung zu den Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugspersonen sowie zur Gestaltung von Pflegeprozessen in der pädiatrischen Versorgung. Die in diesem Einsatz zu erwerbenden Kompetenzen sind auf die Begegnung mit Kindern und Jugendlichen, ihre Entwicklung und ihre familiären und sozialen Bindungen ausgerichtet. Der Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung ermöglicht den Auszubildenden einen Einblick in einen neuen Versorgungsbereich. Bereits in den vorangegangenen Einsätzen hatten sie Gelegenheit, Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit emotionalen, psychischen und/oder kognitiven Veränderungen zu sammeln. Durch die Bearbeitung früherer situativer Anforderungen und durch die Inhalte der theoretischen Ausbildung haben die Auszubildenden grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen erworben, die die Basis für eine professionelle Beziehungsgestaltung mit Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen in unterschiedlichen Pflegesituationen bilden. Diese grundlegenden Kompetenzen können im Einsatz in der psychiatrischen Versorgung durch die direkte Begegnung mit Menschen mit emotionalen, psychischen und/oder kognitiven Veränderungen erweitert und vertieft werden. Insbesondere lernen die Auszubildenden die besonderen Pflegebedarfe und Interventionen der psychiatrischen Pflege kennen sowie die Besonderheiten der institutionellen Settings und die Zusammenarbeit im therapeutischen Team. Der Vertiefungseinsatz soll beim Xxxxxx der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Er baut auf einem Pflichteinsatz aus den beiden ersten Ausbildungsdritteln auf, sodass hier ein umfassender und intensiver Kompetenzaufbau möglich ist. Im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes wird auch der praktische Teil der staatlichen Prüfung abgelegt. Während des Vertiefungseinsatzes übernehmen die Auszubildenden zunehmend selbstständig Aufgaben im Pflegeprozess auch mit Menschen, die einem hohen Grad an Pflegebedürftigkeit und einen instabilen Gesundheitszustand aufweisen. Entsprechend ihrem Ausbildungsstand gestalten sie die Pflegeprozesse in zunehmend komplexeren Pflegesituationen. Dabei übernehmen sie die Verantwortung für die Pflegeprozesse im (qualifikationsheterogenen) Team, können interprofessionell zusammenarbeiten und sind dazu in der Lage, die Prozesse auch sektorenübergreifend (mit)zusteuern.
a) Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation o. ä. 80 Stunden
b) Zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes 80 Stunden Für einen weiteren Einsatz im letzten Ausbildungsdrittel sind 80 Stunden vorgesehen. Er kann beispielsweise in der Pflegeberatung, in der rehabilitativen oder in der palliativen Versorgung stattfinden. Weitere 80 Stunden stehen zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes zur Verfügung Ist im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz im Bereich der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen oder der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit der Ausrichtung Aussagen auf den Bereich des Güterverkehrs, der ambulanten Langzeitpflege vereinbart, kann sich die oder der Auszubildende für das dritte Ausbildungsdrittel entscheiden, eine Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger durchzuführen, statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen. Der Pflichteinsatz Psychiatrie findet dann im gerontopsychiatrischen Versorgungsbereich statt, ggf. ist hier eine Anpassung Mittelpunkt des Ausbildungsplans erforderlich. Der Vertiefungseinsatz findet in der stationären Langzeitpflege oder in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege statt. Wahleinsätze sind ebenfalls im Versorgungsbereich älterer Menschen vorgesehen und entsprechend zu planen. Die Stundenanzahl entspricht den Stunden für den Abschluss Pflegefachmann/PflegefachfrauAktionsplans steht.
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Samples: Marktbeobachtung Güterverkehr, Marktbeobachtung Güterverkehr
Einleitung. Der Ausbildungsleitfaden ist auf Grundlage 2.1.1 Dem WGKP 1990 war zu entnehmen, dass die betriebswirtschaftlichen Strukturen im KAV zu verstärken seien und innerhalb des Verbundes "die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Veröffentlichung einzelnen Spitäler gestärkt und ausgebaut werden soll". Auch Ausführungen zur unternehmerischen Umgestaltung und zur Stärkung der Handreichung Eigenver- antwortung der Führungskräfte sind darin enthalten. Weiters wurde im Abschnitt "Grundkonzept für die Umwandlung des Bundesinstituts KAV in eine Unter- nehmung" des Strategiekonzeptes U-KAV unter dem Titel "Managen statt Verwalten" festgestellt, dass es bei der Umwandlung des KAV in eine Unternehmung oberstes Ziel sein müsste, "noch stärker als bisher das 'Verwalten' durch unternehmerisches Handeln zu ersetzen". Die dafür erforderlichen Grundlagen seien u.a. durch das Controlling und das betriebliche Rechnungswesen bereitzustellen.
2.1.2 Die Festlegung der Rahmenbedingungen für Berufsbildung die Führung von Unternehmungen erfolgte vom Wiener Landtag im Weg der WStV. So werden gem. § 71 WStV als Unter- nehmungen jene wirtschaftlichen Einrichtungen bezeichnet, welchen der Gemeinderat die Eigenschaft einer Unternehmung zuerkennt und für die durch Verordnung ein Statut zu beschließen ist. Für das Management von solchen Unternehmungen und den Ergebnissen hiefür erforderlichen Kompetenz- und Verantwortungsbereich ist wesentlich, dass diese Un- ternehmungen gemäß WStV keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und ihr Ver- mögen von dem der Gemeinde gesondert verwaltet wird. Über das Rechnungswesen, die Rechnungslegung sowie die Führung nach wirtschaftli- chen Grundsätzen unter Bedachtnahme der erhöhten Selbstständigkeit der Unterneh- mungen gegenüber den übrigen Teilen des Arbeitskreises Magistrats sind jeweils im Statut solcher Einrichtungen nähere Festlegungen zu treffen. Weitere Vorgaben für die Unternehmungsführung bilden die GOM und die Geschäfts- einteilung für den Magistrat der Heilbronner Pflegeschulen Stadt Wien (GeHNial) entstandenGEM), die auf Unternehmungen insofern anzuwenden sind, als in diesen Vorgaben auf sie Bezug genommen wird. Die Vorlagen wurden ergänzt durch Hinweise zur Handhabung So ist in den Sonderbestimmungen der Vorlagen GOM für die U-KAV festgelegt, dass die GED, die Teilunter- nehmungen und die Krankenanstalten, Pflegeheime und sonstige Einrichtungen der Un- ternehmung Dienststellen bzw. Teildienststellen des Magistrats sind. Demgemäß gelten die in der Praxis. Der Ausbildungsleitfaden GOM festgelegten Pflichten der LeiterInnen von Dienststellen auch für die praktische Pflegeausbildung hat verschiedene Funk- tionenU-KAV. Diese umfassen u.a. die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Dienstpflichten durch geeignete Controlling- und Kontrollmaßnahmen und den Einsatz von Qualitätssicherungsmaßnahmen.
2.1.3 Im Einzelnen: - Informationen über Struktur vorliegenden Abschnitt des Berichtes steht die Schaffung jener formellen Rahmenbedingungen und Verlauf der praktischen Ausbildung - Informationen über zu erreichende berufliche Kompetenzen - Nachweisfunktion Der Ausbildungsleitfaden begleitet die Auszubildenden während der 3-jährigen prak- tischen Ausbildung und ist von den Auszubildenden verantwortlich zu führen. Es sind regelmäßige Eintragungen (idealerweise täglich/wöchentlich) vorzunehmen. Der Ausbildungsleitfaden ist in einem DIN A4 Ordner mit Registereinlagen abzulegen und von den Auszubildenden zu jeder Praxiseinsatzstelle mitzunehmen und den Pra- xisanleitenden vorzulegen. Praxisanleitende unterstützen die Auszubildenden bei der Führung ausgewählter Instrumente des Ausbildungs- nachweises und zeichnen entsprechende Dokumente regelmäßig ab. Bei allen Praxisbesuchen ist der Ausbildungsnachweis unaufgefordert den Lehren- den zur Einsicht vorzulegen. Der Ausbildungsleitfaden ist am Ausbildungsende vor Zulassung zur Abschlussprü- fung vollständig inkl. aller erforderlichen Nachweise an der Schule vorzulegen. An dieser Stelle erfolgt die dringende Empfehlung, sofern Originale an der Schule abgegeben worden sind, zusätzlich eine Kopie Rechnungswesens im Ausbildungsnachweis zu hinterle- gen. Nach Anlage 7 PflAPrV Der Orientierungseinsatz wird beim Xxxxxx der praktischen Ausbildung durchgeführt. Hier gewinnen die Auszubildenden erste Einblicke in die praktische Pflegetätigkeit in den VersorgungsbereichenMittel- punkt, die vom Xxxxxx zur Gestaltung der praktischen Ausbildung angeboten werden. Die Auszubildenden werden schrittweise an die Aufgaben von beruflich Pflegenden betriebswirtschaftlichen Strukturen der U-KAV im Rahmen des Pflegeprozesses herangeführt, damit grundlegende Kompetenzen am Beginn Statut vorgesehen wurden oder die Gegenstand von Vorgaben der Ausbildung erworben MD bzw. von Konzepten der Unternehmungsführung waren. Andere betriebswirtschaftliche Funktionsbereiche werden können. Zum Ende des Einsatzes sollen sie dazu hingegen in der Lage sein, erste Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen geringen Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen, selbstständig durchzuführen. Wenn bei den zu pflegenden Menschen ein höherer Grad an Pflegebedürftigkeit vorliegt, erfolgt die Versorgung gemeinsam mit Pflegefachpersonen. Fachliche Entscheidungen im Rahmen des Pflegeprozesses sollen die Auszubildenden in jedem Fall mit Pflegefachpersonen abstimmennachfolgenden Berichtsabschnitten behandelt.
a) Stationäre Akutpflege 400 Stunden
b) Stationäre Langzeitpflege 400 Stunden
c) Ambulante Akut-/Langzeitpflege 400 Stunden Die drei Pflichteinsätze schließen im Verlauf der Ausbildung zeitlich und inhaltlich an den Orientierungseinsatz an. Die Auszubildenden übernehmen im ersten Drittel der Ausbildung zunehmend selbstständig Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen geringen Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen. Fachliche Entscheidungen im Rahmen des Pflegeprozesses erfolgen auch weiterhin in Abstimmung mit Pflegefachpersonen. In Abhängigkeit zum individuellen Ausbildungsstand versorgen die Auszubildenden gemeinsam mit Pflegefachpersonen Menschen, deren Pflege und Versorgung einen höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen. Im zweiten Drittel der Ausbildung übernehmen die Auszubildenden zunehmend selbstständig Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen mittleren Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen. Das bedeutet, dass der physische und psychische gesundheitliche Zustand der pflegebedürftigen Menschen zwar nicht immer stabil ist, ihre Pflege und Versorgung jedoch keine großen Risiken bergen. Wenn bei den zu pflegenden Menschen ein instabiler Gesundheitszustand vorliegt und ihre Pflege Risiken birgt, erfolgt die Versorgung gemeinsam mit Pflegefachpersonen. Dabei können die Auszubildenden in Abhängigkeit zu ihrem Ausbildungsstand ausgewählte Teilaufgaben selbstständig übernehmen. Die gesundheits- und entwicklungsbedingten Selbstpflegeerfordernisse bilden den Anlass für die Gestaltung einer professionellen Pflegebeziehung zu den Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugspersonen sowie zur Gestaltung von Pflegeprozessen in der pädiatrischen Versorgung. Die in diesem Einsatz zu erwerbenden Kompetenzen sind auf die Begegnung mit Kindern und Jugendlichen, ihre Entwicklung und ihre familiären und sozialen Bindungen ausgerichtet. Der Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung ermöglicht den Auszubildenden einen Einblick in einen neuen Versorgungsbereich. Bereits in den vorangegangenen Einsätzen hatten sie Gelegenheit, Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit emotionalen, psychischen und/oder kognitiven Veränderungen zu sammeln. Durch die Bearbeitung früherer situativer Anforderungen und durch die Inhalte der theoretischen Ausbildung haben die Auszubildenden grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen erworben, die die Basis für eine professionelle Beziehungsgestaltung mit Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen in unterschiedlichen Pflegesituationen bilden. Diese grundlegenden Kompetenzen können im Einsatz in der psychiatrischen Versorgung durch die direkte Begegnung mit Menschen mit emotionalen, psychischen und/oder kognitiven Veränderungen erweitert und vertieft werden. Insbesondere lernen die Auszubildenden die besonderen Pflegebedarfe und Interventionen der psychiatrischen Pflege kennen sowie die Besonderheiten der institutionellen Settings und die Zusammenarbeit im therapeutischen Team. Der Vertiefungseinsatz soll beim Xxxxxx der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Er baut auf einem Pflichteinsatz aus den beiden ersten Ausbildungsdritteln auf, sodass hier ein umfassender und intensiver Kompetenzaufbau möglich ist. Im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes wird auch der praktische Teil der staatlichen Prüfung abgelegt. Während des Vertiefungseinsatzes übernehmen die Auszubildenden zunehmend selbstständig Aufgaben im Pflegeprozess auch mit Menschen, die einem hohen Grad an Pflegebedürftigkeit und einen instabilen Gesundheitszustand aufweisen. Entsprechend ihrem Ausbildungsstand gestalten sie die Pflegeprozesse in zunehmend komplexeren Pflegesituationen. Dabei übernehmen sie die Verantwortung für die Pflegeprozesse im (qualifikationsheterogenen) Team, können interprofessionell zusammenarbeiten und sind dazu in der Lage, die Prozesse auch sektorenübergreifend (mit)zusteuern.
a) Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation o. ä. 80 Stunden
b) Zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes 80 Stunden Für einen weiteren Einsatz im letzten Ausbildungsdrittel sind 80 Stunden vorgesehen. Er kann beispielsweise in der Pflegeberatung, in der rehabilitativen oder in der palliativen Versorgung stattfinden. Weitere 80 Stunden stehen zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes zur Verfügung Ist im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz im Bereich der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen oder der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit der Ausrichtung auf den Bereich der ambulanten Langzeitpflege vereinbart, kann sich die oder der Auszubildende für das dritte Ausbildungsdrittel entscheiden, eine Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger durchzuführen, statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen. Der Pflichteinsatz Psychiatrie findet dann im gerontopsychiatrischen Versorgungsbereich statt, ggf. ist hier eine Anpassung des Ausbildungsplans erforderlich. Der Vertiefungseinsatz findet in der stationären Langzeitpflege oder in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege statt. Wahleinsätze sind ebenfalls im Versorgungsbereich älterer Menschen vorgesehen und entsprechend zu planen. Die Stundenanzahl entspricht den Stunden für den Abschluss Pflegefachmann/Pflegefachfrau.
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Samples: Tätigkeitsbericht 2007
Einleitung. Der Ausbildungsleitfaden 1. Travanto ist ein auf Grundlage der Veröffentlichung der Handreichung des Bundesinstituts für Berufsbildung die Vermittlung von Ferienobjekten spezialisiertes Internetportal. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Travanto und den Ergebnissen Gastgeber:innen, die das Portal für ihre jeweiligen Ferienobjekte nutzen. Diese AGB gelten für Gastgeber:innen, die im Sinne von § 14 BGB Unternehmer sind.
2. Unter Gliederungspunkt B. dieses Textes werden die grundsätzlichen Vertragspflichten und –rechte definiert.
3. Unter Gliederungspunkt C. dieses Textes finden sich die besonderen Bestimmungen zu den einzelnen Buchungsformen , die der/ die Gastgeber:in wählen kann: Zum einen kann der/ die Gastgeber:in für sein Ferienobjekt die so genannte Unverbindliche Anfragebuchung (UAB) verwenden. Dabei wird das Ferienobjekt auf der Travanto‐Seite lediglich präsentiert. Ein Mietinteressent wird bei Auswahl des Arbeitskreises Objektes auf der Heilbronner Pflegeschulen Travanto‐Seite direkt zu den hinterlegten Kontaktdaten der Gastgeberin/ des Gastgebers weitergeleitet. Buchung, Vertragsgestaltung und Zahlungsabwicklung erfolgen vollständig außerhalb der Travanto‐Internetseite und müssen allein von der/ dem Gastgeber:in ohne weitere Beteiligung von Travanto vorgenommen werden. Für die Präsentation des Ferienobjektes während der vereinbarten festen Vertragslaufzeit erhält Travanto von dem/ der Gastgeber:in eine im Voraus fällige, umsatzunabhängige so genannte Präsentationsgebühr. Zum anderen kann der/ die Gastgeber:in für sein Ferienobjekt die so genannte Onlinebuchung (GeHNialOB) entstandenwählen. Die Vorlagen wurden ergänzt Hierbei kümmert sich Travanto für den/ die Gastgeber:in um Anfragen von Mietinteressenten, prüft diese, legt die Bedingungen des Mietvertrages fest (vgl. Travanto-AGB Regelungen für Gäste), führt den Buchungsabschluss mit dem Xxxx im Auftrag der Gastgeberin/ des Gastgebers durch Hinweise zur Handhabung und leitet die Zahlungsabwicklung mit dem Xxxx ein. Des Weiteren kann die Reichweite der Vorlagen in Präsentation des Ferienobjektes durch die zusätzliche Darstellung auf Internetseiten von Drittanbieter:innen im Rahmen der Praxis. Der Ausbildungsleitfaden für die praktische Pflegeausbildung hat verschiedene Funk- tionenOption „Reichweite Plus“ erhöht werden. Im Einzelnen: - Informationen über Struktur und Verlauf der praktischen Ausbildung - Informationen über zu erreichende berufliche Kompetenzen - Nachweisfunktion Der Ausbildungsleitfaden begleitet Falle einer erfolgreichen Buchung durch einen Xxxx erhält Travanto eine umsatzabhängige Provision, die Auszubildenden während der 3-jährigen prak- tischen Ausbildung und ist von den Auszubildenden verantwortlich zu führen. Es sind regelmäßige Eintragungen (idealerweise täglich/wöchentlich) vorzunehmen. Der Ausbildungsleitfaden ist in einem DIN A4 Ordner mit Registereinlagen abzulegen und von den Auszubildenden zu jeder Praxiseinsatzstelle mitzunehmen und den Pra- xisanleitenden vorzulegen. Praxisanleitende unterstützen die Auszubildenden direkt vom Xxxx als Vorschuss bei der Führung Buchungsbestätigung eingefordert wird. Des Weiteren wird vom Xxxx bei der Buchung eine Anzahlung des Ausbildungs- nachweises und zeichnen entsprechende Dokumente regelmäßig abMietpreises angefordert, die nach Zahlungseingang an den/ die Gastgeber:in ausgezahlt wird. Bei allen Praxisbesuchen ist der Ausbildungsnachweis unaufgefordert Die Zahlungsabwicklung erfolgt dabei durch den Lehren- den zur Einsicht vorzulegen. Der Ausbildungsleitfaden ist am Ausbildungsende vor Zulassung zur Abschlussprü- fung vollständig inkl. aller erforderlichen Nachweise an der Schule vorzulegen. An dieser Stelle erfolgt die dringende EmpfehlungZahlungsanbieter Stripe, sofern Originale an der Schule abgegeben worden sind, zusätzlich eine Kopie Inc. (im Ausbildungsnachweis Folgenden: Stripe). Um dessen Dienstleistung nutzen zu hinterle- genkönnen, muss der/ die Gastgeber:in den gesonderten Stripe-Nutzungsbedingungen zustimmen (abrufbar hier) und sich mit Daten zu seiner Person bzw. seinem Unternehmen, sowie seiner Bankverbindung verifizieren (Erläuterungen finden sich auch in den FAQ „Nutzung der Zahlungsabwicklung bei Onlinebuchung (OB)“ hier). Nach Anlage 7 PflAPrV Der Orientierungseinsatz Eingang der Provision zugunsten von Travanto und der Anzahlung zugunsten der Gastgeberin/ des Gastgeberserhält der Xxxx eine Zahlungsbestätigung mit den Kontaktdaten von dem/ der Gastgeber:in.. Zugleich wird beim Xxxxxx der praktischen Ausbildung durchgeführtXxxx aufgefordert die restliche Miete für das Ferienobjekt direkt auf das Bankkonto des Gastgebers vor Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen. Hier gewinnen Da die Auszubildenden erste Einblicke Provision für eine vermittelte Buchung durch Travanto vom Gastdirekt eingefordert wird, ist für den/ die Gastgeber:in die praktische Pflegetätigkeit in den VersorgungsbereichenPräsentation von Ferienobjekten mit Onlinebuchung grundsätzlich kostenneutral. Die Kosten für die Nutzung des Zahlungsanbieters Stripe trägt grundsätzlich Travanto.
4. Unter Gliederungspunkt D. dieses Textes finden sich Schlussbestimmungen, die vom Xxxxxx wiederum unabhängig von der praktischen Ausbildung angeboten werden. Die Auszubildenden werden schrittweise an die Aufgaben von beruflich Pflegenden im Rahmen des Pflegeprozesses herangeführt, damit grundlegende Kompetenzen am Beginn der Ausbildung erworben werden können. Zum Ende des Einsatzes sollen sie dazu in der Lage sein, erste Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen geringen Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen, selbstständig durchzuführen. Wenn bei den zu pflegenden Menschen ein höherer Grad an Pflegebedürftigkeit vorliegt, erfolgt die Versorgung gemeinsam mit Pflegefachpersonen. Fachliche Entscheidungen im Rahmen des Pflegeprozesses sollen die Auszubildenden in jedem Fall mit Pflegefachpersonen abstimmenjeweils gewählten Buchungsform für alle Gastgeber:innen gelten.
a) Stationäre Akutpflege 400 Stunden
b) Stationäre Langzeitpflege 400 Stunden
c) Ambulante Akut-/Langzeitpflege 400 Stunden Die drei Pflichteinsätze schließen im Verlauf der Ausbildung zeitlich und inhaltlich an den Orientierungseinsatz an. Die Auszubildenden übernehmen im ersten Drittel der Ausbildung zunehmend selbstständig Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen geringen Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen. Fachliche Entscheidungen im Rahmen des Pflegeprozesses erfolgen auch weiterhin in Abstimmung mit Pflegefachpersonen. In Abhängigkeit zum individuellen Ausbildungsstand versorgen die Auszubildenden gemeinsam mit Pflegefachpersonen Menschen, deren Pflege und Versorgung einen höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen. Im zweiten Drittel der Ausbildung übernehmen die Auszubildenden zunehmend selbstständig Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen mittleren Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen. Das bedeutet, dass der physische und psychische gesundheitliche Zustand der pflegebedürftigen Menschen zwar nicht immer stabil ist, ihre Pflege und Versorgung jedoch keine großen Risiken bergen. Wenn bei den zu pflegenden Menschen ein instabiler Gesundheitszustand vorliegt und ihre Pflege Risiken birgt, erfolgt die Versorgung gemeinsam mit Pflegefachpersonen. Dabei können die Auszubildenden in Abhängigkeit zu ihrem Ausbildungsstand ausgewählte Teilaufgaben selbstständig übernehmen. Die gesundheits- und entwicklungsbedingten Selbstpflegeerfordernisse bilden den Anlass für die Gestaltung einer professionellen Pflegebeziehung zu den Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugspersonen sowie zur Gestaltung von Pflegeprozessen in der pädiatrischen Versorgung. Die in diesem Einsatz zu erwerbenden Kompetenzen sind auf die Begegnung mit Kindern und Jugendlichen, ihre Entwicklung und ihre familiären und sozialen Bindungen ausgerichtet. Der Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung ermöglicht den Auszubildenden einen Einblick in einen neuen Versorgungsbereich. Bereits in den vorangegangenen Einsätzen hatten sie Gelegenheit, Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit emotionalen, psychischen und/oder kognitiven Veränderungen zu sammeln. Durch die Bearbeitung früherer situativer Anforderungen und durch die Inhalte der theoretischen Ausbildung haben die Auszubildenden grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen erworben, die die Basis für eine professionelle Beziehungsgestaltung mit Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen in unterschiedlichen Pflegesituationen bilden. Diese grundlegenden Kompetenzen können im Einsatz in der psychiatrischen Versorgung durch die direkte Begegnung mit Menschen mit emotionalen, psychischen und/oder kognitiven Veränderungen erweitert und vertieft werden. Insbesondere lernen die Auszubildenden die besonderen Pflegebedarfe und Interventionen der psychiatrischen Pflege kennen sowie die Besonderheiten der institutionellen Settings und die Zusammenarbeit im therapeutischen Team. Der Vertiefungseinsatz soll beim Xxxxxx der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Er baut auf einem Pflichteinsatz aus den beiden ersten Ausbildungsdritteln auf, sodass hier ein umfassender und intensiver Kompetenzaufbau möglich ist. Im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes wird auch der praktische Teil der staatlichen Prüfung abgelegt. Während des Vertiefungseinsatzes übernehmen die Auszubildenden zunehmend selbstständig Aufgaben im Pflegeprozess auch mit Menschen, die einem hohen Grad an Pflegebedürftigkeit und einen instabilen Gesundheitszustand aufweisen. Entsprechend ihrem Ausbildungsstand gestalten sie die Pflegeprozesse in zunehmend komplexeren Pflegesituationen. Dabei übernehmen sie die Verantwortung für die Pflegeprozesse im (qualifikationsheterogenen) Team, können interprofessionell zusammenarbeiten und sind dazu in der Lage, die Prozesse auch sektorenübergreifend (mit)zusteuern.
a) Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation o. ä. 80 Stunden
b) Zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes 80 Stunden Für einen weiteren Einsatz im letzten Ausbildungsdrittel sind 80 Stunden vorgesehen. Er kann beispielsweise in der Pflegeberatung, in der rehabilitativen oder in der palliativen Versorgung stattfinden. Weitere 80 Stunden stehen zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes zur Verfügung Ist im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz im Bereich der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen oder der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit der Ausrichtung auf den Bereich der ambulanten Langzeitpflege vereinbart, kann sich die oder der Auszubildende für das dritte Ausbildungsdrittel entscheiden, eine Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger durchzuführen, statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen. Der Pflichteinsatz Psychiatrie findet dann im gerontopsychiatrischen Versorgungsbereich statt, ggf. ist hier eine Anpassung des Ausbildungsplans erforderlich. Der Vertiefungseinsatz findet in der stationären Langzeitpflege oder in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege statt. Wahleinsätze sind ebenfalls im Versorgungsbereich älterer Menschen vorgesehen und entsprechend zu planen. Die Stundenanzahl entspricht den Stunden für den Abschluss Pflegefachmann/Pflegefachfrau.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einleitung. Der Ausbildungsleitfaden Das mir gestellte Thema lautet „ein japanisches Rechtsgebiet, das dem Arbeitsrecht nahe steht“. Ihnen ist auf wahrscheinlich bekannt, dass das japanische Arbeitsrecht einen großen Bereich des Sozialrechts einnimmt. Nicht nur bestehen eigenständige Gesetze, sondern in langjähriger Arbeit wurde durch die Rechtsprechung und Lehre eine ganz eigene Dogmatik begründet. Ich beschäftige jedoch mich vor allem mit dem japanischen Zivilgesetz (ZG) 1 als der allgemeinen gesetzlichen Grundlage des Privatrechts, und zwar insbesondere mit dem Geschäftsbesorgungsrecht, dessen Kern das Recht des Auf- trags und der Veröffentlichung der Handreichung des Bundesinstituts Geschäftsführung ohne Auftrag ist. Mein Vortrag könnte daher Gefahr laufen, vom vorgegebenen Thema abzuweichen, wenn ich hier zwei Vertragstypen für Berufsbildung die Geschäftsbesorgung im ZG, nämlich den Dienstvertrag und den Ergebnissen des Arbeitskreises Auftrag, in Hinblick auf die Schadenersatzhaftung und die * Der vorliegende Beitrag wurde am 14. Februar 2012 als Vortrag in der Heilbronner Pflegeschulen (GeHNial) entstandenEuropäischen Aka- demie der Arbeit in der Universität Frankfurt gehalten. Die Vorlagen wurden ergänzt Vortragsfassung wurde weit- gehend beibehalten.
1 Minpô, Gesetz Nr. 89/1896 und Nr. 9/1898 i.d.F. Gesetz Nr 74/2011. Schuldrechtsreform erläutern werde. Das gewählte Vortragsthema findet dennoch seine Berechtigung darin, dass durch Hinweise zur Handhabung eine Untersuchung der Vorlagen in schwierigen Auslegungsfragen des Dienstvertrags im ZG, der Praxis. Der Ausbildungsleitfaden für hierbei nicht als sozialrechtlicher Arbeitsvertrag ver- standen wird, im Vergleich mit dem Auftrag die praktische Pflegeausbildung hat verschiedene Funk- tionenSchwierigkeiten bei der zivilrechtlichen Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten erfasst werden können. Im Einzelnen: - Informationen Einzelnen werde ich zunächst einen Überblick über Struktur Dienstvertrag und Verlauf der praktischen Ausbildung - Informationen über zu erreichende berufliche Kompetenzen - Nachweisfunktion Der Ausbildungsleitfaden begleitet die Auszubildenden während der 3-jährigen prak- tischen Ausbildung und ist von den Auszubildenden verantwortlich zu führen. Es sind regelmäßige Eintragungen (idealerweise täglich/wöchentlich) vorzunehmen. Der Ausbildungsleitfaden ist in einem DIN A4 Ordner mit Registereinlagen abzulegen und von den Auszubildenden zu jeder Praxiseinsatzstelle mitzunehmen und den Pra- xisanleitenden vorzulegen. Praxisanleitende unterstützen die Auszubildenden bei der Führung Auftrag als Formen des Ausbildungs- nachweises und zeichnen entsprechende Dokumente regelmäßig ab. Bei allen Praxisbesuchen ist der Ausbildungsnachweis unaufgefordert den Lehren- den zur Einsicht vorzulegen. Der Ausbildungsleitfaden ist am Ausbildungsende vor Zulassung zur Abschlussprü- fung vollständig inkl. aller erforderlichen Nachweise an der Schule vorzulegen. An dieser Stelle erfolgt die dringende Empfehlung, sofern Originale an der Schule abgegeben worden sind, zusätzlich eine Kopie Geschäfts- besorgungsvertrags im Ausbildungsnachweis zu hinterle- gen. Nach Anlage 7 PflAPrV Der Orientierungseinsatz wird beim Xxxxxx ZG geben, danach und darauf aufbauend auf den Rechtsgrund der praktischen Ausbildung durchgeführt. Hier gewinnen Haftung des Geschäftsherrn (Arbeitgeber, Auftraggeber) für Xxxxxxx, die Auszubildenden erste Einblicke der Ge- schäftsbesorger (Arbeitnehmer, Beauftragte) in die praktische Pflegetätigkeit Ausführung seiner Tätigkeit erlitten hat, eingehen und schließlich einen kurzen Abriss darüber geben, welche Regelungen des Dienstvertrags, des Auftrags und des Geschäftsbesorgungsvertrags sich in den Versorgungsbereichen, die vom Xxxxxx der praktischen Ausbildung angeboten werden. Die Auszubildenden werden schrittweise an die Aufgaben von beruflich Pflegenden im Rahmen des Pflegeprozesses herangeführt, damit grundlegende Kompetenzen am Beginn der Ausbildung erworben werden können. Zum Ende des Einsatzes sollen sie dazu in der Lage sein, erste Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen geringen Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen, selbstständig durchzuführen. Wenn bei den zu pflegenden Menschen ein höherer Grad an Pflegebedürftigkeit vorliegt, erfolgt die Versorgung gemeinsam mit Pflegefachpersonen. Fachliche Entscheidungen im Rahmen des Pflegeprozesses sollen die Auszubildenden in jedem Fall mit Pflegefachpersonen abstimmengegen- wärtig stattfindenden Beratungen zur japanischen Schuldrechtsreform abzeichnen.
a) Stationäre Akutpflege 400 Stunden
b) Stationäre Langzeitpflege 400 Stunden
c) Ambulante Akut-/Langzeitpflege 400 Stunden Die drei Pflichteinsätze schließen im Verlauf der Ausbildung zeitlich und inhaltlich an den Orientierungseinsatz an. Die Auszubildenden übernehmen im ersten Drittel der Ausbildung zunehmend selbstständig Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen geringen Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen. Fachliche Entscheidungen im Rahmen des Pflegeprozesses erfolgen auch weiterhin in Abstimmung mit Pflegefachpersonen. In Abhängigkeit zum individuellen Ausbildungsstand versorgen die Auszubildenden gemeinsam mit Pflegefachpersonen Menschen, deren Pflege und Versorgung einen höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen. Im zweiten Drittel der Ausbildung übernehmen die Auszubildenden zunehmend selbstständig Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen mittleren Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen. Das bedeutet, dass der physische und psychische gesundheitliche Zustand der pflegebedürftigen Menschen zwar nicht immer stabil ist, ihre Pflege und Versorgung jedoch keine großen Risiken bergen. Wenn bei den zu pflegenden Menschen ein instabiler Gesundheitszustand vorliegt und ihre Pflege Risiken birgt, erfolgt die Versorgung gemeinsam mit Pflegefachpersonen. Dabei können die Auszubildenden in Abhängigkeit zu ihrem Ausbildungsstand ausgewählte Teilaufgaben selbstständig übernehmen. Die gesundheits- und entwicklungsbedingten Selbstpflegeerfordernisse bilden den Anlass für die Gestaltung einer professionellen Pflegebeziehung zu den Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugspersonen sowie zur Gestaltung von Pflegeprozessen in der pädiatrischen Versorgung. Die in diesem Einsatz zu erwerbenden Kompetenzen sind auf die Begegnung mit Kindern und Jugendlichen, ihre Entwicklung und ihre familiären und sozialen Bindungen ausgerichtet. Der Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung ermöglicht den Auszubildenden einen Einblick in einen neuen Versorgungsbereich. Bereits in den vorangegangenen Einsätzen hatten sie Gelegenheit, Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit emotionalen, psychischen und/oder kognitiven Veränderungen zu sammeln. Durch die Bearbeitung früherer situativer Anforderungen und durch die Inhalte der theoretischen Ausbildung haben die Auszubildenden grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen erworben, die die Basis für eine professionelle Beziehungsgestaltung mit Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen in unterschiedlichen Pflegesituationen bilden. Diese grundlegenden Kompetenzen können im Einsatz in der psychiatrischen Versorgung durch die direkte Begegnung mit Menschen mit emotionalen, psychischen und/oder kognitiven Veränderungen erweitert und vertieft werden. Insbesondere lernen die Auszubildenden die besonderen Pflegebedarfe und Interventionen der psychiatrischen Pflege kennen sowie die Besonderheiten der institutionellen Settings und die Zusammenarbeit im therapeutischen Team. Der Vertiefungseinsatz soll beim Xxxxxx der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Er baut auf einem Pflichteinsatz aus den beiden ersten Ausbildungsdritteln auf, sodass hier ein umfassender und intensiver Kompetenzaufbau möglich ist. Im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes wird auch der praktische Teil der staatlichen Prüfung abgelegt. Während des Vertiefungseinsatzes übernehmen die Auszubildenden zunehmend selbstständig Aufgaben im Pflegeprozess auch mit Menschen, die einem hohen Grad an Pflegebedürftigkeit und einen instabilen Gesundheitszustand aufweisen. Entsprechend ihrem Ausbildungsstand gestalten sie die Pflegeprozesse in zunehmend komplexeren Pflegesituationen. Dabei übernehmen sie die Verantwortung für die Pflegeprozesse im (qualifikationsheterogenen) Team, können interprofessionell zusammenarbeiten und sind dazu in der Lage, die Prozesse auch sektorenübergreifend (mit)zusteuern.
a) Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation o. ä. 80 Stunden
b) Zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes 80 Stunden Für einen weiteren Einsatz im letzten Ausbildungsdrittel sind 80 Stunden vorgesehen. Er kann beispielsweise in der Pflegeberatung, in der rehabilitativen oder in der palliativen Versorgung stattfinden. Weitere 80 Stunden stehen zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes zur Verfügung Ist im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz im Bereich der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen oder der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit der Ausrichtung auf den Bereich der ambulanten Langzeitpflege vereinbart, kann sich die oder der Auszubildende für das dritte Ausbildungsdrittel entscheiden, eine Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger durchzuführen, statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen. Der Pflichteinsatz Psychiatrie findet dann im gerontopsychiatrischen Versorgungsbereich statt, ggf. ist hier eine Anpassung des Ausbildungsplans erforderlich. Der Vertiefungseinsatz findet in der stationären Langzeitpflege oder in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege statt. Wahleinsätze sind ebenfalls im Versorgungsbereich älterer Menschen vorgesehen und entsprechend zu planen. Die Stundenanzahl entspricht den Stunden für den Abschluss Pflegefachmann/Pflegefachfrau.
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Samples: Dienstvertrag, Auftrag Und Geschäftsbesorgungsvertrag
Einleitung. Der Ausbildungsleitfaden Xxxxxx Xxxxxxxxx Das Projekt „BetriebsMonitor Gute Arbeit Saar“ ist ein Kooperationsprojekt der saarländi- schen Landesregierung und der Arbeitskammer des Saarlandes. Es ist konzipiert als Be- ratungs- und Forschungsprojekt und wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Die Analyse- und Beratungstätigkeit auf der betrieblichen Ebene wurde an BEST übertragen. Das Projekt ist auf Grundlage der Veröffentlichung der Handreichung des Bundesinstituts für Berufsbildung und den Ergebnissen des Arbeitskreises der Heilbronner Pflegeschulen (GeHNial) entstanden. Die Vorlagen wurden ergänzt durch Hinweise zur Handhabung der Vorlagen in der Praxis. Der Ausbildungsleitfaden für die praktische Pflegeausbildung hat verschiedene Funk- tioneneine Gesamtlaufzeit von fünf Jah- ren im Zeitraum Juli 2013 bis einschließlich Juni 2018 angelegt. Im Einzelnen: - Informationen über Struktur Rahmen der Konzep- tion "Gute Arbeit" der Landesregierung soll es dazu beitragen, • die systematische Beurteilung der Arbeitsqualität und Verlauf Arbeitsbedingungen in den saar- ländischen Betrieben, Organisationen und Verwaltungen durch betriebliche Analy- seprojekte unter Einbeziehung der praktischen Ausbildung - Informationen über Beschäftigten und der Personalverantwortlichen auszuweiten1, • die fachlichen Unterstützungsangebote für die betrieblichen Akteur/innen bei Gestal- tungsprojekten zur Verbesserung der Arbeitsqualität in Form von Beratung „vor Ort“ und weiterzuentwickeln und zu erreichende berufliche Kompetenzen - Nachweisfunktion Der Ausbildungsleitfaden begleitet die Auszubildenden während verstärken sowie • auf Basis der 3-jährigen prak- tischen Ausbildung Analyse- und ist von Beratungsbefunde den Auszubildenden verantwortlich zu führen. Es sind regelmäßige Eintragungen (idealerweise täglich/wöchentlich) vorzunehmen. Der Ausbildungsleitfaden ist in einem DIN A4 Ordner mit Registereinlagen abzulegen und von den Auszubildenden zu jeder Praxiseinsatzstelle mitzunehmen und den Pra- xisanleitenden vorzulegen. Praxisanleitende unterstützen die Auszubildenden bei der Führung des Ausbildungs- nachweises und zeichnen entsprechende Dokumente regelmäßig ab. Bei allen Praxisbesuchen ist der Ausbildungsnachweis unaufgefordert den Lehren- den zur Einsicht vorzulegen. Der Ausbildungsleitfaden ist am Ausbildungsende vor Zulassung zur Abschlussprü- fung vollständig inkl. aller erforderlichen Nachweise an der Schule vorzulegen. An dieser Stelle erfolgt die dringende Empfehlung, sofern Originale an der Schule abgegeben worden sind, zusätzlich eine Kopie politischen Dialog im Ausbildungsnachweis Hinblick auf die Gestaltung angemessener Grundlagen und Rahmenbedingungen für eine nach- haltige Entwicklung „Guter Arbeit“ zu hinterle- genunterstützen. Nach Anlage 7 PflAPrV Der Orientierungseinsatz wird beim Xxxxxx Auf der praktischen Ausbildung durchgeführtbetrieblichen Ebene geht es im Wesentlichen darum, „vor Ort“ gemeinsam mit den betrieblichen Akteur/innen über Organisationsanalysen fundierte Erkenntnisse über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu gewinnen und Ansatzpunkte zur konkreten (Weiter-)Entwicklung „Guter Arbeit“ zu identifizieren. Hier gewinnen Diesbezügliche betriebliche Gestal- tungsprojekte werden gegebenenfalls im Rahmen der Projektdurchführung fachlich unter- stützt und beratend begleitet. Dadurch soll eine direkte Verbesserung der Qualität der Arbeitsbedingungen und damit die Auszubildenden erste Einblicke in die praktische Pflegetätigkeit in den Versorgungsbereichen, die vom Xxxxxx Erhaltung und Erhöhung der praktischen Ausbildung angeboten Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten und der betrieblichen Leistungsfähigkeit eingeleitet werden. Die Auszubildenden werden schrittweise an die Aufgaben Realisierung „Guter Arbeit“ wird als Element einer sozial verantwortlichen Unternehmensführung gesehen. Sie leistet einen Beitrag zur betrieblichen Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit.2 Durch diese Kombination von beruflich Pflegenden im Rahmen des Pflegeprozesses herangeführt, damit grundlegende Kompetenzen am Beginn der Ausbildung erworben werden können. Zum Ende des Einsatzes sollen sie dazu in der Lage sein, erste Aufgaben mit zu pflegenden MenschenForschung und Beratung hat das Projekt eine Alleinstellung gegenüber empirischen Projekten, die einen geringen Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisenin Form von breit angelegten, selbstständig durchzuführenrepräsentativen Er- 1 Vgl. Wenn bei den zu pflegenden Menschen ein höherer Grad an Pflegebedürftigkeit vorliegtnäher Projektskizze 2013, erfolgt die Versorgung gemeinsam mit Pflegefachpersonen. Fachliche Entscheidungen im Rahmen des Pflegeprozesses sollen die Auszubildenden in jedem Fall mit Pflegefachpersonen abstimmenS. 5ff.
a) Stationäre Akutpflege 400 Stunden
b) Stationäre Langzeitpflege 400 Stunden
c) Ambulante Akut-/Langzeitpflege 400 Stunden Die drei Pflichteinsätze schließen im Verlauf der Ausbildung zeitlich , sowie Kooperationsvertrag 2013, Präambel und inhaltlich an den Orientierungseinsatz an. Die Auszubildenden übernehmen im ersten Drittel der Ausbildung zunehmend selbstständig Aufgaben mit zu pflegenden Menschen§ 1, die einen geringen Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen. Fachliche Entscheidungen im Rahmen des Pflegeprozesses erfolgen auch weiterhin in Abstimmung mit Pflegefachpersonen. In Abhängigkeit zum individuellen Ausbildungsstand versorgen die Auszubildenden gemeinsam mit Pflegefachpersonen MenschenÄnderungsvertrag 2014, deren Pflege und Versorgung einen höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen. Im zweiten Drittel der Ausbildung übernehmen die Auszubildenden zunehmend selbstständig Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen mittleren Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen. Das bedeutet, dass der physische und psychische gesundheitliche Zustand der pflegebedürftigen Menschen zwar nicht immer stabil ist, ihre Pflege und Versorgung jedoch keine großen Risiken bergen. Wenn bei den zu pflegenden Menschen ein instabiler Gesundheitszustand vorliegt und ihre Pflege Risiken birgt, erfolgt die Versorgung gemeinsam mit Pflegefachpersonen. Dabei können die Auszubildenden in Abhängigkeit zu ihrem Ausbildungsstand ausgewählte Teilaufgaben selbstständig übernehmen. Die gesundheits- und entwicklungsbedingten Selbstpflegeerfordernisse bilden den Anlass für die Gestaltung einer professionellen Pflegebeziehung zu den Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugspersonen sowie zur Gestaltung von Pflegeprozessen in der pädiatrischen Versorgung. Die in diesem Einsatz zu erwerbenden Kompetenzen sind auf die Begegnung mit Kindern und Jugendlichen, ihre Entwicklung und ihre familiären und sozialen Bindungen ausgerichtet. Der Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung ermöglicht den Auszubildenden einen Einblick in einen neuen Versorgungsbereich. Bereits in den vorangegangenen Einsätzen hatten sie Gelegenheit, Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit emotionalen, psychischen und/oder kognitiven Veränderungen zu sammeln. Durch die Bearbeitung früherer situativer Anforderungen und durch die Inhalte der theoretischen Ausbildung haben die Auszubildenden grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen erworben, die die Basis für eine professionelle Beziehungsgestaltung mit Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen in unterschiedlichen Pflegesituationen bilden. Diese grundlegenden Kompetenzen können im Einsatz in der psychiatrischen Versorgung durch die direkte Begegnung mit Menschen mit emotionalen, psychischen und/oder kognitiven Veränderungen erweitert und vertieft werden. Insbesondere lernen die Auszubildenden die besonderen Pflegebedarfe und Interventionen der psychiatrischen Pflege kennen sowie die Besonderheiten der institutionellen Settings und die Zusammenarbeit im therapeutischen Team. Der Vertiefungseinsatz soll beim Xxxxxx der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Er baut auf einem Pflichteinsatz aus den beiden ersten Ausbildungsdritteln auf, sodass hier ein umfassender und intensiver Kompetenzaufbau möglich ist. Im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes wird auch der praktische Teil der staatlichen Prüfung abgelegt. Während des Vertiefungseinsatzes übernehmen die Auszubildenden zunehmend selbstständig Aufgaben im Pflegeprozess auch mit Menschen, die einem hohen Grad an Pflegebedürftigkeit und einen instabilen Gesundheitszustand aufweisen. Entsprechend ihrem Ausbildungsstand gestalten sie die Pflegeprozesse in zunehmend komplexeren Pflegesituationen. Dabei übernehmen sie die Verantwortung für die Pflegeprozesse im (qualifikationsheterogenen) Team, können interprofessionell zusammenarbeiten und sind dazu in der Lage, die Prozesse auch sektorenübergreifend (mit)zusteuern.
a) Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation o. ä. 80 Stunden
b) Zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes 80 Stunden Für einen weiteren Einsatz im letzten Ausbildungsdrittel sind 80 Stunden vorgesehen. Er kann beispielsweise in der Pflegeberatung, in der rehabilitativen oder in der palliativen Versorgung stattfinden. Weitere 80 Stunden stehen zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes zur Verfügung Ist im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz im Bereich der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen oder der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit der Ausrichtung auf den Bereich der ambulanten Langzeitpflege vereinbart, kann sich die oder der Auszubildende für das dritte Ausbildungsdrittel entscheiden, eine Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger durchzuführen, statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen. Der Pflichteinsatz Psychiatrie findet dann im gerontopsychiatrischen Versorgungsbereich statt, ggf. ist hier eine Anpassung des Ausbildungsplans erforderlich. Der Vertiefungseinsatz findet in der stationären Langzeitpflege oder in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege statt. Wahleinsätze sind ebenfalls im Versorgungsbereich älterer Menschen vorgesehen und entsprechend zu planen. Die Stundenanzahl entspricht den Stunden für den Abschluss Pflegefachmann/Pflegefachfrau.Präambel
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Samples: Zuwendungsvertrag
Einleitung. Der Ausbildungsleitfaden ist auf Grundlage Anlass für diese Arbeit gab die literarisch noch zu wenig aufgearbeitete Entscheidung des OGH 10 Ob 10/10h.1) Im zugrundeliegenden Sachverhalt verpflichtete sich eine Werkunternehmerin zur Erbringung von Architektur- und Ingenieurleistungen inklusive örtlicher Bauaufsicht. Das Entgelt dafür wurde nach Prozentsätzen der Veröffentlichung der Handreichung des Bundesinstituts für Berufsbildung und den Ergebnissen des Arbeitskreises der Heilbronner Pflegeschulen (GeHNial) entstandenNettoherstellungskosten bemessen. Die Vorlagen wurden ergänzt Werkbestellerin verpflichtete sich, nach Termin und Betrag bestimmte Teilzahlungen auf das Entgelt zu leisten, der „Rest“ sei „nach Fertigstellung, endgültiger Mängelbehebung und Vorlage der durch Hinweise zur Handhabung die Werkunternehmerin erarbeiteten Kostenfeststellung“ zu zahlen. Die Werkbestellerin ließ einen Teil der Vorlagen Raten und die Schlussrechnung unbeglichen. Das Werk blieb ebenfalls mangelhaft, wobei die Mängel teils auf die Planung, teils auf die örtliche Bauaufsicht zurückzuführen waren. Der OGH hielt fest, dass der Werklohn gemäß § 1170 ABGB in der PraxisRegel nach Vollendung des Werks zu entrichten ist. Der Ausbildungsleitfaden für Von einem Vorschuss werde dann gesprochen, wenn ein Werklohn vor Vollendung des Werks zu leisten ist. Teilzahlungen auf den Werklohn vor Fertigstellung des Werks, die praktische Pflegeausbildung hat verschiedene Funk- tionen– wie im Anlassfall – nicht bestimmte Teilleistungen abgelten sollen, seien als Vorschüsse zu qualifizieren. Die Werkbestellerin sei also Vorleistungspflichtige der Vorschüsse und insoweit stehe ihr daher das Recht auf Leistungsverweigerung wegen zu behebender Mängel (gemäß § 1052 S 1 ABGB) nicht zu. Im Einzelnen: - Informationen über Struktur und Verlauf Rahmen der praktischen Ausbildung - Informationen über Untersuchungen wird in erster Linie die Frage erörtert, ob dem Werkbesteller, der „Vorschüsse“ auf das Entgelt zu erreichende berufliche Kompetenzen - Nachweisfunktion Der Ausbildungsleitfaden begleitet die Auszubildenden während leisten verpflichtet ist, ein Leistungsverweigerungsrecht an diesen „Vorschüssen“ zukommt, wenn der 3-jährigen prak- tischen Ausbildung und ist von den Auszubildenden verantwortlich zu führen. Es sind regelmäßige Eintragungen (idealerweise täglich/wöchentlich) vorzunehmen. Der Ausbildungsleitfaden ist in einem DIN A4 Ordner mit Registereinlagen abzulegen und von den Auszubildenden zu jeder Praxiseinsatzstelle mitzunehmen und den Pra- xisanleitenden vorzulegen. Praxisanleitende unterstützen die Auszubildenden bei der Führung des Ausbildungs- nachweises und zeichnen entsprechende Dokumente regelmäßig ab. Bei allen Praxisbesuchen ist der Ausbildungsnachweis unaufgefordert den Lehren- den zur Einsicht vorzulegen. Der Ausbildungsleitfaden ist am Ausbildungsende vor Zulassung zur Abschlussprü- fung vollständig inkl. aller erforderlichen Nachweise Werkunternehmer nicht plangemäß an der Schule vorzulegen. An dieser Stelle erfolgt die dringende Empfehlung, sofern Originale an der Schule abgegeben worden sind, zusätzlich eine Kopie im Ausbildungsnachweis zu hinterle- gen. Nach Anlage 7 PflAPrV Der Orientierungseinsatz wird beim Xxxxxx der praktischen Ausbildung durchgeführt. Hier gewinnen die Auszubildenden erste Einblicke in die praktische Pflegetätigkeit in den Versorgungsbereichen, die vom Xxxxxx der praktischen Ausbildung angeboten werden. Die Auszubildenden werden schrittweise an die Aufgaben von beruflich Pflegenden im Rahmen des Pflegeprozesses herangeführt, damit grundlegende Kompetenzen am Beginn der Ausbildung erworben werden können. Zum Ende des Einsatzes sollen sie dazu in der Lage sein, erste Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen geringen Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen, selbstständig durchzuführen. Wenn bei den zu pflegenden Menschen ein höherer Grad an Pflegebedürftigkeit vorliegt, erfolgt die Versorgung gemeinsam mit Pflegefachpersonen. Fachliche Entscheidungen im Rahmen des Pflegeprozesses sollen die Auszubildenden in jedem Fall mit Pflegefachpersonen abstimmen.
a) Stationäre Akutpflege 400 Stunden
b) Stationäre Langzeitpflege 400 Stunden
c) Ambulante Akut-/Langzeitpflege 400 Stunden Die drei Pflichteinsätze schließen im Verlauf der Ausbildung zeitlich und inhaltlich an den Orientierungseinsatz an. Die Auszubildenden übernehmen im ersten Drittel der Ausbildung zunehmend selbstständig Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen geringen Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen. Fachliche Entscheidungen im Rahmen des Pflegeprozesses erfolgen auch weiterhin in Abstimmung mit PflegefachpersonenWerkherstellung arbeitet. In Abhängigkeit zum individuellen Ausbildungsstand versorgen die Auszubildenden gemeinsam einem zweiten Schritt ist zu beleuchten, ob bei einem Vertrag, der Planungs- und Bauleistungen mit Pflegefachpersonen Menschenörtlicher Bauaufsicht kombiniert, deren Pflege und Versorgung einen höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen. Im zweiten Drittel eine Zurückbehaltung der Ausbildung übernehmen die Auszubildenden zunehmend selbstständig Aufgaben mit zu pflegenden Menschen, die einen mittleren Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen. Das bedeutet, dass der physische und psychische gesundheitliche Zustand der pflegebedürftigen Menschen zwar nicht immer stabil Teilleistungen durch den Bauherren zulässig ist, ihre Pflege und Versorgung jedoch keine großen Risiken bergen. Wenn bei den wenn es hinsichtlich der örtlichen Bauaufsicht zu pflegenden Menschen ein instabiler Gesundheitszustand vorliegt und ihre Pflege Risiken birgt, erfolgt die Versorgung gemeinsam mit Pflegefachpersonen. Dabei können die Auszubildenden in Abhängigkeit zu ihrem Ausbildungsstand ausgewählte Teilaufgaben selbstständig übernehmen. Die gesundheits- und entwicklungsbedingten Selbstpflegeerfordernisse bilden den Anlass für die Gestaltung einer professionellen Pflegebeziehung zu den Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugspersonen sowie zur Gestaltung von Pflegeprozessen in der pädiatrischen Versorgung. Die in diesem Einsatz zu erwerbenden Kompetenzen sind auf die Begegnung mit Kindern und Jugendlichen, ihre Entwicklung und ihre familiären und sozialen Bindungen ausgerichtet. Der Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung ermöglicht den Auszubildenden einen Einblick in einen neuen Versorgungsbereich. Bereits in den vorangegangenen Einsätzen hatten sie Gelegenheit, Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit emotionalen, psychischen und/oder kognitiven Veränderungen zu sammeln. Durch die Bearbeitung früherer situativer Anforderungen und durch die Inhalte der theoretischen Ausbildung haben die Auszubildenden grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen erworben, die die Basis für eine professionelle Beziehungsgestaltung mit Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen in unterschiedlichen Pflegesituationen bilden. Diese grundlegenden Kompetenzen können im Einsatz in der psychiatrischen Versorgung durch die direkte Begegnung mit Menschen mit emotionalen, psychischen und/oder kognitiven Veränderungen erweitert und vertieft werden. Insbesondere lernen die Auszubildenden die besonderen Pflegebedarfe und Interventionen der psychiatrischen Pflege kennen sowie die Besonderheiten der institutionellen Settings und die Zusammenarbeit im therapeutischen Team. Der Vertiefungseinsatz soll beim Xxxxxx der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Er baut auf einem Pflichteinsatz aus den beiden ersten Ausbildungsdritteln auf, sodass hier ein umfassender und intensiver Kompetenzaufbau möglich ist. Im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes wird auch der praktische Teil der staatlichen Prüfung abgelegt. Während des Vertiefungseinsatzes übernehmen die Auszubildenden zunehmend selbstständig Aufgaben im Pflegeprozess auch mit Menschen, die einem hohen Grad an Pflegebedürftigkeit und einen instabilen Gesundheitszustand aufweisen. Entsprechend ihrem Ausbildungsstand gestalten sie die Pflegeprozesse in zunehmend komplexeren Pflegesituationen. Dabei übernehmen sie die Verantwortung für die Pflegeprozesse im (qualifikationsheterogenen) Team, können interprofessionell zusammenarbeiten und sind dazu in der Lage, die Prozesse auch sektorenübergreifend (mit)zusteuernLeistungsstörungen kommt.
a) Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation o. ä. 80 Stunden
b) Zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes 80 Stunden Für einen weiteren Einsatz im letzten Ausbildungsdrittel sind 80 Stunden vorgesehen. Er kann beispielsweise in der Pflegeberatung, in der rehabilitativen oder in der palliativen Versorgung stattfinden. Weitere 80 Stunden stehen zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes zur Verfügung Ist im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz im Bereich der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen oder der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit der Ausrichtung auf den Bereich der ambulanten Langzeitpflege vereinbart, kann sich die oder der Auszubildende für das dritte Ausbildungsdrittel entscheiden, eine Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger durchzuführen, statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen. Der Pflichteinsatz Psychiatrie findet dann im gerontopsychiatrischen Versorgungsbereich statt, ggf. ist hier eine Anpassung des Ausbildungsplans erforderlich. Der Vertiefungseinsatz findet in der stationären Langzeitpflege oder in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege statt. Wahleinsätze sind ebenfalls im Versorgungsbereich älterer Menschen vorgesehen und entsprechend zu planen. Die Stundenanzahl entspricht den Stunden für den Abschluss Pflegefachmann/Pflegefachfrau.
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