Common use of Einleitung Clause in Contracts

Einleitung. Schleswig-Holstein nimmt mit seinen windreichen Küstenregionen einen besonderen Stellenwert zum Gelingen der Energiewende in Deutschland ein. Mit der Netzent- wicklungsinitiative Schleswig-Holstein hat sich die Landesregierung Schleswig- Holstein im Jahr 2010 mit den Netzbetreibern und den betroffenen Kreisen zu einem gemeinsamen Netzausbaukonzept für Schleswig-Holstein verpflichtet. Der Bau der Westküstenleitung zwischen Brunsbüttel und Niebüll an der Westküste Schleswig- Holsteins (380-kV-Leitung) ist dabei eines der zentralen Projekte in Schleswig- Holstein und hat auch Eingang in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) der Bun- desregierung gefunden. Daraus resultiert der vorrangige Bedarf für die Westküsten- leitung. Die Landesregierung hat für die Westküstenleitung auf ein formales und zeitintensi- ves Raumordnungsverfahren zu Gunsten eines innovativen Dialogverfahrens ver- zichtet und beschlossen, die Berücksichtigung der raumordnerischen Belange im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu prüfen. Das informelle Beteiligungsver- fahren/Dialogverfahren zur Westküstenleitung ist im Oktober 2013 erfolgreich abge- schlossen worden. Im Anschluss an das informelle Dialogverfahren begann das for- melle Planfeststellungsverfahren. Die Westküstenleitung wird insgesamt in fünf Abschnitten geplant. Der erste Ab- schnitt der 380-kV-Westküstenleitung (Brunsbüttel – Süderdonn) befindet sich im Bau und soll in Kürze fertiggestellt werden. Für den zweiten Abschnitt der Leitung (Süderdonn – Heide) hat das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) am 30.05.2016 den Planfeststellungsbeschluss erlassen (Az.: AfPE L-667.02-PFV 380-kV-Ltg Sü- derdonn – Heide West). Für den dritten und vierten Abschnitt ist das Planfeststel- lungsverfahren weit vorangeschritten (s. Tabelle unter Punkt 2). Der fünfte Abschnitt (Klixbüll - Dänemark1) befindet sich noch im Planungsstadium. Vor diesem Hintergrund ist die Realisierungsvereinbarung zur Westküstenleitung aus dem Jahr 2013 fortzuschreiben, insbesondere ist eine Anpassung der ursprünglich festgelegten Realisierungszeiträume vorzunehmen. Die bereits getroffenen Vereinba- rungen und Regelungen bleiben zwischen den Beteiligten bestehen bzw. werden durch die vorliegende Vereinbarung ergänzt.

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Einleitung. SchleswigDie externe Kontrolle der TGD-Holstein nimmt Geschäftsstellen (Tiergesundheitsdienst Burgenland, Gesundheitsdienst für Nutztiere für Kärnten, Tiergesundheitsdienst Niederösterreich, Tiergesundheitsdienst Oberöster- reich, Tiergesundheitsdienst Salzburg, Tiergesundheitsdienst Steiermark, Tiergesundheitsdienst Tirol, Tiergesundheitsdienst Vorarlberg und Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung (Geflügelgesund- heitsdienst)) sowie der Teilnehmer dieser Tiergesundheitsdienste ist gemäß § 17 Abs. 2 der Tier- gesundheitsdienst-Verordnung 2009, BGBl II Nr. 434/2009 nach einheitlichen Prinzipien auf Grundlage eines risikobasierten Kontrollplans durch eine nach dem Akkreditierungsgesetz (AkkG 2012), BGBl. Nr. 28/2012, in der jeweils geltenden Fassung akkreditierten Stelle (in der Folge kurz Kontrollfirma ge- nannt), durchzuführen. Somit werden statistisch abgesicherte Aussagen in Bezug auf die kontrollierten Bereiche gewährleistet. Für die Durchführung der externen Kontrollen muss sichergestellt sein, dass die Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften durch entsprechende Fachqualifikation der Kontroll- organe gewährleistet ist. Die vorliegende TGD-Kontrollvorschrift für die Durchführung der externen Kontrolle der Tiergesundheitsdienste der Länder einschließlich des Geflügelgesundheitsdienstes (TGD), ist das Ergebnis der Überarbeitung der TGD-Kontrollvorschrift ergänzte Version, Stand Februar 2010 (BMG-74200/0002-II/B/10/11), veröffentlicht in den Amtlichen Veterinärnachrichten 1/2011, die durch diese Kontrollvorschrift aufgehoben wird. Die Überarbeitung ist auf Grund geänderter Vorschriften und Erkenntnissen aus den externen Kontrollen der Jahre 2010 bis 2013 notwendig geworden. Als fachliche und rechtliche Grundlage dient in der jeweils gültigen Fassung das Tierarzneimittelkont- rollgesetz, BGBl. I Nr. 28/2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2008, die Tiergesundheitsdienst- Verordnung 2009, BGBl. II Nr. 434/2009 und zugrundeliegende Kundmachungen, die Veterinär- Arzneispezialitäten-Anwendungsverordnung 2010, BGBl. II Nr. 259/2010 einschließlich der Kundma- chungen gemäß § 2 Abs. 2 dieser Verordnung und die Rückstandskontrollverordnung 2006, BGBl. II Nr. 110/2006. Gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 des Tierarzneimittelkontrollgesetzes darf ein Tierarzt bestimmte Tierarzneimit- tel an den Tierhalter abgeben. Eine der Voraussetzungen für dieses Vorgehensmodell ist, dass sowohl der Tierhalter als auch der Tierarzt Teilnehmer an einem Tiergesundheitsdienst gemäß § 7 Abs. 2 bis 3 des Tierarzneimittelkontrollgesetzes sind. Um unter anderem den verantwortungsvollen Umgang des TGD-Tierhalters mit seinen windreichen Küstenregionen einen besonderen Stellenwert zum Gelingen Tierarzneimitteln zu überwachen, ist der Energiewende in Deutschland einTGD-Betreuungstierarzt verpflichtet, ge- mäß Anhang 3 Z 7 der TGD-Verordnung Betriebserhebungen durchzuführen und die daraus resultie- renden Betriebserhebungsdeckblätter an die TGD-Geschäftsstelle zu übermitteln. Mit Das Ziel gegenständ- licher TGD-Kontrollvorschrift besteht darin, österreichweit einheitliche externe Kontrollen zu ermögli- chen und die Einhaltung der Netzent- wicklungsinitiative Schleswig-Holstein hat sich die Landesregierung Schleswig- Holstein Bestimmungen insbesondere im Jahr 2010 mit den Netzbetreibern Bezug auf die Arzneimittelabgabe durch die TGD-Betreuungstierärzte einerseits und den betroffenen Kreisen Arzneimitteleinsatz durch die TGD-Tierhalter bzw. TGD-Arzneimittelanwender andererseits zu einem gemeinsamen Netzausbaukonzept für Schleswigkontrollieren. Dieses System soll eine bestmögliche Betreuung von Tierbeständen unter Berücksichtigung der Mini- mierung des Einsatzes von Tierarzneimittel und der haltungsbedingten Beeinträchtigung bei der tieri- schen Erzeugung, in der Tierärzte und tierhaltende Landwirte vertreten sind sowie eine höchstmögliche Arzneimittel- und damit Lebensmittelsicherheit garantieren. Das hier vorgestellte System der Arzneimittelabgabe, –anwendung – rücknahme und –überwachung lässt sich als Pyramide, wie folgt darstellen Die TGD-Holstein verpflichtet. Der Bau der Westküstenleitung zwischen Brunsbüttel und Niebüll an der Westküste Schleswig- Holsteins (380-kV-Leitung) ist dabei eines der zentralen Projekte in Schleswig- Holstein und hat Kontrollvorschrift bezieht sich ausschließlich auf den Bereich externer Kontrollen, doch kann diese auch Eingang in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) der Bun- desregierung gefunden. Daraus resultiert der vorrangige Bedarf für die Westküsten- leitung. Die Landesregierung hat internen Kontrollen der TGD-Geschäftsstelle für die Westküstenleitung auf ein formales ihre Vertragspartner (Tierärzte und zeitintensi- ves Raumordnungsverfahren zu Gunsten eines innovativen Dialogverfahrens ver- zichtet und beschlossen, die Berücksichtigung der raumordnerischen Belange im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu prüfen. Das informelle Beteiligungsver- fahren/Dialogverfahren zur Westküstenleitung ist im Oktober 2013 erfolgreich abge- schlossen worden. Im Anschluss an das informelle Dialogverfahren begann das for- melle Planfeststellungsverfahren. Die Westküstenleitung wird insgesamt in fünf Abschnitten geplant. Der erste Ab- schnitt der 380-kV-Westküstenleitung (Brunsbüttel – SüderdonnTierhalter) befindet sich im Bau und soll in Kürze fertiggestellt verwendet werden. Für den zweiten Abschnitt der Leitung (Süderdonn – Heide) hat das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) am 30.05.2016 den Planfeststellungsbeschluss erlassen (Az.: AfPE L-667.02-PFV 380-kV-Ltg Sü- derdonn – Heide West). Für den dritten und vierten Abschnitt ist das Planfeststel- lungsverfahren weit vorangeschritten (s. Tabelle unter Punkt 2). Der fünfte Abschnitt (Klixbüll - Dänemark1) befindet sich noch im Planungsstadium. Vor diesem Hintergrund ist die Realisierungsvereinbarung zur Westküstenleitung aus dem Jahr 2013 fortzuschreiben, insbesondere ist eine Anpassung der ursprünglich festgelegten Realisierungszeiträume vorzunehmen. Die bereits getroffenen Vereinba- rungen und Regelungen bleiben zwischen den Beteiligten bestehen bzw. werden durch die vorliegende Vereinbarung ergänzt.

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Einleitung. SchleswigPangea, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Busch SE (nachfolgend Busch SE und zusammen mit ihren Tochterunternehmen, aber ohne die Pfeiffer Vacuum- Gruppe, die Busch-Holstein nimmt Gruppe), hält zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Ver- tragsberichts 6.187.436 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Pfeiffer Vacuum (nachfolgend die Pfeiffer Vacuum-Aktien). Dies entspricht einer Beteiligungsquote von rund 62,7% am in 9.867.659 Aktien eingeteilten Grundkapital von Pfeiffer Vacuum. Die Busch SE hält zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertragsbe- richts 94.637 Pfeiffer Vacuum-Aktien, was einer Beteiligungsquote von rund 0,96% am Grundkapital von Pfeiffer Vacuum entspricht. Zwischen der Busch SE und der Pfeiffer Vacuum besteht seit dem 20. Mai 2019 ein Konzernkoordinationsvertrag (Relationship Agreement), der die strategische Koope- ration zwischen Pfeiffer Vacuum und der Busch-Gruppe regelt. Am 6. November 2022 gab Xxxxxxxx Xxxxxx in einer Ad hoc-Mitteilung bekannt, dass sie ein Schrei- ben der Pangea erhalten habe, mit seinen windreichen Küstenregionen dem diese der Pfeiffer Vacuum mitteilte, unbe- dingt einen besonderen Stellenwert zum Gelingen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Pfeiffer Vacuum als beherrschter und Pangea als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Ge- sellschaft abschließen und deshalb kurzfristig in Verhandlungen dazu eintreten zu wollen. Auf gemeinsamen Antrag der Energiewende in Deutschland einGeschäftsführung von Pangea und des Vorstands von Pfeiffer Vacuum hat das Landgericht Frankfurt am Main durch Beschluss vom 12. Mit Dezember 2022 die I-Advise AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als sachverständige gemeinsame Prüferin (nachfolgend der Netzent- wicklungsinitiative Schleswig-Holstein hat sich die Landesregierung Schleswig- Holstein im Jahr 2010 mit den Netzbetreibern Vertragsprüfer oder I- Advise) zur Prüfung des Vertrags ausgewählt und den betroffenen Kreisen zu einem gemeinsamen Netzausbaukonzept für Schleswig-Holstein verpflichtetbestellt. Der Bau Vertrag, der Westküstenleitung zwischen Brunsbüttel und Niebüll an Gegenstand des vorliegenden gemeinsamen Vertragsberichts ist, wurde am 14. Xxxx 2023 abgeschlossen. Der Vorstand der Westküste Schleswig- Holsteins (380-kV-Leitung) ist dabei eines der zentralen Projekte in Schleswig- Holstein und Pfeiffer Vacuum hat auch Eingang in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) der Bun- desregierung gefundenam 14. Daraus resultiert der vorrangige Bedarf für die Westküsten- leitung. Die Landesregierung hat für die Westküstenleitung auf ein formales und zeitintensi- ves Raumordnungsverfahren zu Gunsten eines innovativen Dialogverfahrens ver- zichtet und Xxxx 2023 beschlossen, die Berücksichtigung der raumordnerischen Belange im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu prüfen. Das informelle Beteiligungsver- fahren/Dialogverfahren zur Westküstenleitung ist im Oktober 2013 erfolgreich abge- schlossen worden. Im Anschluss an das informelle Dialogverfahren begann das for- melle Planfeststellungsverfahren. Die Westküstenleitung wird insgesamt in fünf Abschnitten geplantden Vertrag abzuschließen. Der erste Ab- schnitt Aufsichtsrat von Pfeif- fer Vacuum stimmte vor der 380Unterzeichnung des Vertrags dessen Abschluss zu und beschloss vor der Unterzeichnung des Vertrags in seiner Sitzung vom 14. Xxxx 2023, den Aktionären der Pfeiffer Vacuum (nachfolgend die Pfeiffer Vacuum-kV-Westküstenleitung (Brunsbüttel – SüderdonnAk- tionäre) befindet sich im Bau und soll in Kürze fertiggestellt werdendie Zustimmung zum Vertrag zu empfehlen. Für den zweiten Abschnitt Bei der Leitung (Süderdonn – Heide) hat das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) am 30.05.2016 den Planfeststellungsbeschluss erlassen (Az.: AfPE L-667.02-PFV 380-kV-Ltg Sü- derdonn – Heide West). Für den dritten und vierten Abschnitt ist das Planfeststel- lungsverfahren weit vorangeschritten (s. Tabelle unter Punkt 2). Der fünfte Abschnitt (Klixbüll - Dänemark1) befindet sich noch im Planungsstadium. Vor diesem Hintergrund ist die Realisierungsvereinbarung zur Westküstenleitung aus Beschlussfassung lag dem Jahr 2013 fortzuschreiben, insbesondere ist eine Anpassung der ursprünglich festgelegten Realisierungszeiträume vorzunehmen. Die bereits getroffenen Vereinba- rungen und Regelungen bleiben zwischen den Beteiligten bestehen bzw. werden durch die vorliegende Vereinbarung ergänzt.Aufsichtsrat von Pfeiffer Vacuum vor:

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Einleitung. SchleswigDie von der ÖBB-Holstein nimmt mit seinen windreichen Küstenregionen einen besonderen Stellenwert zum Gelingen der Energiewende in Deutschland einInfrastruktur AG angebotenen Leistungen umfassen • Mindestzugangspaket • Serviceeinrichtungen/-leistungen o Basisleistungen o Zusatzleistungen o Nebenleistungen Das Eisenbahnsystem ist wie alle Eisenbahninfrastrukturnetze bzw. Mit der Netzent- wicklungsinitiative Schleswig-Holstein hat sich die Landesregierung Schleswig- Holstein im Jahr 2010 mit den Netzbetreibern technischen Systeme anfällig für Störun- gen und den betroffenen Kreisen zu einem gemeinsamen Netzausbaukonzept für Schleswig-Holstein verpflichtet. Der Bau der Westküstenleitung zwischen Brunsbüttel und Niebüll an der Westküste Schleswig- Holsteins (380-kV-Leitung) ist dabei eines der zentralen Projekte in Schleswig- Holstein und hat auch Eingang in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) der Bun- desregierung gefunden. Daraus resultiert der vorrangige Bedarf für die Westküsten- leitung. Die Landesregierung hat für die Westküstenleitung auf ein formales und zeitintensi- ves Raumordnungsverfahren zu Gunsten eines innovativen Dialogverfahrens ver- zichtet und beschlossensonstige Unregelmäßigkeiten, die Berücksichtigung der raumordnerischen Belange zu Abweichungen von den vereinbarten Fahrwegkapazitäten und sonstigen Leistungen führen können. Ausgleichsleistungen für Abweichungen von den vereinbarten Fahrwegkapazitäten und sonstigen Leistungen gewährt die ÖBB-Infrastruktur AG ausschließlich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu prüfenPerformance Regimes (siehe Kapitel 5.7 bzw. Das informelle Beteiligungsver- fahren/Dialogverfahren zur Westküstenleitung ist 5.3.4.3 und 5.3.5), wobei externe Ursachen iSd Anhang VI Nr. 2 lit c Z 8 RL (EU) 2012/34, die weder dem Infrastrukturbetreiber noch dem Eisenbahnunternehmen zuzuschreiben sind (z.B. Streik, Verwaltungs- formalitäten, äußere Einflüsse, wetterbedingte Auswirkungen und natürliche Ursachen, Verspätungen durch externe Ursachen im Oktober 2013 erfolgreich abge- schlossen wordennachgelagerten Schienennetz und andere Ursachen) sowie sekundäre Ursachen iSd Anhang VI Nr. Im Anschluss an das informelle Dialogverfahren begann das for- melle Planfeststellungsverfahren2 lit c Z 9 RL (EU) 2012/34, die weder dem Infrastrukturunternehmen noch dem Eisenbahnun- ternehmen zuzuschreiben sind (z.B. gefährliche Ereignisse, Unfälle und Risiken, Streckenbelegung wegen Verspätung desselben Zugs, Streckenbelegung wegen Verspätung eines anderen Zugs, Umlauf, Anschlüsse), werden nicht der ÖBB-Infrastruktur AG zugeschrieben. Die Westküstenleitung wird insgesamt in fünf Abschnitten geplantWegeentgelte und sonstige Entgelte (Dienstleistungsentgelte) decken weder die Vollkosten für die jeweilige Nutzung der Eisenbahninfrastruktur bzw. Der erste Ab- schnitt der 380Leistungserbringung noch enthalten diese Entgelte Wagnis- oder Gewinnzuschläge, daher gewährt die ÖBB-kV-Westküstenleitung (Brunsbüttel – Süderdonn) befindet sich Infrastruktur AG im Bau und soll in Kürze fertiggestellt werden. Für den zweiten Abschnitt Sinne der Leitung leistungsabhängigen Entgeltrege- lung gemäß Anhang VI Nr 2 RL (Süderdonn – HeideEU) hat das Amt 2012/34 Entgeltreduktionen sowie Entschädigungen für Planfeststellung Energie (AfPE) am 30.05.2016 den Planfeststellungsbeschluss erlassen (Az.: AfPE L-667.02-PFV 380-kV-Ltg Sü- derdonn – Heide West). Für den dritten und vierten Abschnitt ist das Planfeststel- lungsverfahren weit vorangeschritten (s. Tabelle unter Punkt 2). Der fünfte Abschnitt (Klixbüll - Dänemark1) befindet sich noch Betriebsstörun- gen ausschließlich im PlanungsstadiumRahmen des Performance Regimes. Vor diesem Hintergrund ist In den folgenden Kapiteln werden die Realisierungsvereinbarung zur Westküstenleitung aus dem Jahr 2013 fortzuschreiben, insbesondere ist eine Anpassung der ursprünglich festgelegten Realisierungszeiträume vorzunehmen. Die bereits getroffenen Vereinba- rungen Entgelte und Regelungen bleiben zwischen den Beteiligten bestehen bzw. werden durch die vorliegende Vereinbarung ergänztLeistungen des Mindestzugangspakets näher dargestellt.

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Samples: infrastruktur.oebb.at

Einleitung. SchleswigDer Umweltbericht beinhaltet zum Verfahrensschritt nach § 4 Abs. 2 BauGB die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Planvorhabens auf der Basis des abgestimmten Bebauungsplanentwurfs. Er fußt u.a. auf den Ergebnissen der Erhebungen geschützter Biotope und Bäume, der Fauna und der Eingriffsbewertung. Ergänzende Erhebungen zu vermuteten Fledermausvorkommen in Baumhöhlen wurden im Frühjahr 2018 vorgenommen. Darüber hinaus fanden die Fachgutachten zur Prüfung artenschutzrechtlicher Belange, zu Lärm- immissionen sowie die Berechnungen zur Muldenversickerung sowie ein Fachgutachten zur Be- urteilung der Luftbelastungen Berücksichtigung. Der Umweltbericht orientiert sich an der Gliederung der Anlage 1 zum Baugesetzbuch sowie der Mustergliederung zur Begründung von Bebauungsplänen in Berlin. Da der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan XV-68b, aus dem der Bebauungsplan XV- 68b-1 durch Teilung hervorging, vor der BauGB-Holstein nimmt mit seinen windreichen Küstenregionen einen besonderen Stellenwert zum Gelingen der Energiewende in Deutschland ein. Mit der Netzent- wicklungsinitiative Schleswig-Holstein hat Novelle aus dem Jahr 2017 erfolgte, orientieren sich die Landesregierung Schleswig- Holstein Inhalte der Umweltprüfung sowie die Gliederung des Berichtes an der BauGB-Fassung vor der Novelle 2017. Gleiches gilt für die Grundlage zur Bewertung von Eingriffen. Auch hier kommt das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Jahr 2010 Land Berlin („Auhagen- Methode“) mit den Netzbetreibern dem Stand 2013 zur Anwendung. Im Falle von Änderungen der Inhalte des Bebauungsplans wurden Anpassungen des Umweltbe- richtes vorgenommen. Die durchgeführte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und den betroffenen Kreisen die Behördenbetei- ligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB diente neben der Unterrichtung über die Planung auch dazu, Hinweise zu einem gemeinsamen Netzausbaukonzept für Schleswig-Holstein verpflichtetUmfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu erhalten. Der Bau der Westküstenleitung zwischen Brunsbüttel und Niebüll an der Westküste Schleswig- Holsteins (380-kV-Leitung) ist dabei eines der zentralen Projekte in Schleswig- Holstein und hat auch Eingang in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) der Bun- desregierung gefunden. Daraus resultiert der vorrangige Bedarf für hier vorgelegte Umweltbericht beachtet die Westküsten- leitung. Die Landesregierung hat für die Westküstenleitung auf ein formales und zeitintensi- ves Raumordnungsverfahren zu Gunsten eines innovativen Dialogverfahrens ver- zichtet und beschlossen, die Berücksichtigung der raumordnerischen Belange im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu prüfen. Das informelle Beteiligungsver- fahren/Dialogverfahren zur Westküstenleitung ist im Oktober 2013 erfolgreich abge- schlossen worden. Im Anschluss an das informelle Dialogverfahren begann das for- melle Planfeststellungsverfahren. Die Westküstenleitung wird insgesamt in fünf Abschnitten geplant. Der erste Ab- schnitt der 380-kV-Westküstenleitung (Brunsbüttel – Süderdonn) befindet sich im Bau dieses Beteiligungsschrittes vorgebrachten und soll in Kürze fertiggestellt werden. Für den zweiten Abschnitt der Leitung (Süderdonn – Heide) hat das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) am 30.05.2016 den Planfeststellungsbeschluss erlassen (Aznach er- folgter Abwägung und Ergänzungen berücksichtigten Anregungen und Bedenken.: AfPE L-667.02-PFV 380-kV-Ltg Sü- derdonn – Heide West). Für den dritten und vierten Abschnitt ist das Planfeststel- lungsverfahren weit vorangeschritten (s. Tabelle unter Punkt 2). Der fünfte Abschnitt (Klixbüll - Dänemark1) befindet sich noch im Planungsstadium. Vor diesem Hintergrund ist die Realisierungsvereinbarung zur Westküstenleitung aus dem Jahr 2013 fortzuschreiben, insbesondere ist eine Anpassung der ursprünglich festgelegten Realisierungszeiträume vorzunehmen. Die bereits getroffenen Vereinba- rungen und Regelungen bleiben zwischen den Beteiligten bestehen bzw. werden durch die vorliegende Vereinbarung ergänzt.

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Samples: fbinter.stadt-berlin.de

Einleitung. Schleswig-Holstein nimmt mit seinen windreichen Küstenregionen einen besonderen Stellenwert zum Gelingen der Energiewende in Deutschland ein. Mit der Netzent- wicklungsinitiative Schleswig-Holstein hat sich die Landesregierung Schleswig- Holstein Die Gemeinden im Jahr 2010 mit den Netzbetreibern und den betroffenen Kreisen zu einem gemeinsamen Netzausbaukonzept für Schleswig-Holstein verpflichtet. Der Bau der Westküstenleitung zwischen Brunsbüttel und Niebüll an der Westküste Schleswig- Holsteins (380-kV-Leitung) ist dabei eines der zentralen Projekte in Schleswig- Holstein und hat auch Eingang in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) der Bun- desregierung gefunden. Daraus resultiert der vorrangige Bedarf für Amt Südangeln beabsichtigen die Westküsten- leitung. Die Landesregierung hat für die Westküstenleitung auf ein formales und zeitintensi- ves Raumordnungsverfahren zu Gunsten eines innovativen Dialogverfahrens ver- zichtet und beschlossen, die Berücksichtigung der raumordnerischen Belange Breitbandversorgung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Amtsgebiet zu prüfenverbessern. Das informelle Beteiligungsver- fahren/Dialogverfahren zur Westküstenleitung ist im Oktober 2013 erfolgreich abge- schlossen wordenDazu wurde ein Breitbandzweckverband gegründet. Im Anschluss an das informelle Dialogverfahren begann das for- melle Planfeststellungsverfahren. Die Westküstenleitung wird insgesamt Geplant sind Glasfaserverbindungen über den gesamten unterversorgten Bereich bis in fünf Abschnitten geplant. Der erste Ab- schnitt der 380-kV-Westküstenleitung die Häuser und Gewerbeobjekte zu verlegen (Brunsbüttel – Süderdonn) befindet sich im Bau und soll in Kürze fertiggestellt werden. Für den zweiten Abschnitt der Leitung (Süderdonn – Heide) hat das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) am 30.05.2016 den Planfeststellungsbeschluss erlassen (Az.: AfPE L-667.02-PFV 380-kV-Ltg Sü- derdonn – Heide WestFibre To The Building, FTTB). Für den dritten und vierten Abschnitt ist die Verlegung der Glasfaserkabel soll eine Kabelkanalanlage in das Planfeststel- lungsverfahren weit vorangeschritten (s. Tabelle unter Punkt 2)Erdreich eingebaut werden. Der fünfte Abschnitt (Klixbüll - Dänemark1) befindet sich noch Dabei werden Haupttrassen vorwiegend im PlanungsstadiumBereich der Straßenränder, in Geh- und Radwege und Nebentrassen zur Anbindung der Häuser und Gebäude hergerichtet. Vor diesem Hintergrund Das Ausbaugebiet Das Ausbaugebiet wird in vier Cluster aufgeteilt. Die Cluster werden jeweils in zwei Fachlose aufgeteilt, einem Fachlos Tiefbau und einem Fachlos Glasfaserarbeiten. Es ist eine losweise Vergabe geplant. Den Clustern sind folgende Gemeindegebiete zugeordnet: Cluster 1 Schaalby, Twedt, Taarstedt, Brodersby, Goltoft, Ortsteil Hestoft der Gemeinde Ulsnis Cluster 2 Uelsby, Struxdorf, Tolk, Süderfahrenstedt Cluster 3 Idstedt, Nübel, Neuberend, Stolk Cluster 4 Havetoft, Klappholz, Böklund Die vorliegende Ausschreibungsunterlage beinhaltet die komplette Umsetzung der Tiefbauarbeiten und den gesamten Einbau der Kabelschutzrohre (KSR), Schächte und Kabelverzweiger (KVZ) auf den Haupt- und Nebentrassen in allen Orten des Verbandsgebietes. Zudem werden zwei Hauptverteiler/Point-of-Presence (POP) bauseits erstellt. Ausgehend von diesen PoP werden die Ortsteile versorgt. Ziel ist es, sehr flexible Kabelrohrsysteme zu schaffen und mit Glasfaserleitungen zu bestücken, die den zukünftigen Anforderungen sowie den Erweiterungen der nächsten Jahre gewachsen sind. Zudem werden die notwendigen Glasfaserverlegungen und die dazu notwendigen Spleiß-Arbeiten ausgeschrieben, mit denen das Netz zu vervollständigen ist. Basis der Dimensionierung des Netzes ist die Realisierungsvereinbarung zur Westküstenleitung aus „Vorschrift für die Dimensionierung von passiven Netzen, Vers 3.1“, des Fördermittelgebers AteneKom GmbH. Für die Angebotserstellung ist zu kalkulieren, dass die exakten Mengen und Xxxxxx von dem Jahr 2013 fortzuschreibenErfolg der Vermarktung abhängen. Es ist nicht vorgesehen, insbesondere ist von dem Recht der Hauserschließung gemäß TKG Gebrauch zu machen, sondern der Auftraggeber strebt an, durch strategisches Marketing des Netzbetreibers eine Anpassung der ursprünglich festgelegten Realisierungszeiträume vorzunehmen. Die bereits getroffenen Vereinba- rungen möglichst hohe Akzeptanz und Regelungen bleiben zwischen den Beteiligten bestehen bzw. werden durch die vorliegende Vereinbarung ergänztsomit flächendeckende Durchdringung des unterversorgten Gebietes zu erreichen.

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Samples: www.glasfaser-suedangeln.de

Einleitung. Schleswig-Holstein nimmt mit seinen windreichen Küstenregionen einen besonderen Stellenwert zum Gelingen der Energiewende in Deutschland ein. Mit der Netzent- wicklungsinitiative Schleswig-Holstein hat sich die Landesregierung Schleswig- Holstein im Jahr 2010 mit den Netzbetreibern und den betroffenen Kreisen zu einem gemeinsamen Netzausbaukonzept für Schleswig-Holstein verpflichtet. Der Bau der Westküstenleitung zwischen Brunsbüttel und Niebüll an der Westküste Schleswig- Holsteins vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (380-kV-LeitungLBP) ist dabei Bestandteil der An- tragsunterlagen für den wasserrechtlichen Bewilligungsantrag der Hamburger Was- serwerke GmbH (HWW) für das Wasserwerk Nordheide. Im Rahmen des Landschafts- pflegerischen Begleitplans wird insbesondere nach § 17 Abs. 4 BNatSchG die Ein- griffsregelung bearbeitet und in Text und Kartenanlagen dargestellt. Nach § 15 Abs. 1 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidba- re Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen (Vermeidungsgrund- satz). Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der zentralen Projekte Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen, § 15 Abs. 2 BNatSchG). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in Schleswig- Holstein gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederher- gestellt oder neu gestaltet ist (§ 15 Abs. 2 BNatSchG). Können unvermeidbare Beein- trächtigungen nicht in angemessener Frist ausgeglichen oder ersetzt werden und ge- hen die Belange der Allgemeinheit den Belangen des Naturschutzes und der Landes- pflege vor (§15 Abs. 5 BNatSchG), so hat auch Eingang der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten (§15 Abs. 6 BNatSchG). Ziel des Landschaftspflegerischen Begleitplans ist es insbesondere, die Belange von Natur und Landschaft gemäß den genannten rechtlichen Anforderungen in das Bundesbedarfsplangesetz Was- serrechtsverfahren einzubringen. Folgende Inhalte sind hierbei darzustellen: ▪ Beschreibung und Bewertung des Naturhaushaltes und der von der Maßnahme betroffenen Schutzgüter (BBPlG) kurze Zusammenfassung der Bun- desregierung gefunden. Daraus resultiert Ergebnisse der vorrangige Bedarf für die Westküsten- leitungUmweltver- träglichkeitsstudie), ▪ Darstellung von Möglichkeiten zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchti- gungen, ▪ Darstellung der verbleibenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen, ▪ Darstellung und Begründung der Maßnahmenkonzeption (Schutz-, Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen), ▪ Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Bilanzierung). Die Landesregierung hat für die Westküstenleitung auf ein formales Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zum Wasserrechtsantrag der HWW weist in einzelnen Aspekten einen modellhaften Charakter auf. Dies beinhaltet unter anderem, dass neben den Kompensationsmaßnahmen auch vorsorgliche Maßnahmen empfoh- len und zeitintensi- ves Raumordnungsverfahren zu Gunsten eines innovativen Dialogverfahrens ver- zichtet und beschlossen, die Berücksichtigung der raumordnerischen Belange von den HWW umgesetzt werden. Auch diese vorsorglich durchgeführten Maßnahmen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu prüfenvorliegenden LBP behandelt. Das informelle Beteiligungsver- fahren/Dialogverfahren Nähere Hinweise hierzu finden sich in Kapitel 3. Darüber hinaus werden in diesem Landschaftspflegerischen Begleitplan diejenigen Maßnahmen dargestellt, die zur Westküstenleitung ist im Oktober 2013 erfolgreich abge- schlossen wordenSicherung des Zusammenhangs von FFH-Gebieten getroffen werden, deren Erhaltungsziele oder deren für den Schutzzweck maßgebli- chen Bestandteile durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden können (vgl. Im Anschluss an das informelle Dialogverfahren begann das for- melle Planfeststellungsverfahren§ 34 Abs. Die Westküstenleitung wird insgesamt in fünf Abschnitten geplant. Der erste Ab- schnitt der 380-kV-Westküstenleitung (Brunsbüttel – Süderdonn) befindet sich im Bau und soll in Kürze fertiggestellt werden. Für den zweiten Abschnitt der Leitung (Süderdonn – Heide) hat das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) am 30.05.2016 den Planfeststellungsbeschluss erlassen (Az.: AfPE L-667.02-PFV 380-kV-Ltg Sü- derdonn – Heide West2, 3, 5 BNatSchG). Für den dritten und vierten Abschnitt ist das Planfeststel- lungsverfahren weit vorangeschritten Auch in der FFH-VP wird auf Anregung des Landkreises eine vorsorgeorientierte Betrachtungsweise (s. Tabelle unter Punkt 2). Der fünfte Abschnitt (Klixbüll - Dänemark1Vorsorgegrundsatz) befindet sich noch im Planungsstadium. Vor diesem Hintergrund ist angewandt, die Realisierungsvereinbarung zur Westküstenleitung aus dem Jahr 2013 fortzuschreiben, insbesondere ist eine Anpassung der ursprünglich festgelegten Realisierungszeiträume vorzunehmen. Die bereits getroffenen Vereinba- rungen und Regelungen bleiben zwischen den Beteiligten bestehen bzw. werden durch die vorliegende Vereinbarung ergänztin Kapitel 3 näher beschrieben wird.

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Einleitung. SchleswigDer Vorstand der Münchener Rückversicherungs-Holstein nimmt mit seinen windreichen Küstenregionen einen besonderen Stellenwert zum Gelingen Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (nachfolgend “Münchener Rück” oder “aufnehmende Gesellschaft”) und der Energiewende in Deutschland einVerwaltungsrat (consiglio di amministrazione) der Münchener Rück Italia S.p.A. (nachfolgend auch “Münchener Rück Italia” oder “übertragende Gesellschaft”) haben am 27. Xxxx bzw. 01. April 2008 den Entwurf eines Verschmelzungsplans aufgestellt. Der Verschmelzungsplan sieht vor, dass die Münchener Rück Italia im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Münchener Rück (als aufnehmenden Rechtsträger) verschmolzen wird. Mit Wirksamwerden der Netzent- wicklungsinitiative Schleswig-Holstein hat sich Verschmelzung, wird das gesamte Aktiv- und Passivvermögen der Münchener Rück Italia auf die Landesregierung Schleswig- Holstein Münchener Rück übergehen. Folglich wird die Münchener Rück Italia erlöschen und die Münchener Rück das bisherige Geschäft der Münchener Rück Italia einer neugegründeten Auslandsniederlassung in Mailand (Italien) zuordnen. Die Verschmelzung wird mit Eintragung im Jahr 2010 Handelsregister am Sitz der Münchener Rück wirksam; die Eintragung soll nicht vor dem 01. Januar 2009 erfolgen. Für Zwecke der Rechnungslegung erfolgt die Übernahme des Vermögens der Münchener Rück Italia mit Wirkung zum Beginn des 1. Januar 2009. Angesichts der Tatsache, dass die Münchener Rück 100% des Grundkapitals der Münchener Rück Italia hält, bedarf es keines Beschlusses der Gesellschafterversammlung der aufnehmenden Gesellschaft, sofern nicht Aktionäre, deren Anteile zusammen den Netzbetreibern zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, ein entsprechendes Beschlussverlangen stellen. Dagegen ist die Zustimmung der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft erforderlich, da die Satzung der Münchener Rück Italia insofern keine Ausnahme zulässt. Bei vorliegendem Verschmelzungsbericht handelt es sich um den alleinigen Verschmelzungsbericht des Vorstands der Münchener Rück, der die Aktionäre, Gläubiger und den betroffenen Kreisen zu einem gemeinsamen Netzausbaukonzept für Schleswig-Holstein verpflichtetArbeitnehmer der Münchener Rück gemäß § 122e i.V.m. Der Bau § 8 Abs. 1 des deutschen Umwandlungsgesetzes (UmwG) über die Verschmelzung der Westküstenleitung zwischen Brunsbüttel Münchener Rück Italia auf die Münchener Rück informiert. Dieser Verschmelzungsbericht stellt die beteiligten Unternehmen sowie die wirtschaftlichen und Niebüll strategischen Gründe der Verschmelzung dar. Er dient der Erläuterung des Verschmelzungsplans und stellt die Durchführung der Verschmelzung sowie ihre bilanziellen, rechtlichen und steuerlichen Folgen und die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer und Gläubiger der an der Westküste Schleswig- Holsteins (380-kV-Leitung) ist dabei eines der zentralen Projekte in Schleswig- Holstein und hat auch Eingang in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) der Bun- desregierung gefunden. Daraus resultiert der vorrangige Bedarf für die Westküsten- leitung. Die Landesregierung hat für die Westküstenleitung auf ein formales und zeitintensi- ves Raumordnungsverfahren zu Gunsten eines innovativen Dialogverfahrens ver- zichtet und beschlossen, die Berücksichtigung der raumordnerischen Belange im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu prüfen. Das informelle Beteiligungsver- fahren/Dialogverfahren zur Westküstenleitung ist im Oktober 2013 erfolgreich abge- schlossen worden. Im Anschluss an das informelle Dialogverfahren begann das for- melle Planfeststellungsverfahren. Die Westküstenleitung wird insgesamt in fünf Abschnitten geplant. Der erste Ab- schnitt der 380-kV-Westküstenleitung (Brunsbüttel – Süderdonn) befindet sich im Bau und soll in Kürze fertiggestellt werden. Für den zweiten Abschnitt der Leitung (Süderdonn – Heide) hat das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) am 30.05.2016 den Planfeststellungsbeschluss erlassen (AzVerschmelzung beteiligten Gesellschaften dar.: AfPE L-667.02-PFV 380-kV-Ltg Sü- derdonn – Heide West). Für den dritten und vierten Abschnitt ist das Planfeststel- lungsverfahren weit vorangeschritten (s. Tabelle unter Punkt 2). Der fünfte Abschnitt (Klixbüll - Dänemark1) befindet sich noch im Planungsstadium. Vor diesem Hintergrund ist die Realisierungsvereinbarung zur Westküstenleitung aus dem Jahr 2013 fortzuschreiben, insbesondere ist eine Anpassung der ursprünglich festgelegten Realisierungszeiträume vorzunehmen. Die bereits getroffenen Vereinba- rungen und Regelungen bleiben zwischen den Beteiligten bestehen bzw. werden durch die vorliegende Vereinbarung ergänzt.

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Einleitung. Schleswig-Holstein nimmt Ein Ziel des Aktionsplans Güterverkehr und Logistik ist die Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Güterverkehrs- und Logistikbranche. Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme 5 D werden dafür jährlich die Arbeitsbedingungen in Güter- verkehr und Logistik vom Bundesamt für Güterverkehr evaluiert. Die Berichte des Bun- desamtes sollen den Sozialpartnern eine belastbare und aktuelle Informationsgrundlage für die Diskussion über die Arbeitsbedingungen liefern. Die Evaluierung stellt in Abstim- mung mit seinen windreichen Küstenregionen einen besonderen Stellenwert zum Gelingen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf insgesamt neun Berufsfelder ab, denen ein Großteil der Energiewende Beschäftigten der Güterverkehrs- und Lo- gistikbranche zugeordnet werden kann. Folgende Berufsfelder werden im Einzelnen ana- lysiert: Fachlageristen, Fachkräfte für Lagerlogistik, Fachkräfte für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen, Kaufleute für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen, Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung, Schifffahrtskaufleute, Kraftfahrzeugführer, Schienenfahrzeugführer und Binnenschiffer. Labour market Training situation Untersuchungs- gegenstand Abweichend von der bisherigen Praxis werden die neun Berufsfelder mit Beginn des Jahres 2014 nicht mehr in Deutschland eineinem Gesamtbericht, sondern in mehreren Teilberichten ana- lysiert. Mit Es wird jährlich ein Bericht zu den Arbeitsbedingungen der Netzent- wicklungsinitiative Schleswig-Holstein Kraftfahrzeugführer, Schienenfahrzeugführer und Binnenschiffer erstellt. Dieser Bericht wurde für das Jahr 2014 bereits im August veröffentlicht. Außerdem wird im zweijährigen Wechsel jeweils ein Bericht über die Berufsfelder der Fachlageristen, Fachkräfte für Lagerlogistik und Fachkräfte für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen sowie ein Bericht über die kaufmännischen Berufe (Kaufleute für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen, Kauf- leute für Spedition und Logistikdienstleistung, Schifffahrtskaufleute) erstellt. Der vorlie- gende Bericht bildet hierfür mit den kaufmännischen Berufen den Auftakt. Der vorliegende Bericht gliedert sich für alle drei beleuchteten Berufsfelder wie folgt: Zu Beginn findet jeweils eine Analyse der Beschäftigungsentwicklung und -struktur statt.2 Es folgt eine Untersuchung der Arbeitsbedingungen u.a. anhand des Arbeitsumfelds und der Arbeitsvergütung. Im Rahmen der anschließenden Beschreibung der Ausbildungssituati- on wird beispielsweise auf die Entwicklung der Ausbildungsverhältnisse, der Ausbil- dungsvergütung sowie die Beschäftigungsaussichten der Auszubildenden eingegangen. Abschließend wird die aktuelle Entwicklung auf dem Stellenmarkt anhand der Daten der Bundesagentur für Arbeit beleuchtet. Die betrachteten Berufsordnungen schließen regelmäßig artverwandte Berufe zu einer Gruppe zusammen. Da eine ausführliche Beschreibung aller Einzelberufe nicht möglich ist, beschränkt sich die Analyse der Arbeitsbedingungen exemplarisch auf die ausge- wählten Berufe innerhalb der jeweiligen Berufsordnungen. Basis der Auswahl sind wei- testgehend die den Berufsordnungen zugrunde liegenden Ausbildungsberufe. In Teilen des Berichts hat sich die Landesregierung Schleswig- Holstein im Jahr 2010 mit Vergleich zu früheren Publikationen das zugrunde lie- gende Datenmaterial aufgrund einer neuen Klassifikation der Berufe durch die Ar- beitsagentur (KldB 2010), die seit Januar 2011 Anwendung findet, verändert. Im Rahmen der neuen Klassifikation wurden Berufsgruppen im Vergleich zur vorher gültigen Klassifi- kation der Berufe (KldB 1998 bzw. 1992) teilweise anders abgegrenzt, so dass sich die Grundgesamtheit einzelner Berufsgruppen geändert hat. Eine Vergleichbarkeit zwischen den Netzbetreibern Statistiken der früheren Berichte des Bundesamtes und den betroffenen Kreisen zu einem gemeinsamen Netzausbaukonzept für Schleswig-Holstein verpflichtetin diesem Bericht dar- gestellten Daten ist daher nicht immer gegeben. Der Bau Die neue Klassifikation der Westküstenleitung zwischen Brunsbüttel und Niebüll an der Westküste Schleswig- Holsteins (380-kV-Leitung) Berufe ist dabei eines der zentralen Projekte in Schleswig- Holstein und hat auch Eingang in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) der Bun- desregierung gefunden. Daraus resultiert der vorrangige Bedarf Teilen des Berichtes ursächlich für die Westküsten- leitung. Die Landesregierung hat für die Westküstenleitung auf ein formales und zeitintensi- ves Raumordnungsverfahren zu Gunsten eines innovativen Dialogverfahrens ver- zichtet und beschlossen, die Berücksichtigung der raumordnerischen Belange vergleichsweise kurzen Zeitreihen – beispielswei- se im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu prüfen. Das informelle Beteiligungsver- fahren/Dialogverfahren zur Westküstenleitung ist im Oktober 2013 erfolgreich abge- schlossen worden. Im Anschluss an das informelle Dialogverfahren begann das for- melle Planfeststellungsverfahren. Die Westküstenleitung wird insgesamt in fünf Abschnitten geplant. Der erste Ab- schnitt der 380-kV-Westküstenleitung (Brunsbüttel – Süderdonn) befindet sich im Bau Darstellung der Beschäftigtenzahlen und soll in Kürze fertiggestellt werden. Für den zweiten Abschnitt der Leitung (Süderdonn – Heide) hat das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) am 30.05.2016 den Planfeststellungsbeschluss erlassen (Azderen Struktur.: AfPE L-667.02-PFV 380-kV-Ltg Sü- derdonn – Heide West). Für den dritten und vierten Abschnitt ist das Planfeststel- lungsverfahren weit vorangeschritten (s. Tabelle unter Punkt 2). Der fünfte Abschnitt (Klixbüll - Dänemark1) befindet sich noch im Planungsstadium. Vor diesem Hintergrund ist die Realisierungsvereinbarung zur Westküstenleitung aus dem Jahr 2013 fortzuschreiben, insbesondere ist eine Anpassung der ursprünglich festgelegten Realisierungszeiträume vorzunehmen. Die bereits getroffenen Vereinba- rungen und Regelungen bleiben zwischen den Beteiligten bestehen bzw. werden durch die vorliegende Vereinbarung ergänzt.

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Einleitung. SchleswigDie ÖBB-Holstein nimmt Infrastruktur AG, als die von der Raaberbahn AG beauftragte Trassenzuweisungsstelle, hat die Zuweisung von Fahrwegkapazität an Fahrwegkapazitätsberechtigte unter angemessenen, nicht diskriminierenden und transparenten Bedingungen nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung und einer möglichst effektiven Nutzung der Eisenbahninfrastruktur vorzunehmen (§ 63 Abs1 EisbG). Zur Sicherstellung einer möglichst effektiven Nutzung der Eisenbahninfrastruktur werden bei der Zuweisung von Fahrwegkapazität nachstehende, international anerkannte Grundsätze angewendet: • Bündelung von Zugtrassen (mit seinen windreichen Küstenregionen einen besonderen Stellenwert zum Gelingen ähnlichem Geschwindigkeitsniveau bzw. Haltemuster in zeitnaher Lage) als Mittel zur Erhöhung der Energiewende in Deutschland einEisenbahninfrastrukturkapazität. Mit • Harmonisierung von Fahrgeschwindigkeiten zur Erhöhung der Netzent- wicklungsinitiative Schleswig-Holstein hat sich die Landesregierung Schleswig- Holstein Eisenbahninfrastrukturkapazität, z.B. durch Reservenbildung und/oder aufeinander abgestimmte Haltemuster. • Umsetzung von symmetrisch vertakteten Personenverkehren als Mittel zur Erhöhung der Eisenbahninfrastrukturkapazität im Jahr 2010 Sinne einer möglichst effektiven Nutzung der Eisenbahninfrastruktur. Dadurch sind auch die Vorteile eines sich regelmäßig wiederholenden Betriebsablaufes einschließlich zugehöriger Produktionspläne, gleichbleibende Symmetriepunkte (Knoten), Symmetriezeiten und fahrtrichtungsbezogen idente Umsteigezeiten gegeben. Die Netzfahrplanerstellung erfolgt hinsichtlich der grenzüberschreitenden Zugtrassen in enger Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern und den betroffenen Kreisen zu einem gemeinsamen Netzausbaukonzept für Schleswig-Holstein verpflichtetZuweisungsstellen. Der Bau der Westküstenleitung zwischen Brunsbüttel und Niebüll an der Westküste Schleswig- Holsteins (380-kV-Leitung) ist dabei eines der zentralen Projekte in Schleswig- Holstein und hat auch Eingang in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) der Bun- desregierung gefunden. Daraus resultiert der vorrangige Bedarf für die Westküsten- leitung. Die Landesregierung hat für die Westküstenleitung auf ein formales und zeitintensi- ves Raumordnungsverfahren zu Gunsten eines innovativen Dialogverfahrens ver- zichtet und beschlossen, die Berücksichtigung der raumordnerischen Belange Diese Zugtrassen werden soweit wie möglich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu prüfennachfolgenden Netzfahrplanerstellungsverfahren beibehalten, wobei den Fahrwegkapazitätserfordernissen grenzüberschreitender Güterverkehrsdienste Rechnung getragen wird (§§ 63 Abs 2, 65 Abs 2 und 3 EisbG). Das informelle Beteiligungsver- fahren/Dialogverfahren Gemäß § 57c EisbG ist das mit dem Zugangsrecht zur Westküstenleitung ist Eisenbahninfrastruktur der Haupt- und vernetzten Nebenbahnen zwecks Erbringung von grenzüberschreitenden Personenverkehrsdiensten verbundene Recht eines im Oktober 2013 erfolgreich abge- schlossen worden. Im Anschluss an das informelle Dialogverfahren begann das for- melle Planfeststellungsverfahren. § 57 Abs 1 Z 2 EisbG angeführten Zugangsberechtigten, österreichische Verkehrsstationen zu bedienen, wie folgt ausgenommen oder eingeschränkt: Die Westküstenleitung wird insgesamt in fünf Abschnitten geplant. Der erste Ab- schnitt der 380-kV-Westküstenleitung (Brunsbüttel – Süderdonn) befindet Bedienung von Verkehrsstationen, „die sich zwischen dem Ursprungs- und dem Zielort des grenzüberschreitenden Personenverkehrsdienstes befinden und auf Eisenbahnen oder Teilen derselben liegen, auf denen die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Bau Personenverkehr auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (Art 2 lit. I der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007) erfolgt, ist insoweit ausgenommen oder eingeschränkt, als das wirtschaftliche Gleichgewicht eines solchen öffentlichen Dienstauftrages gefährdet wäre.“ (§ 57c Abs 1 EisbG) Die Ermittlung und soll in Kürze fertiggestellt werden. Für den zweiten Abschnitt Entscheidung, ob das wirtschaftliche Gleichgewicht eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gefährdet wird, obliegt gemäß § 57c Abs 2 EisbG der Leitung Schienen-Control Kommission (Süderdonn – Heide) hat das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) am 30.05.2016 den Planfeststellungsbeschluss erlassen (AzSCK).: AfPE L-667.02-PFV 380-kV-Ltg Sü- derdonn – Heide West). Für den dritten und vierten Abschnitt ist das Planfeststel- lungsverfahren weit vorangeschritten (s. Tabelle unter Punkt 2). Der fünfte Abschnitt (Klixbüll - Dänemark1) befindet sich noch im Planungsstadium. Vor diesem Hintergrund ist die Realisierungsvereinbarung zur Westküstenleitung aus dem Jahr 2013 fortzuschreiben, insbesondere ist eine Anpassung der ursprünglich festgelegten Realisierungszeiträume vorzunehmen. Die bereits getroffenen Vereinba- rungen und Regelungen bleiben zwischen den Beteiligten bestehen bzw. werden durch die vorliegende Vereinbarung ergänzt.

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