Entstörung. 5.1 Vodafone stellt dem Kunden täglich 24 Stunden eine Hotline für Störungsmeldungen zur Verfügung. 5.2 Soweit Wartungsarbeiten mit Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen am System notwendig sind, werden diese in der Regel zwischen 2 und 5 Uhr durchgeführt. 5.3 Hat der Kunde die von ihm gemeldete Störung selbst zu vertreten, etwa durch Fehlbedienung, so ist Vodafone berechtigt, dem Kunden die Vodafone entstandenen Kosten gesondert in Rechnung zu stellen. 5.4 Entstehen im Rahmen einer Entstörung erhöhte Aufwände, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde ein im Rahmen des Vertrags überlassenes Endgerät nicht zur Entstörung bereitgehalten hat, so ist Vodafone berechtigt, dem Kunden die entstandenen Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
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