Common use of Entstörung Clause in Contracts

Entstörung. Netkom beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen und Systeme im Rahmen der bestehenden betrieblichen und technischen Möglichkeiten unverzüglich. Störungsmeldungen werden jederzeit unter der Service-Rufnummer 0361-6000 6033 entgegengenommen. (kostenfrei aus dem Thüringer Netkom Festnetz, Mobilfunkpreise und Festnetzpreise anderen Anbieter können abweichen) Bei Störungsmeldungen, die Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr eingehen, beseitigt Netkom die Störung i. d. R. innerhalb von 24 Stunden. Bei Störungsmeldungen außerhalb dieser Zeiten beginnt die Entstörzeit am darauffolgenden Werktag um 8:00 Uhr, jedoch nicht am Samstag, Sonntag oder an gesetzlichen Feiertagen. Fällt das Ende der Entstörzeit auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Frist der Entstörzeit ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgesetzt. Die Störung wird innerhalb der Entstörzeit zumindest so weit beseitigt, dass der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. Wenn es zur Entstörung erforderlich ist, vereinbart Netkom mit dem Kunden einen Vor-Ort-Termin (Montag bis Xxxxxxx von 8:00 bis 20:00 Uhr) für den Besuch eines Servicetechnikers. Ist die Entstörung im vereinbarten Zeitraum aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Die Entstörzeit gilt in diesem Fall als eingehalten. Netkom informiert den Kunden über die Entstörung. Weitere Regelungen zur Entstörung sind den jeweils gültigen AGB Breitbanddienstleistungen zu entnehmen.

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Entstörung. Die Netkom beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen und Systeme im Rahmen der bestehenden betrieblichen und technischen Möglichkeiten unverzüglich. Störungsmeldungen werden jederzeit unter der Service-Rufnummer 0361-6000 6033 entgegengenommen. (kostenfrei aus dem Thüringer Netkom Festnetz, Mobilfunkpreise und Festnetzpreise anderen Anbieter können abweichen) Bei Störungsmeldungen, die Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr eingehen, beseitigt Netkom die Störung i. d. R. innerhalb von 24 Stunden. Bei Störungsmeldungen außerhalb dieser Zeiten beginnt die Entstörzeit am darauffolgenden Werktag um 8:00 Uhr, jedoch nicht am Samstag, Sonntag oder an gesetzlichen Feiertagen. Fällt das Ende der Entstörzeit auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Frist der Entstörzeit ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgesetzt. Die Störung wird innerhalb der Entstörzeit zumindest so weit beseitigt, dass der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. Wenn es zur Entstörung erforderlich ist, vereinbart die Netkom mit dem Kunden einen Vor-Ort-Termin (Montag bis Xxxxxxx von 8:00 bis 20:00 Uhr) für den Besuch eines Servicetechnikers. Ist die Entstörung im vereinbarten Zeitraum aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Die Entstörzeit gilt in diesem Fall als eingehalten. Die Netkom informiert den Kunden über die Entstörung. Weitere Regelungen zur Entstörung sind den jeweils gültigen AGB AGB´s für Breitbanddienstleistungen zu entnehmen.

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Entstörung. Die Netkom beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen und Systeme im Rahmen der bestehenden betrieblichen und technischen Möglichkeiten unverzüglich. Störungsmeldungen werden jederzeit unter der Service-Rufnummer 03610000-6000 6033 000 0000 entgegengenommen. (kostenfrei aus dem Thüringer Netkom Festnetz, Mobilfunkpreise und Festnetzpreise anderen Anbieter können abweichen) Bei Störungsmeldungen, die Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr eingehen, beseitigt Netkom die Störung i. d. R. innerhalb von 24 Stunden. Bei Störungsmeldungen außerhalb dieser Zeiten beginnt die Entstörzeit am darauffolgenden Werktag um 8:00 Uhr, jedoch nicht am Samstag, Sonntag oder an gesetzlichen Feiertagen. Fällt das Ende der Entstörzeit auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Frist der Entstörzeit ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgesetzt. Die Störung wird innerhalb der Entstörzeit zumindest so weit beseitigt, dass der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. Wenn es zur Entstörung erforderlich ist, vereinbart die Netkom mit dem Kunden einen Vor-Ort-Termin (Montag bis Xxxxxxx von 8:00 bis 20:00 Uhr) für den Besuch eines Servicetechnikers. Ist die Entstörung im vereinbarten Zeitraum aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Die Entstörzeit gilt in diesem Fall als eingehalten. Die Netkom informiert den Kunden über die Entstörung. Weitere Regelungen zur Entstörung sind den jeweils gültigen AGB AGB´s für Breitbanddienstleistungen zu entnehmen.

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Entstörung. Die Netkom beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen und Systeme im Rahmen der bestehenden betrieblichen und technischen Möglichkeiten unverzüglich. Störungsmeldungen werden jederzeit unter der Service-Rufnummer 0361-6000 6033 entgegengenommen. (kostenfrei aus dem Thüringer Netkom Festnetz, Mobilfunkpreise und Festnetzpreise anderen Anbieter können abweichen) Bei Störungsmeldungen, die Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr eingehen, beseitigt Netkom die Störung i. d. R. innerhalb von 24 Stunden. Bei Störungsmeldungen außerhalb dieser Zeiten beginnt die Entstörzeit am darauffolgenden Werktag um 8:00 Uhr, jedoch nicht am Samstag, Sonntag oder an gesetzlichen Feiertagen. Fällt das Ende der Entstörzeit auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Frist der Entstörzeit ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgesetzt. Die Störung wird innerhalb der Entstörzeit zumindest so weit beseitigt, dass der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. Wenn es zur Entstörung erforderlich ist, vereinbart Netkom mit dem Kunden einen Vor-Ort-Termin (Montag bis Xxxxxxx von 8:00 bis 20:00 Uhr) für den Besuch eines Servicetechnikers. Ist die Entstörung im vereinbarten Zeitraum aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Die Entstörzeit gilt in diesem Fall als eingehalten. Netkom informiert den Kunden über die Entstörung. Weitere Regelungen zur Entstörung sind den jeweils gültigen AGB Breitbanddienstleistungen zu entnehmen.

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Entstörung. Netkom beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen und Systeme im Rahmen der bestehenden betrieblichen und technischen Möglichkeiten unverzüglich. Störungsmeldungen werden jederzeit unter der Service-Rufnummer 0361-6000 6033 entgegengenommen. (kostenfrei aus dem Thüringer Netkom Festnetz, Mobilfunkpreise und Festnetzpreise anderen Anbieter können abweichen) ). Bei Störungsmeldungen, die Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr eingehen, beseitigt Netkom die Störung i. d. R. innerhalb von 24 Stunden. Bei Störungsmeldungen außerhalb dieser Zeiten beginnt die Entstörzeit am darauffolgenden Werktag um 8:00 Uhr, jedoch nicht am Samstag, Sonntag oder an gesetzlichen Feiertagen. Fällt das Ende der Entstörzeit auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Frist der Entstörzeit ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgesetzt. Die Störung wird innerhalb der Entstörzeit zumindest so weit beseitigt, dass der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. Wenn es zur Entstörung erforderlich ist, vereinbart Netkom mit dem Kunden einen Vor-Ort-Termin (Montag bis Xxxxxxx von 8:00 bis 20:00 Uhr) für den Besuch eines Servicetechnikers. Ist die Entstörung im vereinbarten Zeitraum aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Die Entstörzeit gilt in diesem Fall als eingehalten. Netkom informiert den Kunden über die Entstörung. Weitere Regelungen zur Entstörung sind den jeweils gültigen AGB Breitbanddienstleistungen zu entnehmen.

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