Entstörung. Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmenderbestehenden technischenundbetrieblichen Möglichkeitenunderbringthierzufolgende Leistungen: Annahme der Störungsmeldung & Servicebereitschaft: Montag – Donnerstag 8–16 Uhr, Xxxxxxx 812 Uhr mit Ausnahmedergesetzlichen Feiertage. DieEntstörfristbeträgt14Stunden;siewirdaußerhalbder ServicebereitschaftausgesetztundmitBeginndernächsten Servicebereitschaft fortgesetzt; sie endet durch Rückmeldung nach Beseitigung der Störung bzw. mit Versand des Austauschgerätesoderdessen Bereitstellung zur Abholung. Die jährliche Verfügbarkeit des Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. Netzes beträgt mindestens 98,5 %. Die jährliche Anschlussverfügbarkeit (fürden Internet- und Telefonanschluss) beträgtmindestens 98,5%. Planmäßige Wartungsarbeiten für die Erbringung der Dienstleistung werden inden Wartungsfenstern dienstags und donnerstagsvon 2–7 Uhrdurchgeführt. Eine Nichtverfügbarkeit indiesem Zeitraumgiltnicht als Störung, d.h. siewird nicht aufdie Verfügbarkeitdes Dienstesangerechnet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Entstörung. Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. Media beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmenderbestehenden Rahmen der bestehenden technischenundbetrieblichen Möglichkeitenunderbringthierzufolgende Leistungen: Annahme der Störungsmeldung & Servicebereitschaft: Montag – Donnerstag 8–16 Uhr, Xxxxxxx 812 8-12 Uhr mit Ausnahmedergesetzlichen Feiertage. Entstörfrist: DieEntstörfristbeträgt14Stunden;siewirdaußerhalbder ServicebereitschaftausgesetztundmitBeginndernächsten Servicebereitschaftausgesetztundmit Beginndernächsten Servicebereitschaft fortgesetzt; sie endet durch Rückmeldung nach Beseitigung der Störung bzw. mit Versand des Austauschgerätesoderdessen Bereitstellung zur Abholung. Verfügbarkeit: Die jährliche Verfügbarkeit des Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. Media Netzes beträgt mindestens 98,5 %. Die jährliche Anschlussverfügbarkeit (fürden Internet- und Telefonanschluss) beträgtmindestens 98,5%. Wartungsarbeiten: Planmäßige Wartungsarbeiten für die Erbringung der Dienstleistung werden inden in den Wartungsfenstern dienstags und donnerstagsvon donnerstags von 2–7 Uhrdurchgeführt. Eine Nichtverfügbarkeit indiesem Zeitraumgiltnicht Zeitraumgilt nicht als Störung, d.h. siewird nicht aufdie Verfügbarkeitdes Dienstesangerechnet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Entstörung. 11.1. Der Kunde hat Störungen, Mängel oder Schäden unverzüglich der Störungsmeldestelle der Stadtwerke Oldenburg i.H. MediaFeldkirch zu melden. beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen Die Leistungen im Rahmenderbestehenden technischenundbetrieblichen Möglichkeitenunderbringthierzufolgende Leistungen: Annahme Zusammenhang mit der Störungsmeldung & Servicebereitschaft: Entstörung sind im Detail in Beilage 4 beschrieben. Die Reaktionszeit ist jener Zeitraum zwischen dem Erkennen einer etwaigen Betriebsstörung und dem Beginn der Einleitung der Servicearbeiten durch Mitarbeiter der Stadtwerke Feldkirch oder durch von den Stadtwerken Feldkirch beauftragte Dritte. Der Zeitpunkt des Erkennens ist jener Zeitpunkt, an dem die Störung an die zentrale Störungsmeldestelle der Stadtwerke Feldkirch gemeldet oder durch Netzüberwachungssysteme der Stadtwerke Feldkirch automatisch erkannt und gemeldet wird. Die Reaktionszeit beträgt maximal 2 Stunden während der Betriebszeiten sowie maximal 4 Stunden außerhalb der Betriebszeiten. Die Betriebszeiten sind (ausgenommen Feiertage sowie andere arbeitsfreie Tage): • Montag – Donnerstag 8–16 - Donnerstag, 7.30 Uhr - 12.00 Uhr, Xxxxxxx 812 13.00 Uhr mit Ausnahmedergesetzlichen Feiertage- 17.00 Uhr, • Xxxxxxx, 7.30 Uhr - 12.00 Uhr. DieEntstörfristbeträgt14Stunden;siewirdaußerhalbder ServicebereitschaftausgesetztundmitBeginndernächsten Servicebereitschaft fortgesetzt; sie endet Dies gilt für 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr. Verlängert sich die Reaktionszeit unverschuldet, zB aufgrund höherer Gewalt oder durch Rückmeldung nach Beseitigung der Störung bzw. mit Versand des Austauschgerätesoderdessen Bereitstellung zur Abholung. Die jährliche Verfügbarkeit des Zusammentreffen mehrerer Störungsfälle, so werden sich die Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. Netzes beträgt mindestens 98,5 %. Die jährliche Anschlussverfügbarkeit (fürden Internet- und Telefonanschluss) beträgtmindestens 98,5%. Planmäßige Wartungsarbeiten Feldkirch bemühen, ehest möglich für die Erbringung Entstörung und Behebung von Fehlern zu sorgen.
11.2. Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen bei der Dienstleistung werden inden Wartungsfenstern dienstags und donnerstagsvon 2–7 UhrdurchgeführtDurchführung der Entstörung bewirken kein Freiwerden von seiner Verpflichtung zur Bezahlung des monatlichen Entgelts.
11.3. Eine Nichtverfügbarkeit indiesem Zeitraumgiltnicht als StörungWird von den Stadtwerken Feldkirch festgestellt, d.h. siewird nicht aufdie Verfügbarkeitdes Dienstesangerechnetdass entweder keine Störung bei der Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistung vorliegt oder die Störung vom Kunden selbst zu vertreten ist, hat der Kunde den Stadtwerken Feldkirch den entstandenen Aufwand zu ersetzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Bereitstellung Von Übertragungswegen (Leased Lines)