Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand. 12.1. Erfüllungsort für die Lieferung ist die vereinbarte Lieferadresse. Erfüllungsort für die Zahlung ist Winterthur.
Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wien. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, gilt Wien als ausschließlicher Gerichtsstand. Die mit Alcon geschlossenen Verträge unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand. 1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist - sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt - unser Geschäftssitz in Küps.
Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand. 14.1. Die Rechtsbeziehung zwischen SNOW und dem Kunden sowie alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand. 16.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anleger und der Emittentin gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen des internationalen Pri- vatrechts.
Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand a) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist der von uns jeweils benannte Bestimmungsort.
Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand. 10.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen unsererseits und für die sonstigen Vertragsver- pflichtungen beider Parteien ist, sofern nichts abweichendes Vereinbart wurde, Hörstel- Dreierwalde, Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand. 1. Erfüllungsort ist Bremen.
Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand. (1) Erfüllungsort für die Zahlungen des Kunden/Lizenznehmers sowie sämtliche Leistungen nach diesem Vertrag ist Bremen.
Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand. (21.1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Bestel- lers, vorliegend Oftringen, Schweiz, bzw. der in der Bestellung aufgeführte Be- stimmungsort.