Folgeprämie. Wenn der Versicherungsnehmer eine Versicherung beim Versicherer abgeschlossen hat, so sind für diese Versicherung Prämien zu zahlen. Hierbei ist zwischen der Einlösungsprämie und der Folgeprämie zu unterscheiden. Die Einlösungsprämie ist die erste Zahlung nach Ab- schluss der Versicherung (siehe auch „Einlösungsprämie“). Unter der Folgeprämie werden alle weiteren Zahlungen nach der ersten Prämie verstanden. Die Folgeprämie kann vierteljährlich, halbjähr- lich oder jährlich fällig werden, je nachdem wie die Prämienzahlung mit dem Versicherer vereinbart wurde. Wird die Folgeprämie nicht fristgerecht durch den Versicherungsnehmer bezahlt, so darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Mahnung mit einer Zahlfrist setzen. In der Mahnung ist der Versicherer auch auf die Rechtsfolgen hin, die durch Nichtzahlung entstehen. Wird die Folgeprämie nicht oder verspätet gezahlt, so hat der Versicherungsnehmer unter Umständen keinen Versicherungsschutz.
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