Gültigkeit. Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsinformationen (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) ist befristet auf längstens vier Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt worden ist.
Gültigkeit. Diese Bedingungen, in welche unter (bitte ord- nungsgemäß verlinken) jederzeit eingesehen wer- den kann gelten ausschließlich dann, wenn die Xxxxxx Xxxxx KG Int. Transporte & Spedition, im Folgenden „Auftraggeber“ oder „AG“ genannt, Spe- ditions- und Frachtaufträge an den Auftragnehmer „AN“ erteilt. Der Transportauftrag ist auch ohne Gegenbestäti- gung bindend. Eine schriftliche Gegenbestätigung mit durch den AN abgeänderten Vertragsbestandtei- len gilt als unwirksam. Mündlich getroffene Neben- abreden haben keine Gültigkeit. Unabhängig von telefonischen Kapazitätsanfragen, kommt der Transportvertrag erst auf Basis des übermittelten Transportauftrages, samt der darin enthaltenen AGB des AG zustande. Es kommen keine diesen Geschäftsbedingungen widerspre- chenden Bedingungen zur Anwendung. Der AN kann sich keinesfalls auf eigene AGBs stützen, selbst wenn diese in Auftragsbestätigungen enthal- ten wären. Insbesondere kann sich der AN nicht auf die Geltung der AÖSp oder sonstiger Bedingungen (z.B. in Auftragsbestätigungen etc.) berufen. Even- tuell anderslautende Gegenbestätigungen sind nicht Bestandteil des Frachtvertrages und gegenstands- los. Spätestens mit der Übernahme der beförderten Güter zur Beförderung an der Beladestelle bestätigt der AN nochmals die Akzeptanz dieser AGB.
Gültigkeit. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Fercam Austria GmbH als beauftragte Spediteurin oder Frachtführerin (im Folgenden kurz „Auftragnehmer“ genannt) für ihren Vertragspartner (im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt) erbringt bzw. besorgt. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass diese AGBs, in welche unter xxxxx://xxxxxx.xx/xxx- auftragnehmer jederzeit eingesehen werden kann, für alle künftigen Geschäfte, unabhängig von einer nochmaligen ausdrücklichen Bezugnahme, gelten, insbesondere beimündlichen, telefonischen oder fernschriftlichen Aufträgen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die vom Auftragnehmer nicht ausdrücklich (schriftlich) anerkannt werden, sind unwirksam, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Auftraggeber kann sich keinesfalls auf eigene AGBs stützen, selbst wenn diesein Aufträgen enthalten wären. Es kommen keine diesen „Fercam-AGB“ und den AÖSp widersprechende Bedingungen des Auftraggebers zur Anwendung. Der Auftragnehmer erklärt sich weiters damit einverstanden, dass diese AGB für alle künftigen Geschäfte, unabhängig von einer nochmaligen ausdrücklichen Bezugnahme, gelten, insbesondere bei mündlichen, telefonischen oder fernschriftlichen Aufträgen.
Gültigkeit. Als JahresTicket werden folgende Ticketgattungen einschl. der ggf. xxxxxxxxxx- xxxx Xxxxxxxxx 1. Klasse angeboten: jedermann, Firmen-Abo, Senioren, 9-Uhr, 9-Uhr-Firmen-Abo und 14-Uhr-Junior. Ein JahresTicket gilt für zwölf aufeinander- folgende Kalendermonate. JahresTickets/Abo für jedermann, das Firmen-Abo, das 9-Uhr-Ticket und das 9-Uhr-Firmen-Abo gibt es als persönliche Variante oder als JahresTicketPlus. Die übrigen JahresTickets (Senioren, 14-Uhr-Junior) gibt es nur als persönliches Ticket. > beinhaltet eine erweiterte Mitnahmeregelung, wonach – Montag bis Donnerstag ab 19:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss in den in der Fahrtberechtigung eingetragenen Tarifzonen und – freitags ab 19:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags sowie am 24. und 31. Dezember ganztags jeweils bis Betriebsschluss im gesamten VVS- Verbundgebiet 1 Erwachsener und bis zu 3 Kinder oder alle eigenen Kinder (jeweils bis einschl. 17 Jahre) mitgenommen werden können > gilt samstags, sonn- und feiertags und am 24. und 31. Dezember ganz- tags sowie freitags ab 19:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss im gesamten VVS-Verbundgebiet, unabhängig von den in der Fahrtberechtigung einge- tragenen Tarifzonen (gilt auch für alle mitgenommenen Personen gemäß Mitnahmeregelung für das JahresTicketPlus) > ist übertragbar und kann damit beliebig an andere Personen weitergege- ben werden > beinhaltet eine verbesserte Regelung bei Fahrten über den Geltungsbe- reich des JahresTicketPlus hinaus, wobei für diese Fahrten KinderTickets anstelle Tickets für Erwachsene gelöst werden können (s. § 6 Abs. 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen); finden Fahrten in einer Zeit statt, in der das JahresTicketPlus nicht netzweit gültig ist, jedoch eine Mit- nahme-Regelung besteht, müssen der Ticket-Inhaber und die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommenen Personen jeweils ein Kinder- Ticket für die zusätzlich benötigten Zonen lösen bzw. entwerten > beinhaltet eine verbesserte Mobilitätsgarantie (Erstattungshöchstgrenze für Taxikosten oder Nutzungsentsgelte für andere öffentlich zugängliche Ver- kehrsmittel (Carsharing, Bikesharing), deren Betreiber Kooperationspartner von polygo sind, beträgt 50,00 €; s. § 16 Beförderungsbedingungen)
Gültigkeit. Diese Bedingungen, in welche unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx- content/uploads/2023/01/auftraggeber-agb- anthentic-logistik-gmbh.pdf jederzeit eingesehen werden kann, gelten ausschließlich dann, wenn die Anthentic Logistik GmbH, im Folgenden „Auftraggeber“ oder „AG“ genannt, Speditions- und Frachtaufträge an den Auftragnehmer „AN“ erteilt. Der Transportauftrag ist auch ohne Gegenbestätigung bindend. Eine schriftliche Gegenbestätigung mit durch den AN abgeänderten Vertragsbestandteilen gilt als unwirksam. Mündlich getroffene Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Unabhängig von telefonischen Kapazitätsanfragen, kommt der Transportvertrag erst auf Basis des übermittelten Transportauftrages, samt der darin enthaltenen AGB des AG zustande. Es kommen keine diesen Geschäftsbedingungen widersprechenden Bedingungen zur Anwendung. Der AN kann sich keinesfalls auf eigene AGBs stützen, selbst wenn diese in Auftragsbestätigungen enthalten wären. Insbesondere kann sich der AN nicht auf die Geltung der AÖSp oder sonstiger Bedingungen (z.B. in Auftragsbestätigungen etc.) berufen. Eventuell anderslautende Gegenbestätigungen sind nicht Bestandteil des Frachtvertrages und gegenstandslos. Spätestens mit
Gültigkeit. Für alle Reisen (inkl. Tagesreisen), die mit einer Jahres-Versicherung der ERGO Reiseversicherung (ERV) abgesichert sind. Es gelten die Versicherungs- bedingungen des Hauptversicherungsvertrages, soweit nichts Abweichendes in den Versicherungsbedingungen dieses Ergänzungs-Schutz geregelt ist.
Gültigkeit. Dieser Gruppenpraxengesamtvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von den Ver- tragsparteien zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres unter Einhalten einer dreimonatigen Kündigungs- frist mittels eingeschriebenen Briefes aufgekündigt werden.
Gültigkeit. (1) Diese Gebührenregelung gilt für Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die in der Zeit ab 01.10.2016 erbracht werden.
(2) Diese Gebührenregelung ist jeweils mit eingeschriebenem Brief an die Freie Wohlfahrtspflege Bayern (FWB) bzw. an den Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen in Bayern einerseits sowie andererseits an die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende kündbar, frühestens jedoch zum 30.09.2017. Danach gilt diese Gebührenregelung bis zur Vereinbarung einer neuen Gebührenregelung oder einer Festsetzung im Rahmen eines Schiedsverfahrens gemäß § 132a Abs. 2 S. 6-8 SGB V weiter.
(3) Jeder Pflegedienst, der ab 01.10.2016 Leistungen nach dieser Gebührenvereinbarung abrechnen möchte, muss eine vollständig ausgefüllte verbindliche Beitrittserklärung gemäß Anlage 1 abgeben. Liegt die Beitrittserklärung nicht spätestens am 12.09.2016 bei der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, c/o AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, vor, ist eine Abrechnung nach dieser Gebührenvereinbarung frühestens zum Beginn des nächsten Quartals nach Eingang bei der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse möglich. Für Existenzgründer, die bei einem der an dieser Vereinbarung teilnehmenden Leistungserbringerverbände Mitglied sind, ist bei vorliegender Beitrittserklärung ein Beitritt zum Beginn des Versorgungsvertrags, frühestens jedoch mit Beginn des Monats des Beitritts zu einem der an diesem Vertrag teilnehmenden Leistungserbringerverbände, möglich. Für Pflegedienste, die bisher keinem der an dieser Gebührenregelung teilnehmenden Verbände angehören und einem dieser Verbände beitreten, ist bei vorliegender Beitrittserklärung ein Beitritt zum Beginn des nächsten Monats möglich. AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern e.V. BKK Landesverband Bayern Bayerisches Rotes Kreuz Landesgeschäftsstelle IKK classic Deutscher Caritasverband Landesverband Bayern e.V. Knappschaft, Regionaldirektion München Diakonisches Werk Bayern e.V. Landesverband der Inneren Mission Landwirtschaftliche Krankenkasse Verwaltungsstelle München Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Bayern e.V. Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Der Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e.V. Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden in Bayern Bayerischer Landkreistag Bayerischer Städtetag Arbeitge...
Gültigkeit. Die Betreuungsvereinbarung ist in der zur Anmeldung aktuellsten Fassung gültig.
Gültigkeit. 8.1 Dieser Anhang ist integrierender Bestandteil des GAV. Bern, Olten, Zürich, 01.07.2013 Der Präsident Der Direktor Xxxxx Xxxxxxxxxx Xxxx-Xxxxx Xxxxxxxx Der Co-Präsident Ein Mitglied der Geschäftsleitung/ Xxxxx Xxxxxxxxxx Der Branchenverantwortliche Xxxx Xxxxxxx Der Präsident Der Branchenleiter Xxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx vom 17. Dezember 1993 (Stand am 1. Januar 2011) gestützt auf Artikel 34ter Absatz 1 Buchstabe b der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 19932,