Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. 9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. 9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen. 9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Psychologische Beratung & Coaching, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers des/der Auftraggebers:in erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater)der/die Auftragnehmer:in, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm ihm/ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) Der/die Auftragnehmer:in ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und StellvertreternStellvertreter:innen, denen er er/sie sich bedient, entbunden. Er Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, ihm ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber Der/die Auftraggeber:in leistet dem Auftragnehmer Xxxxxxdem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Unternehmensberatung
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 10.1. Whitebox verpflichtet sich, die vom Kunden übermittelten Daten geheim zu halten und Dritten nicht weiter zu geben, sowie ausschließlich zur Durchführung des Auftrages zu verwenden. Whitebox ist allerdings berechtigt, die methodischen und wissenschaftlichen Erfahrungen der Untersuchungen für ihre Grundlagenforschung heranzuziehen. Eine derartige Veröffentlichung darf weder den Namen des Auftraggebers noch sonstige Hinweise enthalten, die auf den Namen oder den Betrieb des Auftraggebers und dessen Verhältnisse schließen lassen.
10.2. Whitebox ist berechtigt, die mit diesem Vertrag und dessen Erfüllung im Zusammenhang stehende und Whitebox zur Kenntnis gelangenden Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Whitebox kann sich bei der Bearbeitung auch an anderen Unternehmen bedienen und dementsprechend Daten weiterleiten.
10.3. Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils von der anderen Partei erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten vorzuenthalten. Dies bezieht sich auf die persönlichen Daten des Auftragnehmers und auf alle vom Auftraggeber erhaltenen projektbezogenen Daten und Unterlagen (Fragebögen, Instruktionen, insbesondere die zu testenden Unternehmen, ...). Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Zudem ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.
10.4. Beide Parteien verpflichten sich, die unbefugte Nutzung, Bekanntgabe, Veröffentlichung und Verbreitung der o.g. Informationen zu unterlassen und gegebenenfalls zu verhindern. Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über sich, alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen AngelegenheitenVerfügung stehenden Unterlagen falls gefordert, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhältzurückzugeben.
9.2 Weiters verpflichtet sich 10.5. Auch nach Vertragsende gilt absolute Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über Daten erfolgt nach den gesamten Inhalt Vorgaben des Werkes sowie sämtliche Informationen österreichischen Datenschutzrechts. Der Kunde kann von Whitebox zum Zweck der Information und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahrenAuftragserteilung per Telefon und E-Mail kontaktiert werden.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) 10.6. Whitebox ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreternvorbehaltlich des jederzeit möglichen, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen auf eigenen Werbeträgern, Präsentationen und insbesondere auf der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sindInternet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit Tätig- keit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden wor- den sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich 14.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen/ Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einschließlich aller personenbezogenen Daten der überlassenen Zeitarbeitnehmer, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch danach streng vertraulich zu unbedingtem Stillschweigen behandeln. Das Gleiche gilt für alle erlangten Kenntnisse über interne Geschäfts- vorgänge und -abläufe der Vertragsparteien. Hiervon ausgenommen sind alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- Daten und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede InformationInformationen, die er über Artoffenkundig oder allgemein bekannt sind. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, Betriebsumfang kaufmännische und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen persönliche Vorgänge und UmständeVerhältnisse, die ihm dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen Zu- sammenarbeit bekannt werden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln.
14.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die erlangten Informationen, Daten und Kenntnisse mit äußerster Sorgfalt zu behandeln. Sie treffen diejenigen Vorkehrungen, die zum Schutz der Informationen und Daten erforderlich sind, insbesondere auch mindestens aber diejenigen Vorkehrungen, mit denen sie besonders sensible Informationen über ihr eigenes Unternehmen schützen. Sie verpflichten sich weiter, die erhaltenen Informationen und Daten von Klienten des Auftraggebersausschließlich zu Zwecken der vereinbarten Leistungserbringung zu verarbei- ten und sie weder anderweitig zu nutzen, Dritten gegenüber Stillschweigen noch sie an Dritte weiterzuleiten oder sie diesen zugänglich zu bewahrenmachen.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von 14.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich zudem zur Einhaltung der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbundenAnforderungen der Datenschutzge- setze. Er hat die Schweigepflicht aber Die jeweiligen Mitarbeiter werden auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoßdas Datengeheimnis verpflichtet.
9.4 14.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt in dieser Ziff. festgelegten Verpflichtungen wirken auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen nach Beendigung der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeitenZusammenarbeit der Parteien fort. Der Auftraggeber leistet verpflichtet sich, nach Beendigung die ihm bekannt gewordenen Infor- mationen und Daten umgehend zu löschen, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegen- stehen. Vom Personaldienstleister erhaltene Datenträger sind zurückzugeben oder zu vernichten.
14.5. Der Personaldienstleister gewährleistet einzelvertraglich mit dem Auftragnehmer XxxxxxArbeitnehmer, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzesdatenschutzrechtli- che Vorschriften der Weitergabe solcher Informationen wie z.B. die Qualifikation, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sindnicht entgegenstehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung Er- stellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des AuftraggebersAuftrag- gebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen deren er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß Verstoss gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung Verschwiegenheitsverpflich- tung wie für einen eigenen VerstoßVerstoss.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere Massnahmen insbesonde- re jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen Datenschutzgesetzes und der Betroffenen, Datenschutzgrundverordnung getroffen worden sind.
9.6 Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass Daten zum Zwecke der Vermarktung von Dienstleistungen, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Systemausbaus und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten zu Diensten des Auftragnehmers verwendet werden dürfen, sowie zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, von der Schüssler-Consulting Wer- bung und Informationen betreffend Produkte in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Da- bei bleiben die Daten des Kunden einschliesslich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse aus- schliesslich bei der Schüssler-Consulting. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Die Schüssler-Consulting wird dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit ein- räumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
9.7 Die Schüssler-Consulting ist berechtig, für Inkassozwecke Stammdaten sowie Angaben zu Zah- lungsverzug und offenem Saldo an Rechtsanwälte und Inkassobüros zu übermitteln.
9.8 Die Schüssler-Consulting ist berechtigt, die Firma des Kunden in ihren Referenzlisten zu verwen- den.
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Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 9.1. Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 9.2. Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 9.3. Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 9.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 9.5. Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: General Terms and Conditions
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) Die Agentur Xxxxxxxx verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater)die Agentur Xxxxxxxx, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) Die Agentur Glashaus ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sie sich bedient, entbunden. Er Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) Die Agentur Xxxxxxxx ist berechtigt, ihm ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxxder Agentur Glashaus Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater)Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes (der Werke) sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes (der Werke) zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener AussageverpflichtungenAussageverpflichtungen sowie durch Anonymisierung und Verzerrung der Daten und Ergebnisse für Schulungszwecke.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 10.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 10.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 10.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber gegen- über allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 10.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses Vertragsver- hältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener AussageverpflichtungenAussage- und Informationsverpflichtungen.
9.5 10.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene perso- nenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem unbeding- tem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen AngelegenheitenAngele- genheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede InformationInfor- mation, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere insbeson- dere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen Still- schweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbundenentbun- den. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses Vertrags- verhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses Vertragsverhältnis- ses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des DatenschutzgesetzesDatenschutz- gesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
9.6 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass Proact Unternehmensent- wicklung GmbH und deren Partner in ihrer Referenzliste eine entsprechende Eintra- gung über Art und Umfang des Auftrages machen können.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) perspective: international verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen Stillschwei- gen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater)perspective: international, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten Xxxxxxxx des AuftraggebersAuftrag- gebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) perspective: international ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen allfälli- gen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung Verschwiegenheitsver- pflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaushin- aus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) perspective: international ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene personenbezo- gene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber Auf- traggeber leistet dem Auftragnehmer XxxxxxGewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der BetroffenenBe- troffenen, getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 10.1. Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) Auftraggeber verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheitensich, weder allgemein noch einem Dritten gegenüber i rgendwelche vom Personaldienstleister übermittelten Daten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede InformationPreise, Kenntnisse oder Erfahrungen („INFORMATIONEN“), schriftlich, mündlich oder auf anderem Weg weiterzugeben. Die besagte Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die er über Artnachweislich allgemein bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt allgemein bekannt werden, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhältohne die vorliegende Verpflichtung zu brechen, oder dem Auftraggeber nachweislich vor Erhalt der Informationen oder zu einem späteren Zeitpunkt bereits bekannt waren, ohne gegen die vorliegende Vereinbarung zu verstoßen.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über 10.2. Alle Rechte ( einschließlich gewerblicher Schutz- und Urheberrechte) bezüglich bekannt gegebener Informationen bleiben vorbehalten. Die Bekanntgabe ermächtigt den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und UmständeAuftraggeber nicht, die Informationen für andere Zwecke als die vereinbarten zu nutzen.
10.3. Die Geheimhaltung gilt auch für Daten, die unter das Datenschutzgesetz fallen. Die Parteien werden personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei und ihrer Arbeitnehmer nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden personenbezogene Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und darüber hinaus diese Daten weder aufzeichnen, noch speichern, noch vervielfältigen, noch in irgendeiner Form nutzen oder verwerten oder ohne Zustimmung des Berechtigten an Dritte weitergeben.
10.4. Der Personaldienstleister und der Auftraggeber verpflichten sich, das Bundesdatenschutzgesetz in seiner jeweiligen Fassung zu beachten.
10.5. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Personaldienstleister, die von ihm im Zusammenhang mit der Erstellung Rahmen des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die AÜV genannten Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahrenfür eine Bonitätsprüfung nutzen darf.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: General Terms and Conditions
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) 9.1. Die Agentur Ritt GmbH verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Be- triebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 9.2. Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater)die Agentur Ritt GmbH, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) 9.3. Die Agentur Ritt GmbH ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und StellvertreternStellver- tretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 9.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.. Agentur Ritt GmbH Xxxxx-Xxxx-Xxx. 0x X-0000 Xxxxxxxxx +00 000 000 0000 xxxxxx@xxxxxxx-xxxx.xxx
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) 9.5. Die Agentur Ritt GmbH ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxxder Agentur Ritt GmbH Gewähr, dass hiefür hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere insbeson- dere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der BetroffenenBetroffe- nen, getroffen worden sind.
9.6. Im Gegensatz dazu verpflichtet sich der Auftraggeber ebenfalls zu unbedingtem Stillschweigen über alle im zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Angelegenheiten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der Agentur Ritt GmbH erhält.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- Geschäfts‐ und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: General Terms and Conditions
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm ihnen zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 der jeweils anderen Vertragspartei erhalten. Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater)Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 9.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. Der Auftragnehmer ist auch in den Fällen von der Schweigepflicht entbunden, soweit er mit Dritten (bspw. ihm vom Auftraggeber genannte Kooperationspartner) zur Auftragserfüllung zusammenarbeitet.
9.4 9.3 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 9.4 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzesder jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 9.3 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 9.4 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: Consulting Agreement
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen derer er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses und nach Maßgabe der DSGVO zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der BetroffenenDatenschutzgrundverordnung, getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich 11.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über diesen Vertrag und alle bei der Durchführung dieses Vertrages vertrauliche Informationen Stillschweigen zu unbedingtem Stillschweigen über bewahren und diese Dritten nicht zugänglich zu machen. Vertrauliche Informationen sind alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Informationnicht öffentlichen Informationen, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit dem Projekt direkt oder indirekt durch eine Partei oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen (Offenlegende Partei) an die andere Partei oder an ein mit dieser verbundenes Unternehmen (Empfangende Partei) offengelegt oder zugänglich gemacht werden, wenn sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder wenn sie aufgrund ihres Inhalts oder der Erstellung des Werkes zugegangen Umstände vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind. NEYROO GmbH darf in allen Online- und Offline-Medien den KUNDEN als Referenz nennen und die erbrachten Leistungen ganz oder in Teilen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben (z. B. in Presseveröffentlichungen) oder auf sie hinweisen.
11.2. Die Vertragsparteien werden ihre Angestellten, freien Mitarbeiter und andere beteiligte Unternehmen entsprechend der Ziffer 11.1 verpflichten und sie beaufsichtigen.
11.3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Unterlagen, Kenntnisse und Informationen, für die eine Vertragspartei nachweist, dass sie aus einem Grund allgemein bekannt geworden sind, insbesondere auch über den die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen Vertragspartei nicht zu bewahrenvertreten hat.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden11.4. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinausdes jeweiligen Vertrags hinaus für einen Zeitraum von einem (1) Jahr.
11.5. Ausnahmen bestehen Die Parteien werden die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften, die sich insbesondere aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils geltenden Fassung ergeben, beachten und einhalten. NEYROO GmbH wird personenbezogene Daten, auf die er im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigtRahmen der Erbringung der ihm aufgrund dieses Vertrags obliegenden Leistungen Zugriff erhält, ihm anvertraute ausschließlich in dem Umfang nutzen, in dem dies zur Leistungserbringung zwingend erforderlich ist. NEYROO GmbH wird seine im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen eingesetzten Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten im Hinblick auf die Regelungen zum Datenschutz verpflichten. Soweit im Einzelfall personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer XxxxxxAuftrag seitens NEYROO GmbH verarbeitet werden, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene vereinbaren die Parteien eine gesonderte Abrede zur Auftragsverarbeitung im Sinne des DatenschutzgesetzesArt. 28 DSGVO.
11.6. Bei Verletzung der Geheimhaltungspflicht oder der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch den KUNDEN ist NEYROO GmbH berechtigt, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sindden Vertrag unbeschadet sonstiger Rechte fristlos zu kündigen.
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Samples: Business Terms and Conditions
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) 9.1Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers des/der Auftraggebers:in erhält.
9.2 Weiters . 9.2Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater)der/die Auftragnehmer:in, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm ihm/ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) . 9.3Der/die Auftragnehmer:in ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und StellvertreternStellvertreter:innen, denen er er/sie sich bedient, entbunden. Er Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die . 9.4Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) . Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, ihm ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber Der/die Auftraggeber:in leistet dem Auftragnehmer Xxxxxxdem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- Geschäfts-‐ und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater)Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 1. Zur Ausführung des Auftrages ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Auftraggeberin (Personen, Organisationen, Dritte u.ä.) erforderlich. Dies erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Zusätzliche Informationen findet sich in der Datenschutzerklärung, die sich als Bestandteil dieser AGB versteht.
2. Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) Unternehmensberater verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers der Auftraggeberin erhält.
9.2 3. Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes Werkes/der Dienstleistung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes Werkes/der Dienstleistung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des AuftraggebersKlient:innen der Auftraggeberin, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 4. Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) Unternehmensberater ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und StellvertreternStellvertreter:innen, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 5. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 6. Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) Unternehmensberater ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber Die Auftraggeberin leistet dem Auftragnehmer XxxxxxUnternehmensberater Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des DatenschutzgesetzesDatenschutzgesetzes und der DSGVO, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. Die Auftraggeberin stimmt ausdrücklich der Verarbeitung ihrer Daten zwecks der vorvertraglichen oder vertraglichen Erbringung von Leistungen zu.
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Samples: Consulting Agreement
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet ver- pflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen AngelegenheitenAngele- genheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Betriebsge- heimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers Auftragge- bers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (UnternehmensberaterUnter- nehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes Wer- kes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen Still- schweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen Ausnah- men bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener AussageverpflichtungenAussa- geverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigtbe- rechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses Vertragsverhältnis- ses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer XxxxxxAuftrag- nehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des DatenschutzgesetzesDaten- schutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Unternehmensberatung
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des DatenschutzgesetzesDatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.Unterne1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater)Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des DatenschutzgesetzesDatenschutzgesetzes und der DSGVO, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 Der Auftragnehmer (UnternehmensberaterLifeCREATOR CONSULTING GmbH) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (UnternehmensberaterLifeCREATOR CONSULTING GmbH), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (UnternehmensberaterLifeCREATOR CONSULTING GmbH) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (UnternehmensberaterLifeCREATOR CONSULTING GmbH) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: General Terms and Conditions
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 12.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle zur Geheimhaltung der ihm im Zuge der Auftragsabwicklung zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhältAuftraggebers.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 12.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht Geheimhaltung gegenüber allfälligen Gehilfen und StellvertreternSubauftragnehmern sowie mit dem Auftragnehmer verbundenen Unternehmen (das sind solche, an denen der Auftragnehmer bzw. dessen Holdinggesellschaft, direkt oder indirekt, mit mindestens 50% beteiligt ist), derer er sich zur Auftragsabwicklung bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht Pflicht zur Geheimhaltung aber auf diese die Vorgenannten vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 12.3 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt Geheimhaltungspflicht besteht auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungendes jeweiligen Auftrags für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.
9.5 12.4 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses jeweiligen Auftrags zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 10.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 10.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 10.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 10.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 10.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Unternehmensberatung
Geheimhaltung, Datenschutz. 9.1 9.1. Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 9.2. Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 9.3. Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 9.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 9.5. Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Unternehmensberatung