Common use of Geheimhaltung, Datenschutz Clause in Contracts

Geheimhaltung, Datenschutz. Der Verantwortliche, der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlen, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmen, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden im Rahmen des Auftrags verarbeitet werden (wovon in dieser Branche auszugehen ist). Muster und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx. Das mit dem Auftragnehmer vereinbarte Honorar ist in den Vertrag aufzunehmen. Das Honorar ist mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. Anfallende Barauslagen und Spesen sind gegen Rechnungslegung vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Eine der rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der elektronischen Rechnungslegung durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist die Zustimmung durch den Rechnungsempfänger (Auftragnehmer).

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Samples: www.thalacker.at, www.besmart.tirol, www.g3wien.at

Geheimhaltung, Datenschutz. Der Verantwortliche, der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlen, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmen, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden im Rahmen des Auftrags verarbeitet werden (wovon in dieser Branche auszugehen ist). Muster und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx. Das mit dem Auftragnehmer vereinbarte Honorar ist in den Vertrag aufzunehmen. Das Honorar ist mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. Anfallende Barauslagen und Spesen sind gegen Rechnungslegung vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Eine der rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der elektronischen Rechnungslegung durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist die Zustimmung durch den Rechnungsempfänger (Auftragnehmer).

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Samples: www.tecxcon.com, newwork-coaching.com

Geheimhaltung, Datenschutz. 17.1. Der VerantwortlicheAN ist verpflichtet, sämtliche vom AG oder sonst im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeiter Legung von Angeboten oder der Vertragserfüllung erhaltenen Informationen und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus DatenverarbeitungenUnterlagen bzw. überlassenen Zeichnungen, Berechnungen und dergleichen streng vertraulich zu behandeln und diese nur zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu verwenden. Ausgenommen sind jene Informationen und Unterlagen, zu deren Herausgabe der AN gesetzlich verpflichtet ist oder die allgemein bekannt sind. Ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des AG darf der AN den Inhalt der Bestellung, des Geschäftsfalles und alle vom AG oder EA direkt oder indirekt erhaltenen und alle darauf aufbauenden vom AN zu liefernden Informationen weder publizieren noch zu Werbe- oder anderen Zwecken verwenden und hat sie vor Dritten, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden nicht an der Durchführung dieses Vertrages oder zugänglich geworden des Kundenvertrages beteiligt sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, uneingeschränkt geheim zu halten. Insbesondere darf der AN keine bildlichen Aufnahmen von Anlagen oder Anlagenteilen des AG oder des EA fertigen, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten an Dritte weitergeben oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis)verbreiten. Mitarbeiter Die vom AG beigestellten Ausführungsunterlagen und die Dokumentationen sind hierüber vom AN geheim zu halten und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlen, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmen, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden im Rahmen des Auftrags verarbeitet werden (wovon in dieser Branche auszugehen ist). Muster und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx. Das mit dem Auftragnehmer vereinbarte Honorar ist in den Vertrag aufzunehmen. Das Honorar ist mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. Anfallende Barauslagen und Spesen sind gegen Rechnungslegung vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Eine der rechtlichen Voraussetzungen ausschließlich für die Zulässigkeit Durchführung der elektronischen Rechnungslegung durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) jeweiligen Bestellungen zu verwenden. Sie dürfen nur an solche Mitarbeiter, Subunternehmen und Sonderfachleute weitergegeben werden, die sie zur Durchführung des Vertrages kennen müssen. Mitarbeiter, Subunternehmen und Sonderfachleute sind schriftlich unmittelbar zugunsten des AGs zur Geheimhaltung nach diesen Regeln zu verpflichten. Der AN soll dem AG auf dessen Verlangen unverzüglich eine entsprechende Geheimhaltung schriftlich bestätigen. Bei Verstoß gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung ist der AN zur Schadloshaltung des AG auch gegenüber Ansprüchen Dritter verpflichtet. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die Zustimmung durch den Rechnungsempfänger (Auftragnehmer)offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß des AN beruht, oder die der AN von Dritten erhalten hat, die befugt sind, sie der Allgemeinheit zu offenbaren.

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Samples: www.christof-group.com

Geheimhaltung, Datenschutz. 17.1. Der VerantwortlicheAN ist verpflichtet, sämtliche vom AG oder sonst im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeiter Legung von Angeboten oder der Vertragserfüllung erhaltenen Informationen und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus DatenverarbeitungenUnterlagen bzw. überlassenen Zeichnungen, Berechnungen und dergleichen streng vertraulich zu behandeln und diese nur zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu verwenden. Ausgenommen sind jene Informationen und Unterlagen, zu deren Herausgabe der AN gesetzlich verpflichtet ist oder die allgemein bekannt sind. Ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des AG darf der AN den Inhalt der Bestellung, des Geschäftsfalles und alle vom AG oder EA direkt oder indirekt erhaltenen und alle darauf aufbauenden vom AN zu liefernden Informationen weder publizieren noch zu Werbe‐ oder anderen Zwecken verwenden und hat sie vor Dritten, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden nicht an der Durchführung dieses Vertrages oder zugänglich geworden des Kundenvertrages beteiligt sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, uneingeschränkt geheim zu halten. Insbesondere darf der AN keine bildlichen Aufnahmen von Anlagen oder Anlagenteilen des AG oder des EA fertigen, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten an Dritte weitergeben oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis)verbreiten. Mitarbeiter Die vom AG beigestellten Ausführungsunterlagen und die Dokumentationen sind hierüber vom AN geheim zu halten und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlen, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmen, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden im Rahmen des Auftrags verarbeitet werden (wovon in dieser Branche auszugehen ist). Muster und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx. Das mit dem Auftragnehmer vereinbarte Honorar ist in den Vertrag aufzunehmen. Das Honorar ist mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. Anfallende Barauslagen und Spesen sind gegen Rechnungslegung vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Eine der rechtlichen Voraussetzungen ausschließlich für die Zulässigkeit Durchführung der elektronischen Rechnungslegung durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) jeweiligen Bestellungen zu verwenden. Sie dürfen nur an solche Mitarbeiter, Subunternehmen und Sonderfachleute weitergegeben werden, die sie zur Durchführung des Vertrages kennen müssen. Mitarbeiter, Subunternehmen und Sonderfachleute sind schriftlich unmittelbar zugunsten des AGs zur Geheimhaltung nach diesen Regeln zu verpflichten. Der AN soll dem AG auf dessen Verlangen unverzüglich eine entsprechende Geheimhaltung schriftlich bestätigen. Bei Verstoß gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung ist der AN zur Schadloshaltung des AG auch gegenüber Ansprüchen Dritter verpflichtet. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die Zustimmung durch den Rechnungsempfänger (Auftragnehmer)offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß des AN beruht, oder die der AN von Dritten erhalten hat, die befugt sind, sie der Allgemeinheit zu offenbaren.

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Samples: www.jchristof.com

Geheimhaltung, Datenschutz. Der Verantwortliche, der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlen, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmen, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden im Rahmen des Auftrags verarbeitet werden (wovon in dieser Branche auszugehen ist). Muster und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx. Das mit dem Auftragnehmer vereinbarte Honorar ist in den Vertrag aufzunehmen. Das Honorar ist mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. Anfallende Barauslagen und Spesen sind gegen Rechnungslegung vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Eine der rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der elektronischen Rechnungslegung durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist die Zustimmung durch den Rechnungsempfänger (Auftragnehmer).

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Samples: www.vse-consulting.at

Geheimhaltung, Datenschutz. Der Verantwortliche, der Auftragsverarbeiter Der/die AuftragnehmerIn hat alle Informationen und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus DatenverarbeitungenUnterlagen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden ihm/ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag übergeben oder zugänglich im Zusammenhang mit dem Auftrag sonst bekannt geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichtenvertraulich zu behandeln und geheimzuhalten und die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch seine/ihre MitarbeiterInnen sowie allfällig beauftragte Dritte sicherzustellen. Unterlässt der/die AuftragnehmerIn die Überbindung der Geheimhaltungspflichten, geheim so haftet er/sie für alle sich daraus ergebenden Schäden. Der/die AuftragnehmerIn wird sämtliche gesetzliche Verschwiegenheitspflichten und datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten und nur solche MitarbeiterInnen und Erfüllungsgehilfen einsetzen, die zur Geheimhaltung gemäß § 6 Abs 2 Datenschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung ausdrücklich schriftlich verpflichtet wurden. Die vorstehenden Verpflichtungen bleiben auch nach vollständiger Erfüllung des Vertrages durch AuftraggeberIn und AuftragnehmerIn und nach Beendigung aller Dauerschuldverhältnisse zeitlich unbeschränkt aufrecht. Bei Verletzung dieser Pflichten durch den/die AuftragnehmerIn, seine/ihre MitarbeiterInnen oder sonstige Erfüllungsgehilfen ist der/die AuftragnehmerIn verpflichtet, eine von der Höhe des Schadens unabhängige Konventionalstrafe in Höhe von € 5.000,-- an den/die AuftraggeberIn zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund leisten. Diese Konventionalstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht gemäß § 1336 ABGB. Der/die AuftragnehmerIn nimmt die „Datenschutzerklärung für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber Lieferungen Dienst und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlen, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmen, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden im Rahmen Bauleistungen“ des Auftrags verarbeitet werden (wovon in dieser Branche auszugehen ist). Muster und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx. Das mit dem Auftragnehmer vereinbarte Honorar ist in den Vertrag aufzunehmen. Das Honorar ist mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. Anfallende Barauslagen und Spesen sind gegen Rechnungslegung vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Eine der rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der elektronischen Rechnungslegung durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist die Zustimmung durch den Rechnungsempfänger (Auftragnehmer)AMS - abrufbar unter xxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx - zur Kenntnis.

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Samples: www.ams.at