Common use of Geheimhaltung, Datenschutz Clause in Contracts

Geheimhaltung, Datenschutz. 10.1 Die Vertragspartei verpflichtet sich, alles, was sie bei der Durchführung des Einkaufsvertrages zur Kenntnis nimmt und dessen vertraulichen Charakter sie kennt oder berechtigterweise vermuten kann, auf keinerlei Weise offenzulegen oder für eigene Zwecke zu nutzen. 10.2 Die Vertragspartei verpflichtet ihre Beschäftigten oder die von ihr beauftragten Dritten, diese Geheimhaltungspflicht einzuhalten. 10.3 Falls die Vertragspartei und/oder die Beschäftigten der Vertragspartei und/oder die von der Vertragspartei beauftragten Dritten gegen die vorstehenden Absätze verstoßen, hat Efteling das Recht, den Einkaufsvertrag mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder ohne Einschaltung eines Gerichts und ohne Inverzugsetzung vom Einkaufsvertrag zurückzutreten. 10.4 Sofern die Vertragspartei personenbezogene Daten für oder im Namen von Efteling verarbeiten wird, müssen die Parteien einen separaten Verarbeitungsvertrag schließen. Die Vertragspartei garantiert, dass sie personenbezogene Daten entsprechend der in Artikel 5 der Datenschutz- Grundverordnung genannten Grundsätze immer rechtmäßig, nach Treu und Glauben und transparent, sowie der anwendbaren Rechtsvorschriften wie auch dem eventuell geschlossenen Verarbeitungsvertrag entsprechend verarbeitet. Vorstehendes ist in vollem Umfang auf die grenzüberschreitende Übermittlung und/oder Verteilung und/oder Bereitstellung von personenbezogenen Daten an Nicht-EU-Länder anwendbar.

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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Geheimhaltung, Datenschutz. 10.1 13.1. Die Vertragspartei Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen während der Zusammenarbeit be- kannt gewordenen Informationen ein- schließlich aller personenbezogenen Daten der überlassenen Leiharbeitnehmer streng vertraulich zu behandeln. Das Gleiche gilt für alle erlangten Kenntnisse über internen Ge- schäftsvorgänge und -abläufe der Vertrags- parteien. Hiervon ausgenommen sind alle Daten und Informationen, die offenkundig o- der allgemein bekannt sind. 13.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die erlangten Informationen, Daten und Kennt- nisse mit äußerster Sorgfalt zu behandeln. Sie treffen diejenigen Vorkehrungen, die zum Schutz der Informationen und Daten erforderlich sind, mindestens aber diejenigen Vorkehrungen, mit denen sie be- sonders sensible Informationen über ihr ei- genes Unternehmen schützen. Sie verpflich- ten sich weiter, die erhaltenen Informationen und Daten ausschließlich zu Zwecken der vereinbarten Leistungserbringung zu verar- beiten und sie weder anderweitig zu nutzen, noch sie an Dritte weiterzuleiten oder sie die- sen zugänglich zu machen. 13.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich zu- dem zur Einhaltung der Anforderungen der Datenschutzgesetze. Die jeweiligen Mitar- beiter werden auf das Datengeheimnis ver- pflichtet. 13.4. Die in dieser Ziff. festgelegten Verpflichtun- gen wirken auch nach Beendigung der Zu- sammenarbeit der Parteien fort. Der Auftrag- geber verpflichtet sich, allesnach Beendigung die ihm bekannt gewordenen Informationen und Daten umgehend zu löschen, was sie bei der Durchführung des Einkaufsvertrages zur Kenntnis nimmt und dessen vertraulichen Charakter sie kennt sofern gesetz- liche Aufbewahrungspflichten nicht entge- genstehen. Vom Personaldienstleister erhal- tene Datenträger sind zurückzugeben oder berechtigterweise vermuten kann, auf keinerlei Weise offenzulegen oder für eigene Zwecke zu nutzenvernichten. 10.2 Die Vertragspartei verpflichtet ihre Beschäftigten oder die von ihr beauftragten Dritten, diese Geheimhaltungspflicht einzuhalten. 10.3 Falls die Vertragspartei und/oder die Beschäftigten der Vertragspartei und/oder die von der Vertragspartei beauftragten Dritten gegen die vorstehenden Absätze verstoßen, hat Efteling das Recht, den Einkaufsvertrag mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder ohne Einschaltung eines Gerichts und ohne Inverzugsetzung vom Einkaufsvertrag zurückzutreten. 10.4 Sofern die Vertragspartei personenbezogene Daten für oder im Namen von Efteling verarbeiten wird, müssen die Parteien einen separaten Verarbeitungsvertrag schließen. Die Vertragspartei garantiert, dass sie personenbezogene Daten entsprechend der in Artikel 5 der Datenschutz- Grundverordnung genannten Grundsätze immer rechtmäßig, nach Treu und Glauben und transparent, sowie der anwendbaren Rechtsvorschriften wie auch dem eventuell geschlossenen Verarbeitungsvertrag entsprechend verarbeitet. Vorstehendes ist in vollem Umfang auf die grenzüberschreitende Übermittlung und/oder Verteilung und/oder Bereitstellung von personenbezogenen Daten an Nicht-EU-Länder anwendbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung

Geheimhaltung, Datenschutz. 10.1 8.1 Die Vertragspartei verpflichtet Vertragspartner verpflichten sich, allesalle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Angelegenheiten, was sie bei der Durchführung des Einkaufsvertrages die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis vertraulich zu behandeln.‌ 8.2 Es werden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte Personen zu vermeiden. Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Innofreight, insoweit es zur Kenntnis nimmt und dessen vertraulichen Charakter sie kennt oder berechtigterweise vermuten kannAuftragserfüllung erforderlich ist, auf keinerlei Weise offenzulegen oder für eigene Zwecke zu nutzenzulässig. 10.2 Die Vertragspartei verpflichtet ihre Beschäftigten oder 8.3 Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch für die von ihr beauftragten Drittenjeweiligen Dienstnehmer, diese Geheimhaltungspflicht einzuhaltenErfüllungsgehilfen, Subunternehmer und sonstigen Vertragspartner des Lieferanten und wird nicht durch eine beendete Geschäftsbeziehung mit Innofreight aufgehoben. 10.3 Falls die Vertragspartei und/oder die Beschäftigten der Vertragspartei und/oder die von der Vertragspartei beauftragten Dritten gegen die vorstehenden Absätze verstoßen, hat Efteling das Recht, den Einkaufsvertrag mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder ohne Einschaltung eines Gerichts und ohne Inverzugsetzung vom Einkaufsvertrag zurückzutreten. 10.4 Sofern die Vertragspartei personenbezogene Daten für oder im Namen von Efteling verarbeiten wird, müssen die Parteien einen separaten Verarbeitungsvertrag schließen. Die Vertragspartei garantiert8.4 Der Lieferant erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass sie personenbezogene Innofreight die Daten entsprechend des Lieferanten (Firmenbuchdaten, Anschrift, Telefon und Faxnummer sowie andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben, Standorte, Ansprechperson, bestellte Waren, Liefermengen) aus dem jeweiligen Geschäftsfall an andere Unternehmen der in Artikel 5 der Datenschutz- Grundverordnung genannten Grundsätze immer rechtmäßig, nach Treu und Glauben und transparent, sowie der anwendbaren Rechtsvorschriften wie auch dem eventuell geschlossenen Verarbeitungsvertrag entsprechend verarbeitet. Vorstehendes ist in vollem Umfang auf die grenzüberschreitende Übermittlung und/oder Verteilung und/oder Bereitstellung von personenbezogenen Daten an Nicht-EU-Länder anwendbarInnofreight Gruppe weiterleitet.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Geheimhaltung, Datenschutz. 10.1 10.1. Die Vertragspartei Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. VTA verpflichtet sich, allesnur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Kunden zu gewähren, was sie bei die mit der Durchführung des Einkaufsvertrages zur Kenntnis nimmt und dessen vertraulichen Charakter sie kennt oder berechtigterweise vermuten kannLeistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Beide Parteien sind verpflichtet, auf keinerlei Weise offenzulegen oder Wunsch der jeweils anderen Partei ihre Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen und der anderen Partei vorzulegen. Die Parteien werden für eigene Zwecke zu nutzenvertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen. 10.2 Die Vertragspartei verpflichtet ihre Beschäftigten oder 10.2. VTA darf die von ihr beauftragten Dritten, diese Geheimhaltungspflicht einzuhaltenTatsache der Nutzung der Software durch den Kunden als Referenz verwenden (veröffentlichen). 10.3 Falls die Vertragspartei und/oder die Beschäftigten der Vertragspartei und/oder die 10.3. Werden von der Vertragspartei beauftragten Dritten gegen die vorstehenden Absätze verstoßeneiner öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, hat Efteling so ist vorher das Recht, den Einkaufsvertrag mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder ohne Einschaltung eines Gerichts und ohne Inverzugsetzung vom Einkaufsvertrag zurückzutretenEinverständnis des Kunden einzuholen. 10.4 Sofern die Vertragspartei personenbezogene Daten für oder im Namen von Efteling verarbeiten wird, müssen die Parteien einen separaten Verarbeitungsvertrag schließen10.4. Die Vertragspartei garantiertRechte und Pflichten nach Ziff.10.1. und 10.2. werden von einer Beendigung dieses Vertrags nicht berührt. 10.5. Beide Parteien sind verpflichtet, dass sie personenbezogene Daten entsprechend vertrauliche Informationen der in Artikel 5 anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Xxxx zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind (z.B. Daten, die auf Grund von Beendigung der Datenschutz- Grundverordnung genannten Grundsätze immer rechtmäßig, nach Treu und Glauben und transparent, sowie der anwendbaren Rechtsvorschriften wie auch dem eventuell geschlossenen Verarbeitungsvertrag entsprechend verarbeitet. Vorstehendes ist in vollem Umfang auf die grenzüberschreitende Übermittlung und/oder Verteilung und/oder Bereitstellung von personenbezogenen Daten an Nicht-EU-Länder anwendbarAufbewahrungsfrist bereits gelöscht sind).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Geheimhaltung, Datenschutz. 10.1 13.1 Die Vertragspartei Vertragsparteien sind verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei für eine 13.2 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Geschäftsgeheimnisse, die (i) der anderen Partei bereits bei Übermittlung bekannt waren, (ii) nach Übermittlung ohne Verschulden der anderen Partei bekannt geworden sind, (iii) von der anderen Partei eigenständig und ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse entwickeltworden sind, (iv) die die andere Partei aufgrund Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlichen muss, vorausgesetzt der Partei wurde ausreichend Zeit zur Abwehr dieser Maßnahmen gewährt. 13.3 Soweit die AXIANS oder ein von ihr beauftragter Dritter im Rahmen des Vertrages auf Speichermedien des Kunden zugreifen muss, stellt der Kunde sicher, dass ein Zugriff auf personenbezogenen Daten verhindert oder so gering wie möglich gehalten wird. Die AXIANS verpflichtet sich zur Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie des Bankgeheimnisses, Anwaltsgeheimnisses oder Amtsgeheimnisses soweit anwendbar. Soweit AXIANS Hilfspersonen beizieht, so wird eine entspreche Auftragsdatenvereinbarung abgeschlossen. 13.4 AXIANS verpflichtet sich, allesdie anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, was sie bei sämtliche notwendigen Instrumente wie die technischen und organisatorischen Massnahmen (TOM) des Datenschutzes und der Durchführung Datensicherheit zu implementieren. AXIANS arbeitet mit Verbundenen Unternehmen der AXIANS- und VINCI-Gruppe und tauscht mit diesen die für die Erbringung des Einkaufsvertrages zur Kenntnis nimmt und dessen vertraulichen Charakter sie kennt oder berechtigterweise vermuten kann, auf keinerlei Weise offenzulegen oder für eigene Zwecke zu nutzenServices notwendigen Personendaten aus. AXIANS schliesst dazu entsprechende Vereinbarungen ab. Zwischen den Parteien gilt die entsprechende Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung resp. der entsprechende Vertragsanhang. 10.2 Die Vertragspartei verpflichtet ihre Beschäftigten oder die von ihr beauftragten Dritten, diese Geheimhaltungspflicht einzuhalten. 10.3 Falls die Vertragspartei und/oder die Beschäftigten der Vertragspartei und/oder die von der Vertragspartei beauftragten Dritten gegen die vorstehenden Absätze verstoßen, hat Efteling das Recht, den Einkaufsvertrag mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder ohne Einschaltung eines Gerichts und ohne Inverzugsetzung vom Einkaufsvertrag zurückzutreten. 10.4 Sofern die Vertragspartei personenbezogene Daten für oder im Namen von Efteling verarbeiten wird, müssen die Parteien einen separaten Verarbeitungsvertrag schließen. Die Vertragspartei garantiert, dass sie personenbezogene Daten entsprechend der in Artikel 5 der Datenschutz- Grundverordnung genannten Grundsätze immer rechtmäßig, nach Treu und Glauben und transparent, sowie der anwendbaren Rechtsvorschriften wie auch dem eventuell geschlossenen Verarbeitungsvertrag entsprechend verarbeitet. Vorstehendes ist in vollem Umfang auf die grenzüberschreitende Übermittlung und/oder Verteilung und/oder Bereitstellung von personenbezogenen Daten an Nicht-EU-Länder anwendbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geheimhaltung, Datenschutz. 10.1 Die Vertragspartei verpflichtet sich9.1. Der Auftragnehmer sichert zu, allesdass alle Tatsachen, was sie bei die im Zusammenhang mit der Durchführung Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, insbesondere Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie Informationen über Auftraggeber des Einkaufsvertrages Auftraggebers gemäß gesetzlicher Vorschriften geheim gehalten werden und ausschließlich zur Kenntnis nimmt Implementierung, Betrieb und dessen vertraulichen Charakter sie kennt oder berechtigterweise vermuten kann, auf keinerlei Weise offenzulegen oder für eigene Zwecke zu nutzenSupport der Software genutzt werden. 10.2 Die Vertragspartei 9.2. Der Auftraggeber verpflichtet ihre Beschäftigten oder die sich ebenfalls, das Gesamte im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung von ihr beauftragten Drittendem Auftragnehmer erlangte geschäftliche, diese Geheimhaltungspflicht einzuhaltentechnische und wissenschaftliche Know-how vertraulich zu behandeln und Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers verfügbar zu machen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, keine Schutzrechtsanmeldungen auf das im Rahmen der Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer erlangte Know-how vorzunehmen. 10.3 Falls 9.3. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung entfällt, soweit diese: - dem Vertragspartner vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren, - der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren, - der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des informierten Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich werden, im Wesentlichen Informationen entsprechen, die Vertragspartei und/dem informierten Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder die Beschäftigten der Vertragspartei und/oder die von der Vertragspartei beauftragten Dritten gegen die vorstehenden Absätze verstoßen, hat Efteling das Recht, den Einkaufsvertrag mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder ohne Einschaltung eines Gerichts und ohne Inverzugsetzung vom Einkaufsvertrag zurückzutretenzugänglich gemacht werden. 10.4 Sofern 9.4. Die Pflicht zur Geheimhaltung endet 10 Jahre nach Kündigung des Vertrages, sofern nicht gesetzliche Regelungen eine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen. 9.5. Beide Parteien werden die Vertragspartei personenbezogene Daten für oder jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Namen von Efteling verarbeiten wirdZusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach DSGVO verpflichten, müssen die Parteien einen separaten Verarbeitungsvertrag schließensoweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. 9.6. Die Vertragspartei garantiert, dass sie personenbezogene Daten entsprechend der Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen werden in Artikel 5 der Datenschutz- Grundverordnung genannten Grundsätze immer rechtmäßig, nach Treu einem durch den Auftraggeber und Glauben dem Auftragnehmer unterzeichneten und transparent, sowie der anwendbaren Rechtsvorschriften wie auch dem eventuell geschlossenen Verarbeitungsvertrag entsprechend verarbeitet. Vorstehendes ist in vollem Umfang auf die grenzüberschreitende Übermittlung und/oder Verteilung und/oder Bereitstellung von personenbezogenen Daten an Nicht-EU-Länder anwendbargesondert ausgewiesenen Vertragswerk geregelt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geheimhaltung, Datenschutz. 10.1 5.1. Die Vertragspartei CorporateHealth verpflichtet sich, allesnicht allgemein bekannte Informationen und Unterlagen, was die ihr durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistung zu verwenden. Eine Weitergabe von nicht personenbezogene n Daten an Dritte erfolgt nur innerhalb der CorporateHealth-Gruppe sowie für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. Das Personal, vorübergehende Vertretungen, Subunternehmer sowie freie Mitarbeiter werden von der CorporateHealth auf das Datengeheimnis verpflichtet. Sofern gesetzlich vorgesehen und erforderlich, schließt CorporateHealth mit externen Dienstleistern, denen sie sich zur Datenverarbeitung im Auftrag bedient, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gem. Art. 28 DSGVO. Näheres ergibt sich aus der Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Auftraggeber, die im Rahmen der Auftragserteilung abgeschlossen wird. 5.2. Der Auftraggeber hat nur bei Vorliegen einer schriftlichen Schweigepflichtentbindung des Betroffenen das Recht zur Einsichtnahme in die personenbezogene Dokumentation der Durchführung Leistungserbringer unterliegen. Von der genehmigten Einsichtnahme grundsätzlich ausgenommen sind subjektive Aufzeichnungen der Leistungserbringer. 5.3. Die CorporateHealth ist berechtigt, alle zur Erfüllung des Einkaufsvertrages zur Kenntnis nimmt Vertrages erforderlichen Daten zu erheben, zu verarbeiten und dessen vertraulichen Charakter sie kennt oder berechtigterweise vermuten kann, auf keinerlei Weise offenzulegen oder für eigene Zwecke zu nutzen. Hierfür kann die CorporateHealth ein EDV-System einsetzen, welches durch ein Berechtigungskonzept und entsprechende technische Zugriffsbeschränkungen den Datenschutz wahrt. 10.2 Die Vertragspartei verpflichtet ihre Beschäftigten 5.4. Sofern die vertragliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber im Einzelfall die Kontrolle des regelkonformen Geschäftsbetriebes der CorporateHealth hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher oder die von ihr beauftragten vertraglicher Bestimmungen vorsieht, erfolgen diese Kontrollen aus Datenschutzgründen nur durch einen durch beiden Seiten zu bestimmenden qualifizierten unabhängigen Dritten, diese Geheimhaltungspflicht einzuhaltender der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegt bzw. sich auf § 203 Strafgesetzbuch verpflichtet. 10.3 Falls die Vertragspartei und/oder die Beschäftigten der Vertragspartei und/oder die von der Vertragspartei beauftragten Dritten gegen die vorstehenden Absätze verstoßen, hat Efteling das Recht, den Einkaufsvertrag mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder ohne Einschaltung eines Gerichts und ohne Inverzugsetzung vom Einkaufsvertrag zurückzutreten. 10.4 Sofern die Vertragspartei personenbezogene Daten für oder im Namen von Efteling verarbeiten wird, müssen die Parteien einen separaten Verarbeitungsvertrag schließen. Die Vertragspartei garantiert, dass sie personenbezogene Daten entsprechend der in Artikel 5 der Datenschutz- Grundverordnung genannten Grundsätze immer rechtmäßig, nach Treu und Glauben und transparent, sowie der anwendbaren Rechtsvorschriften wie auch dem eventuell geschlossenen Verarbeitungsvertrag entsprechend verarbeitet. Vorstehendes ist in vollem Umfang auf die grenzüberschreitende Übermittlung und/oder Verteilung und/oder Bereitstellung von personenbezogenen Daten an Nicht-EU-Länder anwendbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geheimhaltung, Datenschutz. 10.1 13.1. Die Vertragspartei Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informa- tionen einschließlich aller personenbezogenen Daten der überlassenen Zeitarbeitnehmer streng vertraulich zu behan- deln. Das Gleiche gilt für alle erlangten Kenntnisse über interne Geschäftsvorgänge und -abläufe der Vertragsparteien. Hiervon ausgenommen sind alle Daten und Informationen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind. 13.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die erlangten Informationen, Daten und Kenntnisse mit äußerster Sorg- falt zu behandeln. Sie treffen diejenigen Vorkehrungen, die zum Schutz der Informationen und Daten erforderlich sind, mindestens aber diejenigen Vorkehrungen, mit denen sie besonders sensible Informationen über ihr eigenes Unterneh- men schützen. Sie verpflichten sich weiter, die erhaltenen Informationen und Daten ausschließlich zu Zwecken der ver- einbarten Leistungserbringung zu verarbeiten und sie weder anderweitig zu nutzen, noch sie an Dritte weiterzuleiten oder sie diesen zugänglich zu machen. 13.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich zudem zur Einhaltung der Anforderungen der Datenschutzgesetze. Die jeweiligen Mitarbeiter werden auf das Datengeheimnis verpflichtet. 13.4. Die in dieser Ziff. festgelegten Verpflichtungen wirken auch nach Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien fort. Der Auftraggeber verpflichtet sich, allesnach Beendigung die ihm bekannt gewordenen Informationen und Daten um- gehend zu löschen, was sie bei der Durchführung des Einkaufsvertrages zur Kenntnis nimmt und dessen vertraulichen Charakter sie kennt sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen. Vom Personaldienstleister erhal- tene Datenträger sind zurückzugeben oder berechtigterweise vermuten kann, auf keinerlei Weise offenzulegen oder für eigene Zwecke zu nutzenvernichten. 10.2 Die Vertragspartei verpflichtet ihre Beschäftigten oder die von ihr beauftragten Dritten, diese Geheimhaltungspflicht einzuhalten. 10.3 Falls die Vertragspartei und/oder die Beschäftigten der Vertragspartei und/oder die von der Vertragspartei beauftragten Dritten gegen die vorstehenden Absätze verstoßen, hat Efteling das Recht, den Einkaufsvertrag mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder ohne Einschaltung eines Gerichts und ohne Inverzugsetzung vom Einkaufsvertrag zurückzutreten. 10.4 Sofern die Vertragspartei personenbezogene Daten für oder im Namen von Efteling verarbeiten wird, müssen die Parteien einen separaten Verarbeitungsvertrag schließen. Die Vertragspartei garantiert, dass sie personenbezogene Daten entsprechend der in Artikel 5 der Datenschutz- Grundverordnung genannten Grundsätze immer rechtmäßig, nach Treu und Glauben und transparent, sowie der anwendbaren Rechtsvorschriften wie auch dem eventuell geschlossenen Verarbeitungsvertrag entsprechend verarbeitet. Vorstehendes ist in vollem Umfang auf die grenzüberschreitende Übermittlung und/oder Verteilung und/oder Bereitstellung von personenbezogenen Daten an Nicht-EU-Länder anwendbar.

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Geheimhaltung, Datenschutz. 10.1 10.1. Die Vertragspartei Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. VTA verpflichtet sich, allesnur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Kunden zu gewähren, was sie bei die mit der Durchführung des Einkaufsvertrages zur Kenntnis nimmt und dessen vertraulichen Charakter sie kennt oder berechtigterweise vermuten kannLeistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Beide Parteien sind verpflichtet, auf keinerlei Weise offenzulegen oder Wunsch der jeweils anderen Partei ihre Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen und der anderen Partei vorzulegen. Die Parteien werden für eigene Zwecke zu nutzenvertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen. 10.2 Die Vertragspartei verpflichtet ihre Beschäftigten oder 10.2. VTA darf nach vorheriger Abstimmung die von ihr beauftragten Dritten, diese Geheimhaltungspflicht einzuhaltenTatsache der Nutzung der Software durch den Kunden als Referenz verwenden (veröffentlichen). 10.3 Falls die Vertragspartei und/oder die Beschäftigten der Vertragspartei und/oder die 10.3. Werden von der Vertragspartei beauftragten Dritten gegen die vorstehenden Absätze verstoßeneiner öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, hat Efteling so ist vorher das Recht, den Einkaufsvertrag mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder ohne Einschaltung eines Gerichts und ohne Inverzugsetzung vom Einkaufsvertrag zurückzutretenEinverständnis des Kunden einzuholen. 10.4 Sofern die Vertragspartei personenbezogene Daten für oder im Namen von Efteling verarbeiten wird, müssen die Parteien einen separaten Verarbeitungsvertrag schließen10.4. Die Vertragspartei garantiertRechte und Pflichten nach Ziff.10.1. und 10.2. werden von einer Beendigung dieses Vertrags nicht berührt. 10.5. Beide Parteien sind verpflichtet, dass sie personenbezogene Daten entsprechend vertrauliche Informationen der in Artikel 5 anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Xxxx zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind (z.B. Daten, die auf Grund von Beendigung der Datenschutz- Grundverordnung genannten Grundsätze immer rechtmäßig, nach Treu und Glauben und transparent, sowie der anwendbaren Rechtsvorschriften wie auch dem eventuell geschlossenen Verarbeitungsvertrag entsprechend verarbeitet. Vorstehendes ist in vollem Umfang auf die grenzüberschreitende Übermittlung und/oder Verteilung und/oder Bereitstellung von personenbezogenen Daten an Nicht-EU-Länder anwendbarAufbewahrungsfrist bereits gelöscht sind).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Geheimhaltung, Datenschutz. 10.1 5.1. Die Vertragspartei CorporateHealth verpflichtet sich, allesnicht allgemein bekannte Informationen und Unterlagen, was sie die ihr durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistung zu verwenden. Eine Weitergabe von nicht personenbezogene n Daten an Dritte erfolgt nur innerhalb der CorporateHealth-Gruppe sowie für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. Das Personal, vorübergehende Vertretungen, Subunternehmer sowie freie Mitarbeiter werden von der CorporateHealth auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet. 5.2. Der Auftraggeber hat nur bei Vorliegen einer schriftlichen Schweigepflichtentbindung des Betroffenen das Recht zur Einsichtnahme in die personenbezogene Dokumentation der Durchführung Leistungserbringer, die der gesetzlichen Schweigepflicht und dem Datenschutzgesetz unterliegen. Von der genehmigten Einsichtnahme grundsätzlich ausgenommen sind subjektive Aufzeichnungen der Leistungserbringer. 5.3. Die CorporateHealth ist als verantwortliche Stelle gemäß § 3 Abs. 7 Bundesdatenschutzgesetz berechtigt, alle zur Erfüllung des Einkaufsvertrages zur Kenntnis nimmt Vertrages erforderlichen Daten zu erheben, zu verarbeiten und dessen vertraulichen Charakter sie kennt oder berechtigterweise vermuten kann, auf keinerlei Weise offenzulegen oder für eigene Zwecke zu nutzen. Hierfür kann die CorporateHealth ein EDV-System einsetzen, welches durch ein Berechtigungskonzept und entsprechende technische Zugriffsbeschränkungen den Datenschutz wahrt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt in eigener Verantwortung, im eigenen Namen und frei von Weisungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz. 10.2 Die Vertragspartei verpflichtet ihre Beschäftigten 5.4. Sofern die vertragliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber im Einzelfall die Kontrolle des regelkonformen Geschäftsbetriebes der CorporateHealth hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher oder die von ihr beauftragten vertraglicher Bestimmungen vorsieht, erfolgen diese Kontrollen aus Datenschutzgründen nur durch einen durch beiden Seiten zu bestimmenden qualifizierten unabhängigen Dritten, diese Geheimhaltungspflicht einzuhaltender der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegt bzw. sich auf § 203 Strafgesetzbuch verpflichtet. 10.3 Falls die Vertragspartei und/oder die Beschäftigten der Vertragspartei und/oder die von der Vertragspartei beauftragten Dritten gegen die vorstehenden Absätze verstoßen, hat Efteling das Recht, den Einkaufsvertrag mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder ohne Einschaltung eines Gerichts und ohne Inverzugsetzung vom Einkaufsvertrag zurückzutreten. 10.4 Sofern die Vertragspartei personenbezogene Daten für oder im Namen von Efteling verarbeiten wird, müssen die Parteien einen separaten Verarbeitungsvertrag schließen. Die Vertragspartei garantiert, dass sie personenbezogene Daten entsprechend der in Artikel 5 der Datenschutz- Grundverordnung genannten Grundsätze immer rechtmäßig, nach Treu und Glauben und transparent, sowie der anwendbaren Rechtsvorschriften wie auch dem eventuell geschlossenen Verarbeitungsvertrag entsprechend verarbeitet. Vorstehendes ist in vollem Umfang auf die grenzüberschreitende Übermittlung und/oder Verteilung und/oder Bereitstellung von personenbezogenen Daten an Nicht-EU-Länder anwendbar.

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Geheimhaltung, Datenschutz. 10.1 Die Vertragspartei verpflichtet sichVertragsparteien sind verpflichtet, allesalle vertraulichen Informationen und Unterlagen der anderen Partei, was sie bei die ihnen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Einkaufsvertrages Vertrages bekannt werden streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung zu verwenden. Dritte in diesem Sinne sind nicht mit Axians gemäß §§ 15 AktG verbundene Unternehmen. Ebenso ist Axians die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Subunternehmen gestattet, sofern die Weitergabe für die Leistungserbringung erforderlich und der Subunternehmer seinerseits zur Kenntnis nimmt und dessen vertraulichen Charakter sie kennt oder berechtigterweise vermuten kann, auf keinerlei Weise offenzulegen oder für eigene Zwecke zu nutzenVertraulichkeit verpflichtet ist. 10.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (1) bei Übermittlung bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei verpflichtet ihre Beschäftigten bekannt waren, (2) nach ihrer Übermittlung ohne Verschulden der anderen Vertragspartei oder eines Dritten offenkundig geworden sind, (3) von der empfangenden Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse der anderen Vertragspartei, entwickelt worden sind oder (4) gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen. Die jeweils andere Vertragspartei ist über eine solche Veröffentlichungspflicht unverzüglich und vorab zu informieren und es ist ihr die von ihr beauftragten Dritten, diese Geheimhaltungspflicht einzuhaltenMöglichkeit der Abwehr einer solchen Verfügung bzw. Entscheidung einzuräumen. 10.3 Falls die Vertragspartei und/Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung aller einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Axians bezweckt keine Verarbeitung oder die Beschäftigten Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der Vertragspartei und/oder die vertragsgemäßen Leistungen der Axians. Die personenbezogenen Daten werden von der Vertragspartei beauftragten Dritten gegen die vorstehenden Absätze verstoßen, hat Efteling das Recht, Axians in Übereinstimmung mit den Einkaufsvertrag mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder ohne Einschaltung eines Gerichts datenschutzrechtlichen Bestimmungen und ohne Inverzugsetzung vom Einkaufsvertrag zurückzutreteneiner abgeschlossenen Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung behandelt. 10.4 Sofern die Vertragspartei personenbezogene Daten für oder im Namen von Efteling verarbeiten wird, müssen die Parteien einen separaten Verarbeitungsvertrag schließen. Die Vertragspartei garantiert, dass sie personenbezogene Daten entsprechend der in Artikel 5 der Datenschutz- Grundverordnung genannten Grundsätze immer rechtmäßig, nach Treu und Glauben und transparent, sowie der anwendbaren Rechtsvorschriften wie auch dem eventuell geschlossenen Verarbeitungsvertrag entsprechend verarbeitet. Vorstehendes ist in vollem Umfang auf die grenzüberschreitende Übermittlung und/oder Verteilung und/oder Bereitstellung von personenbezogenen Daten an Nicht-EU-Länder anwendbar.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Leistungsbedingungen