Geheimhaltung, Datenschutz. 7.1. Der Sprachdienstleister verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. 7.2. Der Sprachdienstleister ist von seiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen, denen er sich bedient, entbunden. Er hat seine Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. 7.3. Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt. 7.4. Der Sprachdienstleister ist berechtigt, ihm übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht. 7.5. Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. 7.6. Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn den Sprachdienstleister keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Geheimhaltung, Datenschutz. 7.1. 10.1 Der Sprachdienstleister verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
7.2. 10.2 Der Sprachdienstleister ist von seiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen, denen er sich bedient, entbunden. Er hat seine Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
7.3. 10.3 Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.
7.4. 10.4 Der Sprachdienstleister ist berechtigt, ihm übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
7.5. 10.5 Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
7.6. 10.6 Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn den Sprachdienstleister keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 7.1. 11.1 Der Sprachdienstleister verpflichtet sich zur Verschwiegenheit Besteller ist verpflichtet, sämtliche ihm über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des AuftraggebersHANSA zugänglich wer- denden Informationen, insbesondere die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch wei- terzugeben oder zu verwerten.
11.2 Der Besteller wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeich- nung solcher Geschäfts- und BetriebsgeheimnisseBetriebsgeheimnisse unterlassen.
7.2. Der Sprachdienstleister ist von seiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen11.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, denen er sich bedient, entbunden. Er hat seine Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren die dem Besteller nachweislich bereits rechtmäßig bekannt sind oder nachweislich außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoßeine Vertraulichkeitsver- pflichtung bekannt werden. Eine nachweislich notwendige Offenbarung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von HANSA zur Erfüllung gesetz- licher Pflichten ist zulässig; wobei der Besteller in diesem Fall unverzüglich HANSA von der bevorstehenden bzw. erfolgten Offenbarung in Textform zu unterrichten hat.
7.3. Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.
7.4. 11.4 Der Sprachdienstleister ist berechtigtBesteller wird hiermit darüber informiert, ihm übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten dass XXXXX die im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
7.5. Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
7.6. Der Auftraggeber hat außerdem unter gemäß den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das RechtBundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bei HANSA speichert bzw. speichern wird. Die Verarbeitung erfolgt in dem IGEPA Re- chenzentrum der HRI IT-Services GmbH, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn den Sprachdienstleister keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.Brückenstraße 5a in 10179 Berlin..
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 7.1. Der Sprachdienstleister Die Sprachdienstleisterin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihm ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
7.2. Der Sprachdienstleister Die Sprachdienstleisterin ist von seiner ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen, denen er sie sich bedient, entbunden. Er Sie hat seine ihre Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
7.3. Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.
7.4. Der Sprachdienstleister Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, ihm ihr übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
7.5. Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
7.6. Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn den Sprachdienstleister die Sprachdienstleisterin keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.
Appears in 1 contract
Geheimhaltung, Datenschutz. 7.114.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen/ Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einschließlich aller personenbezogenen Daten der überlassenen Zeitarbeitneh- mer, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch danach streng vertraulich zu behandeln. Der Sprachdienstleister verpflichtet sich zur Verschwiegenheit Das Gleiche gilt für alle erlangten Kenntnisse über interne Geschäfts-vorgänge und -abläufe der Vertragsparteien. Hiervon aus- genommen sind alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des AuftraggebersDaten und Informationen, insbesondere Geschäfts- die offenkundig oder allgemein bekannt sind. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und Betriebsgeheimnissepersönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusam- menhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln.
7.214.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die erlangten Informationen, Daten und Kenntnisse mit äußerster Sorgfalt zu behandeln. Der Sprachdienstleister ist von seiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber ErfüllungsgehilfenSie treffen diejenigen Vorkehrungen, die zum Schutz der Informationen und Daten erforderlich sind, min- destens aber diejenigen Vorkehrungen, mit denen er sie besonders sensible Informationen über ihr eigenes Unterneh- men schützen. Sie verpflichten sich bedientweiter, entbunden. Er hat seine Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese die erhaltenen Informationen und Daten ausschließlich zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
7.3. Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.
7.4. Der Sprachdienstleister ist berechtigt, ihm übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen Zwecken der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses vereinbarten Leistungserbringung zu verarbeiten und diese Daten sie weder anderweitig zu nutzen, noch sie an Dritte weiterzu- leiten oder sie diesen zugänglich zu machen.
14.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich zudem zur Einhaltung der Anforderungen der Datenschutzgesetze. Die jewei- ligen Mitarbeiter werden auf das Datengeheimnis verpflichtet.
14.4 Die in dieser Ziff. festgelegten Verpflichtungen wirken auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
7.5. Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt Beendigung der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
7.6Zusammenarbeit der Parteien fort. Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen verpflichtet sich, nach Beendigung die ihm bekannt gewordenen Informationen und Daten umgehend zu löschen, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen. Vom Personaldienstleister erhaltene Datenträger sind zurückzugeben oder zu vernichten.
14.5 Der Personaldienstleister gewährleistet einzelvertraglich mit dem Arbeitnehmer, dass datenschutzrechtliche Vor- schriften der Bestimmungen des DSG das RechtWeitergabe solcher Informationen wie z.B. die Qualifikation, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn den Sprachdienstleister keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifftnicht entgegenstehen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Arbeitnehmerüberlassung
Geheimhaltung, Datenschutz. 7.1. Der Sprachdienstleister 12.1 BOS verpflichtet sich zur Verschwiegenheit zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des AuftraggebersAngelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und BetriebsgeheimnisseBetriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
7.2. Der Sprachdienstleister 12.2 Weiters verpflichtet sich XXX, sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Leistungs- erbringung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
12.3 BOS ist von seiner Geheimhaltungsverpflichtung der Schweigepflicht gegenüber Erfüllungsgehilfenallfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat seine Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
7.312.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränktAusnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
7.4. Der Sprachdienstleister 12.5 BOS verpflichtet sich zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes (DSG), insbesondere DSG § 14 (Datensicherheit) und DSG § 15 (Datengeheimnis).
12.6 BOS ist berechtigt, ihm übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichernAuftragnehmer Gewähr, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
7.5. Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken daß hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werdenDatenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
7.6. 12.7 Sollte BOS diesbezüglich von Behörden, Gerichten oder sonstigen Dritten in irgendeiner Weise belangt oder haftbar gemacht werden, hält der Auftraggeber BOS zur Gänze schad- und klaglos.
12.8 BOS ist berechtigt, den Namen des Kunden in Referenzlisten zu verwenden und sämtliche Daten des Kunden unter Beachtung des DSG in gesetzlich zulässiger Weise zu speichern und zu verwerten.
12.9 Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Rechtverpflichtet sich, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn den Sprachdienstleister keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifftihm übergebene Vertragsunterlagen sowie ihm überlassene weitere Unterlagen und Dokumentationen sorgfältig aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 7.1. Der Sprachdienstleister verpflichtet sich zur Verschwiegenheit 8.1 Alle Informationen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebersdie FSG, insbesondere Geschäfts- über die Inhalte der im Zusammenhang mit dem Auftrag gewonnenen Dokumente, Informationen, Ergebnisse oder Daten, Geschäfts‐ und Betriebsgeheimnisse, Know‐how technischer, wissenschaftlicher, kommerzieller, finanzieller oder anderer Art müssen streng vertraulich gehalten werden und dürfen ohne die schriftliche Zustimmung der FSG nicht gegenüber Dritten geäußert oder verwendet werden. Keine Vertraulichen Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind Informationen:
8.1.1 die bereits veröffentlicht waren, als die empfangende Partei zu ihnen Zugang erlangt hat; oder
8.1.2 die ohne Verschulden der empfangenen Partei anderweitig veröffentlicht wurden, nachdem die empfangene Partei Zugang zu ihnen erhalten hat; oder
8.1.3 von denen die empfangene Partei bereits rechtmäßig Kenntnis hatte, bevor sie auf Grund der Vertraulichkeitsvereinbarung offen gelegt wurden; oder
8.1.4 zu denen sich die empfangende Partei rechtmäßig Zugang verschaffen konnte, und zwar unabhängig von dem durch die offengelegte Partei verschafften Zugang; oder
8.1.5 deren Offenlegung durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung verlangt wird; oder
8.1.6 die mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offengelegten Partei an Dritte übermittelt worden sind, soweit mit diesen Dritten ebenfalls eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen worden ist.
7.28.2 Das Gebot der Geheimhaltung besteht nicht nur während des Vertragsverhältnisses sondern auch nach dessen Beendigung. Der Sprachdienstleister ist Eine Entbindung von seiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen, denen er sich bedient, entbunden. Er hat seine Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen der Geheimhaltung kann ausschließlich durch die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen VerstoßFSG ausgesprochen werden.
7.3. 8.3 Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränktVerschwiegenheitspflicht gilt auch für die vom Vertragspartner eingesetzten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
7.4. 8.4 Der Sprachdienstleister ist berechtigt, ihm übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
7.5. Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber Vertragspartner sichert zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Er verpflichtet sich, die einschlägigen geltenden Bestimmungen des europäischen und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werdennationalen Datenschutzrechts beachten.
7.68.5 Der Vertragspartner wird seine innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit gerecht wird. Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen Er sichert zu, dass er über ein angemessenes IT‐Sicherheitskonzept verfügt und die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung beachtet.
8.6 Erbringt der Bestimmungen des DSG das RechtVertragspartner seine Leistungen als Auftragsverarbeiter, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn den Sprachdienstleister keine rechtliche Pflicht er eine Vereinbarung zur Speicherung Auftragsverarbeitung mit der personenbezogenen Daten trifftFSG abschließen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung, Datenschutz. 7.1. Der Sprachdienstleister verpflichtet sich zur Verschwiegenheit 7.1 Die Vertragspartner werden die im Rahmen dieses Vertrages erlangten Kenntnisse, Unterlagen, Aufgabenstellungen, Geschäftsvorgänge, Betriebseinrichtungen oder sonstigen Tatsachen sowie die Arbeitsergebnisse nur für die Zwecke dieses Vertrages benutzen und gegenüber Dritten – auch über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebersdie Dauer dieses Vertrages hinaus, insbesondere Geschäfts- längstens jedoch drei Jahre nach Beendigung dieses Vertrages – vertraulich behandeln und Betriebsgeheimnissekeinem Dritten zugänglich machen, solange und soweit diese nicht auf andere Weise bereits rechtmäßig allgemein bekannt geworden sind oder im Einzelfall einer Weiter- gabe schriftlich zugestimmt wurde.
7.27.2 Daten der Beschäftigten des Arbeitgebers werden vom VU und dem ggf. Der Sprachdienstleister ist vom VU beauftragten Abo- Center ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung erfasst, verarbeitet und genutzt. Das VU und das ggf. beauftragte Abo-Center verpflichten sich, über die Kenntnis von seiner Geheimhaltungsverpflichtung personenbe- zogenen Daten beim Unternehmen das Datengeheimnis i.S.d Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gegenüber Erfüllungsgehilfenjedermann zu wahren und bestätigen, denen er sich bedientdass ihnen die einschlägigen datenschutzrechtli- chen Bestimmungen/Vorschriften bekannt sind. Das VU und das ggf. beauftragte Abo-Center wer- den demzufolge dafür Sorge tragen, entbundendass die eigenen Mitarbeiter auf die Einhaltung des § 5 BDSG verpflichtet werden, d.h. Er hat seine Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet dass sie keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben oder sonst für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
7.3nichtvertragsentsprechende Zwecke verwenden werden. Die Geheimhaltung ist vorgenannten Grundsätze gelten auch für den Fall, dass das VU und das ggf. beauftragte Abo-Center Unterauftragnehmer mit der Leistungserfüllung befassen sollten. Die Pflicht zum Datenschutz stellt eine Hauptleistungs- pflicht dar und besteht nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zeitlich auf 5 längstens für fünf Jahre fort. Daten der Beschäftigten des Arbeitgebers werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.
7.4unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Der Sprachdienstleister ist berechtigtArbeitgeber kann bei der Gewinnung statistischen Datenmaterials bezüglich der Nutzung des Jobtickets unterstützen, ihm übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch sofern dies nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
7.5. Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
7.6. Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn den Sprachdienstleister keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.
Appears in 1 contract
Samples: Rahmenvertrag