Geltendes Recht und Gerichtsstand. 5.1 Für diese Vereinbarung gilt österreichisches Recht. 5.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Hochschuleinrichtung und dem /der Teilnehmer/in die Auslegung, die Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zuständig.
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Samples: Erasmus+ Grant Agreement, Erasmus+ Grant Agreement, Erasmus+ Grant Agreement
Geltendes Recht und Gerichtsstand. 5.1 6.1 Für diese Vereinbarung gilt österreichisches Recht.
5.2 6.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Hochschuleinrichtung und dem /der Teilnehmer/in die Auslegung, die Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zuständig.
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Samples: Erasmus+ Mobility Agreement for Training (Stt), Erasmus+ Mobility Agreement for Teaching
Geltendes Recht und Gerichtsstand. 5.1 6.1 Für diese Vereinbarung gilt österreichisches Recht.
5.2 6.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Hochschuleinrichtung und dem /der Teilnehmer/in die AuslegungAus- legung, die Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt beige- legt werden können, ist für diese Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zuständig.
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Geltendes Recht und Gerichtsstand. 5.1 6.1 Für diese Vereinbarung gilt österreichisches Recht.
5.2 6.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Hochschuleinrichtung und dem /der Teilnehmer/in die Auslegung, die Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Ge- richtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zuständig.. Anhang II ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
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Samples: Erasmus+ Grant Agreement