Geltendes Recht und Gerichtsstand. 15.1. Gerichtsstand ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht, soweit es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sind in jedem Fall ausgeschlossen.
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Samples: www.securitas.at, www.securitas.at
Geltendes Recht und Gerichtsstand. 15.116.1. Gerichtsstand ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht, soweit es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sind in jedem Fall ausgeschlossen. Ort | Datum Unterschrift & Stempel Der Unterzeichner weicht vom Auftraggeber ab und lautet (falls zutreffend bitte ausfüllen): Name: Hier klicken und eintragen.
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Samples: Dienstleistungsvertrag Alarmaufschaltung Für Gewerbekunden
Geltendes Recht und Gerichtsstand. 15.116.1. Gerichtsstand ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht, soweit es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sind in jedem Fall ausgeschlossen. Ort | Datum Unterschrift Der Unterzeichner weicht vom Auftraggeber ab und lautet (falls zutreffend bitte ausfüllen): Name: Hier klicken und eintragen.
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Samples: Dienstleistungsvertrag Alarmaufschaltung Für Privatkunden
Geltendes Recht und Gerichtsstand. 15.1. 15.1 Gerichtsstand ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht, soweit es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sind in jedem Fall ausgeschlossen.
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Samples: www.securitas.at
Geltendes Recht und Gerichtsstand. 15.1. 18.1 Gerichtsstand ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht, soweit es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sind in jedem Fall ausgeschlossen.
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