Geltendes Recht und Gerichtsstand. 15.1. Gerichtsstand ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht, soweit es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sind in jedem Fall ausgeschlossen.
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Samples: Vereinbarung, General Terms and Conditions
Geltendes Recht und Gerichtsstand. 15.116.1. Gerichtsstand ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht, soweit es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sind in jedem Fall ausgeschlossen.
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Samples: Dienstleistungsvertrag, Dienstleistungsvertrag
Geltendes Recht und Gerichtsstand. 15.1. 15.1 Gerichtsstand ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht, soweit es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sind in jedem Fall ausgeschlossen.
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Samples: Vereinbarung
Geltendes Recht und Gerichtsstand. 15.1. 18.1 Gerichtsstand ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht, soweit es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sind in jedem Fall ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions